Antrag FDP Aktenzeichen RAT/508/2026

Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die Kämmerin auf, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre und eine Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr 2026 zu erlassen. 1.Die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich zu sperren, soweit und solange dies zur Gegensteuerung gegen die absehbare erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist. 2.Von der Haushaltssperre ausgenommen sind insbesondere: - gesetzlich verpflichtende Leistungen, - bereits rechtswirksam eingegangene vertragliche Verpflichtungen, - Ausgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, - Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, soweit eine Zurückstellung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, - Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zwingend erforderlich sind. 3.Neue freiwillige Leistungen, neue Projekte sowie nicht zwingend erforderliche Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen dürfen bis zu einer erneuten Entscheidung über ihre Freigabe grundsätzlich nicht begonnen bzw. beauftragt werden. 4.Der Verwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über die gesperrten und freigegebenen Mittel sowie die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2026 zu berichten. 5.Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Aufhebung oder Lockerung einzelner Sperren erfolgt nur, wenn die haushaltswirtschaftliche Entwicklung dies zulässt und die entsprechenden Mittel nachweislich benötigt werden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 30.06.2026 zeigt eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltslage. Er prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 472,9 Mio. Euro und damit eine Verschlechterung gegenüber der Planung um 82,5 Mio. Euro. Nach der aktuellen Prognose reicht die Ausgleichsrücklage nicht aus, um den erwarteten Fehlbetrag 2026 vollständig auszugleichen. Nach Auskunft der Kämmerin lässt auch Q3 bislang keine Trendwende erkennen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken für die weitere Haushaltsentwicklung. Mit dem Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft kann die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen. Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt. Ziel der Haushaltssperre ist es, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken. Sie ist das geeignete Instrument, um kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu begrenzen, Prioritäten zu setzen und die Einhaltung der Haushaltsziele sicherzustellen. Sie sichert kurzfristig Handlungsspielräume und schafft die Zeit, die für die Erarbeitung strukturell wirksamer Konsolidierungsmaßnahmen benötigt wird. Sie soll dabei ausdrücklich nicht zu Lasten gesetzlicher Pflichtaufgaben oder der unabweisbaren Daseinsvorsorge gehen. Vielmehr geht es darum, angesichts der angespannten Finanzlage freiwillige und aufschiebbare Ausgaben konsequent auf den Prüfstand zu stellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/508/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 29.10

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/508/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.09.2026 Ratsfraktion - FDP Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24. September 2026 zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die Kämmerin auf, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre und eine Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr 2026 zu erlassen. 1.Die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich zu sperren, soweit und solange dies zur Gegensteuerung gegen die absehbare erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist. 2.Von der Haushaltssperre ausgenommen sind insbesondere: - gesetzlich verpflichtende Leistungen, - bereits rechtswirksam eingegangene vertragliche Verpflichtungen, - Ausgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, - Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, soweit eine Zurückstellung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, - Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zwingend erforderlich sind. 3.Neue freiwillige Leistungen, neue Projekte sowie nicht zwingend erforderliche Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen dürfen bis zu einer erneuten Entscheidung über ihre Freigabe grundsätzlich nicht begonnen bzw. beauftragt werden. 4.Der Verwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über die gesperrten und freigegebenen Mittel sowie die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2026 zu berichten. 5.Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Aufhebung oder Lockerung einzelner Sperren erfolgt nur, wenn die haushaltswirtschaftliche Entwicklung dies zulässt und die entsprechenden Mittel nachweislich benötigt werden. Begründung: Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 30.06.2026 zeigt eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltslage. Er prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 472,9 Mio. Euro und damit eine Verschlechterung gegenüber der Planung um 82,5 Mio. Euro. Nach der aktuellen Prognose reicht die Ausgleichsrücklage nicht aus, um den erwarteten Fehlbetrag 2026 vollständig auszugleichen. Nach Auskunft der Kämmerin lässt auch Q3 bislang keine Trendwende erkennen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken für die weitere Haushaltsentwicklung. Mit dem Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft kann die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen. Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt. Ziel der Haushaltssperre ist es, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken. Sie ist das geeignete Instrument, um kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu begrenzen, Prioritäten zu setzen und die Einhaltung der Haushaltsziele sicherzustellen. Sie sichert kurzfristig Handlungsspielräume und schafft die Zeit, die für die Erarbeitung strukturell wirksamer Konsolidierungsmaßnahmen benötigt wird. Sie soll dabei ausdrücklich nicht zu Lasten gesetzlicher Pflichtaufgaben oder der unabweisbaren Daseinsvorsorge gehen. Vielmehr geht es darum, angesichts der angespannten Finanzlage freiwillige und aufschiebbare Ausgaben konsequent auf den Prüfstand zu stellen. Mirko Rohloff, Dr. Christine Rachner und Fraktion Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/508/2026