Düsseldorf plant vorrangigen Ausbau der Dreherstraße zum Radweg
Amtlicher Titel: Zügiger Ausbau des Radverkehrsabschnitts Siedlerweg – Neusser Tor in Gerresheim, insbesondere vorrangige Planung und Umsetzung der Dreherstraße - Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW -
Das Wichtigste
Einwohner*innen und Radfahrende in Gerresheim haben per Eingabe nach § 24 GO den schnellen Ausbau des Radverkehrsabschnitts Siedlerweg – Neusser Tor gefordert. Im Fokus steht die vorrangige Planung und Umsetzung der Dreherstraße als Teil des Radwegs. Der Antrag liegt bei der Bezirksvertretung 7 und wird dort am 06.10.2026 um 17:00 Uhr beraten. Bis dahin gibt es noch keine Entscheidung.
Ein ausgebauter Radweg erhöht die Sicherheit, verkürzt Wege für Pendler*innen und stärkt die umweltfreundliche Mobilität im Bezirk.
Die Details
- Betreff: Zügiger Ausbau des Radverkehrsabschnitts Siedlerweg – Neusser Tor, vorrangige Planung Dreherstraße
- Gremium: Bezirksvertretung 7
- Termin: 06.10.2026, 17:00 Uhr
- Status: Noch nicht entschieden
Einordnung
Der Vorstoß betrifft die Radinfrastruktur im Stadtteil Gerresheim und könnte das Angebot für sichere Fahrradwege deutlich erweitern. Er richtet sich an alle, die den Siedlerweg‑Neusser‑Tor‑Streckenabschnitt nutzen oder künftig nutzen wollen.
Hintergrund
Eine Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW ist ein formelles Gesuch von Bürger*innen an den Rat, das zur Beratung und ggf. Entscheidung durch das zuständige Gremium führt.
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Der Radverkehrsabschnitt Siedlerweg - Neusser Tor ist ein wichtiger Baustein für eine sichere Radverkehrsverbindung im Stadtbezirk 7. Insbesondere die Dreherstraße zwischen Siedlerweg und Schönaustraße weist weiterhin erhebliche Defizite auf. Auf diesem Abschnitt fehlt eine durchgängige, sichere Radverkehrsführung. Radfahrende müssen sich weitgehend ungeschützt den Verkehrsraum mit dem Kfz-Verkehr teilen. Dies betrifft auch Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, die die Verbindung für Alltagswege nutzen. Eine zeitnahe Umsetzung ist deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Radverkehrsanbindung Gerresheims dringend erforderlich. Gleichzeitig sollte die Planung mit dem vorgesehenen Umbau der Kreuzung Torfbruchstraße/Dreherstraße abgestimmt werden, damit dort kein isolierter Knotenpunkt ohne sichere Radverkehrsanbindung entsteht. Aktueller Anlass Der Handlungsbedarf wird durch die aktuelle Kritik des ADFC Düsseldorf am schleppenden Ausbau der Düsseldorfer Radleitrouten bestätigt. Nach der am 05.09.2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme drohen durch Verzögerungen und Änderungen bei geplanten Teilabschnitten Fördermittel von Bund, Land und EU verloren zu gehen. Für Gerresheim wird insbesondere auf die weiterhin offenen Verbindungen und den seit Jahren verschobenen Umbau der Kreuzung Torfbruchstraße/Dreherstraße hingewiesen. Eine sichere Radverkehrsverbindung zwischen Gerresheim und der Innenstadt bleibt damit unvollständig. Vor diesem Hintergrund sollte die Bezirksvertretung 7 frühzeitig dafür eintreten, dass insbesondere die Dreherstraße im genannten Abschnitt im Doppelhaushalt 2027/28 berücksichtigt und die Planung nicht weiter verzögert wird.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Vorgang · BV7/186/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.2
Bezirksvertretung 7. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/186/2026