AfD-Fraktion fragt nach Arbeitssicherheit auf kommunalen Baustellen
Amtlicher Titel: Arbeitssicherheit auf kommunalen Baustellen - Wahrnehmung der Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung - Anfrage der AfD-Ratsfraktion -
Vorgang · BAU/024/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt, ohne neue KI-Zusammenfassung. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
Das Wichtigste
Die AfD‑Fraktion hat im Bauausschuss eine Anfrage gestellt, die klärt, wie die Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung auf kommunalen Baustellen umgesetzt werden. Ziel ist, mögliche Defizite im Arbeitsschutz zu identifizieren. Die Stadtverwaltung muss darauf antworten; ein Beschluss steht noch aus.
Klärt, ob die Bauherren ihre gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz erfüllen – wichtig für die Sicherheit der Bauarbeiter und damit für die öffentliche Sicherheit.
Die Details
- Anfragethema: Arbeitssicherheit auf kommunalen Baustellen – Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung
- Fraktion: AfD
- Gremium: Bauausschuss
- Anfragedatum: 5. Oktober 2026
- Beratungstermin: 13. Oktober 2026, 15:00 Uhr
Einordnung
Die Anfrage betrifft die Sicherheit von Beschäftigten und Auftragnehmern bei allen kommunalen Bauprojekten. Sie ist ein reines Informationsgesuch und hat keine sofortige bindende Wirkung, kann aber zukünftige Maßnahmen beeinflussen.
Hintergrund
Die Baustellenverordnung (BaustellV) legt Pflichten für Bauherren fest, insbesondere zum Arbeitsschutz. Sie verlangt, dass Bauherren geeignete Sicherheitsmaßnahmen planen, koordinieren und überwachen, um Unfälle zu verhindern.
Themen
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 4.1.2
Bauausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
KI-gestützt aufbereitet am 5. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/024/2026