Anfrage Freie Wähler Tierschutz PARTEI Aktenzeichen APS/074/2026

Freie Wähler fordern Lademöglichkeiten für E‑Mobilitätshilfen in Wohnquartieren

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI - Dringende Notwendigkeit der Schaffung von Abstell- und Lademöglichkeiten für elektrische Mobilitätshilfen In Düsseldorfer Wohnquartieren

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 10. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI hat beim Rat eine Anfrage gestellt. Sie fordert, dass in den Wohnquartieren Düsseldorfs sichere Abstellplätze und Ladestationen für elektrische Mobilitätshilfen (z. B. E‑Rollstühle, E‑Lastenräder) geschaffen werden. Die Stadt soll prüfen, welche Infrastruktur nötig ist und wann sie bereitgestellt werden kann.

Warum wichtig

Bessere Abstell‑ und Lademöglichkeiten erleichtern die Nutzung von E‑Mobilitätshilfen und erhöhen die Selbstständigkeit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Details

  • Anfragende: Freie Wähler Tierschutz PARTEI
  • Thema: Abstell‑ und Lademöglichkeiten für elektrische Mobilitätshilfen
  • Ort: Wohnquartiere in Düsseldorf
  • Ziel: Schaffung von Infrastruktur für E‑Rollstühle, E‑Lastenräder etc.
  • Status: Anfrage, noch keine Entscheidung

Einordnung

Die Anfrage richtet sich an alle Bewohner:innen, die elektrische Mobilitätshilfen nutzen, und könnte zu neuen Stell‑ und Lademöglichkeiten im Quartier führen, wenn die Verwaltung dem zustimmt.

Hintergrund

Elektrische Mobilitätshilfen umfassen E‑Rollstühle, E‑Lastenräder oder andere elektrisch betriebene Hilfsmittel, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unterstützen.

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

Der demografische Wandel führt zu einer stetig wachsenden Zahl älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen, die auf elektrische Mobilitätshilfen angewiesen sind. Aktuell sind viele Bestandsgebäude in Düsseldorf nicht darauf ausgelegt, diese Geräte adäquat unterzubringen.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · APS/074/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/074/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.08.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Herrn Dr. Alexander Fils Betrifft: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI - Dringende Notwendigkeit der Schaffung von Abstell- und Lademöglichkeiten für elektrische Mobilitätshilfen In Düsseldorfer Wohnquartieren Sehr geehrter Herr Dr. Fils, mit dieser Anfrage möchten wir auf eine zunehmend drängende Problematik aufmerksam machen, die eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität und sozialen Teilhabe vieler Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf darstellt: die unzureichende Verfügbarkeit von sicheren, witterungsgeschützten und mit Ladeinfrastruktur ausgestatteten Abstellmöglichkeiten für elektrische Rollstühle, E- Scooter und Behinderten-Dreiräder in Wohnquartieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: 1.Wie bewertet die Stadtverwaltung die aktuelle Situation bezüglich der fehlenden sicheren Abstell- und Lademöglichkeiten für elektrische Mobilitätshilfen in den Düsseldorfer Wohnquartieren, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz, soziale Teilhabe und den demografischen Wandel in unserer Stadt? 2.Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt Düsseldorf, um die Schaffung von ebenerdigen Rollstuhlgaragen mit Ladeinfrastruktur in Neubauprojekten und bei größeren Sanierungen im Bestand aktiv zu fördern oder durch städtische Vorgaben zu unterstützen, insbesondere angesichts der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung für Wohnungsgesellschaften und der mangelnden Kostenübernahme durch Pflegekassen? 3.Gibt es bereits Überlegungen oder Pilotprojekte zur Förderung und Umsetzung von quartiersbezogenen Lösungen für Rollstuhlgaragen in Düsseldorf, die auch Ausnahmen bei Abstandsflächen oder vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Bestandsgebäude berücksichtigen? Begründung: Der demografische Wandel führt zu einer stetig wachsenden Zahl älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen, die auf elektrische Mobilitätshilfen angewiesen sind. Aktuell sind viele Bestandsgebäude in Düsseldorf nicht darauf ausgelegt, diese Geräte adäquat unterzubringen. Keller sind oft nur über Treppen erreichbar, und Hausflure sowie Treppenhäuser dürfen aus brandschutztechnischen Gründen und zur Gewährleistung von Flucht- und Rettungswegen nicht blockiert werden. Das Abstellen im Freien führt zu Beschädigungen, Diebstahl und fehlenden Lademöglichkeiten, was die Mobilität der Betroffenen massiv einschränkt und ihre soziale Isolation fördert. Ein wesentlicher Aspekt dieser Problematik ist die fehlende rechtliche Verpflichtung für Wohnungsgesellschaften (Vermieter), entsprechende Abstellmöglichkeiten bereitzustellen. Obwohl einige Wohnungsgesellschaften in Einzelfällen Rollstuhlgaragen genehmigen, sind Betroffene oft gezwungen, als Bittsteller aufzutreten, da es keine verbindliche Regelung gibt. Diese Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Kosten für die Errichtung solcher Garagen in der Regel nicht von den Pflegekassen übernommen werden, was eine weitere Hürde für die Betroffenen darstellt. Obwohl die Bauordnung NRW bereits Regelungen zur Barrierefreiheit und zu Fahrradabstellplätzen (§ 48 und § 49 BauO NRW) enthält, adressieren diese die spezifischen Anforderungen an Rollstuhlgaragen mit Ladeinfrastruktur nicht explizit und umfassend genug. Es fehlt an einer klaren und verbindlichen Verpflichtung, solche Einrichtungen sowohl in Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand zu schaffen. Eine Anpassung der Bauordnung auf Landesebene ist zwar wünschenswert, jedoch kann die Stadt Düsseldorf bereits auf kommunaler Ebene durch Förderungen, Bebauungspläne und Genehmigungspraktiken wichtige Impulse setzen, um die Sicherheit, die soziale Teilhabe und die Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten und den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden. >Einlassung zur Begründung:< Die Verweigerung der Kostenübernahme für ebenerdige, abschließbare Rollstuhl- Unterstellplätze durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen offenbart eine tiefgreifende systemische Lücke zwischen dem theoretischen Anspruch auf Teilhabe und der praktischen Umsetzung barrierefreien Wohnens. Die rechtliche Argumentation der Kassen stützt sich primär auf die strikte Trennung zwischen medizinischer Notwendigkeit und allgemeiner Lebensführung. Da ein Unterstellplatz primär dem Schutz des Eigentums vor Witterung und Diebstahl dient, wird er als versicherungsfremdes Risiko eingestuft. Selbst wenn die fehlende Lagermöglichkeit dazu führt, dass ein Rollstuhl faktisch nicht genutzt werden kann und der Betroffene somit an seine Wohnung gebunden bleibt, beharrt die Rechtspflege auf dem Standpunkt, dass die Infrastruktur für die Nutzung eines Hilfsmittels nicht in die Zuständigkeit der Solidargemeinschaft fällt. Diese Haltung führt zu einem logischen Paradoxon: Der Staat finanziert im Rahmen der Hilfsmittelversorgung hochgradig spezialisierte Mobilitätshilfen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für deren operative Einbindung in das Wohnumfeld. Seite 2 Die Pflegeversicherung verweist in diesem Zusammenhang oft auf den subsidiären Charakter ihrer Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Da solche Stellplätze den pflegerischen Prozess nicht unmittelbar unterstützen, sondern lediglich logistische Probleme lösen, werden entsprechende Anträge unter Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot regelmäßig abgelehnt. Damit wird das individuelle Recht auf Mobilität durch bauliche und bürokratische Hürden neutralisiert, die der Einzelne oft nicht aus eigener Kraft überwinden kann. Landesbauordnung Ein wesentlicher Teil der Problematik liegt in der unzureichenden gesetzlichen Verankerung in den Landesbauordnungen. Während Anforderungen an die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen oft definiert sind, fehlt es an eindeutigen, verpflichtenden Regeln zur Schaffung von gesicherten Flächen für Mobilitätshilfen im Außen- oder Gemeinschaftsbereich. Der Gesetzgeber delegiert die Verantwortung hier weitgehend in das private Mietrecht. Gemäß Paragraph 554 BGB sind Vermieter zwar zur Duldung baulicher Veränderungen verpflichtet, müssen diese jedoch weder initiieren noch finanzieren. Die Kostenlast und das Risiko des Rückbaus verbleiben beim Mieter. Daraus resultiert ein erhebliches politisches und gesellschaftliches Versäumnis. Anstatt die Bauwirtschaft durch präzise ordnungsrechtliche Vorgaben zur Bereitstellung notwendiger Infrastruktur zu verpflichten, wird das Problem zwischen den Sozialleistungsträgern, den Vermietern und den Betroffenen hin- und hergeschoben. Eine Novellierung der Bauordnungen, die gesicherte Rollstuhl-Stellflächen analog zu PKW- oder Fahrradstellplätzen als zwingende Voraussetzung für Baugenehmigungen festschreibt, wäre der einzige konsequente Weg, um den Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Solange diese strukturelle Anpassung ausbleibt, bleibt die Mobilität für viele Menschen ein theoretisches Recht, das an der fehlenden Unterstellmöglichkeit vor der eigenen Haustür scheitert. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hans Joachim Grumbachf.d.R. Christopher Schrage Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI Seite 3
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APS/ 074/202 6 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 09.09.2026 Dringende Notwendigkeit der Schaffung von Abstell- und Lademöglichkeiten für elektrische Mobilitätshilfen In Düsseldorfer Wohnquartieren Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie bewertet die Stadtverwaltung die aktuelle Situation bezüglich der fehlenden sicheren Abstell- und Lademöglichkeiten für elektrische Mobilitätshilfen in den Düsseldorfer Wohnquartieren, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz, soziale Teilhabe und den demografischen Wandel in unserer Stadt? Antwort: Die Stadtverwaltung kann nur im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen tätig werden. Dies ist in diesem Falle die Landesbauordnung NRW. Der Landesgesetzgeber sieht auch mit der Novelle der BauO NRW, die zum 01.09.2026 in Kraft getreten ist, keine besonderen Anforderungen an elektrische Mobilitätshilfen vor. In größeren Wohngebäuden müssen generell Räume vorgehalten werden, in denen Mobilitätshilfen und Kinderwägen abgestellt werden können. Elektrische Mobilitätshilfen werden hierbei nicht explizit erwähnt. Hinsichtlich der sozialen Teilhabe erweisen sich die Räumlichkeiten als geeignet, da sie den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen müssen und so eine gute Erreichbarkeit gewährleisten. Eine Beurteilung der etwaigen Belange seitens der Stadtverwaltung kann nicht vollzogen werden, da es hier an einschlägigen Regelungen mangelt. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt Düsseldorf, um die Schaffung von ebenerdigen Rollstuhlgaragen mit Ladeinfrastruktur in Neubauprojekten und bei größeren Sanierungen im Bestand aktiv zu fördern oder durch städtische Vorgaben zu unterstützen, insbesondere angesichts der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung für Wohnungsgesellschaften und der mangelnden Kostenübernahme durch Pflegekassen? Antwort: Die Wohnberatung der Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Beratung zum Aufstellen von Rollstuhlgaragen an. Eigentümer und Mieter können hierfür Fördermittel bis zu 100 % erhalten. Zudem werden sämtliche aus der Landesbauordnung geforderten Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Umfanges bei Baugenehmigungen Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - und den entsprechenden Abnahmen geprüft. Zu darüberhinausgehenden Maßnahmen fehlt jedoch der rechtliche Rahmen. Hier können seitens der Stadtverwaltung im Genehmigungsverfahren lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden. Frage 3: Gibt es bereits Überlegungen oder Pilotprojekte zur Förderung und Umsetzung von quartiersbezogenen Lösungen für Rollstuhlgaragen in Düsseldorf, die auch Ausnahmen bei Abstandsflächen oder vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Bestandsgebäude berücksichtigen? Antwort: Grundlage für die unter Nr. 2 genannten Beratung zum Aufstellen von Rollstuhlgaragen sind die städtischen Förderprogramme „Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Vergabe von Zuschüssen zur Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand" sowie die „Richtlinie für die Förderung von Wohnraumanpassungen und Umzügen". Diese Förderprogramme ermöglichen somit die Errichtung von Rollstuhlgaragen auch in Fällen, in denen bspw. eine Kostenübernahme durch die Pflegekassen nicht stattfindet. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -

KI-gestützt aufbereitet am 31. August 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/074/2026