Anfrage Aktenzeichen BV6/096/2026

Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 6

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Hamborner Straße 25 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 27. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 6 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht?
  2. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 6?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Seit dem 1. Januar 2025 sollen geeignete Düsseldorfer Schulhöfe nach Schulschluss als Spielhöfe geöffnet werden. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen wie Mörsenbroich und Rath können solche Flächen einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Spiel-und Aufenthaltsqualität leisten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV6/096/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

BV6-096-2026 Antwort Anfrage Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 6

Dateidatum im RIS: 10.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Drucksache BV6/096/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 27.05.2026 Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 6 Das Amt für Schule und Bildung (Amt 40) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 6 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht?

Antwort:

Grundsätzlich sind alle Schulhöfe der Schulen im Stadtbezirk 6 seit dem 01.01.2025 im Rahmen der „Benutzungsordnung für Schulhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf" geöffnet. Lediglich der Schulhof am Standort Rückertstraße 6 ist von montags bis freitags nicht als Spielhof freigegeben, da nicht nur das Friedrich- Rückert-Gymnasium, sondern auch das städt. Weiterbildungskolleg mit Abendgymnasium und -realschule vor Ort ist und somit der Schulschluss erst nach 20 Uhr liegt. Eine aktuelle Übersicht über eventuell temporär gesperrte Schulhöfe, z.B. auf Grund von Baumaßnahmen, konnte auf Grund der Kurzfristigkeit der Anfrage nicht erstellt werden und wird zum Protokoll nachgereicht. Gemäß § 4 der Benutzungsordnung stehen die Schulhöfe montags bis freitags nach Schulschluss bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung zur Verfügung. An Samstagen ist die Benutzung grundsätzlich in der Zeit von 9:00 bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung nicht gestattet. Um die Benutzungszeiten kenntlich zu machen wurden alle Düsseldorfer Schulen mit einem einheitlichen Schild ausgestattet. Sofern die Nutzung auf Grund personeller oder betrieblicher Gründe eingeschränkt werden muss, obliegt es der Schulleitung dies über das Schild mit Hilfe eines entsprechenden Magnetstreifens kenntlich zu machen.

Frage 2:

Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 6?

Antwort:

Die Schulhöfe befinden sich grundsätzlich in einem sicheren und gepflegten Zustand. Hinsichtlich der Sauberkeit sind dem Schulträger aktuell keine Beschwerden bekannt.

Frage 3:

Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung, Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten?

Antwort:

Dem Schulträger sind keinerlei wiederkehrende Probleme bekannt. Der Schulträger stellt die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen Betreiberverantwortung für die schulische Nutzung sicher, sodass keine Bedenken hinsichtlich einer nachmittäglichen Nutzung durch die Öffentlichkeit bestehen.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV6/096/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    BV6-096-2026 Antwort Anfrage Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 6 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 16

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/096/2026