Anfrage Aktenzeichen BV6/071/2026

Anfrage der CDU-Fraktion: Tarifzonen der neuen Parkausweisregelung

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie ist die Preisgestaltung bzw. die Festlegung der Tarifzonen zustande gekommen?
  2. Gibt es „Härtefallregelungen“ wodurch ein geringerer Tarif gezahlt werden kann?
  3. Gibt es die Möglichkeit, die Tarifzonen anzupassen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Ab Oktober 2026 gilt die neue Gebührenordnung für die Vergabe von Parkausweisen.

Für den Stadtbezirk 6 haben wir bei der ursprünglichen Diskussion im Jahr 2024 bereits angeregt, dass die „Tarifzone III“ für weite Teile des Stadtbezirk 6 gelten soll. Dies wurde auch zugesagt. In der aktuellen Version ist nur ein ganz kleiner Teil (Lichtenbroich) in die Tarifzone III gerutscht. Da Teile des Stadtbezirkes 6 als „sozial schwach“ gelten, weshalb u. a. Unterstützung durch den Verfügungsfonds im Rahmen des Projektes „soziale Stadt“ erfolgt, verwundert es schon sehr, dass dies bei der Gebührenordnung keine Berücksichtigung findet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV6/071/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

BV6-071-2026 Antwort Anfrage Tarifzonen der neuen Parkausweisregelung

Dateidatum im RIS: 14.10.2026 · Amtliches Original (PDF)

Drucksache BV6/071/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.04.2026 Tarifzonen der neuen Parkausweisregelung Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Wie ist die Preisgestaltung bzw. die Festlegung der Tarifzonen zustande gekommen?

Antwort:

Bei der diskutierten Erhöhung der Bewohnerparkgebühren handelt es sich um einen politischen Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 25. Februar 2026. Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Koalitionsvereinbarung das Ziel formuliert, die Balance zwischen Mobilität, Lebensqualität und Flächengerechtigkeit zu stärken. Dabei soll der ruhende Verkehr möglichst auf private Stellplätze verlagert werden, damit der öffentliche Raum stärker als Lebens- und Aufenthaltsraum genutzt werden kann. Derzeit wird die Beschlussvorlage ausgearbeitet, die nach den Sommerferien in die politischen Gremien eingebracht werden soll. Erst mit dem Beschluss können verbindliche Aussagen zu zukünftigen Gebührenhöhen und Tarifzonen getroffen werden.

Frage 2:

Gibt es „Härtefallregelungen" wodurch ein geringerer Tarif gezahlt werden kann?

Antwort:

Es gibt bereits Ausnahmeregelungen für Pflegedienste, pflegende Angehörige etc. Weitere Ausnahmen sind laut Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Hierzu gibt es bereits einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes.

Frage 3:

Gibt es die Möglichkeit, die Tarifzonen anzupassen?

Antwort:

Diese Frage kann aktuell nicht beantwortet werden, siehe Antwort zu Frage 1.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV6/071/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    BV6-071-2026 Antwort Anfrage Tarifzonen der neuen Parkausweisregelung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/071/2026