Fraktion Die Linke fragt nach Leerstandsmeldern
Amtlicher Titel: Leerstandsmelder - Anfrage der Fraktion Die Linke
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat am 15. April 2026 eine Anfrage zu Leerstandsmeldern eingereicht. Die Bezirksvertretung 2 wird am 28. April 2026 darüber beraten. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.
Einordnung
Die Anfrage mit dem Titel "Leerstandsmelder" trägt die Referenznummer BV2/113/2026. Sie wurde am 15. April 2026 erstellt und betrifft die Bezirksvertretung 2. Die Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 28. April 2026 um 16:00 Uhr statt.
Hintergrund
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über Leerstandsmelder in Düsseldorf zu erhalten. Leerstandsmelder sind Instrumente zur Erfassung und Verwaltung leerstehender Immobilien.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 behandeln. Ein Ergebnis oder eine Resolution steht noch aus.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage der Fraktion Die Linke zu Leerstandsmeldern
- Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
- Referenznummer der Anfrage: BV2/113/2026
Themen
Vorgang · BV2/113/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Beantwortung BV2 113 2026 Leerstandsmelder · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 7.8
Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/113/2026