Anfrage Aktenzeichen BV2/113/2026

Fraktion Die Linke fragt nach Leerstandsmeldern

Amtlicher Titel: Leerstandsmelder - Anfrage der Fraktion Die Linke

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eduard-Schloemann-Straße 55 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke hat am 15. April 2026 eine Anfrage zu Leerstandsmeldern eingereicht. Die Bezirksvertretung 2 wird am 28. April 2026 darüber beraten. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.

Einordnung

Die Anfrage mit dem Titel "Leerstandsmelder" trägt die Referenznummer BV2/113/2026. Sie wurde am 15. April 2026 erstellt und betrifft die Bezirksvertretung 2. Die Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 28. April 2026 um 16:00 Uhr statt.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über Leerstandsmelder in Düsseldorf zu erhalten. Leerstandsmelder sind Instrumente zur Erfassung und Verwaltung leerstehender Immobilien.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 behandeln. Ein Ergebnis oder eine Resolution steht noch aus.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der Fraktion Die Linke zu Leerstandsmeldern
  • Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Referenznummer der Anfrage: BV2/113/2026

Themen

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Vorgang · BV2/113/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV2 113 2026 Leerstandsmelder · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.8

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583960.pdf Published Time: 2026-04-15T09:36:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/113/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.04.2026 > Fraktion DIE LINKE > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Leerstandsmelder - Anfrage der Fraktion Die Linke Wohnungsleerstand kann bei der Stadtverwaltung unter [email protected] oder Telefon 0211 8996677 oder 0211 8996036 gemeldet werden. Dieser Service scheint immer mehr genutzt zu werden, was daraus zu schließen ist, dass wir immer öfter darauf angesprochen werden. Wahrscheinlich ist das darauf zurückzuführen, dass die Wohnsituation besonders im Stadtbezirk 2 angespannt ist. Wir werden allerdings auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung mit dem Hinweis auf Datenschutz abgewiesen werden. Das ist völlig unverständlich, denn es wird ja nicht nach den Besitzverhältnissen der Wohnungen gefragt, sondern nach dem Bearbeitungsstand. Deshalb unsere Frage: Wie begründet die Verwaltung die Abweisung von Nachfragen aufgrund eines vorgeblichen Datenschutzes zum Bearbeitungsstand bei gemeldetem Wohnungsleerstand? gez.: Dr. Monika-Müller-Klar gez. Ben Klar Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 113 2026 Leerstandsmelder als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584978.pdf Published Time: Mon, 27 Apr 2026 11:43:54 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Seite 1 von 2 Sitzung: 28.04. 2026 Vorlagennummer BV2/ 11 3/202 6 Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 14.04 .2026 hier : Leerstand smelder Frage: Wie begründet die Verwaltung die Abweisung von Nachfragen aufgrund eines vorgeblichen Datenschutzes zum Bearbeitungsstand bei gemeldetem Wohnungsleerstand? Antwort: Gerne nimmt das Amt für Wohnungswesen zu den datenschutzrechtlichen und verfahrensrechtlichen Hintergründen Stellung, die die Kommunikation mit Anzeigenerstattern im Bereich des Wohnraumschutzes (insb. bei Leerständen) regeln. Die Entscheidung, keine detaillierten Auskünfte über den Stand laufender Ermittlungen an Privatpersonen herauszugeben, basiert auf einer strikten Bindung an geltendes Recht. Im Wesentlichen sind hierfür drei Säulen maßgeblich: 1. Fehlende Beteiligtenstellung gemäß § 13 VwVfG NRW Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) ist nur derjenige am Verfahren beteiligt, gegen den sich die Maßnahme richtet (der Eigentümer) oder dessen Rechte durch das Verfahren unmittelbar betroffen sind. Ein Bürger, der einen Leerstand meldet, handelt als „Informant“ im öffentlichen Interesse. Er erlangt dadurch jedoch keine Rechtsstellung als Verfahrensbeteiligter. Ein Anspruch auf Akteneinsicht oder detaillierte Sachstandsinformationen besteht daher kraf t Gesetzes nicht. 2. Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) Ermittlungen wegen Leerstands betreffen hochsensible Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Immobilieneigentümer. Gründe für einen Leerstand, z. B. laufende Erbstreitigkeiten, schwere Krankheit, Insolvenz oder Sanierungsstau, sind personenbezogene Daten, die unter dem Schutz der Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO) stehen. Diese Daten werden von der Behörde ausschließl ich zur Durchsetzung des Wohnraumschutzes erhoben. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte bzw. die Hinweisg eber würde gegen das Gebot der Datenminimierung und deren Zweckbindung verstoßen und wäre rechtswidrig. 3. Wahrung des Eigentumsschutzes (Art. 14 GG) Das Handeln der Wohnungsaufsicht stellt bereits einen Eingriff in das durch Artikel 14 Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht dar. Die Behörde ist verpflichtet, diesen Eingriff so schonend wie möglich zu gestalten. Eine zusätzliche „öffentliche Exponierung“ des Eigentümers durch die Weitergabe von Verfahrensdetails an Dritte wie z.B. Nachbarn würde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gef ährden und die Behörde angreifbar machen. Seite 2 von 2 Fazit für die Verwaltungspraxis Das Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf schätzt die Hinweise aus der Bürgerschaft außerordentlich, da sie eine wichtige Quelle für die Aufdeckung von Zweckentfremdung sind. Dennoch muss die Kommunikation wie folgt begrenzt bleiben: > • Bestätigung des Hinweises und Dank für das Engagement. > • Bestätigung, dass entsprechende Überprüfungen folgen. > • Keine Informationen über konkrete Ermittlungsschritte, persönliche Hintergründe des Eigentümers oder den Stand von Zwangsmittelverfahren.

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/113/2026