Öffnung und Zustand von Schulhöfen als Spielflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 3 (Anfrage AfD-Fraktion)
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Die Fragen der Anfrage
- Schulhoföffnungen im Stadtbezirk 3 Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 3 sind außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für Kinder und Jugendliche als sogenannte Spielhöfe oder anderweitig öffentlich zugängliche Spielflächen geöffnet? Zu welchen konkreten Zeiten ist die Nutzung jeweils möglich und auf welche Weise wird die Öffnung beziehungsweise Zugänglichkeit vor Ort kenntlich gemacht (zum Beispiel Beschilderung, feste Öffnungszeiten, offene Zugangstore)?
- Zustand und Nutzbarkeit der geöffneten Schulhofflächen Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen baulichen Zustand der außerhalb der Unterrichtszeiten geöffneten Schulhöfe im Stadtbezirk 3 hinsichtlich: baulicher Sicherheit und allgemeinem Zustand, vorhandener Spiel- und Aufenthaltsausstattung, Sauberkeit und Pflegezustand, tatsächlicher Nutzbarkeit für Kinder und Jugendliche im Alltag?
- Probleme und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit Sind der Verwaltung an den genannten Standorten wiederkehrende Probleme bekannt, insbesondere hinsichtlich: Vermüllung, Vandalismus oder Sachbeschädigungen, Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft, Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen, unklarer oder faktisch eingeschränkter Zugänglichkeit? Falls solche Probleme bekannt sind: Welche konkreten Maßnahmen bestehen derzeit oder sind künftig vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit sowie eine verlässliche Nutzbarkeit dieser Flächen dauerhaft sicherzustellen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Insbesondere in dicht besiedelten innerstädtischen Stadtteilen kommt öffentlich zugänglichen Frei- und Spielflächen für Kinder, Jugendliche und Familien eine besondere Bedeutung zu. Schulhöfe, die außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet werden, können einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Freizeit- und Bewegungsinfrastruktur leisten und vorhandene Defizite bei öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen teilweise ausgleichen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV3/145/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
BV3-145-2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 9.2.4
Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/145/2026