Anfrage Aktenzeichen BV3/145/2026

Öffnung und Zustand von Schulhöfen als Spielflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 3 (Anfrage AfD-Fraktion)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Volmerswerther Straße 11 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 17. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Schulhoföffnungen im Stadtbezirk 3 Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 3 sind außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für Kinder und Jugendliche als sogenannte Spielhöfe oder anderweitig öffentlich zugängliche Spielflächen geöffnet? Zu welchen konkreten Zeiten ist die Nutzung jeweils möglich und auf welche Weise wird die Öffnung beziehungsweise Zugänglichkeit vor Ort kenntlich gemacht (zum Beispiel Beschilderung, feste Öffnungszeiten, offene Zugangstore)?
  2. Zustand und Nutzbarkeit der geöffneten Schulhofflächen Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen baulichen Zustand der außerhalb der Unterrichtszeiten geöffneten Schulhöfe im Stadtbezirk 3 hinsichtlich:  baulicher Sicherheit und allgemeinem Zustand,  vorhandener Spiel- und Aufenthaltsausstattung,  Sauberkeit und Pflegezustand,  tatsächlicher Nutzbarkeit für Kinder und Jugendliche im Alltag?
  3. Probleme und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit Sind der Verwaltung an den genannten Standorten wiederkehrende Probleme bekannt, insbesondere hinsichtlich:  Vermüllung,  Vandalismus oder Sachbeschädigungen,  Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft,  Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen,  unklarer oder faktisch eingeschränkter Zugänglichkeit? Falls solche Probleme bekannt sind: Welche konkreten Maßnahmen bestehen derzeit oder sind künftig vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit sowie eine verlässliche Nutzbarkeit dieser Flächen dauerhaft sicherzustellen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Insbesondere in dicht besiedelten innerstädtischen Stadtteilen kommt öffentlich zugänglichen Frei- und Spielflächen für Kinder, Jugendliche und Familien eine besondere Bedeutung zu. Schulhöfe, die außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet werden, können einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Freizeit- und Bewegungsinfrastruktur leisten und vorhandene Defizite bei öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen teilweise ausgleichen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/145/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    BV3-145-2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 9.2.4

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590313.pdf Published Time: 2026-06-17T14:11:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/145/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 17.06.2026 AfD-Fraktion Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 30.06.2026 # Betrifft: Öffnung und Zustand von Schulhöfen als Spielflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 3 (Anfrage AfD-Fraktion) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graeßner, die AfD- Fraktion der Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Schulhoföffnungen im Stadtbezirk 3 Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 3 sind außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für Kinder und Jugendliche als sogenannte Spielhöfe oder anderweitig öffentlich zugängliche Spielflächen geöffnet? Zu welchen konkreten Zeiten ist die Nutzung jeweils möglich und auf welche Weise wird die Öffnung beziehungsweise Zugänglichkeit vor Ort kenntlich gemacht (zum Beispiel Beschilderung, feste Öffnungszeiten, offene Zugangstore)? 2. Zustand und Nutzbarkeit der geöffneten Schulhofflächen Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen baulichen Zustand der außerhalb der Unterrichtszeiten geöffneten Schulhöfe im Stadtbezirk 3 hinsichtlich:  baulicher Sicherheit und allgemeinem Zustand,  vorhandener Spiel- und Aufenthaltsausstattung,  Sauberkeit und Pflegezustand,  tatsächlicher Nutzbarkeit für Kinder und Jugendliche im Alltag? 3. Probleme und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit Sind der Verwaltung an den genannten Standorten wiederkehrende Probleme bekannt, insbesondere hinsichtlich: Seite 2  Vermüllung,  Vandalismus oder Sachbeschädigungen,  Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft,  Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen,  unklarer oder faktisch eingeschränkter Zugänglichkeit? Falls solche Probleme bekannt sind: Welche konkreten Maßnahmen bestehen derzeit oder sind künftig vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit sowie eine verlässliche Nutzbarkeit dieser Flächen dauerhaft sicherzustellen? Begründung: Insbesondere in dicht besiedelten innerstädtischen Stadtteilen kommt öffentlich zugänglichen Frei- und Spielflächen für Kinder, Jugendliche und Familien eine besondere Bedeutung zu. Schulhöfe, die außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet werden, können einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Freizeit- und Bewegungsinfrastruktur leisten und vorhandene Defizite bei öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen teilweise ausgleichen. Aus der Bürgerschaft wird jedoch immer wieder berichtet, dass vielerorts Unklarheit darüber besteht, welche Schulhöfe tatsächlich geöffnet sind, zu welchen Zeiten eine Nutzung zulässig ist und in welchem Zustand sich diese Flächen befinden. Zudem besteht der Eindruck, dass vorhandene Flächen teilweise aufgrund baulicher Mängel, mangelnder Pflege oder ordnungsbezogener Probleme nur eingeschränkt nutzbar sind. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, Transparenz über die tatsächliche Verfügbarkeit, den Zustand sowie mögliche Nutzungseinschränkungen dieser Flächen im Stadtbezirk 3 herzustellen und zu prüfen, ob bestehende Angebote den Bedürfnissen von Familien und Kindern im Stadtbezirk ausreichend gerecht werden. Mit freundlichen Grüßen Alexandra Nacken Tamara Blinova Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/145/2026