Sharingstationen im linksrheinischen Düsseldorf?, Anfrage der SPD-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Wie viele weitere Sharingstationen sind bis zum Jahr 2035 im links- rheinischen Düsseldorf geplant?
- Können die konkret bis zum Jahr 2035 geplanten Standorte benannt werden?
- Würden Standortvorschläge von beispielsweise politischen Parteien, Vereinen oder auch Einzelpersonen durch die Connected Mobility Düsseldorf GmbH geprüft werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Connected Mobility Düsseldorf GmbH hat laut Eigenbeschreibung die Einrichtung von 350 Sharingstationen bis zum Jahr 2035 in der gesamten Stadt geplant. Aus den bisher veröffentlichten Planungen ist ersichtlich, dass im linksrheinischen Düsseldorf bisher ausschließlich Sharingstation in Oberkassel eingerichtet worden sind und auch geplant werden. Ein Bedarf in weiteren linksrheinischen Stadtteilen wie Heerdt oder Lörick kann jedoch ebenfalls fest- gestellt werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV4/043/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Anlage 1 zu TOP 10 Sharingstationen im linksrheinischen Düsseldorf · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Antwort der Verwaltung zu TOP 10 Sharingstationen im linksrheinischen Düsseldorf · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 10
Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/043/2026