Antrag AfD Aktenzeichen RAT/524/2026

AfD schlägt Änderung der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebs vor

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage SEBD/032/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 23. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle Satzung, die am 8. Oktober 2020 beschlossen wurde, und will deren organisatorische und Aufgabenregelungen ändern. Der Rat muss den Antrag im Rahmen der Sitzung am 24. September 2026 beraten; bislang liegt noch kein Ergebnis vor. Eine mögliche Änderung könnte die Struktur und Kosten des Wasser‑ und Abwasserservices betreffen.

Warum wichtig

Für Bürger:innen kann eine neue Satzung die Servicequalität, Kosten oder Umweltstandards des Abwassersystems beeinflussen.

Die Details

  • Bezugsvorlage: SEBD/032/2026 – Änderung der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebs
  • Aktuelle Satzung: Beschluss am 08. Oktober 2020 (§ 1‑2)
  • Antrag: Änderungsantrag der AfD‑Fraktion (RAT/524/2026)
  • Kostenangabe im Dokument: 250.000 Euro (im Zusammenhang mit Gewässer‑ und Hochwasseranlagen)
  • Aufgaben des Betriebs: Sammlung, Behandlung und schadlose Ableitung von Abwasser in Düsseldorf

Einordnung

Der Änderungsantrag betrifft die gesamte kommunale Wasser‑ und Abwasserinfrastruktur und könnte die Organisation, Aufgaben und Finanzierungsgrundlagen des Stadtentwässerungsbetriebs verändern – ein Beschluss hätte Auswirkungen auf alle Haushalte und Unternehmen in Düsseldorf.

Hintergrund

Der Stadtentwässerungsbetrieb ist die kommunale Einrichtung, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasser‑ und Regenwasseranlagen der Stadt zuständig ist. Eine Betriebssatzung regelt dabei die organisatorische Form, die Aufgabenbereiche und die finanziellen Grundlagen der Einrichtung.

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und
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Dokumenttexte

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RAT/524/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 23.09.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage SEBD/032/2026 Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss beschließen: 1.Die Zuständigkeit des Rates für den Aufgabenbereich Wasserbau (Bedarf an Objekten) mit voraussichtlichen Gesamtkosten im Einzelfall ab 1,2 Mio. Euro (Bedarfsbeschluss). (Anstelle 2 Mio. EUR) 2.Die Betriebsleitung unterrichtet den Bauausschuss einmal pro Jahr mittels einer Sammelvorlage in Kurzform über a) den Vollzug der von den Gremien getroffenen Entscheidungen zu Baumaßnahmen mit einem Gesamtwert im Einzelfall ab 600.000 Euro (Anstelle 1 Mio EUR) (Projektstatus). b) die erfolgten Vergaben, soweit der Wert ab 250.000 Euro beträgt. (Anstelle 400.000 EUR) Begründung: Sinnvolles Abbilden der Inflation bei unveränderter substantieller Zuständigkeit und Einbindung von Rat und Bauausschuss. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Winter Ratsherr AfD-Fraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/524/2026