AfD schlägt Änderung der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebs vor
Amtlicher Titel: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage SEBD/032/2026
Das Wichtigste
Die AfD‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle Satzung, die am 8. Oktober 2020 beschlossen wurde, und will deren organisatorische und Aufgabenregelungen ändern. Der Rat muss den Antrag im Rahmen der Sitzung am 24. September 2026 beraten; bislang liegt noch kein Ergebnis vor. Eine mögliche Änderung könnte die Struktur und Kosten des Wasser‑ und Abwasserservices betreffen.
Für Bürger:innen kann eine neue Satzung die Servicequalität, Kosten oder Umweltstandards des Abwassersystems beeinflussen.
Die Details
- Bezugsvorlage: SEBD/032/2026 – Änderung der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebs
- Aktuelle Satzung: Beschluss am 08. Oktober 2020 (§ 1‑2)
- Antrag: Änderungsantrag der AfD‑Fraktion (RAT/524/2026)
- Kostenangabe im Dokument: 250.000 Euro (im Zusammenhang mit Gewässer‑ und Hochwasseranlagen)
- Aufgaben des Betriebs: Sammlung, Behandlung und schadlose Ableitung von Abwasser in Düsseldorf
Einordnung
Der Änderungsantrag betrifft die gesamte kommunale Wasser‑ und Abwasserinfrastruktur und könnte die Organisation, Aufgaben und Finanzierungsgrundlagen des Stadtentwässerungsbetriebs verändern – ein Beschluss hätte Auswirkungen auf alle Haushalte und Unternehmen in Düsseldorf.
Hintergrund
Der Stadtentwässerungsbetrieb ist die kommunale Einrichtung, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasser‑ und Regenwasseranlagen der Stadt zuständig ist. Eine Betriebssatzung regelt dabei die organisatorische Form, die Aufgabenbereiche und die finanziellen Grundlagen der Einrichtung.
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und
Beratungsweg
Rat
KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/524/2026