Antrag CDU/Grüne Aktenzeichen RAT/456/2026

CDU und Grüne beantragen Ergänzungen zur Elternbeitragssatzung

Amtlicher Titel: Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage JHA/059/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 16. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die CDU‑Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Ergänzungsantrag zur Vorlage JHA/059/2026 eingereicht, der die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag ändern soll. Der Antrag ergänzt die geplante Satzungsänderung um Regelungen für flexible 35‑Stunden‑KiTa‑Plätze, ein erweitertes Wahlrecht der Eltern zwischen 35, 40 und 45 Stunden‑Betreuungsmodellen sowie um erweiterte Öffnungszeiten in der Offenen Ganztagsschule. Außerdem fordert er vereinfachte Verwaltungsabläufe, eine zentrale Beratungs‑ und Beschwerdestelle und eine fortlaufende Evaluation der Maßnahmen. Die Änderungen sollen ab 1 August 2027 gelten, wobei 35‑Stunden‑Betreuung weiterhin beitragsfrei bleibt und Familien mit Einkommen über 60 000 € für zusätzliche Stunden zahlen.

Warum wichtig

Für Eltern bedeutet das mehr Flexibilität bei Betreuungszeiten, ein klares Wahlrecht zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen und bei 35‑Stunden‑Plätzen keine zusätzlichen Kosten; gleichzeitig sollen vereinfachte Verfahren den Aufwand für Anmeldungen reduzieren.

Die Details

  • Flexibilität: 35‑Stunden‑KiTa‑Plätze sollen mit variierenden Betreuungszeiten pro Tag möglich sein.
  • Wahlfreiheit: Eltern erhalten das Recht, zwischen 35, 40 und 45‑Stunden‑Betreuungsmodellen zu wählen.
  • OGS‑Zeiten: Schulen sollen flexible Öffnungszeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr ermöglichen.
  • Rhythmisierter Ganztag: Bestehende Modelle werden fortgeführt und nach der Anmeldephase 2027/28 berichtet.
  • Verwaltungsvereinfachung: Bedarfsabfragen, Anmelde‑ und Vertragsverfahren sollen vereinfacht werden.
  • Beratungsstelle: Der i‑Punkt Familie wird als Anlaufstelle für Eltern eingerichtet.
  • Evaluation: Laufende Erfassung von Elternzufriedenheit, Nachfrage und Auswirkungen auf Alleinerziehende.

Einordnung

Der Antrag betrifft alle Familien in Düsseldorf, die ihre Kinder in KiTa, Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule betreuen lassen, und ändert sowohl die Kostenstruktur als auch die Organisation der Betreuungsangebote.

Hintergrund

Die Elternbeitragssatzung legt fest, welche Gebühren Eltern für die Nutzung von Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offenem Ganztag zahlen müssen; Änderungen können die finanzielle Belastung und die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen beeinflussen.

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Vorgang · RAT/456/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 18.5

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593295.pdf Published Time: 2026-07-16T09:06:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/456/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich ## Düsseldorf, 16.07.2026 ## Ratsfraktion – CDU / Bündnis 90 DIE GRÜNEN An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller ## Sitzung des Rates am 16.07.2026 # Betrifft: ## Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage ## JHA/059/2026 ## Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ## wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE ## GRÜNEN zur Vorlage JHA/059/2026 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am ## 16.07.2026 zu setzen und abstimmen zu lassen. Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bekräftigt das Ziel, die neuen Betreuungsmodelle in Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa), in der Kindertagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) so auszugestalten, dass Familien verlässliche und zugleich flexible Betreuungsangebote erhalten und die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote gesichert wird. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich mit Wirkung zum 01.08.2027 inklusive der Beitragstabelle (Anlage). Folgende Ergänzungen sollen bei der Umsetzung der Satzung berücksichtigt werden: 1. Flexibilität bei 35-Stunden-KiTa-Plätzen Der Rat bekräftigt die Regelung §27 KiBiz, dass auch bei 35-Stunden-KiTa-Plätzen ein regelmäßiger Bedarf an unterschiedlich langen Betreuungszeiten je Wochentag im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten (i.d.R. immer mindestens bis 16:30 Uhr) möglich Seite 2 sein kann, unter Berücksichtigung der pädagogischen Kernzeiten und der Trägerautonomie. 2. Wahlfreiheit bei KiTas und Betreuungsmodellen Der Rat bekräftigt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach §3 (3) KiBiz. Der öffentliche Träger wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung darauf hinwirken, dass 35-, 40- und 45-Stunden-Betreuungsumfänge bedarfsgerecht und in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Ziel ist es, den Familien eine tatsächliche Wahl zwischen den Betreuungsmodellen zu ermöglichen. 3. OGS-Betreuungszeiten Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Schulen und den OGS-Trägern zu ermöglichen, dass die Schulen mit flexiblen Betreuungszeiten, diese fortführen können – insbesondere vor 8 Uhr und nach 16 Uhr. Auch die vielfach genutzte Differenzierung zwischen längeren Betreuungszeiten von Montag bis Donnerstag sowie kürzeren Zeiten am Freitag soll weiterhin ermöglicht werden. Dabei soll es allen Kindern mit OGS-Platz möglich sein, Bildungsangebote wahrzunehmen. 4. Rhythmisierter Ganztag Bestehende Modelle des (gebundenen bzw.) rhythmisierten Ganztags werden weitergeführt. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Schulausschuss nach der Anmeldephase zum Schuljahr 2027/2028 zu berichten. Darüber hinaus beauftragt der Rat die Verwaltung, Entwicklungsprozesse von Schulen zu unterstützen, die in den gebundenen Ganztag wechseln wollen. 5. Vereinfachung der Verfahren Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den KiTa-Trägern sowie mit den Schulen und den OGS-Trägern die Verwaltungsabläufe weiter zu vereinfachen. Dies gilt insbesondere für Bedarfsabfragen, Anmelde-, Vertrags- und Änderungsverfahren sowie für die Kommunikation mit den Eltern. 6. Beratungs- und Beschwerdestelle Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig die Anlaufstellen bekannt zu machen, die Eltern in allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Systemwechsel in KiTa, Kindertagespflege und OGS beraten. Zugleich soll die Beschwerdelage systematisch erfasst und ausgewertet werden, um ggf. schnell nachsteuern zu können. Als Anlaufstelle bietet sich beispielsweise der i-Punkt Familie für den Bereich KiTa und Kindertagespflege an. 7. Evaluation und Weiterentwicklung Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Systemänderungen fortlaufend zu erfassen, insbesondere die Elternzufriedenheit, die Bildungsbeteiligung aller Kinder, die Entwicklung der Nachfrage nach den verschiedenen Betreuungsmodellen in KiTa, Kindertagespflege und OGS, die Auswirkungen auf die KiTas/Kindertagespflege und die Platzverfügbarkeit, sowie die Auswirkungen auf Alleinerziehende und Familien mit besonderen Betreuungsbedarfen und auf die Erwerbstätigkeit von Eltern. Dazu soll den zuständigen Ausschüssen berichtet und bei Bedarf Anpassungen vorgeschlagen werden. Die Verwaltung wird beauftragt regelmäßig in den Fachausschüssen über die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote von null bis zehn Jahren zu berichten. Begründung Seite 3 Die Änderungen dienen dem Ziel, die Kindertagesbetreuung und den Offenen Ganztag für die Zukunft verlässlich, flexibel und sozial ausgewogen weiterzuentwickeln. Familien sollen auch nach der Umstellung der Betreuungsmodelle bedarfsgerechte Angebote erhalten. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen und Träger durch klarere Strukturen, vereinfachte Verfahren und eine systematische Evaluation unterstützt werden. Der Betreuungsumfang von 35 Stunden ist für alle beitragsfrei. Zudem sind die letzten beiden Jahre vor der Einschulung unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom gewählten Stundenumfang beitragsfrei. Damit wird ein klares Zeichen für Bildungsgerechtigkeit und die Bedeutung frühkindlicher Bildung gesetzt. Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 60.000 Euro, die mehr als 35 Betreuungsstunden in Anspruch nehmen, werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt. Dies dient der Stabilisierung des Systems, der Sicherung eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots in den Kindertageseinrichtungen und dem Ziel, Notbetreuungen künftig zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz ## Für die Richtigkeit ## Heike Kuhn

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

KI-gestützt aufbereitet am 27. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/456/2026