Antrag FDP Aktenzeichen RAT/447/2026

FDP will Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung neu staffeln

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage JHA/059/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die FDP‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Vorlage JHA/059/2026 eingereicht. Der Antrag will die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und offene Ganztagsschulen nach Einkommen und gewähltem Betreuungsumfang fairer staffeln, Sprünge vermeiden und 35‑Stunden‑Plätze sichern. Außerdem sieht er eine Evaluation nach einem Jahr und die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle vor. Der Antrag soll am 16. Juli 2026 im Rat zur Abstimmung gestellt werden.

Warum wichtig

Für betroffene Familien könnten die Beitragssprünge reduziert und die Kosten besser planbar werden, insbesondere für Haushalte mit mittlerem Einkommen und für Eltern mit Schicht‑ oder Teilzeitjobs.

Die Details

  • Einkommensstaffelung: neue Schwellen in prozentualen Schritten, um unverhältnismäßige Beitragssprünge zu vermeiden (z. B. 10.000‑Euro‑Stufen).
  • Betreuungsumfang: Beiträge sollen stärker an 35, 40 oder 45 Stunden ausgerichtet werden, mit transparentem Modell und Härtefall‑Regelungen.
  • 35‑Stunden‑Platz: Familien, die einen 35‑Stunden‑Platz benötigen, sollen ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
  • Evaluation: ein Jahr nach Inkrafttreten wird die neue Beitragsordnung geprüft – Fokus auf Betreuungsnachfrage, Erwerbstätigkeit der Eltern, soziale Durchmischung und Bildungsgerechtigkeit.
  • Beschwerdestelle: Einrichtung einer unabhängigen Ombuds‑ oder Beschwerdestelle für die Evaluationsphase.
  • Jugendhilfeausschuss: Vor Inkrafttreten muss die Verwaltung finanzielle und organisatorische Auswirkungen vorstellen.

Einordnung

Der Antrag betrifft alle Familien mit Kindern, die eine Kindertagesstätte oder offene Ganztagsschule im Primarbereich nutzen – das sind zehntausende Düsseldorfer. Änderungen würden die Höhe der Elternbeiträge und die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen direkt beeinflussen und haben damit Auswirkungen auf Erwerbstätigkeit, soziale Durchmischung und Bildungsgerechtigkeit.

Hintergrund

Elternbeiträge sind die von Familien zu zahlenden Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege oder offenen Ganztagsschulen. Sie werden häufig nach dem Haushaltseinkommen staffelt, um die finanzielle Belastung sozial ausgewogen zu verteilen.

Themen

+7 weitere Themen

Vorgang · RAT/447/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen ansehen

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 18.1

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593185.pdf Published Time: 2026-07-15T06:59:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/447/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.07.2026 Ratsfraktion – FDP Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 # Betrifft: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage JHA/059/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die vorgesehenen Einkommensgrenzen in prozentualen Schritten neu zu staffeln und dabei unverhältnismäßige Beitragssprünge zu vermeiden, 2. umzusetzen, dass die Elternbeiträge künftig stärker am gewählten Betreuungsumfang (35, 40 oder 45 Stunden) ausgerichtet werden. Dabei soll ein transparentes und sozial gerechtes Beitragsmodell entwickelt werden, das zusätzliche Betreuungsstunden nachvollziehbar bepreist. Freigrenzen und Härtefallregelungen sind zu berücksichtigen, 3. sicherzustellen, dass Familien, die einen 35-Stunden-Platz benötigen oder dorthin wechseln, in ihrer Einrichtung ein bedarfsgerechtes und mit der Berufstätigkeit vereinbares Angebot erhalten, 4. die neue Beitragsordnung spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten zu evaluieren. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf Betreuungsnachfrage, Erwerbstätigkeit der Eltern, Familien mit atypischen Arbeitszeiten, Wechsel in private Kindertageseinrichtungen sowie soziale Durchmischung und Bildungschancengerechtigkeit zu untersuchen, 5. für die Dauer der Evaluation eine unabhängige Ombuds- oder Beschwerdestelle einzurichten oder eine bestehende Stelle damit zu beauftragen. Die anonymisiert Seite 2 ausgewerteten Eingaben sind in die Evaluation einzubeziehen, 6. dem Jugendhilfeausschuss vor Inkrafttreten der Satzung die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der Änderungen darzustellen. Begründung: Die Entlastung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist richtig. Die vorliegende Beitragsordnung schafft jedoch neue Ungerechtigkeiten. Erstens: Die erste beitragspflichtige Stufe beginnt bereits bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 80.000 Euro. Das betrifft nicht nur Spitzenverdiener. Schon zwei vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte mit Schichtdiensten, zwei Polizeibeschäftigte, Lehrerinnen und Lehrer oder ein Handwerksmeister und eine Angestellte können diese Einkommenshöhe erreichen. Eine Staffelung in 10.000-Euro-Schritten würde Belastungssprünge vermeiden und die Belastung gerechter verteilen. Zweitens: Viele Familien wählen eine 45-Stunden-Betreuung nicht, weil ihre Kinder jede Woche 45 Stunden in der Einrichtung verbringen, sondern weil sie Planungssicherheit brauchen. Eine Pflegekraft kann die Übergabe nicht abbrechen. Eine Ärztin kann ihre Praxis nicht mitten in einer Behandlung verlassen. Selbstständige, Beschäftigte im Schichtdienst oder Eltern mit Dienstreisen können ihre Arbeitszeiten nicht exakt planen. Wird die flexible Betreuung deutlich verteuert, reduziert häufig der geringer verdienende Elternteil seine Arbeitszeit – noch immer meist die Mutter. Drittens: Steigen die Gebühren zu stark, wechseln einkommensstarke Familien in private Kitas. Dort gibt es oft kleinere Gruppen, besondere Förderkonzepte oder Mehrsprachigkeit. Eine kommunale Gebührenordnung darf Kinder nicht nach dem Einkommen der Eltern trennen. Sonst vergrößern sich die Unterschiede schon vor der Einschulung, und die Bildungsgerechtigkeit gerät in Gefahr. Wir sorgen uns um Familien, die ihre berufliche und finanzielle Zukunft verantwortungsvoll geplant haben und nun feststellen, dass ihre Kalkulation nicht mehr aufgeht. Es ist falsch, ausgerechnet diejenigen stärker zu belasten, die als Fachkräfte unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten. Eine gerechte Beitragsordnung darf Familien nicht in ein Betreuungsmodell drängen. Sie muss Erwerbstätigkeit ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und gleiche Bildungschancen sichern. Mirko Rohloff, Dr. Christine Rachner und Fraktion

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

KI-gestützt aufbereitet am 27. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/447/2026