Antrag der FDP-Ratsfraktion: Streichung der städtischen Zusatzkriterien im „Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf“
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den „Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf" mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: Der Abschnitt „Zusätzliche Kriterien der Landeshauptstadt Düsseldorf" (Ziffern 1 bis 6, einschließlich der zugehörigen Erläuterungen) wird ersatzlos gestrichen. Für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung gelten künftig ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben des § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) Die Verwaltung wird beauftragt, künftige Anträge des Handelsverbandes bzw. der Werbegemeinschaften auf dieser Grundlage zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Sonntagsruhe ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Der Landesgesetzgeber hat mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) einen abschließend austarierten Rahmen geschaffen, der dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz bereits umfassend Rechnung trägt: maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Verkaufsstelle, eine Höchstdauer von fünf Stunden nicht vor 13:00 Uhr, eine Deckelung auf 16 betroffene Kalendertage im Stadtgebiet sowie die Bindung an einen der im Gesetz genannten Sachgründe. Zusätzlich unterliegt jede einzelne Freigabe der strengen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte, die für jeden einzelnen Termin einen konkreten Veranstaltungsbezug, eine belastbare Besucherprognose und eine enge räumliche Begrenzung verlangen. Der im Jahr 2012 eingeführte städtische Kriterienkatalog (siehe unter OVA/127/2025) geht in mehreren Punkten deutlich über diese gesetzlichen und gerichtlichen Anforderungen hinaus und schränkt den unternehmerischen Handlungsspielraum des Einzelhandels sowie den Gestaltungsspielraum des Rates ohne rechtliche Notwendigkeit weiter ein: Die Begrenzung auf zwölf statt der gesetzlich zulässigen 16 Kalendertage sowie auf zwei statt vier Freigaben pro Stadtteil verhindert Ladenöffnungen, die der Landesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat. Die Beschränkung auf höchstens zwei Adventssonntage und der grundsätzliche Ausschluss neuer Anlässe („Öffnungsklausel") nehmen dem Rat die Möglichkeit, im Einzelfall flexibel auf neue, für die Stadtteile bedeutsame Veranstaltungen zu reagieren - obwohl jede Einzelfreigabe ohnehin gerichtlich überprüfbar bleibt. Die zusätzliche Bindung an „äußerst besucherstarke Leitmessen" bei gesamtstädtischen Freigaben schränkt die Handlungsfähigkeit der Stadt im Standortwettbewerb mit anderen Messestädten unnötig ein. Der Ausschluss des Reformationstages ist eine politische Zusatzentscheidung, die über die in § 6 LÖG genannten Feiertage hinausgeht.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · RAT/491/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 29.9
Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/491/2026