Antrag Die Linke Aktenzeichen RAT/212/2026

Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage APS/007/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ( „ Bau-Turbo " ) wird unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Bundesarchitekten kammer, dem Paritätischem Wohlfahrtsverband und Architects for Future kritisiert. 1 Als Kritikpunkte werden insbesondere die fehlende Festschreibung eines Mindestanteils an bezahlbarem, gefördertem Wohnungsbau und das Zurückschrauben des Natur- und Artenschutzes genannt. 2 Die Zeitschrift „ Grünstift " 3 stellte als Beispiel für die konkrete Gefährdung durch den Verzicht auf Umweltgutachten dar, dass es bei Errichtung von Wohngebäuden auf zuvor gewerblich genutzten Grundstücken zur unsachgemäßen Entsorgung von belastetem Aushub und Bauschutt kommen kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/212/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.2

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

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RAT/212/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.03.2026 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 19.03.2026 Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage APS/007/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 19. März 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö 27 (APS/007/2026): Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: I. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Novelle des Baugesetzbuches durch das „ Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung " ( „ Bau-Turbo " ) vom 30. Oktober 2025 zur Kenntnis und II. beschließt nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Anwendung der hierdurch zur Verfügung gestellten gesetzlichen Regelungen zur Förderung des Wohnungsbaus auf Grundlage der aufgeführten Ziele der Stadtentwicklung zur Kenntnis . III. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überarbeitung stimmt dem des dargestellten Zustimmungsverfahren s nach § 36a BauGB, um deutlichere Anreize für das Entstehen von mehr bezahlbarem Wohnraum zu. setzen, Mitwirkungsmöglichkeiten zu sichern und Umweltbelange zu berücksichtigen: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Änderungsvorschlag der Zuständigkeitsordnung vorzulegen. 1. Die Anwendung des „ Bau-Turbos " in den Fallkategorien 2 und 3 soll auf Vorhaben zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern beschränkt werden, die einen höheren Anteil an gefördertem Wohnungsbau beinhalten als 60 Prozent und eine Vorhabengröße von 100 Wohneinheiten nicht überschreiten. 2. Auf bereits laufende Bebauungsplanverfahren findet der „ Bau-Turbo " keine Anwendung. Seite 2 1 https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/bau-turbo-droht- wohnungskrise-zu-verschaerfen-buendnis-fordert-stopp-des-bau-turbo-oder- umfassende/ 2 https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/bau-turbo-vor- verabschiedung-buendnis-fordert-nachbesserungen-und-ausbau-positiver-ansaetze-zum- um/ 3 Grünstift - das Düsseldorfer Umweltmagazin, Heft 116, S. 16. 3. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) nach den §§ 38 bis 46 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist auch auf Antrag eines nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) eingetragenen Umwelt- oder Naturschutzverbandes durchzuführen. Ebenso kann kommunalen Umweltinitiativen auf Vorschlag einer Ratsfraktion oder der Verwaltung durch einen Beschluss des Ausschusses für Planung- und Stadtentwicklung das Recht auf Beantragung von SUP zugesprochen werden. 4. In einer überarbeiteten Fassung stellt die Verwaltung dar, wie sie mit Bauvorhaben umgeht, die in der Vergangenheit abgelehnt worden sind, und mit Bauvorhaben, die Bewohner:innen in der Zukunft großem Lärm aussetzen (Flug-, Bahn-, PKW-Lärm, etc.). Ebenso stellt sie besser dar, welche Dokumente vom Vorhabenträger erbracht werden müssen, damit eine vorzeitige Gremienbefassung ins Auge gefasst wird. Begründung: Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ( „ Bau-Turbo " ) wird unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Bundesarchitekten kammer, dem Paritätischem Wohlfahrtsverband und Architects for Future kritisiert. 1 Als Kritikpunkte werden insbesondere die fehlende Festschreibung eines Mindestanteils an bezahlbarem, gefördertem Wohnungsbau und das Zurückschrauben des Natur- und Artenschutzes genannt. 2 Die Zeitschrift „ Grünstift " 3 stellte als Beispiel für die konkrete Gefährdung durch den Verzicht auf Umweltgutachten dar, dass es bei Errichtung von Wohngebäuden auf zuvor gewerblich genutzten Grundstücken zur unsachgemäßen Entsorgung von belastetem Aushub und Bauschutt kommen kann. Insgesamt schließt sich Die Linke Ratsfraktion dem Appell der Verbände an, die bestehenden Planungsinstrumente weiterzuentwickeln und Flächennutzungspläne regelmäßig zu aktualisieren, statt „ übereilte " Verfahren als einen Fortschritt zu betrachten. Sinnvoll ist der „ Bau-Turbo " nach unserer Auffassung nur in besonderen Anwendungsfällen, nur mit klar definierten Zielen und Einschränkungen. Ohne eine Präzisierung führt der „ Bau-Turbo " , so unsere Befürchtung, durch Anreize an Investor:innen lediglich zu einem Anstieg des Flächenverbrauchs und der spekulativen Bautätigkeit. Dies geht auf Kosten der Natur, auf Kosten der demokratischen Mitwirkung und führt nicht zu einer signifikanten Vergröße rung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum. Freundliche Grüße Sigrid Lehmann Chris J. Demmer Seite 3 F.d.R. Sönke Voigt

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/212/2026