Antrag SPD/Volt Aktenzeichen RAT/443/2026

SPD/Volt schlägt Änderungen am Buysstraße‑Mecumstraße‑Plan vor

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage APS/050/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage APS/050/2026 für das Gebiet Buysstraße, Fruchtstraße und Mecumstraße eingereicht. Sie fordert eine gemischte Nutzung mit preisgünstigen Wohnungen, kleinen Gewerbebetrieben, kulturellen und sozialen Angeboten sowie einen Grünzug entlang der Düssel. Zusätzlich soll ein besonderes Vorkaufsrecht und die Einstufung als „Kategorie D – Entwicklungszonen gemischter Nutzungen“ beschlossen werden. Der Rat wird den Antrag am 16. Juli 2026 beraten.

Warum wichtig

Bei Annahme entsteht bezahlbarer Wohnraum, Arbeitsplätze für das Handwerk und zusätzliche Grünflächen, was den angespannten Wohnungsmarkt in Bilk entlastet und die Lebensqualität steigert.

Die Details

  • Gebiet: Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße (ehemaliges Papierfabrik‑Gelände) im Stadtteil Bilk
  • Ziel: Mischung aus preisgünstigen Wohneinheiten, klein‑betrieblichen Gewerbe, kultureller und sozialer Nutzung
  • Grünzug: Ergänzung eines Grün‑ und Freiraumkorridors entlang der Düssel mit Spiel‑ und Sportflächen
  • Mobilität: Innovative Mobilitätskonzepte bei Neugestaltung des Karolingerplatzes
  • Recht: Satzung für besonderes Vorkaufsrecht und Einstufung als „Kategorie D – Entwicklungszonen gemischter Nutzungen“
  • Begründung: Dringender Wohnraumbedarf in Bilk, Sicherung innerstädtischer Handwerksflächen und Reduktion von CO₂‑Emissionen

Einordnung

Der Antrag könnte die zukünftige Quartiersentwicklung des ehemaligen Papierfabrik‑Geländes im Stadtteil Bilk maßgeblich bestimmen – von neuem Wohnraum über lokale Gewerbeflächen bis hin zu Grün‑ und Mobilitätskonzepten. Er betrifft Anwohner, potenzielle Mieter, lokale Handwerksbetriebe und die Stadtplanung.

Hintergrund

Ein „Urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO ermöglicht gemischte Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Kultur) in innerstädtischen Bereichen. Die Einstufung als „Kategorie D – Entwicklungszonen gemischter Nutzungen“ dient dazu, langfristig einen ausgewogenen Anteil von Wohn‑ und Gewerbeflächen zu sichern.

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Vorgang · RAT/443/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 14.1

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593227.pdf Published Time: 2026-07-15T08:02:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/443/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich ## Düsseldorf, 14.07.2026 ## SPD/Volt-Ratsfraktion An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Änderungsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 # Betrifft: ## Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage APS/050/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. ## Antrag: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beschlussvorlage APS/050/2026 abweichend mit folgenden Änderungen: - Beschluss über städtebauliche Entwicklungsziele Beauftragung der Verwaltung zur Sicherung eines Urbanen Gebietes im Sinne des § 6a BauNVO in Form eines Aufstellungsbeschlusses gemäß Baugesetzbuch mit folgenden umzusetzenden Zielen: o Prüfung des Erhalts von Teilen der bestehenden Bebauung für eine gewerbliche, kulturelle und soziale Nachnutzung o Etablierung von Wohnen (preisgünstige Wohneinheiten) und wohnverträglichem Gewerbe (kleinere Betriebe, Handwerk) o Ergänzung der stadtteilbedeutenden in diesem Bereich fehlenden Wegeverbindung (Grünzug) entlang der Düssel mit Ansiedlung von öffentlich nutzbaren Freiraumangeboten (Spielflächen, Sport- und Bewegungsangebote) und qualitätvollen Grün- und Freiflächen (Grün-blaue Infrastruktur) o Etablierung von innovativen Mobilitätskonzepten im Zusammenhang der Neugestaltung des Karolingerplatzes - Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht - Beauftragung der Verwaltung, die in diesem Beschluss behandelte Fläche als „Kategorie D – Entwicklungszonen gemischer Nutzungen“ in der derzeitigen Weiterentwicklung der Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Seite 2 Branchen einzuarbeiten, um einen gewerblichen Nutzungsanteil langfristig zu sichern. ## Begründung: Wie in der Beschlussvorlage beschrieben, strebt die Verwaltung für die ehemalige Papierfabrik die Entwicklung eines Quartiers aus Wohnen und Gewerbe, beispielsweise für das Handwerk, an. Die SPD/Volt-Ratsfraktion ist davon überzeugt, dass dringend Wohnraum geschaffen werden muss, das Handwerk aber ebenfalls innerstädtische Flächen für die Daseinsvorsorge benötigt. Eine gemischte Stadt der kurzen Wege kann so die umliegende Bebauung mit ihren Produkten und Dienstleistungen versorgen und zu urbanen Quartieren führen, wie sie auch der Bundesgesetzgeber mit dem „Urbanen Gebiet“ ermöglicht. Aufgrund des bestehenden Drucks auf den Wohnungsmarkt im Stadtteil Bilk ist jedoch zu befürchten, dass bei der tatsächlichen Umsetzung durch den § 34 BauGB die wohnliche Nutzung gegenüber einer möglichen gewerblichen Nutzung überwiegt. Darüber hinaus wäre im Einzelfall fraglich, ob Gewerbetreibende durch mögliche juristische Auseinandersetzungen im Rahmen der Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit herangezogenen Immissionsrichtwerte abgeschreckt werden könnten. Diese Fläche sollte daher auch in die Weiterentwicklung der „Gewerbe- und Industriekernzonen“ einfließen und in Form der „Kategorie D – Entwicklungszonen gemischter Nutzungen“ den gewerblichen Anteil langfristig zu steuern und zu sichern. So können Zielkonflikte zwischen den beiden Nutzungsarten verringert werden und die bestehende Wohnnutzung mit einem neuen gewerblichen Impuls verzahnt werden. Die SPD/Volt-Ratsfraktion sieht in der Umnutzung der Fläche ebenso wie die Verwaltung ein Potenzial für eine gewerbliche, kulturelle oder soziale Nachnutzung von Bestandsgebäuden. Betriebe könnten so ohne großen finanziellen Aufwand die ehemalige Nutzung von Betriebswerkstätten fortsetzen. Eine Umnutzung der Gebäude für soziale oder kulturelle Zwecke würde zudem der Industriehistorie ein entsprechendes Denkmal setzen. Dadurch könnten auch CO2-Immissionen im Rahmen von Neubaumaßnahmen minimiert werden. Zusammen mit der Ergänzung des bestehenden Grünzuges entlang der Düssel würde dies ein schlüssiges klimatisches Städtebaukonzept ergeben. Dazu gehört auch die Etablierung innovativer Mobilitätskonzepte im Rahmen der anstehenden Neugestaltung des Karolingerplatzes, um den Umstieg auf nachhaltigere Mobilitätsformen zu erleichtern. Zusätzlich ist anzumerken, dass den Belangen der Anwohner*innen im angestrebten Prozess leider kein Gewicht gegeben werden kann. Die Papierfabrik belastete die Bewohner*innen des Viertels über ein Jahrhundert hinweg mit ihren Geruchsimmissionen, weshalb die Fläche bereits eine Rolle im bürgerschaftlichen Diskurs des Stadtteils spielte. Dieses grundlegende Interesse der Bürger*innen sollte demnach im Planungsprozess aufgegriffen werden, um so langfristig für eine erfolgreiche Entwicklung des Papierfabrik-Geländes zum Wohle aller Bewohner*innen des Stadtteils zu gewährleisten. Abweichend zur Beschlussvorlage fordert die SPD/Volt-Ratsfraktion deshalb einen Bebauungsplan, der das dichte urbane Miteinander von Wohnen und Gewerbe sichert, sowie das zugehörige Aufstellungsverfahren, in das die Belange der Bewohner*innen einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Markus Raub Seite 3

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

KI-gestützt aufbereitet am 27. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/443/2026