Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/050/2026

Neuer Beschluss zur Buysstraße und Umgebung

Amtlicher Titel: Plan Nr. 03/051 - Buysstraße/ Fruchtstraße / Mecumstraße / Düssel

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Buysstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 4Dokumente 21. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 3 berät am 30. Juni 2026 über den Beschluss zur Buysstraße, Fruchtstraße und Mecumstraße. Die Anhörung beginnt um 17:00 Uhr. Die Vorlage trägt die Referenz APS/050/2026.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 3 wird am 30. Juni 2026 um 17:00 Uhr eine Anhörung zur Beschlussvorlage mit der Referenz APS/050/2026 abhalten. Diese betrifft die Straßen Buysstraße, Fruchtstraße und Mecumstraße. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Treffen der Bezirksvertretung statt.

Hintergrund

Die Vorlage zielt darauf ab, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in den genannten Straßen zu beschließen. Details zu den geplanten Änderungen sind in den Dokumenten enthalten.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Anhörung könnte Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung der Straßen haben. Bürger sind eingeladen, ihre Meinungen und Anregungen einzubringen.

Nächste Schritte

Nach der Anhörung wird die Bezirksvertretung über die Vorlage entscheiden. Bürger können sich bis zur Sitzung informieren und ihre Anliegen vorbringen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bezirksvertretung 3 tagt am 30. Juni 2026 um 17:00 Uhr.
  • Thema: Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße.
  • Referenz der Vorlage: APS/050/2026.
  • Zwei Dokumente zur Einsicht verfügbar.
  • Bürger sind zur Anhörung eingeladen.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • besonderes Vorkaufsrecht angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt
  • APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat
  • HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
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Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588888.pdf Published Time: 2026-06-11T05:37:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: APS/050/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 03/051 Buysstraße/ Fruchtstraße / Mecumstraße / Düssel - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 30.06.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung Rat 16.07.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/050/2026 > ____________________________________________________________ Plan Nr. 03/051 Satzung über ein besonderes - Buysstraße / Fruchtstraße / Mecumstraße/ Düssel - Vorkaufsrecht Seite 3 Vorlage Nr. APS/050/2026 Gebiet zwischen Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße und Düssel (Fruchtstraße 28-36) - Beschluss über städtebauliche Entwicklungsziele - Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschlussentwurf: BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 und Nr. 7 der Bezirkssatzung über die städtebaulichen Entwicklungsziele sowie über die in diesem Zusammenhang aufzustellende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Rat Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der in der Vorlage genannten städtebaulichen Entwicklungsziele und beschließt hierzu, aufgrund § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die anliegende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht.
2. Satzungstext als Text anzeigen
Title: Bestätigung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588902.pdf Published Time: Mon, 08 Jun 2026 06:07:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage zur Vorlage Nr. APS/050/2026 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für ein Gebiet zwischen Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße und Düssel vom…… Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am …….. aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. No-vember 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 Nr. 348) folgende Satzung über ein be-sonderes Vorkaufsrecht beschlossen: § 1 Der Stadt Düsseldorf steht in dem in § 2 näher bezeichneten Gebiet zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zu. § 2 Der Geltungsbereich dieser Satzung erfasst ein Gebiet zwischen Buysstraße, Frucht-straße, Mecumstraße und Düssel. Maßgebend ist der im Plan Nr. 03/051 zeichnerisch dargestellte Geltungsbereich. Der Plan Nr. 03/051 ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
3. Satzungsplan als Text anzeigen
Title: 03-051_Vorkaufsrecht_2026-05-29.tif URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588903.pdf Published Time: Mon, 08 Jun 2026 06:07:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
1. Begründung als Text anzeigen
Title: Bestätigung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589399.pdf Published Time: Wed, 10 Jun 2026 11:37:28 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Anlage zur Vorlage Nr. APS/050/2026 1 Anlass und Ziele der städtebaulichen Entwicklungsabsichten Das Grundstück Fruchtstraße 28-36 im Stadtteil Bilk mit einer Flächengröße von ca. 2,2 ha wird von der Düssel im Norden, der Buysstraße im Westen, der Fruchtstraße im Süden sowie der Mecumstraße im Osten begrenzt und beherbergt seit 140 Jahren eine Papierfabrik. 2027 soll die industrielle Nutzung aufgegeben werden. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Gebiet überwiegend als Industriegebiet und im nördlichen Teil des Grundstückes entlang der Düssel als eine Grünfläche dar-gestellt. Hier verläuft der stadtteilbedeutsame Grünzug der Düssel. In diesem Bereich liegt ein Fluchtlinienplan Nr. 5575/019 vor, der eine Straßenbegrenzungslinie und eine Freiflächengrenze festsetzt. Da kein weiterer Bebauungsplan vorhanden ist, er-folgt die planungsrechtliche Beurteilung des restlichen Grundstücks gemäß § 34 BauGB. Als bisher industriell genutzte Insel inmitten des innerstädtischen von überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gründerzeitgürtels der südlichen Innenstadt stellt das Grundstück für den Stadtteil Bilk eine wichtige städtebauliche Schlüsselfläche dar. Durch den Entfall der letzten industriell genutzten Fläche im Stadtteil Bilk, die mit ih-ren Immissionen das wohngeprägte Umfeld stets belastet hat, kann die Entwicklung auf dem Grundstück an die Nutzung der umgebenden innerstädtischen Bebauungs-struktur angepasst und gleichzeitig dringend benötigten Wohnraum in einem ge-mischten Quartier geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichern. Im Zuge der Umstrukturierung soll somit auf dem Grundstück Fruchtstraße 28 – 36 ein gemischtes innerstädtisches Quartier mit Wohnen, verträglichem Gewerbe und-Freiräumen entwickelt werden, das gut mit dem Umfeld vernetzt ist. Dabei soll der Erhalt baulicher Relikte der bisherigen industriellen Nutzung geprüft, eine klimaange-passte Planung verfolgt sowie eine Ermöglichung von kulturellen und sozialen Ange-boten geprüft werden. Anlage zur Vorlage Nr. APS/050/2026 2 Es besteht die Chance, den bisher durch die industrielle Nutzung unterbrochenen stadtteilbedeutsamen Grünzug entlang der Düssel zu komplettieren und die bisherige Lücke im Freiraum- und Wegenetz damit zu schließen. Folgende städtebauliche Ziele sollen im Einzelnen an diesem Standort umgesetzt werden: • Wohnen (ein breites Angebot mit verschiedenen Wohnformen und Wohnungsgrö-ßen mit preisgünstigen Anteilen) • Wohnverträgliches Gewerbe (kleinere Betriebe, Handwerk, Dienstleistung) • Qualitätvolle Grün- und Freiflächen (Grün - blaue Infrastruktur) • Ergänzung der stadtteilbedeutenden in diesem Bereich fehlenden Wegeverbin-dung (Grünzug) entlang der Düssel mit Ansiedlung von öffentlich nutzbaren Frei-raumangeboten (Spielflächen, Sport- und Bewegungsangebote) • Prüfung inwieweit kulturelle und sozialen Nutzungen, die das vorhandene Ange-bote des Stadtteils ergänzen und aufwerten, ermöglicht werden können • Prüfung des Erhalts baulicher Relikte der bisherigen industriellen Nutzung und kli-maangepasstem Neubau • Prüfung der Erschließungssituation (Erweiterung und/ oder Etablierung von Ver-kehrsflächen) • Etablierung von innovativen Mobilitätskonzepten Zur Durchsetzung der städtebaulichen Ziele ist der Erlass einer Satzung über ein be-sonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 BauGB vorgesehen. Geltungsbereich der Satzung Das ca. 2,2 ha große Gebiet liegt im Stadtteil Bilk und wird von der Düssel im Nor-den, der Buysstraße im Westen, der Fruchtstraße im Süden sowie der Mecumstraße im Osten begrenzt. Anlage zur Vorlage Nr. APS/050/2026 3 Begründung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel einer strategischen und aktiven Bo-denpolitik. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Flächen für bezahl-baren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten, Gewerbe, soziale, kulturelle und grüne Infrastruktur sowie für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu si-chern. Hierfür braucht es eine auf langfristige Entwicklungen ausgelegte Liegenschaftsstrate-gie, die eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Stadtentwicklung und damit eine enge Verzahnung von Liegenschaftspolitik und Stadtplanung unterstützt. Dem entgegen steht eine allgemeine Spekulationsentwicklung mit Boden, bei der ein Ankauf von Flächen einzig auf Preissteigerungen ausgerichtet ist, aber nicht auf deren städtebauliche Entwicklung. Die so ansteigenden Preise wirken sich negativ auf die späteren Nutzungen wie bspw. Wohnen und Gewerbe aus und verhindern so bezahl-bare Preise sowohl für eine Eigentumsbildung als auch für Mieten. Zusätzlich führen sie zu einer Verdrängung von Bevölkerung und Wirtschaft und stehen damit dem Ziel gemischter und damit nachhaltiger Quartiere entgegen. Um aber für alle Bevölkerungsgruppen und auch für kleinere und mittlere Betriebe (z.B. Handwerk) bezahlbare Flächenangebote zu sichern, bedarf es einer aktiven Liegen-schaftspolitik. Das Städtebaurecht bietet mehrere Instrumente, um dieses Ziel zu unterstützen. Hierzu zählt auch das "Besondere Vorkaufsrecht" gemäß Paragraph 25 Baugesetz-buch. Hierüber kann die Stadt Düsseldorf "in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung durch Sat-zung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht." Mit diesem zusätzlichen Instrument soll eine aktive Anwendung der städtischen Vor-kaufsrechte zur Unterstützung der beschriebenen Ziele forciert werden. Eine solche Satzung dient der Sicherung der Planungsziele. Die Stadt hat im Falle eines Verkaufs mit der Satzung die Möglichkeit, zeitlich unabhängig von der Aufstel-lung eines Bebauungsplanes, auf die zur Erreichung der Planungsziele notwendigen Grundstücke zugreifen zu können und vor allem Grundstücksankäufe zu verhindern, die eine Realisierung der genannten Planungsziele erschweren oder unmöglich ma-chen würden oder aber die Entwicklungsziele vertraglich zu sichern (Abwendungsver-einbarung). Anlage zur Vorlage Nr. APS/050/2026 4 Finanzielle Auswirkungen Auf die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt wird hingewiesen. Fi-nanzielle Bedarfe aufgrund der Ausübung von Vorkaufsrechten im Allgemeinen kön-nen nicht über den betreffenden Pauschalansatz des Liegenschaftsamts gedeckt werden und sind schwer kalkulierbar. Sofern eine Deckung nicht möglich ist, müssen die betreffenden Kosten für den Grunderwerb über eine entsprechende Beschluss-vorlage zusammen mit der Vorlage über die Ausübung des betreffenden Vorkaufs-rechts entschieden und bereitgestellt werden.

KI-gestützt aufbereitet am 19. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/050/2026