Antrag SPD/Volt Aktenzeichen RAT/449/2026

SPD/Volt will Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab 2027 abschaffen

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage JHA/059/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Satzung über Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung eingereicht. Ab dem 1. August 2027 sollen alle Familien bis zu 35 Stunden Betreuungszeit pro Woche komplett beitragsfrei bleiben, und Familien mit einem Bruttojahreseinkommen bis 80 000 € erhalten ebenfalls eine vollständige Befreiung. Für höhere Einkommen wird ein gestaffeltes Beitragssystem mit sieben Einkommensstufen eingeführt. Der Rat soll am 16. Juli 2026 darüber entscheiden.

Warum wichtig

Betroffene Familien könnten monatlich bis zu mehrere hundert Euro sparen und erhalten mehr finanzielle Spielräume für andere Ausgaben.

Monatliche Beiträge für Tageseinrichtungen (bis 35 Std./Woche)

EinkommensstufeEinkommensgrenze (EUR)Beitrag (EUR/mtl.)
Stufe 1bis 80 0000
Stufe 2bis 100 000230
Stufe 3bis 120 000300
Stufe 4bis 140 000370
Stufe 5bis 160 000440
Stufe 6bis 180 000510
Stufe 7über 180 000650

Die Details

  • Wirksamkeit: 01.08.2027
  • Beitragsfrei: für alle Familien bis 35 Std./Woche und für Einkommen bis 80.000 € komplett
  • Einkommensstufen: sieben gestaffelte Stufen mit monatlichen Beiträgen von 0 bis 650 €
  • Betreuung: flexible 15‑Uhr‑Betreuung im Offenen Ganztag möglich
  • Antragsteller: SPD/Volt‑Ratsfraktion
  • Beschluss: Ratssitzung am 16.07.2026, 14:00 Uhr

Einordnung

Der Antrag betrifft alle Familien mit Kindern im Alter von 0‑10 Jahren in Düsseldorf und könnte die kommunalen Einnahmen aus Kinderbetreuung reduzieren, dafür aber die finanzielle Belastung der Eltern deutlich senken.

Hintergrund

Elternbeiträge sind monatliche Gebühren, die Familien für die Nutzung von Kindertagesstätten, Tagespflege und Offenen Ganztagsschulen zahlen. Die Höhe richtet sich bislang nach dem Einkommen und der gebuchten Betreuungszeit. Durch die geplante Änderung sollen die Beiträge vereinheitlicht und für viele Familien vollständig entfallen, um Chancengerechtigkeit und frühkindliche Bildung zu fördern.

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Vorgang · RAT/449/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 18.2

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593198.pdf Published Time: 2026-07-15T06:59:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/449/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.07.2026 Ratsfraktion – SPD/Volt An > Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller > Vorsitzender des Rates > der Landeshauptstadt Düsseldorf Änderungsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 # Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage JHA/059/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Änderungsantrag zu TOP 18 „Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (JHA/059/2026) auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und mit folgenden Änderungen zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich mit Wirkung zum 01.08.2027 inklusive der untenstehenden Beitragstabelle. Sachdarstellung: Die neue Elternbeitragssatzung tritt zum 01.08.2027 in Kraft und setzt ein deutliches Zeichen für Chancengerechtigkeit und frühe Bildung im Elementar- und Primarbereich. Sie stellt Familien mit Kindern von null bis zehn Jahren in allen Einkommensstufen in den Betreuungsmodellen bis zu 35 Wochenstunden (15 Uhr-Modell Offener Ganztag) komplett beitragsfrei. Sie beinhaltet darüber hinaus die Beitragsbefreiung in allen Betreuungsmodellen für Familien mit einem Bruttojahreseinkommen bis 80.000 Euro .Seite 2 Alle anderen Eltern beteiligen sich, sofern sie mehr als 35 Betreuungsstunden buchen möchten, zukünftig entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten. Dafür wurden die Einkommensgrenzen über 80.000 Euro differenzierter ausgestaltet. Dabei bleiben Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben weiterhin gem. § 50 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beitragsfrei. Ist eine Familie für mehr als ein Kind zahlungspflichtig oder gem. § 50 KiBiz beitragsfrei gestellt, so werden für die Geschwisterkinder keine zusätzlichen Gebühren fällig. Im Zuge dieser Überarbeitung werden die Beitragstabellen für die Kindertagespflege und in Tageseinrichtungen für Kinder zusammengeführt. Zukünftig wird der Gleichrang der Betreuungssysteme durch eine einheitliche Elternbeitragstabelle für den Elementarbereich unterstrichen. Die neue Elternbeitragssatzung setzt damit ein wichtiges Zeichen für Transparenz und soziale Gerechtigkeit. Die Betreuungszeiten für die beitragsfreie 35-Stunden-Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege werden flexibel gestaltet, sodass bei Bedarf eine Betreuung bis 15 Uhr in jedem Fall möglich ist. Die im Haushalt zu erwartenden Auswirkungen für das Jahr 2027 werden entsprechend angepasst . Für die weitergehende Planung bleibt das Buchungsverhalten der Eltern abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann > (A) Beiträge (mtl.) für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in > Kindertagespflege > Einkommen Beitragsregelung bis zum 4. Lebensjahr – > Stichtag 30.09. > EK-Stufe EK-Grenze > (EUR) > bis 35 > Std./Woche > (EUR/mtl.) > bis 40 > Std./Woche > (EUR/mtl.) > bis 45 > Std./Woche* > (EUR/mtl.) > Stufe 1 bis 80.000 000 > Stufe 2 bis 100.000 0230 380 > Stufe 3 bis 120.000 0300 450 > Stufe 4 bis 140.000 0370 520 > Stufe 5 bis 160.000 0440 590 > Stufe 6 bis 180.000 0510 660 > Stufe 7 über 180.000 0650 800 > (B) Beiträge (mtl.) für die Betreuung im Offenen Ganztag im Primarbereich / Schulkind in > Tagespflege, inkl. Bewegte Schulkindbetreuung > Einkommen > EK-Stufe EK-Grenze > (EUR) > 14 Uhr (EUR/mtl.) 15 Uhr > (EUR/mtl.) > 16 Uhr/GTK > (EUR/mtl.) > Stufe 1 bis 80.000 000 > Stufe 2 bis 100.000 00180 > Stufe 3 bis 120.000 00190 > Stufe 4 bis 140.000 00200 > Stufe 5 bis 160.000 00210 > Stufe 6 bis 180.000 00220 > Stufe 7 über 180.000 00240 Seite 3

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

KI-gestützt aufbereitet am 27. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/449/2026