Antrag SPD/Volt Aktenzeichen RAT/450/2026

SPD/Volt will Präambel der Volkshochschule‑Satzung erweitern

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage KUA/097/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag eingereicht, um der Satzung der Volkshochschule Düsseldorf eine neue Präambel hinzuzufügen. Die Präambel soll Bildung als Menschenrecht betonen und alle Diskriminierungsmerkmale des Art. 3 GG ausdrücklich nennen. Der Antrag wird im Rat am 16. Juli 2026 zur Abstimmung gestellt.

Warum wichtig

Damit wird sichergestellt, dass die VHS ihr Bildungsangebot ausdrücklich diskriminierungsfrei anbietet – ein direkter Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Details

  • Antrag: Änderung der VHS‑Satzung, Einfügung einer Präambel mit erweiterten Gleichstellungs‑Formulierungen.
  • Neuer Präambel‑Text: „Bildung ist ein Menschenrecht… unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Lebenssituation oder bisherigem Bildungsweg.“
  • Begründung: Orientierung an Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, um alle dort genannten Diskriminierungsmerkmale abzudecken.
  • Betroffene Institution: Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf.
  • Gremium & Termin: Rat, 16. Juli 2026.

Einordnung

Der Antrag ändert nur den Wortlaut der Satzung, hat aber keine finanziellen Folgen. Er betrifft das gesamte Bildungsangebot der VHS und stärkt die rechtliche Verankerung von Gleichberechtigung.

Hintergrund

Eine Satzung ist das Regelwerk einer öffentlichen Einrichtung. Die Präambel gibt den Leitgedanken vor und kann die Auslegung von Aufgaben und Grundsätzen beeinflussen.

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Vorgang · RAT/450/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 20.1

    Rat. Amtlicher Vermerk: „zurückgezogen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593245.pdf Published Time: 2026-07-15T10:29:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/450/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich ## Düsseldorf, 15.07.2026 An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Änderungsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 # Betrifft: ## Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage KUA/097/2026 Antrag: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Änderungsantrag zu TOP 20 „Änderung der Satzung der Volkshochschule“ (KUA/097/2026) auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und mit folgenden Änderungen zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Die Satzung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19. Dezember 2018 wird wie folgt geändert: 2. Vor § 1 wird eine Präambel eingefügt, die wie folgt lautet: Bildung ist ein Menschenrecht. Die Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf ist ein zentraler Ort für lebensbegleitendes Lernen, persönliche Entwicklung, gesellschaftlichen Dialog und kulturellen Austausch. Zu ihrem öffentlichen Auftrag gehört es, allen Bürgerinnen und Bürgern breitgefächerte Bildungsangebote bereitzustellen, die allen Menschen offenstehen – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Lebenssituation oder bisherigem Bildungsweg. unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Abstammung, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Lebenssituation oder bisherigem Bildungsweg. Seite 2 Begründung: Die Anpassung orientiert sich an den in Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes verankerten Diskriminierungsmerkmalen, die in der bisherigen Fassung der Präambel nicht vollständig abgebildet sind. Die vorgeschlagene Fassung stellt sicher, dass alle in Art. 3 GG aufgeführten Merkmale sinngemäß in der Präambel der VHS-Satzung Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

KI-gestützt aufbereitet am 27. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/450/2026