Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Zweitwohnungssteuer einführen – kommunale Einnahmebasis stärken
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer, die 10% der Nettokaltmiete betragen soll.
Davon ausgenommen sein sollen: Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen, Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen, Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen), Räume zum Zwecke des Strafvollzugs, aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines*einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, beziehungsweise Lebenspartner*in, dessen*deren eheliche, beziehungsweise lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Voraussetzung ist, dass sich dieser*diese überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche beziehungsweise die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Während rund 92 Kommunen in NRW – darunter Duisburg, Köln und Bochum – die Zweitwohnungssteuer längst als verlässliche Einnahmequelle nutzen, verzichtet Düsseldorf weiterhin darauf. Auch unter den zehn größten deutschen Städten ist Düsseldorf damit die Einzige, die keine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · RAT/365/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 35.14
Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/365/2026