Antrag SPD/Volt Aktenzeichen RAT/365/2026

Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Zweitwohnungssteuer einführen – kommunale Einnahmebasis stärken

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer, die 10% der Nettokaltmiete betragen soll.

Davon ausgenommen sein sollen:  Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,  Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,  Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,  Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),  Räume zum Zwecke des Strafvollzugs,  aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines*einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, beziehungsweise Lebenspartner*in, dessen*deren eheliche, beziehungsweise lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Voraussetzung ist, dass sich dieser*diese überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche beziehungsweise die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Während rund 92 Kommunen in NRW – darunter Duisburg, Köln und Bochum – die Zweitwohnungssteuer längst als verlässliche Einnahmequelle nutzen, verzichtet Düsseldorf weiterhin darauf. Auch unter den zehn größten deutschen Städten ist Düsseldorf damit die Einzige, die keine Zweitwohnungssteuer erhebt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/365/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 35.14

    Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590673.pdf Published Time: 2026-06-19T08:50:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/365/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.06.2026 Ratsfraktion – SPD/Volt An > Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller > Vorsitzender des Rates > der Landeshauptstadt Düsseldorf > Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der > Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 # Betrifft: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Zweitwohnungssteuer einführen – kommunale Einnahmebasis stärken Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer, die 10% der Nettokaltmiete betragen soll. Davon ausgenommen sein sollen:  Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,  Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,  Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,  Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),  Räume zum Zwecke des Strafvollzugs, Seite 2  aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines*einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, beziehungsweise Lebenspartner*in, dessen*deren eheliche, beziehungsweise lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Voraussetzung ist, dass sich dieser*diese überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche beziehungsweise die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist. Als berufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit erforderlich sind (wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat). Weitere Ausnahmen kann die Verwaltung nach Prüfung aufnehmen. Die Satzung soll so erarbeitet sein, dass sie wirtschaftlich für die Stadt Düsseldorf ist. Begründung: Während rund 92 Kommunen in NRW – darunter Duisburg, Köln und Bochum – die Zweitwohnungssteuer längst als verlässliche Einnahmequelle nutzen, verzichtet Düsseldorf weiterhin darauf. Auch unter den zehn größten deutschen Städten ist Düsseldorf damit die Einzige, die keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Angesichts des inzwischen erheblichen Spardrucks im städtischen Haushalt und des planlosen Kürzens des Oberbürgermeisters, ist das Instrument besonders attraktiv: Es generiert nicht nur direkte Einnahmen, sondern wirkt durch den Anreiz zur Ummeldung auch indirekt – eine steigende Einwohner*innenzahl erhöht die Schlüsselzuweisungen des Landes. Zudem entspricht der vorgeschlagene Steuersatz von 10 Prozent dem unteren Ende des in NRW üblichen Rahmens von 10 bis 12 Prozent. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/365/2026