Antrag Aktenzeichen BV6/079/2026

Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Prüfung und Kennzeichnung möglicher Sperrflächen vor der öffentlichen Toilette in Oberrath sowie deren Kontrolle

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lichtenbroicher Weg 29 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 15. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, die Kennzeichnung und Durchsetzung von potenziellen Sperrflächen vor der öffentlichen Toilette in Oberrath zu prüfen. Welche Flächen gemäß StVO und Barrierefreiheits-Verordnung gesperrt werden können, geeignete Beschilderungen (z. B. „Parkverbot – Behindertenparkplatz – Nur Anwohner“), Bodenmarkierungen und, falls nötig, technische Hilfsmittel zu empfehlen. Zusätzlich ist ein Plan für regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt zu integrieren, um Verstöße zeitnah zu ahnden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die öffentliche Toilette in Oberrath wird wiederholt durch parkende Kraftfahrzeuge und E- Roller blockiert. Die Fahrzeuge stehen zu nah an der Rampe des Toilettenhäuschens und zudem zu nah an dem Andreaskreuz des Bahnüberganges. Dies verhindert den barrierefreien Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, sowie für Eltern mit Kinderwagen. Die aktuelle Situation widerspricht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreiheits- Verordnung, die eine uneingeschränkte Nutzung öffentlicher Einrichtungen fordern. Fehlende oder unzureichende Kontrollen führen zu dauerhaften Behinderungen, erhöhen das Risiko von Unfällen auch durch die Sichtbehinderung am Bahnübergang.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV6/079/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 27

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583844.pdf Published Time: 2026-04-15T07:05:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: BV6/079/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.04.2026 Fraktion BÜ90/Die Grünen An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6 Frau Birgit Schentek Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 29. April 2026 # Betrifft: Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Prüfung und Kennzeichnung möglicher Sperrflächen vor der öffentlichen Toilette in Oberrath sowie deren Kontrolle Antrag: Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, die Kennzeichnung und Durchsetzung von potenziellen Sperrflächen vor der öffentlichen Toilette in Oberrath zu prüfen. Welche Flächen gemäß StVO und Barrierefreiheits-Verordnung gesperrt werden können, geeignete Beschilderungen (z. B. „Parkverbot – Behindertenparkplatz – Nur Anwohner“), Bodenmarkierungen und, falls nötig, technische Hilfsmittel zu empfehlen. Zusätzlich ist ein Plan für regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt zu integrieren, um Verstöße zeitnah zu ahnden. Begründung: Die öffentliche Toilette in Oberrath wird wiederholt durch parkende Kraftfahrzeuge und E- Roller blockiert. Die Fahrzeuge stehen zu nah an der Rampe des Toilettenhäuschens und zudem zu nah an dem Andreaskreuz des Bahnüberganges. Dies verhindert den barrierefreien Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, sowie für Eltern mit Kinderwagen. Die aktuelle Situation widerspricht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreiheits- Verordnung, die eine uneingeschränkte Nutzung öffentlicher Einrichtungen fordern. Fehlende oder unzureichende Kontrollen führen zu dauerhaften Behinderungen, erhöhen das Risiko von Unfällen auch durch die Sichtbehinderung am Bahnübergang. Gez. Christian Dortschy Gez. Svenja Kruse-Glitza Gez. Antonia Frey Seite 2Seite 3Seite 4

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/079/2026