Antrag Aktenzeichen BV10/024/2026

Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - eine Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe (analog Gehwege) - eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Nach Information der Deutschen Telekom, die mit der Planung für den Stadtteil Hellerhof beauftragt wurde, sind insgesamt ca. 20 km Tiefbau erforderlich, um rund 2.200 Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen. Für Hellerhof ist spezifisch, dass bei der Entstehung in den 1970er Jahren größtenteils verkehrsberuhigte Quartiere gebaut wurden, die über keine separaten Fußgängerwege verfügen. Die Verlegung der Glasfaserkabel muss somit in sehr vielen Bereichen unterhalb der zum Teil engen Verbindungsstraßen vorgenommen werden. Eine Vielzahl von Probebohrungen hat zudem ergeben, dass sich im Untergrund an zahlreichen Stellen noch Schotter und Beton der ehemaligen Baustraßen befinden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/024/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.2

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

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BV10/024/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.02.2026 CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion BÜ90/Die Grünen Thomas Butzke (FDP) in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.02.2026 Betrifft: Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) - Antrag: Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - eine Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe (analog Gehwege) - eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft. Begründung: Nach Information der Deutschen Telekom, die mit der Planung für den Stadtteil Hellerhof beauftragt wurde, sind insgesamt ca. 20 km Tiefbau erforderlich, um rund 2.200 Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen. Für Hellerhof ist spezifisch, dass bei der Entstehung in den 1970er Jahren größtenteils verkehrsberuhigte Quartiere gebaut wurden, die über keine separaten Fußgängerwege verfügen. Die Verlegung der Glasfaserkabel muss somit in sehr vielen Bereichen unterhalb der zum Teil engen Verbindungsstraßen vorgenommen werden. Eine Vielzahl von Probebohrungen hat zudem ergeben, dass sich im Untergrund an zahlreichen Stellen noch Schotter und Beton der ehemaligen Baustraßen befinden. Seite 2 Die spezielle städtebauliche Struktur des Stadtteils Hellerhof, die im Vergleich zu anderen Stadtteilen eine Sondersituation darstellt, ist dadurch bereits im Planungsstadium, aber insbesondere bei der Bauausführung mit einem großen Aufwand für die Netzbetreiber und die ausführenden Firmen verbunden. Nach Angaben der Telekom definiere die Landeshauptstadt Düsseldorf die Mischfläche als Fahrbahn und verwende daher die Vorgabe „ 0,80 m in Fahrbahnen " . Es würden die „ Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen " gelten und die Telekom müsse demnach mit 1,1 m Breite und 0,95 m Tiefe mit entsprechender Abtreppung arbeiten. Massiv höhere Kosten und erheblich längere Bauzeiten seien darüber hinaus die Folge. Diese Umstände führen dazu, dass die Deutsche Telekom alternativ eine Versorgung mit in dichten Abständen (ca. 25 m) gesetzten Holzmasten, wie in ländlichen Regionen, favorisiert. In dichtbebauten Siedlungen wird dies jedoch verständlicherweise keine Akzeptanz oder Zustimmung bei der Einwohnerschaft in Hellerhof finden. Auch die Mitglieder der Bezirksvertretung 10 stehen dieser Lösung sehr kritisch gegenüber. Ein Anschluss über die sogenannte „ oberirdische Linie " für aneinandergrenzende Häuser entweder von Dach-zu-Dach oder durch die Keller bzw. Vorgärten wird ebenfalls nicht zum Erfolg führen, da hier absehbar ist, dass nicht alle Haushalte zustimmen werden. Erfahrungswerte der Telekom zeigen auf, dass in vergleichbaren Fällen nur etwa 60 Prozent der betroffenen Haushalte eine Genehmigung für diese Art eines gemeinsamen Anschlusses erteilen. Eine flächendeckende Lösung wird damit nicht erreichbar sein. Vor diesem Hintergrund bieten sich die nachstehend aufgeführten Alternativen an, um deren Prüfung gebeten wird: 1. Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe In Bezug auf das Grabenprofil fordert die Stadt Düsseldorf eine Mindestüberdeckung der Leitungszone (ab Oberkante gesandeter Schutzzone der Leitung bis Oberkante bis Befestigung) grundsätzlich 0,5 m in Gehwegen / Nebenanlagen und 0,80 m in Fahrbahnen. Die Leitungszone ist hier der Bereich der verlegten Leitung einschließlich der Einsandung, entsprechend der „ Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB) " . Als Mindestgrabenbreite zur Erreichung der erforderlichen Verdichtung beträgt zudem 30 cm. Auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht in § 127 TKG die Möglichkeit geringere Verlegungstiefen vor: „ Dem Träger der Straßenbaulast ist mitzuteilen, ob Glasfaserleitungen oder Leerraumsysteme, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen in geringerer als der nach Technik vorgesehenen Verlegetiefe, wie zum Beispiel im Wege des Micro- und Minitrenching, verlegt werden (mindertiefe Verlegung). " Hierzu teilt die Deutsche Telekom mit, dass dies bei entsprechender Genehmigung zu Mindertiefen von 15 cm in der Breite und 45 cm in der Tiefe führt. Ferner heißt es weiter im TKG: „ Eine mindertiefe Verlegung darf erfolgen, wenn der Antragsteller, die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den etwaig höheren Erstattungsaufwand übernimmt. " Nach Mitteilung der Deutschen Telekom ist diese bereit, einer solchen Verpflichtung nachzukommen. Seite 3 Darüber hinaus definiert die Stadt Düsseldorf Mischflächen (Fahrbahn gemeinsam mit Gehweg) ausschließlich als Fahrbahn und verwendet daher die oben bereits genannte Vorgabe von 80 cm. Demnach gelten die Bestimmungen der ZTV A mit der Folge, dass mit entsprechender Abtreppung 1,1 m Breite und 0,95 m Tiefe gefordert werden. Bei einsprechender Einstufung als ein Gehweg im Randbereich kann die Einbautiefe nicht unerheblich verringert werden, was nicht nur wirtschaftlicher ist, sondern auch eine schnellere Fertigstellung des Netzanschlusses ermöglicht. 2. Einbau von Kabelkanälen oder Kabelschachtsteinen Es könnten Kabelkanäle aus bruchfestem Material oder Kabelschachtsteine an der Grundstücksgrenze zwischen dem Privatgrundstück und dem öffentlichen Straßenraum verlegt werden. Dies könnte auch als ein Pilotprojekt für zukünftige Maßnahmen im gesamtstädtischen Bereich eine dauerhafte Lösung sein. Beispielsbilder sind beigefügt. 3. Kombinationslösung Straßenbeleuchtung Bei einer Kombinationslösung mit den Straßenlaternen der Netzwerkgesellschaft könnten vorhandene Masten genutzt werden; ein oberirdischer Anschluss an die einzelnen Dächer der Häuser wäre nicht abhängig von der Zusage aller angrenzenden Bewohner einer Häuserzeile. In Teilbereichen wären hier dann auch die oberirische Lösung von Dach-zu Dach denkbar, so könnte eine Straßenlampe ggf. den Anschluss von mehreren Haushalten ermöglichen. Ob auf diese Weise aber eine flächendeckende Lösung möglich wäre, bleibt zweifelhaft. Der Glasfaserausbau sollte auch unter den erschwerten räumlichen Bedingungen von Hellerhof zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Aus Sicht der BV 10 bieten nur die Varianten 1 und 2 die Gewähr für eine von der Einwohnerschaft akzeptierte Lösung. Die Telekom hat erklärt, dass sie im Interesse einer umsetzbaren einvernehmlichen Lösung die bei mindertiefer Verlegung anfallenden zusätzlichen Kosten und einen höheren Erhaltungsaufwand übernehmen würde und auch hinsichtlich einer Verlängerung der Gewährleistungspflichten gesprächsbereit sei. Beispielbilder Seite 4

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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/024/2026