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BV10/024/2026
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Düsseldorf, 09.02.2026
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion BÜ90/Die Grünen
Thomas Butzke (FDP)
in der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.02.2026
Betrifft:
Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,
Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) -
Antrag:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der
Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem
Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen:
- eine Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe (analog Gehwege)
- eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen
- eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der
Netzgesellschaft.
Begründung:
Nach Information der Deutschen Telekom, die mit der Planung für den Stadtteil
Hellerhof beauftragt wurde, sind insgesamt ca. 20 km Tiefbau erforderlich, um rund
2.200 Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen.
Für Hellerhof ist spezifisch, dass bei der Entstehung in den 1970er Jahren
größtenteils verkehrsberuhigte Quartiere gebaut wurden, die über keine separaten
Fußgängerwege verfügen. Die Verlegung der Glasfaserkabel muss somit in sehr
vielen Bereichen unterhalb der zum Teil engen Verbindungsstraßen vorgenommen
werden. Eine Vielzahl von Probebohrungen hat zudem ergeben, dass sich im
Untergrund an zahlreichen Stellen noch Schotter und Beton der ehemaligen
Baustraßen befinden.
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Die spezielle städtebauliche Struktur des Stadtteils Hellerhof, die im Vergleich zu
anderen Stadtteilen eine Sondersituation darstellt, ist dadurch bereits im
Planungsstadium, aber insbesondere bei der Bauausführung mit einem großen
Aufwand für die Netzbetreiber und die ausführenden Firmen verbunden. Nach
Angaben der Telekom definiere die Landeshauptstadt Düsseldorf die Mischfläche als
Fahrbahn und verwende daher die Vorgabe „ 0,80 m in Fahrbahnen " . Es würden die
„ Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen " gelten und die Telekom müsse demnach mit 1,1 m Breite und 0,95
m Tiefe mit entsprechender Abtreppung arbeiten. Massiv höhere Kosten und
erheblich längere Bauzeiten seien darüber hinaus die Folge.
Diese Umstände führen dazu, dass die Deutsche Telekom alternativ eine Versorgung
mit in dichten Abständen (ca. 25 m) gesetzten Holzmasten, wie in ländlichen
Regionen, favorisiert. In dichtbebauten Siedlungen wird dies jedoch
verständlicherweise keine Akzeptanz oder Zustimmung bei der Einwohnerschaft in
Hellerhof finden. Auch die Mitglieder der Bezirksvertretung 10 stehen dieser Lösung
sehr kritisch gegenüber.
Ein Anschluss über die sogenannte „ oberirdische Linie " für aneinandergrenzende
Häuser entweder von Dach-zu-Dach oder durch die Keller bzw. Vorgärten wird
ebenfalls nicht zum Erfolg führen, da hier absehbar ist, dass nicht alle Haushalte
zustimmen werden. Erfahrungswerte der Telekom zeigen auf, dass in vergleichbaren
Fällen nur etwa 60 Prozent der betroffenen Haushalte eine Genehmigung für diese
Art eines gemeinsamen Anschlusses erteilen. Eine flächendeckende Lösung wird
damit nicht erreichbar sein.
Vor diesem Hintergrund bieten sich die nachstehend aufgeführten Alternativen an,
um deren Prüfung gebeten wird:
1. Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe
In Bezug auf das Grabenprofil fordert die Stadt Düsseldorf eine
Mindestüberdeckung der Leitungszone (ab Oberkante gesandeter Schutzzone der
Leitung bis Oberkante bis Befestigung) grundsätzlich 0,5 m in Gehwegen /
Nebenanlagen und 0,80 m in Fahrbahnen. Die Leitungszone ist hier der Bereich
der verlegten Leitung einschließlich der Einsandung, entsprechend der
„ Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen
in Verkehrsflächen (ZTV A-StB) " . Als Mindestgrabenbreite zur Erreichung der
erforderlichen Verdichtung beträgt zudem 30 cm.
Auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht in § 127 TKG die Möglichkeit
geringere Verlegungstiefen vor: „ Dem Träger der Straßenbaulast ist mitzuteilen,
ob Glasfaserleitungen oder Leerraumsysteme, die der Aufnahme von
Glasfaserleitungen dienen in geringerer als der nach Technik vorgesehenen
Verlegetiefe, wie zum Beispiel im Wege des Micro- und Minitrenching, verlegt
werden (mindertiefe Verlegung). " Hierzu teilt die Deutsche Telekom mit, dass
dies bei entsprechender Genehmigung zu Mindertiefen von 15 cm in der Breite
und 45 cm in der Tiefe führt. Ferner heißt es weiter im TKG: „ Eine mindertiefe
Verlegung darf erfolgen, wenn der Antragsteller, die durch eine mögliche
wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den
etwaig höheren Erstattungsaufwand übernimmt. " Nach Mitteilung der Deutschen
Telekom ist diese bereit, einer solchen Verpflichtung nachzukommen.
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Darüber hinaus definiert die Stadt Düsseldorf Mischflächen (Fahrbahn gemeinsam
mit Gehweg) ausschließlich als Fahrbahn und verwendet daher die oben bereits
genannte Vorgabe von 80 cm. Demnach gelten die Bestimmungen der ZTV A mit
der Folge, dass mit entsprechender Abtreppung 1,1 m Breite und 0,95 m Tiefe
gefordert werden. Bei einsprechender Einstufung als ein Gehweg im Randbereich
kann die Einbautiefe nicht unerheblich verringert werden, was nicht nur
wirtschaftlicher ist, sondern auch eine schnellere Fertigstellung des
Netzanschlusses ermöglicht.
2. Einbau von Kabelkanälen oder Kabelschachtsteinen
Es könnten Kabelkanäle aus bruchfestem Material oder Kabelschachtsteine an der
Grundstücksgrenze zwischen dem Privatgrundstück und dem öffentlichen
Straßenraum verlegt werden. Dies könnte auch als ein Pilotprojekt für zukünftige
Maßnahmen im gesamtstädtischen Bereich eine dauerhafte Lösung sein.
Beispielsbilder sind beigefügt.
3. Kombinationslösung Straßenbeleuchtung
Bei einer Kombinationslösung mit den Straßenlaternen der Netzwerkgesellschaft
könnten vorhandene Masten genutzt werden; ein oberirdischer Anschluss an die
einzelnen Dächer der Häuser wäre nicht abhängig von der Zusage aller
angrenzenden Bewohner einer Häuserzeile. In Teilbereichen wären hier dann
auch die oberirische Lösung von Dach-zu Dach denkbar, so könnte eine
Straßenlampe ggf. den Anschluss von mehreren Haushalten ermöglichen. Ob auf
diese Weise aber eine flächendeckende Lösung möglich wäre, bleibt zweifelhaft.
Der Glasfaserausbau sollte auch unter den erschwerten räumlichen Bedingungen
von Hellerhof zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Aus Sicht der BV 10
bieten nur die Varianten 1 und 2 die Gewähr für eine von der Einwohnerschaft
akzeptierte Lösung. Die Telekom hat erklärt, dass sie im Interesse einer
umsetzbaren einvernehmlichen Lösung die bei mindertiefer Verlegung
anfallenden zusätzlichen Kosten und einen höheren Erhaltungsaufwand
übernehmen würde und auch hinsichtlich einer Verlängerung der
Gewährleistungspflichten gesprächsbereit sei.
Beispielbilder
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