Synergieeffekte beim Glasfaserausbau in Garath und Hellerhof - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
1) Wurde die Netzgesellschaft Düsseldorf und/oder die Stadtwerke Düsseldorf über den bevorstehenden Ausbau des Glasfasernetzes in Hellerhof und Garath informiert?
2) Falls ja, liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob Synergieeffekte beim Ausbau des Glasfasernetzes einerseits sowie der Ertüchtigung des Stromnetzes andererseits genutzt werden können?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Mit Informationsvorlage BV10/173/2022 teilte die Verwaltung u.a. mit, dass im Zuge der Tiefbaukoordination der LHD die Stadtwerke Düsseldorf bei der Antragstellung zum Tiefbau durch die Deutsche Telekom (in Garath nun die Firma OXG Glasfaser GmbH) über Baumaßnahmen und über Mitverlegungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt wird. Darüber hinaus werde die Verwaltung im Vorfeld die Stadtwerke und die Netzgesellschaft Düsseldorf (Tochterunternehmen der Stadtwerke) über den Glasfaserausbau im Stadtbezirk 10 informieren und den Wunsch der BV10 (Nutzung von Synergieeffekten) mitteilen werde. Da der Ausbau des Glasfasernetzes in Garath und Hellerhof kurz bevorsteht, gilt zu fragen, ob die Netzgesellschaft Düsseldorf und/oder die Stadtwerke Düsseldorf durch die Verwaltung über den bevorstehenden Ausbau des Glasfasernetzes informiert wurden und falls ja, ob Mitverlegungsmöglichkeiten von Stromleitungen für künftige Bedarfe (z.B. E-Mobilität, Wärmepumpen, etc.) dort geprüft und ggf. realisiert werden können.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV10/061/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Beantwortung zur Vorlage BV10_061_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 6.10
Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/061/2026