Sicherstellung der Pflege, Verkehrssicherheit und Gewässerunterhaltung im öffentlich zugänglichen Schlosspark Kalkum
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer des Schlossparks Kalkum einzuwirken, um eine angemessene Pflege des Parkgeländes, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sowie eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässerflächen sicherzustellen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Schlosspark Kalkum ist ein ortsbildprägender Bestandteil des Stadtbezirks 5 und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsraum genutzt. Der Park ist dauerhaft öffentlich zugänglich, was dem Eigentümer bekannt ist und von diesem grundsätzlich auch mitgetragen wird.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV5/056/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 32
Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/056/2026