Antrag Aktenzeichen BV5/056/2026

Sicherstellung der Pflege, Verkehrssicherheit und Gewässerunterhaltung im öffentlich zugänglichen Schlosspark Kalkum

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 26 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 15. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer des Schlossparks Kalkum einzuwirken, um eine angemessene Pflege des Parkgeländes, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sowie eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässerflächen sicherzustellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Der Schlosspark Kalkum ist ein ortsbildprägender Bestandteil des Stadtbezirks 5 und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsraum genutzt. Der Park ist dauerhaft öffentlich zugänglich, was dem Eigentümer bekannt ist und von diesem grundsätzlich auch mitgetragen wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV5/056/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 32

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583964.pdf Published Time: 2026-04-15T10:04:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/056/2026 CDU-Fraktion und SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.04.2026 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. April 2026 # Betrifft: Sicherstellung der Pflege, Verkehrssicherheit und Gewässerunterhaltung im öffentlich zugänglichen Schlosspark Kalkum (Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 15. April 2026) Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer des Schlossparks Kalkum einzuwirken, um eine angemessene Pflege des Parkgeländes, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sowie eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässerflächen sicherzustellen. Dabei wird die Verwaltung gebeten, insbesondere >  den aktuellen Zustand des Schlossparks im Hinblick auf Pflege, Unterhaltung und mögliche Gefährdungen zu bewerten, >  den Eigentümer auf bestehende Missstände hinzuweisen und zur zeitnahen Behebung aufzufordern, >  die Situation der Gewässerflächen, insbesondere im Hinblick auf ökologische Funktionen und Wasserführung, zu prüfen, >  zu bewerten, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlich sind, >  zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sicherzustellen, >  sowie der Bezirksvertretung über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Begründung: Der Schlosspark Kalkum ist ein ortsbildprägender Bestandteil des Stadtbezirks 5 und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsraum genutzt. Der Park ist dauerhaft öffentlich zugänglich, was dem Eigentümer bekannt ist und von diesem grundsätzlich auch mitgetragen wird. Gerade aus dieser öffentlichen Zugänglichkeit ergibt sich eine besondere Verantwortung für Pflege, Unterhaltung und Verkehrssicherheit. Seite 2 In jüngerer Zeit wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass die Pflege des Parkgeländes nicht mehr in dem erforderlichen Umfang erfolgt. Dies führt zu Verwilderungstendenzen sowie zu einem zunehmenden Substanzverlust einzelner Bereiche. >  In Teilbereichen sind Wege und Uferbereiche sichtbar beschädigt bzw. unterspült, sodass konkrete Gefährdungen für Nutzerinnen und Nutzer bestehen. >  Zudem zeigt sich, dass Gewässerbereiche nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, was sowohl ökologische als auch gestalterische Defizite mit sich bringt. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende wärmere Jahreszeit und die damit verbundene intensivere Nutzung des Parks ist eine zeitnahe Verbesserung der Situation erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Verwaltung die Situation bewertet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf den Eigentümer einwirkt, um eine ordnungsgemäße Pflege, die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Funktionsfähigkeit der Parkanlage dauerhaft sicherzustellen. Eine weitergehende Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. gez. Benedict Stieber gez. Dominik Dimmendaal gez. Nicola Irmer

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/056/2026