Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1.
2. 3. 4. 5. 6. und als Stellvertreter*innen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder bzw. städtischen Stellvertreter*innen in den Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH zu bestellen. Der Rat der Stadt bestellt zudem den Oberbürgermeister im Sinne des § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der Gesellschaft und ermächtigt zugleich die geborenen Mitglieder, ihre Vertretungsregelung festzulegen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf - Duisburg gGmbH besteht aus 22 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister*innen, die Kämmerer*innen und die Kulturdezernenten*innen der Städte Düsseldorf und Duisburg, die/ der für Kultur zuständige Minister*in des Landes Nordrhein-Westfalen, die/ der sich durch seine*n Ständige*n Vertreter*in vertreten lassen kann, und ein Mitglied des Freundeskreises der Deutschen Oper am Rhein sowie 2 Arbeitnehmervertreter*innen an.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/369/2025