Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/369/2025

Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1.

2. 3. 4. 5. 6. und als Stellvertreter*innen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder bzw. städtischen Stellvertreter*innen in den Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH zu bestellen. Der Rat der Stadt bestellt zudem den Oberbürgermeister im Sinne des § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der Gesellschaft und ermächtigt zugleich die geborenen Mitglieder, ihre Vertretungsregelung festzulegen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf - Duisburg gGmbH besteht aus 22 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister*innen, die Kämmerer*innen und die Kulturdezernenten*innen der Städte Düsseldorf und Duisburg, die/ der für Kultur zuständige Minister*in des Landes Nordrhein-Westfalen, die/ der sich durch seine*n Ständige*n Vertreter*in vertreten lassen kann, und ein Mitglied des Freundeskreises der Deutschen Oper am Rhein sowie 2 Arbeitnehmervertreter*innen an.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+7 weitere Themen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
RAT/369/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf -Duisburg gGmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2. 3. 4. 5. Seite 2 6. und als Stellvertreter*innen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder bzw. städtischen Stellvertreter*innen in den Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH zu bestellen. Der Rat der Stadt bestellt zudem den Oberbürgermeister im Sinne des § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der Gesellschaft und ermächtigt zugleich die geborenen Mitglieder, ihre Vertretungsregelung festzulegen. Geborene Mitglieder sind: 1. Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, 2. Frau Stadtkämmerin Dorothée Schneider, 3. Frau Miriam Koch (Kulturdezernentin). Die Bestellung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Seite 3 Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf - Duisburg gGmbH besteht aus 22 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister*innen, die Kämmerer*innen und die Kulturdezernenten*innen der Städte Düsseldorf und Duisburg, die/ der für Kultur zuständige Minister*in des Landes Nordrhein-Westfalen, die/ der sich durch seine*n Ständige*n Vertreter*in vertreten lassen kann, und ein Mitglied des Freundeskreises der Deutschen Oper am Rhein sowie 2 Arbeitnehmervertreter*innen an. Die Städte Düsseldorf und Duisburg bestellen je 6 weitere Aufsichtsratsmitglieder. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Die Stellvertreter*innen sind nur bei Verhinderung der Mitglieder, für die sie als Stellvertreter*innen bestellt sind, stimmberechtigt. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Deutsche Oper am Rhein Theatergemein schaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH wahr: Die Arbeitnehmervertreter*innen gemäß § 108a GO NRW (RAT/020/2024) werden im Jahr 2029 neu bestellt. 1. Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Frau Dorothée Schneider als Stadtkämmerin 3. Frau Miriam Koch als Kulturdezernentin 4. Ratsherr Marcus Münter (bis 30.09.2025) 5. Frau Kerstin Terhardt 6. Frau Eva Mörger 7. Ratsfrau Dr. Frederike Möller 8. Ratsherr 9. Herr Stellvertretungen: 1. Herr Oberbürgermeister 2. Frau Stadtkämmerin 3. Frau Kulturdezernentin Markus Raub Manfred Neuenhaus Dr. Stephan Keller Dorothée Schneider Miriam Koch Gegenseitige Stellvertretung 4. Ratsfrau 5. Ratsherr 6. Frau Bürgermeisterin 7. Frau 8. Frau 9. Frau Aletta Mansheim Dr. Alexander Fils Clara Gerlach Karin Trepke Cornelia Mohrs Dr. Veronika Dübgen

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/369/2025