Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt nominiert gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1.
Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
3. und empfiehlt dem Vorstand der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG die Nominierung von 4.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Anzahl der Mitglieder. Die nominierten Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die unmittelbaren Gesellschafterinnen Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG und die Neuss Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG haben das Recht, jew eils bis zu 2 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadt Neuss haben das Recht, jeweils bis zu 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Zu den von der Landeshauptstadt Düsseldorf nominierten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/375/2025