Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/375/2025

Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt nominiert gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1.

Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.

3. und empfiehlt dem Vorstand der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG die Nominierung von 4.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Anzahl der Mitglieder. Die nominierten Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die unmittelbaren Gesellschafterinnen Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG und die Neuss Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG haben das Recht, jew eils bis zu 2 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadt Neuss haben das Recht, jeweils bis zu 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Zu den von der Landeshauptstadt Düsseldorf nominierten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/375/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt nominiert gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. und empfiehlt dem Vorstand der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG die Nominierung von 4. Seite 2 5. als Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH für die Wahl durch die Gesellschafterversammlung unter Abberufung der bisherigen Mitglieder. Der Beschluss gilt bis zur neuen Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung bzw. anderslautenden Beschlussfassung. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Nominierung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Anzahl der Mitglieder. Die nominierten Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die unmittelbaren Gesellschafterinnen Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG und die Neuss Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG haben das Recht, jew eils bis zu 2 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadt Neuss haben das Recht, jeweils bis zu 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Zu den von der Landeshauptstadt Düsseldorf nominierten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH wahr: 1. Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Dr. Alexander Fils 3. Ratsherr Dr. Frank Schulz Die Mandate der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG nehmen wahr: 2. Frau Iris Bellstedt 3. Ratsherr André Tischendorf

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/375/2025