Bauantrag Heidelberger Straße 4 - Errichtung einer Traglufthalle (Dreifachsporthalle) als Interim zur Aufrechterhaltung des Schulsports der Dieter-Forte-Gesamtschule
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heidelberger Straße 4 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug7Dokumente10. Juni 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die Zulässigkeit setzt voraus, dass öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589310.pdf
Published Time: 2026-06-10T09:32:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
APS/059/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Heidelberger Straße 4 - Errichtung einer Traglufthalle (Dreifachsporthalle) als
Interim zur Aufrechterhaltung des Schulsports der Dieter-Forte-Gesamtschule
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Anhörung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche
Beurteilung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die Zulässigkeit setzt voraus, dass öffentliche
Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung
gesichert ist.
Die stark sanierungsbedürftigen Sporthallen der Dieter-Forte-Gesamtschule am
Schulstandort Heidelberger Straße 75 sind abgängig und werden durch Neubauten ersetzt.
Zur Aufrechterhaltung des Schulsports während der Planungs- und Bauzeit soll die
eingeschossige Traglufthalle als Dreifeldsporthalle an der Heidelberger Straße 4 errichtet
und genutzt werden.
Das Vorhabengrundstück wird zeitweise als Schützenplatz durch den Schützenverein
Düsseldorf-Eller e.V. genutzt.
Die Traglufthalle weist eine Grundfläche von 2.400 m² und eine Höhe von 11,50 m auf. Mit
Hilfe von Vorhängen kann die Halle in drei Spielfelder geteilt werden. Zur Unterbringung von
Umkleiden, WC-Räumen und einem Sanitätsraum werden im Inneren der Traglufthalle Seite 2
Container errichtet. Zwei weitere Container werden außerhalb der Traglufthalle für
Technikbereiche platziert.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2026
(SCHUA/060/2025) den Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses: „Errichtung einer
Traglufthalle (Dreifachsporthalle) an der Heidelberger Straße 4 als Interim zur
Aufrechterhaltung des Schulsports der Dieter-Forte-Gesamtschule“ einstimmig beschlossen.
Begründung:
Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.
Insbesondere stehen Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Nr.
5 BauGB) dem Vorhaben nicht entgegen; die Zustimmung des Beirats bei der unteren
Naturschutzbehörde liegt vor.
Die Aufrechterhaltung des Schulsports während der Errichtung der neuen Sporthalle der
Dieter-Forte-Gesamtschule liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Ein weiterer Standort
in der näheren Umgebung steht nicht zur Verfügung.
Durch die geplante Traglufthalle ist eine Verfestigung von Bautätigkeiten oder einer
Bebauung im Außenbereich nicht zu erwarten. Das Vorhaben weist aufgrund seiner
Konstruktion sowie der zeitlichen Befristung einen eindeutig temporären Charakter auf und
dient einem öffentlichen Belang von übergeordnetem Interesse.
Das Grundstück ist als Festplatz bereits vorgeprägt. Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen
sind nicht erforderlich.
Eine Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB) ist nicht
zu erwarten.
Nachrichtlich:
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden keine satzungsgeschützten Bäume gefällt.
Nach Rückbau der Traglufthalle erfolgt die Wiederherstellung der Wiese mit
gebietsheimischem Saatgut.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Grundriss
Ansichten
Schnitt
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Title: 00589323.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589323.pdf
Published Time: Wed, 10 Jun 2026 08:20:27 GMT
Number of Pages: 1
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KAMIN
A N S I C H T 1
A N S I C H T 2
H A U P T E I N G A N G
NOTTÜR 1 DREHTÜR
> +40,20 Erdboden
+5,00 Kamin
MASCHINENRAUM IM CONTAINER
GEBLÄSEANLAGE
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.