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APS/145/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Grundstücksangelegenheit - Grundstücksverkauf Pastor-Dörr-Ring
Fachbereich :
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
24.02.2026 Vorberatung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
02.03.2026 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
04.03.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 09.03.2026 Vorberatung
Rat 19.03.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für
den Verkauf an die Meistbietenden und den anschließenden Abschluss von
Kaufverträgen mit den jeweiligen Meistbietenden für die Grundstücksbereiche des
Areals Pastor-Dörr-Ring entsprechend der Sachdarstellung.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf veräußert die nachfolgenden Grundstücksflächen
im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens und den nachfolgend
genannten Bedingungen an die jeweils meistbietenden Kaufinteressenten.
Gemarkung Flur Flurstücke Fläche
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Itter-Holthausen 8 517 417 m²
Itter-Holthausen 8 516 412 m²
Itter-Holthausen 8 586 238 m²
Itter-Holthausen 8 585 237 m²
Itter-Holthausen 8 583, 591 278 m²
Gesamt: 1.582 m²
Richtwerte für die zu bietenden Kaufpreise sind
Grundstücksfläche (m²) Preis ( € /m²) Vorläufiger Kaufpreis
Grundstück „ E " 417 m² 1.050,00 € 437.850,00 €
Grundstück „ F " 412 m² 1.050,00 € 432.600,00 €
Grundstück „ G " 238 m² 1.050,00 € 249.900,00 €
Grundstück „ H " 237 m² 1.050,00 € 248.850,00 €
Grundstück „ I " 278 m² 1.050,00 € 291.900,00 €
Gesamt ( € ) 1.661.100,00 €
[] erschließungsbeitragsfrei, Kostenanteil beträgt [ ● ] € /m²
[x] erschließungsbeitragspflichtig
[] Kaufpreis pro m² Grundstück [ ● ]
Bebauungsplannummer: 5670 / 00
Heutige Nutzung: Ackerland
Verwendung:
[x] Ein- und Zweifamilienhaus
[] Mehrfamilienhaus für Begünstigte der Einkommensgruppe A, [ ● ] Wohneinheiten
[] Mehrfamilienhaus für Begünstigte der Einkommensgruppe B, [ ● ] Wohneinheiten
[] Mehrfamilienhaus preisgedämpft, ● Wohneinheiten ([ ● ] Eigentumswohnungen)
[] Mehrfamilienhaus frei finanziert, ● Wohneinheiten ([ ● ] Eigentumswohnungen)
[] Gewerbeobjekt, mit [ ● ] m² Bürofläche, [ ● ] m² gewerbliche Nutzung, [ ● ] m² BGF
(oi)
[] MK-Objekt, mit [ ● ] m² Bürofläche, [ ● ] m² BGF (oi)
[] Sonstiges: [ ● ]
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Begründung:
Das Grundstücksgeschäft dient einem wohnungspolitischen Zweck.
Durch die Beschlussvorlage (APS/145/2023) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt
Düsseldorf bereits den Verkauf von insgesamt 11 Grundstücken in einem
vorherigen Verfahren am 22.02.2024 beschlossen. Bei den vorangestellten
Grundstücken handelt es sich nun um die verbleibenden fünf Grundstücke des
Areals am Pastor-Dörr-Ring.
A. Kurzbeschreibung
Objektbeschreibung: Die Grundstücke im Areal Pastor-Dörr-Ring befinden
sich im südlichen Teil der Landeshauptstadt
Düsseldorf im Stadtbezirk 9 sowie der Gemarkung
Itter-Holthausen.
Es besteht eine gute Verkehrsanbindung an das
überregionale Verkehrsnetz (A 46). Soziale
Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten,
Schulen) sind gut erreichbar. Geschäfte des täglichen
Bedarfes befinden sich in der Nähe. Neben den im
Baugebiet befindlichen ausgedehnten Grünflächen,
laden auch die innerhalb wenigen Minuten
erreichbaren Naturschutz-, Erholungs- und
Freizeitgebiete (Schloss Mickeln, Rheinblick
Himmelgeist, Schloss Elbroich), Rhein zu
Freizeitaktivitäten ein.
B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen
Verfahrensbeschreibung: Die Verkäufe der Grundstücke erfolgen im
nachfolgend näher beschriebenen Verfahren:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Rahmen
dieses Verfahrens, nach Höhe des vom Bewerber
gebotenen Kaufpreises, einen Bewerber pro
Grundstück auswählen.
Vorgesehen ist, nur ein Baugrundstück je Bieter zu
verkaufen. Bei nicht ausreichender Bewerberanzahl
ist auch der Verkauf mehrerer Grundstücke an einen
Bieter möglich.
Geringere Gebote als o.g. Richtwerte sind nicht
automatisch ausgeschlossen und können
berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar
begründet sind.
Die Beurkundung der Kaufverträge soll nach
Möglichkeit binnen 3 Monaten nach
Beschlussfassung erfolgen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich
vor, die jeweiligen Verfahren über den Verkauf
der einzelnen Grundstücke aufzuheben, wenn
keine angemessenen Kaufpreisangebote
eingereicht werden.
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Abgabefrist für die
Bewerbung:
Die Bewerbung für die Teilnahme am Verfahren,
inklusive dem ausgefüllten und unterzeichneten
Bewerbungsformularblatt sowie den von den
Bewerbern/innen einzureichenden Unterlagen
müssen
bis zum ... , 12.00 Uhr ( Bewerbungsfrist ) (Frist
wird noch festgesetzt - 3 Monate nach Beginn der
Internetpräsenz)
auf der Cloud hochgeladen sein oder im
verschlossenen Umschlag bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaften,
Brinckmannstr. 4, Zimmer 1.12,
40225 Düsseldorf
eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist
wie folgt zu beschriften:
„ Nicht öffnen! Angebotsfrist
Veröffentlichungstermin + 3 Monate , 12:00 Uhr,
Bieterverfahren Einfamilienhäuser Pastor- Dörr-
Weg. "
Sofern die Bewerbung per Post zugesandt wird, ist
auf rechtzeitige Zusendung zu achten, da der interne
Postverteilungslauf bis zu 5 Tagen Zeit in Anspruch
nehmen kann.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g.
Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von
etwa mit dem Transport beauftragten Personen und
Unternehmen sind Risiko des/der Bewerber/in.
Die Zugangsdaten für die Cloud können bei Herrn
Yannick Becker per E-Mail angefordert werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende
Bewerbungen sowie mündliche, per E-Mail oder Fax
eingehende Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt.
Einzureichende
Unterlagen:
Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind in der Cloud oder in
Papierform einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes
Bewerbungsformblatt inklusive des für das
jeweilige Grundstück gebotenen Kaufpreises;
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- Bankauskunft, dass die Finanzierung des
Bauvorhabens in Aussicht gestellt werden kann
und die Vertragsbedingungen keinen Bedenken
der finanzierenden Bank begegnen;
- Bestätigung der Angebotskonditionen durch die
Bewerber/innen;
- Nachweis über die Einzahlung von 1.000,00 € als
Sicherheitsleistung zum Bewerbungssende;
- Angabe, ob Bewerbung auf ein konkretes
Grundstück oder auf alle Grundstücke.
Hinweis
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor,
weitere Details zu den geforderten Unterlagen sowie
fehlende oder unvollständige Unterlagen von
dem/der Bewerber/in (nach) zu fordern. Ein
Anspruch hierauf besteht nicht, so dass die
Unvollständigkeit der Bewerbungsunterlagen auch zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen kann.
Rahmenbedingungen: Bebaubarkeit und Zielrichtung
Die Grundstücke im Areal Pastor-Dörr-Rings liegen
im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans Nr. 5670/00 und sind mit
Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften zu
bebauen.
Erschließung
Im Bereich des Pastor-Dörr-Rings befindet sich
derzeit eine Baustraße. Der endgültige Ausbau der
öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt erst, nachdem
sämtliche Bauvorhaben in diesem
Grundstücksbereich hergestellt sind. Ansprüche auf
die endgültige Herstellung der öffentlichen
Verkehrsfläche können durch den
Erbbauberechtigten nicht gestellt werden. Das auf
den Dachflächen der Gebäude und Wohnwegen
anfallende Regenwasser wird über
Versickerungsmulden außerhalb der
Verkaufsgrundstücke versickert. Die
Versickerungsmulden werden durch den
Stadtentwässerungsbetrieb als öffentliche
Entwässerungseinrichtung betrieben. Die Einleitung
des gesammelten Niederschlagswassers in die
angrenzenden Versicherungsmulden erfolgt über
private Zulaufrinnen.
Besonderheiten Pastor-Dörr-Ring
Auf den Flurstücken Nr. 516 und 517 (Grundstücke
mit E/F bezeichnet) befinden sich Schutzstreifen für
Entwässerungsanlagen des
Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt
Düsseldorf, die durch die Eintragung einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern
sind.
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Zudem ist zu Lasten des Flurstücks 517 eine Baulast
(Abstandsflächensicherung) eingetragen, die vom
Erbbauberechtigten zu übernehmen ist.
Das Flurstück 591, das zur Erschließung des
Grundstücks 583 notwendig ist, ist mit einer
Dienstbarkeit bzw. Baulast zur Sicherung der Geh-,
Fahr- und Leitungsrechte zu Gunsten des Grundstück
582, der Allgemeinheit und der Feuerwehr zu
belasten.
Ggf. notwendige baurechtliche Zustimmungen
und/oder Bestellungen von Baulasten für die
Realisierung der Doppelhaushälften sind gegenseitig
ohne Zahlung einer Entschädigung einzuräumen.
Energiestandards
Die*Der Bewerber/in ist verpflichtet, bei der
Errichtung des Bauwerks die zum Zeitpunkt der
Bauantragsstellung gesetzlich geforderten
energetischen Vorgaben einzuhalten. Es sind
Photovoltaikanlagen zu errichten.
Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung von 1.000,00 € ist auf das
Konto der Landeshauptstadt Düsseldorf [ ● ] unter
Angabe des Verwendungszwecks [ ● ] bis zum
Bewerbungsende einzuzahlen. Erhält der/die
Bewerber/in den Zuschlag für ein Grundstück, wird
die Sicherheitsleistung mit dem zu zahlenden
Kaufpreis verrechnet. Geht der/die Bewerber/in leer
aus, wird der Betrag nach Verfahrensende unverzinst
an den/die Bewerber/in erstattet.
C. Vertragliche Vereinbarungen für den Abschluss der Kaufverträge
Kaufpreise: Gebotener Kaufpreis
Zahlungsverpflichtung: Der Kaufpreis ist fällig bis zum Ablauf von 20
Kalendertagen nach Rechtswirksamkeit des
Vertrages.
Erschließungsbeitrag/
weitere Beiträge:
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB,
Erstattungsbeiträge für naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen, Beiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie
Anschlusskosten aller Art, für die ein Bescheid ab
dem Tag der notariellen Beurkundung zugestellt
wird, hat der Käufer zu tragen. Alle vor dem Tag der
notariellen Beurkundung zugestellten Bescheide hat
die Stadt zu tragen.
Kampfmittel: Die Freimachung und Sondierung der
Baugrundstücke ist durch die Landeshauptstadt
Düsseldorf sowie der Bezirksregierung bereits
erfolgt. Das Ergebnis der Flächendetektion liegt vor.
Auf den Flächen 583, 585, 586 und 591 können
Erdeingriffe, vorbehaltlich der Entscheidung der
Bauaufsicht, ohne weitere Maßnahmen erfolgen. Auf
den Flächen 516 und 517 sind im rot schraffierten
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und weißen Bereichen der Räumkarte aufgrund von
Störkörpern nicht auswertbar. Sollte in den
betroffenen Bereichen mit Erdeingriffen zu rechnen
sein, ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung
durch ein entsprechend zertifiziertes
Fachunternehmen zu beauftragen. Sind in diesen
Bereichen Spezialtiefbaumaßnahmen (z.B.
Bohrpfähle, Rüttelstopfsäulen, usw.) geplant, ist eine
Bohrlochdetektion, durch ein entsprechendes
Fachunternehmen durchzuführen.
Besitzübergang: Der Besitzübergang (Besitz, Nutzung, Gefahr, Lasten
sowie Verkehrssicherungspflicht) erfolgt am Tage
nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
Sachmängelausschluss/
Altlasten:
Sachmängel
Haftungsausschluss für die Landeshauptstadt
Düsseldorf.
Altlasten
Die Grundstücke im Bereich des Pastor-Dörr-Rings
befinden sich nicht im Bereich einer Altablagerung
oder eines Altstandortes. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass sich die Flächen nicht im Bereich
einer Wasserschutzzone oder im Bereich einer
kartierten Grundwasserverunreinigung befinden.
- Hochwasserrisikogebiet (HQextrem)
Gemäß den von der Bezirksregierung
Düsseldorf erstellten
Hochwassergefahrenkarten würde das
Grundstück bei einem extremen
Hochwasserereignis am Rhein (HQextrem)
vollständig überflutet werden. Damit liegt das
Grundstück in einem Hochwasserrisikogebiet.
- Minimale Flurabstände
Die höchsten bisher gemessenen
Grundwasserstände liegen im Umfeld der
Baumaßnahme bei 34,0 m ü.NHN (HGW
1988).
Anlage 1 Zuschnitt Pastor-Dörr-Ring als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574662.pdf
Published Time: Tue, 27 Jan 2026 06:22:17 GMT
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Anlage 2 Lageplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
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Published Time: Tue, 27 Jan 2026 06:22:18 GMT
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Anlage 3 Fiskalischer Lageplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574664.pdf
Published Time: Tue, 27 Jan 2026 06:22:19 GMT
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Anlage 4 Luftbild als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574665.pdf
Published Time: Tue, 27 Jan 2026 06:22:21 GMT
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Anlage 5 Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574666.pdf
Published Time: Tue, 27 Jan 2026 06:22:22 GMT
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Anlage 6 Ergebnis Kampfmitteluntersuchung als Text anzeigen
Feuerwehr und Rettungsdienst
Seite 1/2
Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 37/232, 402 00 Düsseldorf
Liegenschaftsamt
Brinckmannstraße 4
40225 Düsseldorf
per elektronischer Post
Ergebnis der Kampfmitteluntersuchung vor Ort
Bauvorhaben: Düsseldorf, Pastor-Dörr-Ring, Flurstüc ke 516-591
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund Ihres Antrags auf Kampfmitteluntersuchung , wurde auf dem
oben näher bezeichneten Grundstück eine Flächendete ktion, durch den
Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf
(KBD), ausgeführt.
Auf der von Ihnen beantragten Fläche von 3245 m² konnten 2597m² über-
prüft und in Teilen geräumt werden (s. beiliegende Karte, grün markiert).
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen beantragte Fläche nicht vollständig
überprüft werden konnte, hieraus ergibt sich gegebenenfalls für Sie weite-
rer Handlungsbedarf.
Bei der ausgeführten Untersuchung wurden 5Kg Munito nsteile geborgen.
Auf den in der beiliegenden Räumkarte grün markiert en Flächen können
Erdeingriffe, vorbehaltlich der Entscheidung der Bauaufsicht, ohne weitere
Maßnahmen erfolgen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen (Spezial-
tiefbaumaßnahmen) wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen , Verbauarbeiten
etc. ist auf einer grün markierten Fläche, eine Bohrlochdetektion durch ein
geeignetes Fachunternehmen durchzuführen.
Auf den in der Räumkarte rot-schraffierten Flächen war eine Flächendetek-
tion, aufgrund von Störkörpern, nicht auswertbar.
Sollten hier Erdeingriffe geplant sein, ist eine Baubegleitende Kampfmittel-
räumung, durch ein entsprechendes Fachunternehmen, zu Ihren Lasten zu
beauftragen.
Sind in diesen Bereichen Spezialtiefbaumaßnahmen (z.B. Bohrpfähle, Rüt-
telstopfsäulen, usw.) geplant, ist eine Bohrlochdetektion, durch ein entspre-
chendes Fachunternehmen, ebenfalls zu Ihren Lasten zu veranlassen.
Auf allen weiteren Flächen (in der Räumkarte weiß, grau usw.), innerhalb
der beantragten und vor Ort ausgepflockten Untersuchungsfläche, konnte
eine Flächendetektion, nicht ausgeführt werden. Auf diesen Flächen waren
vermutlich die vorbereitenden Maßnahmen nicht ausre ichend sorgfältig
ausgeführt. Hierzu erhalten wir keine weitere Rückmeldung durch den KBD.
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Feuerwehr,
Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
Feuerwehrpläne,
Störfallbetriebe und
Bevölkerungsschutz
Hüttenstraße 68
40215 Düsseldorf
Kontakt
Herr Schröer
Zimmer
421
Telefon
E-Mail
kampfmittel.feuerwehr
@duesseldorf.de
Datum
04.08.2025
Mein Aktenzeichen
37/53-200/25
Räumauftrags-
nummer KBD
RA108124
Telefonzentrale
0211.89-91
Internet
www.duesseldorf.de
feuerwehr@
duesseldorf.de
Bus
732 Helmholtzstraße
Bahn
Helmholtzstraße
701 Luisenstraße
S-Bahn
S8, S28, S11
D-Friedrichstadt
Bankkonto
Stadtsparkasse
Düsseldorf
BIC DUSSDEDDXXX
Gläubiger-ID
DE15DUS00000011727
Feuerwehr und Rettungsdienst
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Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Kampfmit-
telräumdienst,
[email protected].
Sollten in diesen Bereichen Erdeingriffe geplant sein, sind die vorbereiten-
den Maßnahmen für diese Flächen fachgerecht auszufü hren und ein neuer
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung mit den erforderlichen Anlagen einzu-
reichen.
Sollten in diesen Bereichen Spezialtiefbaumaßnahmen (z.B. Bohrpfähle,
Rüttelstopfsäulen, usw.) geplant sein, ist ein Antrag auf Fachexpertise für
eine Bohrlochdetektion zu stellen.
Trotz Überprüfung der Fläche, kann nicht ausgeschlo ssen werden, dass
noch unentdeckte Kampfmittel im Boden vorhanden sin d.
Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann daher au ch auf grün
markierten Flächen nicht gegeben werden.
Erdarbeiten sind grundsätzlich mit der entsprechenden Vorsicht auszufüh-
ren. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die
Erdarbeiten sofort einzustellen und umgehend die Feuerwehr unter der Ruf-
nummer 112 zu benachrichtigen.
Im Übrigen beachten Sie bitte den Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungs-
dienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetekti-
onen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß d er Kampfmittel-
verordnung vom 16. März 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung
Düsseldorf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Schröer
Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält das Bauaufsichtsamt (Amt
63) Düsseldorf.
Anlage 7 Ergebniskarte Kampfmitteluntersuchung als Text anzeigen
Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden.
Bezirksregierung
Düsseldorf
Räumkarte
Datum : 30.07.2025
20
5671104
5671204
5671304
Nicht relevante Objekte außerhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet.
Legende
Blindgängerverdacht
D
Í
geräumte Blindgänger
geräumte Fläche
Detektion nicht möglich militär. Anlage
Laufgraben
Panzergraben
Schützenloch
Stellung
ausgewertete Fläche(n)
Überprüfung der zu überbauenden Flächen
ist nicht erforderlich
Überprüfung der zu überbauenden Flächen
wird empfohlen