Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/040/2026

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Julius-Raschdorff-Straße 6 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Beschlusslage APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“ (APS/050/2023) einstimmig beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/040/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 7

    Jugendrat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Garath 2.0 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 4.7

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  5. Sitzung · TOP 6.1

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 3

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  7. Sitzung · TOP 11

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587254.pdf Published Time: 2026-06-23T07:55:00.000Z Number of Pages: 10 Markdown Content: APS/040/2026 X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 - Ein Stadtteil in Bewegung - Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung Rat 16.07.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/040/2026 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Seite 3 Vorlage Nr. APS/040 /2026 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung - Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 10 wird angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Rat Der Rat der Stadt I. stimmt der weiteren Durchführung des Integrierten Stadtentwicklungsprojektes Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung - gemäß den aktuellen Planungen der Teilmaßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 11.312.196 EUR, davon 2.878.637 EUR Mehrkosten, zu. Den Gesamtkosten stehen korrespondierenden Einnahmen durch Städtebaufördermittel in Höhe von 60% gegenüber. II. beschließt, die Mehrkosten für die Teilmaßnahmen durch Aufnahme von zusätzlichen Mitteln für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 zum Entwurf 2027/2028 ff sicher zu stellen. Etwaige weitere Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zu einzelnen Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 4 Sachdarstellung: Beschlusslage APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“ (APS/050/2023) einstimmig beschlossen. Mit Zuwendungsbescheid aus Oktober 2024 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (jetzt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW) die Stadtteilentwicklung in Garath in das Städtebauförderungsprogramm der Programmlinie „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) von Bund und Land NRW aufgenommen. Die neuen Förderrichtlinien sehen u.a. vor, dass man in der Gesamtmaßnahme Garath 2.0 über alle hinterlegten Teilmaßnahmen eine Zielerreichungsquote von 85 % erreichen muss. Im Weiteren werden Baukostensteigerungen über eine Indexierung automatisch berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Fördermittel als auch für den städtischen Eigenanteil, der entsprechend angepasst werden muss. Zu berücksichtigen ist zudem, dass in der Zwischenzeit einzelne Teilmaßnahmen weggefallen sind. Gleichzeitig stehen Restmittel aus der ersten Förderphase und Kompensationsmittel zur Verfügung. Im Weiteren wird die Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Jahren dargestellt. 2. Aktuelle Situation Zu dem am 31.10.2023 gestellten Förderantrag ging der Zuwendungsbescheid für die Städtebauförderung am 24.10.2024 ein. Innerhalb dieses Zeitraumes widmeten sich die Fachämter anderen Projekten, weshalb es nach Eingang des Zuwendungsbescheides Zeit in Anspruch nahm, bis die Arbeiten an den Teilmaßnahmen der Städtebauförderung wieder aufgenommen werden konnten. A.) Mehrkosten aufgrund von Planungs- und Bauzeitverzögerung Durch die dynamische Entwicklung des Marktes sowie der zeitlichen Komponente von Planungs- und Bauzeitverzögerungen mussten die Kostenberechnungen angepasst werden. Hinzu kommt, dass seitens des Zuwendungsgebers in den neuen Förderrichtlinien eine pauschale prozentuale Kostenindexierung implementiert wurde. Seite 5 Dies hat den Vorteil, dass die zuwendungsfähigen Kosten steigen, allerdings damit auch der potenzielle städtische Eigenanteil. Die Kostenentwicklung innerhalb der einzelnen Teilmaßnahmen sind im Vergleich zum Bedarfsbeschluss in folgenden Ursachen begründet: Maßnahme Gesamtkos ten EUR davon Mehrkosten ggü. Ratsbeschlus s 2023 Begründung der Kostensteigerung Weiterführung des Citymanagement (k) 568.000 256.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als integrierter Ansatz zu Ende geführt werden. Zentrenfonds (k) 25.000 0 Die ursprünglich bewilligten 25.000 € sind hier ausreichend, eine Erhöhung der Mittel ist trotz des verlängerten Umsetzungszeitraums nicht notwendig. Gestaltung des Freiraums und der Außenanlage Burgviertel (i) 986.000 0 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die Maßnahme erst im Jahr 2027 umgesetzt werden. Die ursprünglich bewilligten Mittel reichen aus. Kommunales Förderprogramm zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen (k) 288.000 38.000 Die Erhöhung der Mittel ist auf einen verlängerten Umsetzungszeitraum zurückzuführen. Umgestaltung der Grünzüge (inkl. Orientierungs- und Leitsystem 250.000 Euro) (i) 2.088.000 38.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Aufwertung weiterer Spielplätze (i) 1.321.000 221.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Fitpark im Grünzug Burgviertel (i) 1.054.000 204.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Abhängeplätze für Jugendliche (i) 162.000 42.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Barrierefreier Umbau der Fußwegeverbindung Wilhelm-Schmidtbonn- Straße (neu: Erika- Mann-Straße) (i) 1.090.000 359.000 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die Maßnahme erst im Jahr 2028 umgesetzt werden. Durch die vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die Kosten. Weiterhin haben sich die Kosten im Planungsprozess erhöht, da es sich um eine sehr komplexe Baumaßnahme handelt. Auf Grund der engen Wegeverbindungen müssen Rampen teils handgefertigt werden. Treffpunkt für junge Eltern auf dem Abenteuerspielplatz Garath (i) 1.499.000 764.000 Durch die beschriebene Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides, der Konkretisierung der Planungen und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Quartiersmanagement und Miete Stadtteilbüro (k) 1.315.587 675.587 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als integrierter Ansatz zu Ende geführt werden. Verfügungsfonds (k) 516.000 276.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als integrierter Ansatz zu Ende geführt werden. Willkommen in Garath (k) 78.200 0 Eine Erhöhung der Mittel ist trotz des verlängerten Umsetzungszeitraums nicht notwendig. Öffentlichkeitsarbeit (k) 174.050 24.050 Die ursprünglich bewilligten Mittel sind nicht ausreichend, eine Erhöhung der Mittel ist auf einen verlängerten Umsetzungszeitraum zurückzuführen. Erarbeitung ISEK Phase 2 (k) 53.359 0 Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Kosten iHv. 53.359,00 € wurden bereits gezahlt. Evaluation und Abschlussbericht (k) 94.000 19.000 Hier ergibt sich eine kleine Abweichung, da die Kosten durch die automatische Kostenindexierung steigen, weil die Maßnahme erst im Jahr 2030 umgesetzt Seite 6 werden kann. Summe 11.312.196 2.878.637 Investive Anteile (i) 8.200.000 1.628.000 Konsumtive Anteile 3.112.196 1.250.637 Seite 7 B.) Weggefallene Teilmaßnahmen Folgende Teilmaßnahmen können nicht umgesetzt werden: Maßnahme Gesamtkosten S-Bahnhof Umfeld aufwerten und umgestalten (wird durch eine Mobilitätsstation ersetzt) 290.000 Außerschulischer Lernort (nicht zuwendungsfähig) 40.000 Gestaltung von Unterführungen und Stützpfeilern 150.000 Die dadurch freien Mittel werden zur Deckung anderer Teilmaßnahmen verwendet. C.) Restmittel aus der ersten Förderphase und Kompensationsmittel Aus der ersten Förderphase können voraussichtlich 1.260.000 EUR zur Deckung der Teilmaßnahmen herangezogen werden. Darüber hinaus stehen aus dem Masterplan Kinderspielplätze weitere 795.000 EUR zur Deckung der Kosten für die Teilmaßnahmen „Aufwertung weiterer Spielplätze“ und „Fitpark“ zur Verfügung. 3. Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Jahren (EUR) Maßnahme Gesamtkost en zusätzl. AuF- Beschluss erforderlich bis HHJahr 2026 HHJahr 2027 HHJahr 2028 HHJahr 2029 HHJahr 2030 Weiterführung des Citymanagement 568.000 312.000 64.000 64.000 64.000 64.000 Zentrenfonds 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Gestaltung des Freiraums und der Außenanlage Burgviertel (i) 986.000 240.915 638.000 107.085 Kommunales Förderprogramm zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen 288.000 57.600 57.600 57.600 57.600 57.600 Umgestaltung der Grünzüge (inkl. Orientierungs- und Leitsystem 250.000 Euro) (i) 2.088.000 ja 130.000 558.000 1.050.000 304.000 46.000 Aufwertung weiterer Spielplätze (i) 1.321.000 ja 167.000 912.000 210.000 25.000 7.000 Fitpark im Grünzug Burgviertel (i) 1.054.000 ja 161.000 828.000 33.000 32.000 Abhängeplätze für Jugendliche (i) 162.000 32.000 80.000 50.000 Barrierefreier Umbau der Fußwegeverbindung Wilhelm- Schmidtbonn-Straße (neu: Erika-Mann-Straße) (i) 1.090.000 ja 71.000 1.019.000 Treffpunkt für junge Eltern auf dem Abenteuerspielplatz Garath (i) 1.499.000 ja 209.400 954.200 335.400 Quartiersmanagement und Miete Stadtteilbüro 1.315.587 640.000 169.127 168.820 168.820 168.820 Verfügungsfonds 516.000 172.000 86.000 86.000 86.000 86.000 Willkommen in Garath 78.200 10.000 19.400 20.000 18.800 10.000 Öffentlichkeitsarbeit 174.050 49.695 32.000 32.355 30.000 30.000 Seite 8 > Erarbeitung ISEK Phase 2 53.359 53.359 > Evaluation und Abschlussbericht 94.000 20.000 74.000 > Summe 11.312.196 2.278.969 4.355.327 3.268.260 861.220 548.420 > Investive Anteile (i) 8.200.000 979.315 3.922.200 2.834.485 411.000 53.000 > Konsumtive Anteile 3.112.196 1.299.654 433.127 433.775 450.220 495.420 Da ein Teilbetrag der aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 11.312.196 EUR wie in b) und c) dargestellt durch den ersten Ratsbeschluss, durch Verwendung von Mitteln entfallener Maßnahmen bzw. Restmitteln aus ISEK erste Phase sowie Kompensationsmitteln finanziert ist, besteht für die Haushaltsjahre 2028 bis 2030 ein Finanzbedarf für die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Beträge: 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt Investiv ./. 684.524 2.671.95 9 411.000 53.000 3.820.483 Konsumtiv ./. ./. ./. ./. 351.689 351.689 > Fehlende Etatisierung für die Gesamtmaßnahme Mit diesem Beschluss wird über die allgemeine Entwicklung der Gesamtmaßnahme informiert. Für Teilmaßnahmen, die unter der Wertgrenze für einen AuF-Beschluss liegen und konsumtive Maßnahmen werden die vollen Mehrkosten etatisiert. Werden zudem die Gesamtkosten der Teilmaßnahmen berücksichtigt, für die ein zusätzlicher AuF-Beschluss benötigt wird, ergibt sich eine fehlende Etatisierung in Höhe von insgesamt 3.820.483 Euro investiv und 351.689 Euro konsumtiv, aufgeteilt auf die Jahre 2027–2030. Da für investive Maßnahmen, die einen separaten AuF-Beschluss benötigen, zunächst jedoch nur die Planungsmittel in Höhe von 15 % der Gesamtkosten etatisiert werden, zeigt die nachfolgende Tabelle, dass dadurch mit den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln die Mehrkosten auf der investiven Seite gedeckt werden können, konsumtiv allerdings weiterhin nicht: 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt Investiv ./. ./. ./. ./. ./. ./. Konsumtiv ./. ./. ./. ./. 351.689 351.689 > Fehlende Etatisierung unter ausschließlicher Berücksichtigung von Planungskosten für betroffene investive Maßnahmen Die Durchführung der Maßnahme ist nur unter Aufnahme weiterer Investitions- und Liquiditätskredite möglich. Seite 9 4.) Ausblick Mit vorliegendem Ratsbeschluss kann die erfolgreiche Stadterneuerung in Garath bis ins Jahr 2030 fortgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die notwendigen baulich- investiven Maßnahmen also auch die begleitenden Teilmaßnahmen wie Quartiersmanagement, Stadtteilbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Verfügungsfonds. Nur in Kombination und in Umsetzung aller Teilmaßnahmen bis 2030 kann die vom Zuwendungsgeber geforderte Zielerreichungsquote von 85 % erreicht werden. Etwaige AuF-Beschlüsse zu den Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 10

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/040/2026