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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587254.pdf
Published Time: 2026-06-23T07:55:00.000Z
Number of Pages: 10
Markdown Content:
APS/040/2026
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 - Ein Stadtteil in
Bewegung - Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung
Rat 16.07.2026 Entscheidung Seite 2
Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/040/2026
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung
Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Seite 3
Vorlage Nr. APS/040 /2026
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung
- Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 10 wird angehört und empfiehlt dem Rat der
Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat
der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 4 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Rat Der Rat der Stadt
I. stimmt der weiteren Durchführung des Integrierten
Stadtentwicklungsprojektes Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung
- gemäß den aktuellen Planungen der Teilmaßnahmen mit
Gesamtkosten in Höhe von 11.312.196 EUR, davon 2.878.637 EUR
Mehrkosten, zu. Den Gesamtkosten stehen korrespondierenden
Einnahmen durch Städtebaufördermittel in Höhe von 60%
gegenüber.
II. beschließt, die Mehrkosten für die Teilmaßnahmen durch Aufnahme
von zusätzlichen Mitteln für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 zum
Entwurf 2027/2028 ff sicher zu stellen. Etwaige weitere
Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zu einzelnen
Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 4
Sachdarstellung:
Beschlusslage
APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0
– Ein Stadtteil in Bewegung
(Bedarfsbeschluss)
1. Ausgangslage
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“
(APS/050/2023) einstimmig beschlossen.
Mit Zuwendungsbescheid aus Oktober 2024 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (jetzt Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW) die Stadtteilentwicklung in
Garath in das Städtebauförderungsprogramm der Programmlinie „Sozialer
Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) von Bund und Land NRW aufgenommen.
Die neuen Förderrichtlinien sehen u.a. vor, dass man in der Gesamtmaßnahme
Garath 2.0 über alle hinterlegten Teilmaßnahmen eine Zielerreichungsquote von 85
% erreichen muss. Im Weiteren werden Baukostensteigerungen über eine
Indexierung automatisch berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Fördermittel als auch
für den städtischen Eigenanteil, der entsprechend angepasst werden muss.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass in der Zwischenzeit einzelne Teilmaßnahmen
weggefallen sind. Gleichzeitig stehen Restmittel aus der ersten Förderphase und
Kompensationsmittel zur Verfügung. Im Weiteren wird die Kosten- und
Finanzierungsübersicht nach Jahren dargestellt.
2. Aktuelle Situation
Zu dem am 31.10.2023 gestellten Förderantrag ging der Zuwendungsbescheid für
die Städtebauförderung am 24.10.2024 ein. Innerhalb dieses Zeitraumes widmeten
sich die Fachämter anderen Projekten, weshalb es nach Eingang des
Zuwendungsbescheides Zeit in Anspruch nahm, bis die Arbeiten an den
Teilmaßnahmen der Städtebauförderung wieder aufgenommen werden konnten.
A.) Mehrkosten aufgrund von Planungs- und Bauzeitverzögerung
Durch die dynamische Entwicklung des Marktes sowie der zeitlichen Komponente von
Planungs- und Bauzeitverzögerungen mussten die Kostenberechnungen angepasst
werden. Hinzu kommt, dass seitens des Zuwendungsgebers in den neuen
Förderrichtlinien eine pauschale prozentuale Kostenindexierung implementiert wurde. Seite 5
Dies hat den Vorteil, dass die zuwendungsfähigen Kosten steigen, allerdings damit
auch der potenzielle städtische Eigenanteil.
Die Kostenentwicklung innerhalb der einzelnen Teilmaßnahmen sind im Vergleich
zum Bedarfsbeschluss in folgenden Ursachen begründet:
Maßnahme Gesamtkos
ten EUR
davon
Mehrkosten
ggü.
Ratsbeschlus
s 2023
Begründung der Kostensteigerung
Weiterführung des
Citymanagement (k)
568.000 256.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen
parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann
so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als
integrierter Ansatz zu Ende geführt werden.
Zentrenfonds (k) 25.000 0 Die ursprünglich bewilligten 25.000 € sind hier ausreichend, eine Erhöhung der
Mittel ist trotz des verlängerten Umsetzungszeitraums nicht notwendig.
Gestaltung des
Freiraums und der
Außenanlage
Burgviertel (i)
986.000 0 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die Maßnahme erst im
Jahr 2027 umgesetzt werden. Die ursprünglich bewilligten Mittel reichen aus.
Kommunales
Förderprogramm zur
städtebaulichen
Aufwertung von
Gebäuden und
Freiflächen (k)
288.000 38.000 Die Erhöhung der Mittel ist auf einen verlängerten Umsetzungszeitraum
zurückzuführen.
Umgestaltung der
Grünzüge (inkl.
Orientierungs- und
Leitsystem 250.000
Euro) (i)
2.088.000 38.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die
Kosten gestiegen.
Aufwertung weiterer
Spielplätze (i)
1.321.000 221.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die
Kosten gestiegen.
Fitpark im Grünzug
Burgviertel (i)
1.054.000 204.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die
Kosten gestiegen.
Abhängeplätze für
Jugendliche (i)
162.000 42.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die
Kosten gestiegen.
Barrierefreier Umbau
der
Fußwegeverbindung
Wilhelm-Schmidtbonn-
Straße (neu: Erika-
Mann-Straße) (i)
1.090.000 359.000 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die Maßnahme erst im
Jahr 2028 umgesetzt werden. Durch die vorgegebene Kostenindexierung von 10
% steigen die Kosten. Weiterhin haben sich die Kosten im Planungsprozess
erhöht, da es sich um eine sehr komplexe Baumaßnahme handelt. Auf Grund der
engen Wegeverbindungen müssen Rampen teils handgefertigt werden.
Treffpunkt für junge
Eltern auf dem
Abenteuerspielplatz
Garath (i)
1.499.000 764.000 Durch die beschriebene Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides, der Konkretisierung der Planungen und die
automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen.
Quartiersmanagement
und Miete
Stadtteilbüro (k)
1.315.587 675.587 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen
parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann
so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als
integrierter Ansatz zu Ende geführt werden.
Verfügungsfonds (k) 516.000 276.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen
parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann
so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als
integrierter Ansatz zu Ende geführt werden.
Willkommen in Garath
(k)
78.200 0 Eine Erhöhung der Mittel ist trotz des verlängerten Umsetzungszeitraums nicht
notwendig.
Öffentlichkeitsarbeit
(k)
174.050 24.050 Die ursprünglich bewilligten Mittel sind nicht ausreichend, eine Erhöhung der
Mittel ist auf einen verlängerten Umsetzungszeitraum zurückzuführen.
Erarbeitung ISEK
Phase 2 (k)
53.359 0 Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Kosten iHv. 53.359,00 € wurden
bereits gezahlt.
Evaluation und
Abschlussbericht (k)
94.000 19.000 Hier ergibt sich eine kleine Abweichung, da die Kosten durch die automatische
Kostenindexierung steigen, weil die Maßnahme erst im Jahr 2030 umgesetzt Seite 6
werden kann.
Summe 11.312.196 2.878.637
Investive Anteile (i) 8.200.000 1.628.000
Konsumtive Anteile 3.112.196 1.250.637 Seite 7
B.) Weggefallene Teilmaßnahmen
Folgende Teilmaßnahmen können nicht umgesetzt werden:
Maßnahme Gesamtkosten
S-Bahnhof Umfeld aufwerten und umgestalten
(wird durch eine Mobilitätsstation ersetzt)
290.000
Außerschulischer Lernort (nicht zuwendungsfähig) 40.000
Gestaltung von Unterführungen und Stützpfeilern 150.000
Die dadurch freien Mittel werden zur Deckung anderer Teilmaßnahmen verwendet.
C.) Restmittel aus der ersten Förderphase und Kompensationsmittel
Aus der ersten Förderphase können voraussichtlich 1.260.000 EUR zur Deckung der
Teilmaßnahmen herangezogen werden. Darüber hinaus stehen aus dem Masterplan
Kinderspielplätze weitere 795.000 EUR zur Deckung der Kosten für die
Teilmaßnahmen „Aufwertung weiterer Spielplätze“ und „Fitpark“ zur Verfügung.
3. Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Jahren (EUR)
Maßnahme Gesamtkost
en
zusätzl. AuF-
Beschluss
erforderlich
bis HHJahr
2026
HHJahr
2027
HHJahr
2028
HHJahr
2029
HHJahr
2030
Weiterführung des
Citymanagement
568.000 312.000 64.000 64.000 64.000 64.000
Zentrenfonds 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Gestaltung des Freiraums und
der Außenanlage Burgviertel (i)
986.000 240.915 638.000 107.085
Kommunales Förderprogramm
zur städtebaulichen Aufwertung
von Gebäuden und Freiflächen
288.000 57.600 57.600 57.600 57.600 57.600
Umgestaltung der Grünzüge
(inkl. Orientierungs- und
Leitsystem 250.000 Euro) (i)
2.088.000 ja 130.000 558.000 1.050.000 304.000 46.000
Aufwertung weiterer Spielplätze
(i)
1.321.000 ja 167.000 912.000 210.000 25.000 7.000
Fitpark im Grünzug Burgviertel
(i)
1.054.000 ja 161.000 828.000 33.000 32.000
Abhängeplätze für Jugendliche
(i)
162.000 32.000 80.000 50.000
Barrierefreier Umbau der
Fußwegeverbindung Wilhelm-
Schmidtbonn-Straße (neu:
Erika-Mann-Straße) (i)
1.090.000 ja 71.000 1.019.000
Treffpunkt für junge Eltern auf
dem Abenteuerspielplatz Garath
(i)
1.499.000 ja 209.400 954.200 335.400
Quartiersmanagement und Miete
Stadtteilbüro
1.315.587 640.000 169.127 168.820 168.820 168.820
Verfügungsfonds 516.000 172.000 86.000 86.000 86.000 86.000
Willkommen in Garath 78.200 10.000 19.400 20.000 18.800 10.000
Öffentlichkeitsarbeit 174.050 49.695 32.000 32.355 30.000 30.000 Seite 8
> Erarbeitung ISEK Phase 2 53.359 53.359
> Evaluation und Abschlussbericht 94.000 20.000 74.000
> Summe 11.312.196 2.278.969 4.355.327 3.268.260 861.220 548.420
> Investive Anteile (i) 8.200.000 979.315 3.922.200 2.834.485 411.000 53.000
> Konsumtive Anteile 3.112.196 1.299.654 433.127 433.775 450.220 495.420
Da ein Teilbetrag der aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 11.312.196 EUR wie in b)
und c) dargestellt durch den ersten Ratsbeschluss, durch Verwendung von Mitteln
entfallener Maßnahmen bzw. Restmitteln aus ISEK erste Phase sowie
Kompensationsmitteln finanziert ist, besteht für die Haushaltsjahre 2028 bis 2030 ein
Finanzbedarf für die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Beträge:
2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt
Investiv ./. 684.524 2.671.95
9
411.000 53.000 3.820.483
Konsumtiv ./. ./. ./. ./. 351.689 351.689
> Fehlende Etatisierung für die Gesamtmaßnahme
Mit diesem Beschluss wird über die allgemeine Entwicklung der Gesamtmaßnahme
informiert. Für Teilmaßnahmen, die unter der Wertgrenze für einen AuF-Beschluss
liegen und konsumtive Maßnahmen werden die vollen Mehrkosten etatisiert. Werden
zudem die Gesamtkosten der Teilmaßnahmen berücksichtigt, für die ein zusätzlicher
AuF-Beschluss benötigt wird, ergibt sich eine fehlende Etatisierung in Höhe von
insgesamt 3.820.483 Euro investiv und 351.689 Euro konsumtiv, aufgeteilt auf die
Jahre 2027–2030.
Da für investive Maßnahmen, die einen separaten AuF-Beschluss benötigen, zunächst
jedoch nur die Planungsmittel in Höhe von 15 % der Gesamtkosten etatisiert
werden, zeigt die nachfolgende Tabelle, dass dadurch mit den bereits zur Verfügung
stehenden Mitteln die Mehrkosten auf der investiven Seite gedeckt werden können,
konsumtiv allerdings weiterhin nicht:
2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt
Investiv ./. ./. ./. ./. ./. ./.
Konsumtiv ./. ./. ./. ./. 351.689 351.689
> Fehlende Etatisierung unter ausschließlicher Berücksichtigung von Planungskosten für betroffene investive Maßnahmen
Die Durchführung der Maßnahme ist nur unter Aufnahme weiterer Investitions- und
Liquiditätskredite möglich. Seite 9
4.) Ausblick
Mit vorliegendem Ratsbeschluss kann die erfolgreiche Stadterneuerung in Garath bis
ins Jahr 2030 fortgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die notwendigen baulich-
investiven Maßnahmen also auch die begleitenden Teilmaßnahmen wie
Quartiersmanagement, Stadtteilbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Verfügungsfonds. Nur
in Kombination und in Umsetzung aller Teilmaßnahmen bis 2030 kann die vom
Zuwendungsgeber geforderte Zielerreichungsquote von 85 % erreicht werden.
Etwaige AuF-Beschlüsse zu den Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 10