Nachträgliche Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
6Dokumente1. Juli 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Der Rat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zu den aufgeführten Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB nachträglich gemäß § 36a BauGB zu erteilen.
Die bisher durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffenen Entscheidungen werden damit bestätigt.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Durch eine Änderung des Baugesetzbuches wurde mit § 36a BauGB ein eigenständiges Zustimmungserfordernis der Gemeinde für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs.
3b BauGB eingeführt („Wohnungsbauturbo“). Danach sind entsprechende Vorhaben nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde selbst zuständige Bauaufsichtsbehörde ist.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592176.pdf
Published Time: 2026-07-01T12:53:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
RAT/394/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Nachträgliche Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu Vorhaben
nach § 31 Abs. 3 BauGB
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 16.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zu den aufgeführten Vorhaben nach § 31
Abs. 3 BauGB nachträglich gemäß § 36a BauGB zu erteilen.
Die bisher durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffenen
Entscheidungen werden damit bestätigt.
Die aufgeführten Vorhaben sowie die als Anlagen beigefügten Beschlussvorlagen des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachdarstellung:
Durch eine Änderung des Baugesetzbuches wurde mit § 36a BauGB ein eigenständiges
Zustimmungserfordernis der Gemeinde für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs.
3b BauGB eingeführt („Wohnungsbauturbo“). Danach sind entsprechende Vorhaben nur mit
Zustimmung der Gemeinde zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde
selbst zuständige Bauaufsichtsbehörde ist.
§ 31 Abs. 3 BauGB bestand bereits vor Inkrafttreten des § 36a BauGB. Mit dem am
30.10.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung wurde jedoch mit § 36a BauGB das Zustimmungserfordernis der
Gemeinde eigenständig geregelt. Maßgeblich für die vorliegende Vorlage sind daher die seit
dem 30.10.2025 getroffenen Entscheidungen nach § 31 Abs. 3 BauGB. Seite 2
Damit ist die Zustimmung der Gemeinde auch bei kreisfreien Städten als eigenständiger
Verfahrensschritt zu berücksichtigen. Die in § 36a BauGB vorgesehene Zustimmung der
Gemeinde ist gemeindeintern durch das zuständige Organ zu erteilen. Da hierfür keine
anderweitige Zuständigkeitsregelung besteht, wird die Zustimmung durch den Rat erteilt.
In der bisherigen Praxis wurden die Entscheidungen nach § 31 Abs. 3 BauGB seit dessen
Einführung im Jahr 2021 gemäß der Zuständigkeitsordnung der LHD durch den Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung getroffen. Gegenstand dieser Vorlage sind ausschließlich
die Entscheidungen, die seit Inkrafttreten des § 36a BauGB am 30.10.2025 getroffen
wurden. Seit diesem Zeitpunkt ist aufgrund der geänderten Rechtslage eine Zustimmung
durch den Rat erforderlich.
Zur rechtssicheren Verfahrensführung sollen die nach geänderter Rechtslage erforderlichen
Zustimmungen gemäß § 36a BauGB durch den Rat nachträglich eingeholt werden. Die
betroffenen Vorhaben, über die seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 30.10.2025
entschieden wurde, werden nachfolgend kurz aufgeführt und beschrieben. Die
entsprechenden Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
werden als Anlagen beigefügt.
Konkret betroffen sind folgende Vorhaben:
Bauvoranfrage Roßstraße 120 (APS/147/2025) – Nutzungsänderung des vorhandenen
Bürogebäudes zu einem Wohngebäude
Gegenstand der Bauvoranfrage ist die Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes zu
einem Wohngebäude mit insgesamt 107 Wohnungen. Ergänzend sind im Gebäude eine
Kindertagesstätte sowie ein Fitnessbereich für die Bewohnerinnen und Bewohner
vorgesehen.
Bauvoranfrage Hansaallee 242 (APS/148/2025) – Neubau einer Wohnanlage mit
Tiefgarage
Das Vorhaben umfasst die Errichtung von fünf Wohngebäuden mit insgesamt 120
Wohnungen sowie einer Tiefgarage.
Bauvoranfrage Volksgartenstraße 35, 35 a-e (APS/073/2025) – Neubau Wohnanlage mit
Kindertagesstätte sowie der dazugehörigen Stellplätze und Freianlage
Vorgesehen ist der Neubau einer Wohnanlage mit integrierter fünfzügiger Kindertagesstätte.
Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäudekomplexen.
Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a (APS/149/2025) – Neubau einer Wohnanlage mit
Quartiersbereich inklusive Großkindertagespflege und Tiefgarage
Das Vorhaben sieht den Neubau einer Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage vor. Darüber hinaus sind eine Großtagespflege sowie ein Quartierstreff
vorgesehen.
Am Roten Haus 79a (APS/035/2026) – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit
oberirdischen Stellplätzen
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 17 geförderten Wohneinheiten.
Die notwendigen Stellplätze werden oberirdisch in einer Stellplatzanlage im westlichen
Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden.
Für zukünftige Verfahren wird die geänderte Rechtslage berücksichtigt. Seite 3
Anlagen:
APS/147/2025
APS/148/2025
APS/073/2025
APS/149/2025
APS/035/2026
APS/035/2026 als Text anzeigen
Title: 00592182.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592182.pdf
Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:41:20 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
APS/035/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Am Roten Haus 79a - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen
Stellplätzen.
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der
Bauvoranfrage gemäß § 31 Absatz 3 BauGB.
Sachdarstellung:
Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Am Roten Haus 79a ein Mehrfamilienhaus zu
errichten.
Das Vorhabengrundstück ist derzeit mit einer Garage für 5 Stellplätze bebaut. Diese
Stellplätze dienen nicht als öffentlich-rechtlich gesicherter Stellplatznachweis für ein
Wohngebäude. Die Garagenanlage soll abgerissen werden.
Zukünftig soll stattdessen ein Wohngebäude mit 17 geförderten Wohneinheiten errichtet
werden. Alle notwendigen Stellplätze werden oberirdisch in einer Stellplatzanlage im
westlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt
werden.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
5382/22. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück u.a. ein WA (allgemeines
Wohngebiet), eine I- bzw. II-Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksflächen durch
Baugrenzen, die geschlossene Bauweise, eine Bebauungstiefe von 13 m, Flächen für Seite 2
Stellplätze und Garagen einschl. ihrer Zufahrt sowie für eine Trafostation, eine unterirdische
Kegelbahn sowie eine GRZ und eine GFZ fest.
Die Bauherrin beantragt Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB wie folgt:
- Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen
- Überschreitung der festgesetzten Bebauungstiefe von 13 m zu Gunsten einer Tiefe von bis
zu 15.25 m.
- Überschreitung der festsetzten I bzw. II-Geschossigkeit, da ein IV-geschossiges
Wohngebäude geplant ist.
- Befreiung von der festgesetzten geschlossenen Bauweise zu Gunsten einer offenen
Bauweise
- Überschreitung der festgesetzten GFZ von 0,6 auf 0,95
- Überschreitung der festgesetzten Flächen für Stellplätze; die Stellplätze sollen überwiegend
außerhalb dieser Flächen errichtet werden.
- Befreiung von der festgesetzten Zufahrt im nördlichen Grundstücksbereich. Die Zufahrt soll
über die bestehende Wegefläche im Süden erfolgen.
- Befreiung von der festgesetzten Fläche für eine Trafostation. Die Trafostation soll am
westlichen Grundstücksrand zur Straße Am Roten Haus errichtet werden.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m², des Bauvolumens von mehr als
7.000 m³ und der o.g. Befreiungen, fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die
Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Begründung:
§ 31 Abs. 3 BauGB ermöglicht in angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 201a
BauGB, zu denen Düsseldorf gehört, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen
zugunsten des Wohnungsbaus.
Diese Vorschrift dient der Nachverdichtung, indem Ausnahmen beim Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise oder überbaubaren Fläche erlaubt werden, auch wenn sie die
Grundzüge der Planung berühren. Dies ist vorliegend mit den o.g. beantragten Befreiungen
der Fall.
Die Abweichungen müssen städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar
sein. Nachbarliche Interessen müssen ausreichend berücksichtigt werden.
Vorliegend bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen.
Die festgesetzte Art der Nutzung wird eingehalten. Das geplante Wohngebäude sowie die
Stellplätze halten einen ausreichenden Abstand zu den bestehenden Wohngebäuden südlich
und östlich des Baugrundstücks ein. Belüftung und Belichtung des umliegenden Quartiers
werden nicht eingeschränkt.
Die Erschließung bleibt unverändert.
Die höhere Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht die Realisierung von zusätzlichem,
gefördertem Wohnraum. Es ist geplant, sämtliche Wohnungen öffentlich gefördert zu
errichten. Die Bauherrin wird vor Einreichung eines Bauantrages vertraglich dazu
verpflichtet, mindestens 1.332 qm Wohnfläche (ca. 17 Wohneinheiten) im öffentlich Seite 3
geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Die Quotierungsregelung des Düsseldorfer
Baulandmodells wird damit vollständig beziehungsweise übererfüllt. Die Befreiungen nach
§ 31 (3) BauGB werden unter dieser aufschiebenden Bedingung erteilt.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine
Bedenken.
Die Baukörperstellung trägt zur Abschirmung der dahinterliegenden Bereiche von
Verkehrslärm sowohl für die Aufenthaltsflächen der zukünftigen Bewohner als auch der
bestehenden Bebauungen bei.
Das geplante Gebäude setzt an der Kreuzung Eckenerstraße/ Am Roten Haus einen
städtebaulichen Akzent und markiert den Quartierseingang. Die Befreiungen sind
städtebaulich vertretbar, öffentliche Belange werden nicht berührt.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen 17 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Mehrzahl
der Bäume entlang der nördlichen Verkehrsflächen kann voraussichtlich erhalten werden.
Die Entscheidung über die Baumfällungen soll dem Bauantragsverfahren vorbehalten
bleiben.
Ebenso soll im Bauantragsverfahren über die Größe und Lage der Kinderspielflächen
entschieden werden.
Da die Bauvoranfrage bereits vor Grundsatzbeschluss des Rates der Landeshauptstadt
Düsseldorf zum Bauturbo eingereicht wurde, wird diese noch im Wege der Bauvoranfrage
beschieden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Lageplan Bäume
Schnitt
Grundriss
3D-Kubatur
Ansichten I III
IIIIIIIII IIIIIIIIII
77 79 69 71 79 a 67 67 65 63 61 59 73 75
Eckenerstraße Zeisigweg Am Roten Haus
1004 1066 1213 1055 187
1336
1338
1340
1341 1342
1343
# WAg
0.3 0.6 Flachdach Kegelbahn unterirdisch Trafo ISt Ga St St Zufahrt II 13.0 31.75
9.5 13.0 38.54 0.07% a.- 262 m
> 5.97
Fh 45.85 Fh 44.57 Tp 42.33 Tp 41.00 37.62 37.42 37.46 37.74 37.70
37.62 KD 38.29 KS 36.57* 37.82 38.08 Tp 41.71 Fh 44.48 KD 38.11
KD 37.97 Fh 44.99 Fh 44.74 Tp 43.51 Atika 43.95 Atika 43.93 Tp 41.45 Fh 44.48
7812 10
KD 37.97
R
37.87 37.87 37.93 38.02 38.00 37.88 37.93 Atika 40.56 38.19 38.00 38.00 37.63 37.59 37.45 37.91 38.03 37.92 37.35 37.90 38.02 38.03 38.06 38.18 38.17 38.21 37.96 38.04 38.09 38.07 38.11
13 16 17 19
KD 37.84 KS 35.97* KD 37.97 KS 30.18* KD 38.02 KS 29.32* KD 38.08 KS 34.59* KD 38.01 KS 35.73* KD 37.95 KS 30.19* KD 38.04 KS 33.53*
37.78 37.95 38.00/05
> º
1
38.06/10
> 2.60
> STZ DN 500 44.39 53.546%
Privatparkplatz
38.12/15
> 34.47 5.109%
Schacht
SB DN 1500 38:68 3
54
37.96/ 38.00
Schacht
37.94/98
Haltestelle
SB DN 1500 21.03 0.000%
Weg Asphalt
B DN 300 49.55 4.120%
38.07/11
Müll
38.15/20
1
38.27/31
2
38.29/33
3
38.10/23
38.12 38.14
38.08/13
> º
38.04
> ºº
38.06/24
38.21 38.22
> 3.45
38.01/17 38.13
> 1.75
37.94/ 38.09 37.87/ 38.02
> 30.68
38.04
Haltestelle
> 5.98
37.78/93
456
37.93/97
78
> 5.99
37.72 37.68/85
> 7.25
37.88
9
37.92
10
37.89
37.65/79
> 5.98 5.98
37.64/78
2
37.98
5.99
37.67/79
6.00 5.96 5.98 5.98
38.00
3
37.99
> 1.00
37.70/85
2.01 2.01
> B DN 300 29.57 13.966%
37.67
9.98 1.50 8.94
37.76/94 37.78/90
2.99 8.97 9.03
24
> 0.17
37.73/76
23
37.79/77
22
37.81
21 20
37.80/85
18
37.86/91 37.89/94 37.91/95
11 9
5.00
37.98
> 2.60
37.89/93 37.85 37.94
6
II
37.98 37.91/95 38.02 37.96/ 38.01
5.00 2.60
38.05 38.01/07 38.09 38.20 38.28 38.40 37.99
14
37.90
15
ST ST
38.08/23
> º
B DN 400 11.89 -0.088 % ºB DN 400 38.85 3.962%
Container
5.00 5.00 2.60
Feuerwehraufstellfläche 2 RW Handleiter 2 RW Handleiter
2 RW Handleiter Feuerwehraufstellfläche
Spielplatz 16 FST 25 FST in EG
> Gehweg
Gehweg Zu- und Ausfahrt
Trafo Whs IV FD OKFF 38.00 OKA 51.70 Whs III OKA 48.75 32.595 13.225 28.025 12.21 16.005 7.64 3.285 6.065 5.465 3.08 4.14 5.535 4.255 Balkon Balkon Balkon Balkon
Balkon 2.235 2.00 2.00 2.00 2.235 2.235
> 11.00
3.00 5.00 r=5.50 r=10.50 5.00 3.00 11.00 5.50 11.00 5.50
2.535 3.89 0.20
> 1.66
> T1 T1 T2 T2
T2 T2 T1 T1
VE Nr. 12114
38.00 38.00 38.00 38.00 38.00 38.00 38.00 OKG 48.65 OKG 48.65
> T3 T3
> OKG 45.10
7.24
3.56 5.72 9.38 4.16 0.16
3.51 0.91
> 5.22
> AK Wand EG OKA 48.75 OKA 48.75 OKA 51.70 OKA 51.70 OKA 51.70
22
5.475 8.39
LAGEPLAN VERMESSER
APS/149/2025 als Text anzeigen
Title: 00592183.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592183.pdf
Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:41:57 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
APS/149/2025
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a - Neubau einer Wohnanlage mit
Quartiersbereich inklusive Großkindertagespflege und Tiefgarage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 27.02.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 04.03.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der
erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB.
Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung sowie der
Überschreitung der Baugrenzen.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a befindet sich im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5379/057. Dieser setzt
hinsichtlich der Art der Nutzung eine Fläche für Gemeinbedarf (Kirche und
Kindergarten) fest. Das Vorhaben wird daher planungsrechtlich gemäß § 30 Abs. 1
BauGB beurteilt.
Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage. Weiterhin ist eine Kindertagespflege sowie ein Quartierstreff vorgesehen.
Die Neubebauung soll auf dem Grundstück zwischen der Kirche St. Albertus Magnus
und dem Kindergarten entstehen. Die Dachflächen sind mit Dachgärten für die
Gemeinschaft, Dachterrassen oder mit PV-Anlagen in Verbindung mit
Dachbegrünung versehen. Seite 2
Die Bebauung liegt überwiegend innerhalb der im B-Plan festgesetzten Baugrenzen.
Zur Josef-Gockeln-Straße soll außerhalb dieser Grenzen ein V-geschossiges Gebäude
errichtet werden.
Aufgrund der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB wird die Bezirksvertretung
angehört. Die Genehmigung der Befreiung fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses
für Planung und Stadtentwicklung.
Begründung:
Auf dem Grundstück bleibt die Kirchennutzung und die Kita erhalten. Zusätzlich
werden die freien Flächen genutzt, um ca. 30 Wohneinheiten unterschiedlicher
Größe, einen Quartierstreff und die Großtagespflege zur Erweiterung der
Kinderbetreuung unterzubringen.
Die Wohnnutzung sowie die Errichtung des V-geschossigen Baukörpers außerhalb der
Baugrenzen bedarf der Befreiungen.
An der Josef-Gockeln-Straße wird zugunsten einer städtebaulichen Raumkante und
Bauflucht entlang der Straße, wie auch zugunsten einer Vermittlung zwischen den
Höhen der Bestandsgebäude, die Baugrenze des B-Plans überschritten.
Der Bauherr hat sich verpflichtet, 50 % der geplanten Wohnfläche als geförderten
Wohnraum zu errichten. Vor Erteilung der Genehmigung wird ein entsprechender
Vertrag mit der Stadt geschlossen. Die zu erwartenden Mehrbedarfe an sozialer
Infrastruktur (2 Plätze Kita, 2 Plätze Grundschule) sind im näheren Standortumfeld
abgedeckt.
Bezüglich der geplanten Gebäudehöhen bestehen keine Bedenken.
Die Nutzung des Quartiertreffs sowie der Großtagespflege entsprechen der Nutzung
für Gemeinbedarf.
Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine
Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen 7 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden.
Entsprechende Ersatzpflanzungen werden mit dem Gartenamt im
Baugenehmigungsverfahren abgestimmt.
Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage. Seite 3
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss
Grundriss 4. Obergeschoss
Dachaufsicht
Ansicht Nord-Ost
Ansicht Süd-Ost
Ansicht Süd-West
Ansicht Nord-West
Schnitt A-A I
> (209)
> -8.64-
# Georg-Glock-Straße
> Josef-Gockeln-Straße
36.70 36.58 OKFF EG 36.91 36.54 Außenterrasse Gastronomie
Laubengang
Dachkante 62.92
Winter-linde U:2,2m Kr:9m Winter-linde U:2,2m Kr:10m Nuss Nuss Buche U:1.0m Kr:7m
gepl. Abbruch
Winter-linde U:2,0m Kr:7m
> (215 a) (215)
III F-I -I -I -I -I
Zypresse U:0,9m Kr:2,5m Zypresse U:0,9m Kr:2,5m
Wiese
## St. Albertus Magnus
# 727
-III
(3)
Laubbaum U:0,9m Kr: 5m
XII III F
# 569 608 687 741 258 722 410 493 621 287 118 697 220
> (201)
IV F
> (208)
IV
> (207)
IV F
> (16)
I FI
> (8)
III F
> (10)
VI F-II III FII F
> (211)
II WI WI FI S
Kirsche zweistämmig U:1,1m+1,0m Kr: 9m
I S
# 739
First 55.23 First 55.33 WH 50.73 WH 42.01 WH 42.02 WH 50.72 First 44.93 First 45.00 WH 52.69 OKFF EG 37.41 Attika 41.84 Attika 40.91 OKFF EG 37.22 OKFF EG 37.24 OKFF EG 37.24
> Schranke
Wiese Pflaster Aco-Drain Aco-Drain Lüftung UG Gesträuch
> 36.70
> 36.68 36.66 36.63 36.60 36.61 36.58 36.54 36.71
> Schild
St St St St St St St St St St St St St St St St St grün
Feuerwehr-aufstellfläche
Platten Aco-Drain Schacht KD 36.76 KS nicht messbar Schacht überflutet KD 36.67 KS 33.39 KD 36.75 KD 36.74 KS nicht messbar nicht zu öffnen KD 36.05 KS 31.30 KD 36.06 KS 31.42 KD 36.11 KS 31.53 KD 36.86 36.04 36.04 36.03 36.01 36.05 36.10
> 36.10 35.98 35.95 35.97
> 35.95
> 35.92 35.97 35.94 35.91 35.95 35.98 36.02 35.97 35.98 35.98 35.99 35.96
Platten Pflaster Pflaster Platten Müllbox St St St St St St St St St Kunst-rasen Platten Platten Platten Platten Beet Sandkasten mit Spielgeräten Sand grün Hecke Hecke Pflaster Spiel-haus Spiel-haus Pflaster
I
Schalt-kasten Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG OKFF EG 36.32 Attika 77.24 Attika 80.81 Attika 81.15 First 46.51 OKFF EG 37.23 OKFF EG 37.24 verwildert 36.21 36.52 WH 57.77 Attika 58.11
I FF
## Kindertagesstätte Glockenturm Whs
(ehem. Pfarrhaus) 36.65 36.52 36.53 36.48 36.48 36.45 36.75 36.69 36.54 36.52 36.52 36.46 36.45 36.43 36.56 36.55 36.57 36.41 36.40 36.59 36.69 36.65 36.56 36.70 36.67 36.73 36.70 36.74 36.70 36.78 36.72 36.72 36.72 36.68 36.68 36.67 36.66 36.72 Wiese Wiese
Attika 44.05
36.85 36.76 36.81 37.08 37.10 37.07
> 37.08
> 36.81 36.77 36.69
36.92 36.82 36.72 36.88 36.92 36.81 36.81 36.79 36.72 36.70 36.65 36.78 36.77 36.69 36.86 36.86 36.88 36.87 36.88 36.89 36.92 36.91 36.93 36.88 36.86 36.86 36.88 36.86 36.87 36.80 36.81 36.84 36.49 36.48 36.41 36.42 36.90 36.86 36.89 36.85 36.88 36.85 36.86 36.86 36.82
36.81
> 36.83 36.86
36.85 36.86 36.85 36.81 36.80 36.80 36.71 36.76 36.60 36.82
> 36.82
36.82 36.96 36.27 36.67 36.43 36.72 36.42 36.80 36.37 36.69 36.21 36.52 36.46 36.36 36.07
> 36.07 36.03 36.06 36.09 36.11 36.12 36.12 36.12 36.13 36.13 36.14 36.12 36.12 36.12 36.06 36.11 36.08
35.95 36.01 36.11 36.12 36.17 36.16 36.35 36.30 36.27 36.29 36.80 36.72 36.53 36.54
> 36.54 36.51 36.61
> 36.57
36.56 36.57 First 44.11 36.52 (WH 40.53)
FF
OKFF EG 36.58 OKFF EG 36.59 OKFF EG 36.58 Traufe 39.47 OKFF EG 36.58 Traufe 39.50 OKFF EG 36.54 OKFF EG 36.53 OKFF EG 36.56 OKFF EG 36.55 36.54 36.58 OKFF EG 36.55 36.54 36.56 36.58 36.57 36.53 36.52 36.48
> 36.54
> 36.48
> 36.39
> Traufe 39.80 Traufe 40.08 36.48 36.51
36.49 36.42
> 36.44 36.51 36.42
36.52 36.38 36.36 36.43 36.46 36.38 36.57 36.56 36.52 36.56 36.55 36.56 36.54 36.51 36.52 36.50 36.50 36.57 36.51
36.46
> 36.46
36.43 36.52 36.47 36.68 36.64 36.72 36.66 36.69 36.47 36.52 36.53 36.51 36.42 36.49 36.48 36.66 36.72 36.51 36.51 36.50 36.53 36.53 36.46
Kirsche Kirsche
36.62
Obstbaum
Kies
36.55 36.46 36.48 36.53 36.45 36.44 36.60 36.58 36.37 36.34 36.54 36.42 36.59 36.72 36.76
Eibe 3 stämmig Kr:7m Ahorn vielstämmig Kr:9m
(KD 36.18) (KS 31.55)
Buche U:0,9m Kr:6,5m Buche U:1,3m Kr:10m Bergahorn U:1,4m Kr:9,5m Silberahorn U:2,3m Kr:8m Kiefer U:1,2m Kiefer U:1,3m gemeinsame Kr:7m
37.17 37.16
Eibe
36.90 36.87 36.89 36.87
Eibe Birke Birke
Zaun mit Hecke 37.01 36.97 36.97 37.01
Weide U:1,8m Kr:9m
36.96 36.61 36.60 36.72 36.71 37.03 36.90 37.04 36.92 Rampe 36.86 36.84 36.75 36.73 36.71 36.55 36.44 36.44 36.43 36.45 36.56 36.53 36.78
> 36.54
> 36.61
36.66 Wiese Wiese Wiese Wiese
Kaukasische Flügelnuß 8-Stämmig U:ca.5,5m auf Bodenhöhe Kr:18m
Kiefer U:1,2m Kr:6m Eibe 3 Stämmig U:0,8m+0,6m+0,6m Kr:7m 36.21 36.38 36.48 Pflaster 36.36 36.35
OKFF EG 36.87
> Balkon
> 36.76 36.72
36.78
36.76 36.52 36.81 36.92 36.83 36.99 36.84 36.44 Attika 46.12 Brüstung 45.78 36.72 Attika 46.11 Brüstung 45.78 36.43 Hecke 37.06 37.14 37.13 Wiese Wiese Wiese Pflaster Pflaster Wiese
-44.43--37.27--42.13--63.95- -35.85--42.04- -25.99--60.04--26.50--1.90--9.93--30.59--2.55-R=8.00
Attika 49.66 36.84 36.82 36.87 36.88 36.82 36.86 36.80 36.65 36.67 (WH 43.15) Traufe 43.01 Traufe 40.44
Zufahrt TGa TGa TGa UG
## Whs Büro
TGa OKFF EG 36.57
TGa
## Büro- und Geschäftshaus Büro
> Attika 50.07
Attika 53.09
V F
Attika 40.35 Zufahrt TGa 37.01 37.08 37.01 36.87 36.91 36.51 36.57 36.55 36.56 36.57 36.52 36.54 36.54 36.42 Platten Deckel aus Kanalkataster digitalisiert
> Kaiserswerther Straße
> -3.00--17.28-
Abstandsflächenbaulast VE Nr.: 11114
-17.28--8.64--17.28-
> Abstandsflächenbaulast VE Nr.: 11114
Stellplatzbaulast (5 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (5 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (2 Stellplätze) VE Nr.: 9785 Stellplatzbaulast (5 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (2 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (6 Stellplätze) VE Nr.: 9162
## 9.0 16.0
> 14.0
# 6.0
> 15.0
# 0,6 2,2 8MK
# FD FD FD III Fläche für den Gemeindebedarf (Kirche/Kindergarten) FD FD FD TGa St 0,6 2,4 gVI
# MK 7Turm WH ≤ 60,0m ü. NN WH ≤ 50,0m ü. NN WH ≤ 50,0m ü. NN WH ≤ 50,0m ü. NN WH ≤ 81,0m ü. NN WH ≤ 77,0m ü. NN
> 4.2
# Rampe Rampe Rampe
L23 L22 L25 L24 L26 L27 L28
# SO
# 1,6 Hochschule
## Büro
> nachrichtliche Übernahme: geplante unterirdische Straßenbahnverbindung (U-Bahn)
36.55 Platten
> Gehweg Platten
-0.40-
III F
## Whs
Attika 4. OG 52.85
V FIII F
Attika 47.14 Balkone 1.+2.OG OK Brüstung 44.05
(36.70) (36.46) (36.43) (36.61) (36.70) (36.66)
> T1
T2 T3 T4 T6 T5 T43 T41 T42
> Dachterrasse 2. OG Dachterrasse 2. OG
Aufzug
> Attika 44.05
Attika 46.67 Attika 44.05 Attika 46.67 Attika 46.67 Attika 47.14 Attika 44.05
> Aufzug
> Attika 3.OG 50.23 Attika 46.67 Attika 46.67 Attika 47.14
T26
(36.58) (36.51) (36.52) (36.53) (36.54) (36.56) (36.62) (36.73) (36.59) (36.60) (36.64) (36.65) (36.67) (36.78) (36.74) (36.73) (36.44) (36.47) (36.51) (36.52)
> T7
T8 T9
Balkon 1.OG OK Brüstung 40.96 Balkon 1.OG OK Brüstung 40.96
> T10
T11 T12 T13 T14 T15 T16 T17 T18 T19 T22 T21
(36.64) (36.61)
T24 T25
> Attika 52.85 Attika 52.85
> T27
T40
Attika 50.23
T28 T29 T31
OKFF EG 36.87
> T32
T34 T30 T35 T37 T36 T38 T39
Attika 52.85
> -14.07-
-5.16--3.25--5.45--8.54--1.60--6.24--15.72--5.16- -5.21--20.23--4.80--13.28--12.52--13.28--2.10--26.11--11.37--0.84--0.84-
grün St St St St
> -2.65- -2.65- -2.65- -3.50-
-5.66--5.62--5.59--5.56--2.65- -2.65- -2.65--5.76--5.76--5.76-
St Fahrrad St St St grün grün grün grün grün grün Fahrrad St Ein-/Ausfahrt TG Dachterrasse 4. OG
> -7.18-
> Attika 50.23
Dachterrasse 4. OG Attika 4. OG 52.85
0.22 -13.28-0.22 0.22
Attika 3.OG 50.23 Attika 3.OG 50.23 Attika 4. OG 52.85
Müllboxen I FHort Spielbereich Weg Weg Weg Weg Weg Weg
> T44
T45 T46 T47 T48
Treppe Laubengang
> -6.42-
> Laubengang
-1.90--12.17--6.19--1.90--6.99--2.90--12.83--0.80--4.80-
TG -I TG -I
Balkone 1.-4. OG OK Brüstung 47.14
> Balkon Balkon
T33
> Balkon
OKFF EG 36.87
> -8.64-
-11.03-
V F
-9.00--3.00-
OK 39.53
-4.95-
Loggia 1.OG Loggia 1.OG
> -1.90--1.90-
## Whs+Gastronomie Whs+Hort
> -3.80-
-40.02-
Öffentliche Grünfläche Öffentlich
SP
Kontur von geplanten
öffentliche Verkehrsfläche vorhanden Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Mischverkehrsfläche
Aussenanlagen wurden dem Kanalkataster der jeweiligen Stadt entnommen. In Klammern gesetzte Kanalangaben Kreis-/Stadtgrenze Gemarkungsgrenze Straßenbegrenzungslinie
oder
Baulinie
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Öffentliche Parkfläche
geplante Schmutzwasserleitung Grenze des Geltungsbereiches geplante Regenwasserleitung eines Bebauungsplanes geplanter Kanaldeckel geplante Mischwasserleitung Baugrenze * Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV 90 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Flächen für Gemeinbedarf
Wohn-, Bürogebäude usw., vorhanden vorhandene Mischwasserleitung vorhandener Kanaldeckel Kanalhöhen: zu beseitigende bauliche Anlagen vorhandene Schmutzwasserleitung vorhandene Regenwasserleitung Wirtschaftsgebäude usw., vorhanden Bauliche Anlage unterirdisch, vorhanden Begrenzung von Abstand-flächen, mit Nummer T= vorh.Baulastfläche Kerngebiet Sondergebiet Gewerbegebiet Industriegebiet
MK SO GI GE
Kleinsiedlungsgebiet Allgemeines Wohngebiet Flächen für den Gemeinbedarf Reines Wohngebiet Dorfgebiet Mischgebiet
WR MD MI WA WS
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung insbesondere der Höhenangaben erforderlich. Baum geplant Abstandflächenberechnung) Wandhöhe (oberer Bezugspunkt zur Oberkante - Roh - Fußboden Oberkante - Fertig - Fußboden Eingangs-Fussboden-Höhe Hauseingang vorhanden / geplant rechnerisch ermitteltes Maß z.B. (10,20) graphisch ermitteltes Maß z.B. <10,20> Geländehöhe geplante Höhe Firsthöhe Oberkante z.B. z.B. 23.45 70.33
oder oder
FH OK WH OKRF OKFF EFH
Nur Doppelhäuser zugelassen Nur Hausgruppen zugelassen Zahl der Vollgeschosse Nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen offene/geschlossene Bauweise Nur Einzelhäuser zugelassen Bauliche Anlage geplant Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Bauliche Anlage unterirdisch, Geschoßflächenzahl geplant GRZ/BMZ z.B. Baumassenzahl GRZ/GFZ z.B. Grundflächenzahl zwingend z.B. Höchstgrenze z.B. Garage/Stellplatz
3.0 0.3 1.0 BMZ GRZ GFZ 0.9 III III o/g Ga/St
Baum Zaun Hecke Haltestelle Verkehrsschild Böschung Mauer mit Angabe der Stärke Ampelanlage Kartierungsnachweis für Grenzpunkte Flurstücksgrenze Topografische Linie (z.B.) Ferngasleitung Flurgrenze keine Flurstücksgrenze (mit Beschreibung der Art) Hauptversorgungsleitungen oberirdisch Grenze des Baugrundstücks Gebäudeumrißlinie Hydrant oberirdisch Straßensenkkasten Wasser :Gas :Hydrant unterirdisch Polizeirufsäule Unfallmelder Telefonzelle Kabelschacht Mast (mit Art) Schacht Schieber Schaltkasten Schornstein Feuermelder Laterne Mast- /Peitschenleuchte Fahnenmast Denkmal 0,24
Baum (ohne Maße)
## ZEICHENERKLÄRUNG (unvollständige Darstellung*)
Holz Stahl
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
KD 99,35
geplante Fläche für Spielplatz
Kanaldeckel: Kanalsohle: KS 98,22 und die Anlage zur BauPr
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Title: 00592184.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592184.pdf
Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:43:18 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
APS/073/2025
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Volksgartenstraße 35, 35a, 35b, 35c, 35d, 35e - Neubau Wohnanlage
mit Kindertagesstätte sowie der dazugehörigen Stellplätze und Freianlage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der
erforderlichen Befreiungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung sowie für das
Überschreiten von Baugrenzen.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5575/057.
Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück hinsichtlich der Art der Nutzung
teilweise eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielfläche“
sowie eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“ fest.
Ferner wird durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche festgesetzt. Das
Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Weiterhin befindet sich das Grundstück teils im Geltungsbereich der städtebaulichen
Erhaltungssatzung Eisenstraße.
Das Grundstück Volksgartenstraße ist entlang seiner nördlichen und östlichen Grenze
von der Wohnbebauung an der Volksgartenstraße und der Oberbilker Alle umgeben, Seite 2
entlang der südwestlichen Grenze verläuft die S-Bahnstrecke zum Bahnhof
Düsseldorf Volksgarten.
Im Bestand befinden sich auf dem Grundstück ein II-geschossiges Gebäude mit einer
Laderampe und ein dahinterliegendes I-geschossiges Gebäude, parallel zur
Grundstücksgrenze. Hierin finden sich ein Großhandel, eine Autovermietung und eine
Karateschule.
Darüber hinaus bestehen in der nördlichen Grundstücksecke zwei Wohneinheiten mit
den zugehörigen Stellplatzanlagen.
Sowohl die Wohnbebauung, als auch das II-geschossige gewerblich genutzte
Gebäude befinden sich teilweise in der im Bebauungsplan festgesetzten „Öffentlichen
Grünfläche“, da die Gebäude schon vor Aufstellung des Bebauungsplans vorhanden
waren.
Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage mit einer integrierten 5-zügigen
Kindertagesstätte mit einer Außenfläche von 1.056 m². Die Wohnanlage besteht
insgesamt aus zwei Gebäudekomplexen.
Bauteil 1, bestehend aus den Gebäudeteilen 1 bis 4, ist V-geschossig entlang der
südwestlichen Grundstücksgrenze geplant. Im Erdgeschoss befindet sich die
Kindertagesstätte. Die darüber liegenden Geschosse sind als Wohnnutzung geplant.
Die Wohngrundrisse sind so geplant, dass sich die Aufenthaltsnutzungen zum
ruhigen Innenbereich orientieren (Lärmschutz).
Bauteil 2 soll IV-geschossig an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden
und dient ausschließlich der Wohnnutzung. Insgesamt sind 61 Wohneinheiten
geplant, davon werden 43 öffentlich gefördert.
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich.
Hinsichtlich der Art der Nutzung befinden sich Kita und Wohngebäude im Bereich der
festgesetzten öffentlichen Grünfläche und der Verkehrsfläche.
Bezüglich des Überschreitens der Baugrenzen liegt die Bebauung vollständig
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.
Das Bauvolumen beträgt mehr als 7000 m³ und die Grundstücksfläche mehr als
1000 m². Die Befreiungen werden nach § 31 Absatz 3 BauGB beurteilt. Daher fallen
die Genehmigungen der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Begründung:
Das Grundstück Volksgartenstraße ist gegenwärtig nahezu vollständig versiegelt. Die
städtebauliche Planung des 1993 aufgestellten Bebauungsplanes wurde bislang nicht
umgesetzt. Nunmehr sollen die Flächen neu geordnet werden.
Durch die geplante Bebauung können weitere Wohnungen bereitgestellt werden. Der
Nachweis gesunder Wohnverhältnisse wird durch die hier geplanten Grundrisse, die
dem Lärmschutz dienen, erbracht.
Hinsichtlich der Art der Nutzung dient das Vorhaben der Bereitstellung von dringend
benötigtem Wohnraum. Der Standort befindet sich in einem innerstädtischen
Quartier mit stark angespanntem Wohnungsmarkt. Die Schaffung zusätzlichen Seite 3
Wohnraums sowie von Kita-Plätzen leistet einen Beitrag zur sozialen Infrastruktur.
Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, dass sowohl öffentliche als auch
private Flächen mit Aufenthaltsqualität hergestellt werden. So werden die
Planungsziele in Teilen gewahrt.
Um die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der
öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung
eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin
verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauantrages einen Vertrag mit der Stadt zu
schließen, der die Sicherung des Baus und der Vermietung von gefördertem
Mietwohnungsbau zum Inhalt hat. Weitere Vertragsinhalte werden das
Geltendmachen von Vertragsstrafen bei Vertragsverstößen sowie deren Absicherung
durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft sein.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen bleibt das Maß der Nutzung
innerhalb des städtebaulichen Rahmens, den die vorhandene Bebauung entlang der
Volksgartenstraße und der Oberbilker Allee vorgibt.
Zudem soll der heute komplett versiegelte Bereich in Teilen begrünt werden.
Hinsichtlich des Versieglungsgrades der Grundstücksfläche führt das Bauvorhaben zu
einer positiven Bilanz und einer Verbesserung der gesamten Qualität des
innerstädtischen Grundstücks.
Im Bestand sind in etwa 6.500 m² versiegelt. Die Flächenversieglung wird um ca.
3.800 m² reduziert. Darüber hinaus werden ca. 1.080 m² der Dachflächen intensiv
und 377 m² extensiv begrünt. Ebenso ist die Anpflanzung von 39 Bäumen geplant.
Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch die geplante Bebauung wird daher
durch die Schaffung hochwertiger Freianlagen und die Dachbegrünung kompensiert.
Durch die Erschließung über die Volksgartenstraße wird ein verträglicher Übergang
zu den angrenzenden Nutzungen sichergestellt.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine
Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 1. Obergeschoss
Grünflächenplan
Lageplan Spielflächennachweis
Schnittzeichnungen
Ansichten XXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXX
> KiTa
Gebäude 4 Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 5 Gebäude 3
Title: 2025-11-18 09_18_06-251111_Beschreibung Roßstraße 120_zweite Ergänzung.pdf - Adobe Acrobat Reader (3
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592186.pdf
Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:45:37 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
APS/147/2025
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Roßstraße 120 - Nutzungsänderung des vorhandenen Bürogebäudes
zu einem Wohngebäude
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 05.12.2025 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der
erforderlichen Befreiung.
Eine Befreiung ist erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5479/030. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein
Geschäftsgebiet (D1 Gebiet) fest. Zudem enthält er Festsetzungen zur
Geschossigkeit und zu Flucht - und Baulinien. Das Vorhaben wird da her gemäß § 30
Abs. 1 BauGB beurteilt.
Gegenstand dieser Bauvoranfrage ist die Umnutzung eines bestehenden
Bürogebäudes zu einem Wohngebäude. Dabei sollen insgesamt 107 Wohnungen
entstehen. Im Gebäude selbst sollen zudem eine Kindertagesstätte sowie ein
Fitnessbereich für die Bewohner errichtet werden.
Der Bebauungsplan setzt ein D -Gebiet fest. Dies entspricht im Wesentlichen einem
heutigen Kerngebiet. Die Umwandlung in Wohnraum bedarf daher einer Befreiung
nach § 31 Abs. 3 BauGB. Seite 2
Die Entscheidung über eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB fällt in die
Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Begründung:
Das bestehende Gebäude wird als Bürogebäude nicht mehr genutzt. Im Erdgeschoss
sind gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsräume , Arbeitsplätze sowie eine
Internetinfrastruktur vorgesehen, die die Wohnqualität und das Zusammenleben der
künftigen Bewohnerinnen und Bewohner stärken.
Durch die Weiternutzung der vorhandenen Bausubstanz wird im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung ein wertvoller Beitrag zur Ressourcenschonung und
zur Einsparung sogenannter „grauer Energie“ geleistet.
Besonders hervorzuheben ist das Angebot des Investors, fünf Wohnungen für einen
Zeitraum von acht Jahren vollständig mietfrei bedürftigen Seniorinnen und Senioren
zur Verfügung zu stellen. Dieses Engagement leistet einen wichtigen Beitrag zur
sozialen Durchmischung und unterstützt das städtische Ziel, bezahlbaren Wohnraum
für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu fördern.
Um die erforderliche Befrei ung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der
öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung
eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin
verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauant rages einen Vertrag mit der Stadt zu
schließen, der den Bau von 5 Wohneinheiten mit insgesamt 89,52 m², deren
Vermietung an von Armut betroffenen Senioren für 8 Jahre vollständig mietfrei
erfolgt (Auswahl der Senioren HERZWERK vom DRK), zum Inhalt hat. Weitere
Vertragsinhalte werden das Geltend machen von Vertragsstrafen bei
Vertragsverstößen sowie deren Absicherung durch die Hinterlegung einer
Bankbürgschaft sein.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage.
Anlagen:
Katasterauszug
Auszug Bebauungsplan
Luftbild Dienstag, 18. November 2025 09:18:06 - 251111_Beschreibung Roßstraße 120_zweite Ergänzung.pdf - Adobe Acrobat Reader (3
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.