Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/394/2026

Nachträgliche Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
6Dokumente 1. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Der Rat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zu den aufgeführten Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB nachträglich gemäß § 36a BauGB zu erteilen.

Die bisher durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffenen Entscheidungen werden damit bestätigt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Durch eine Änderung des Baugesetzbuches wurde mit § 36a BauGB ein eigenständiges Zustimmungserfordernis der Gemeinde für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs.

3b BauGB eingeführt („Wohnungsbauturbo“). Danach sind entsprechende Vorhaben nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde selbst zuständige Bauaufsichtsbehörde ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/394/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    APS/035/2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    APS/149/2025 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    APS/073/2025 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    APS/148/2025 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    APS/147/2025 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 17

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592176.pdf Published Time: 2026-07-01T12:53:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/394/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Nachträgliche Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zu den aufgeführten Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB nachträglich gemäß § 36a BauGB zu erteilen. Die bisher durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffenen Entscheidungen werden damit bestätigt. Die aufgeführten Vorhaben sowie die als Anlagen beigefügten Beschlussvorlagen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sind Bestandteil dieses Beschlusses. Sachdarstellung: Durch eine Änderung des Baugesetzbuches wurde mit § 36a BauGB ein eigenständiges Zustimmungserfordernis der Gemeinde für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 3b BauGB eingeführt („Wohnungsbauturbo“). Danach sind entsprechende Vorhaben nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde selbst zuständige Bauaufsichtsbehörde ist. § 31 Abs. 3 BauGB bestand bereits vor Inkrafttreten des § 36a BauGB. Mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurde jedoch mit § 36a BauGB das Zustimmungserfordernis der Gemeinde eigenständig geregelt. Maßgeblich für die vorliegende Vorlage sind daher die seit dem 30.10.2025 getroffenen Entscheidungen nach § 31 Abs. 3 BauGB. Seite 2 Damit ist die Zustimmung der Gemeinde auch bei kreisfreien Städten als eigenständiger Verfahrensschritt zu berücksichtigen. Die in § 36a BauGB vorgesehene Zustimmung der Gemeinde ist gemeindeintern durch das zuständige Organ zu erteilen. Da hierfür keine anderweitige Zuständigkeitsregelung besteht, wird die Zustimmung durch den Rat erteilt. In der bisherigen Praxis wurden die Entscheidungen nach § 31 Abs. 3 BauGB seit dessen Einführung im Jahr 2021 gemäß der Zuständigkeitsordnung der LHD durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffen. Gegenstand dieser Vorlage sind ausschließlich die Entscheidungen, die seit Inkrafttreten des § 36a BauGB am 30.10.2025 getroffen wurden. Seit diesem Zeitpunkt ist aufgrund der geänderten Rechtslage eine Zustimmung durch den Rat erforderlich. Zur rechtssicheren Verfahrensführung sollen die nach geänderter Rechtslage erforderlichen Zustimmungen gemäß § 36a BauGB durch den Rat nachträglich eingeholt werden. Die betroffenen Vorhaben, über die seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 30.10.2025 entschieden wurde, werden nachfolgend kurz aufgeführt und beschrieben. Die entsprechenden Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung werden als Anlagen beigefügt. Konkret betroffen sind folgende Vorhaben: Bauvoranfrage Roßstraße 120 (APS/147/2025) – Nutzungsänderung des vorhandenen Bürogebäudes zu einem Wohngebäude Gegenstand der Bauvoranfrage ist die Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes zu einem Wohngebäude mit insgesamt 107 Wohnungen. Ergänzend sind im Gebäude eine Kindertagesstätte sowie ein Fitnessbereich für die Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen. Bauvoranfrage Hansaallee 242 (APS/148/2025) – Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage Das Vorhaben umfasst die Errichtung von fünf Wohngebäuden mit insgesamt 120 Wohnungen sowie einer Tiefgarage. Bauvoranfrage Volksgartenstraße 35, 35 a-e (APS/073/2025) – Neubau Wohnanlage mit Kindertagesstätte sowie der dazugehörigen Stellplätze und Freianlage Vorgesehen ist der Neubau einer Wohnanlage mit integrierter fünfzügiger Kindertagesstätte. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäudekomplexen. Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a (APS/149/2025) – Neubau einer Wohnanlage mit Quartiersbereich inklusive Großkindertagespflege und Tiefgarage Das Vorhaben sieht den Neubau einer Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Darüber hinaus sind eine Großtagespflege sowie ein Quartierstreff vorgesehen. Am Roten Haus 79a (APS/035/2026) – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen Stellplätzen Beabsichtigt ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 17 geförderten Wohneinheiten. Die notwendigen Stellplätze werden oberirdisch in einer Stellplatzanlage im westlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. Für zukünftige Verfahren wird die geänderte Rechtslage berücksichtigt. Seite 3 Anlagen: APS/147/2025 APS/148/2025 APS/073/2025 APS/149/2025 APS/035/2026
APS/035/2026 als Text anzeigen
Title: 00592182.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592182.pdf Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:41:20 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: APS/035/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Am Roten Haus 79a - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen Stellplätzen. Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage gemäß § 31 Absatz 3 BauGB. Sachdarstellung: Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Am Roten Haus 79a ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Das Vorhabengrundstück ist derzeit mit einer Garage für 5 Stellplätze bebaut. Diese Stellplätze dienen nicht als öffentlich-rechtlich gesicherter Stellplatznachweis für ein Wohngebäude. Die Garagenanlage soll abgerissen werden. Zukünftig soll stattdessen ein Wohngebäude mit 17 geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Alle notwendigen Stellplätze werden oberirdisch in einer Stellplatzanlage im westlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5382/22. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück u.a. ein WA (allgemeines Wohngebiet), eine I- bzw. II-Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksflächen durch Baugrenzen, die geschlossene Bauweise, eine Bebauungstiefe von 13 m, Flächen für Seite 2 Stellplätze und Garagen einschl. ihrer Zufahrt sowie für eine Trafostation, eine unterirdische Kegelbahn sowie eine GRZ und eine GFZ fest. Die Bauherrin beantragt Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB wie folgt: - Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen - Überschreitung der festgesetzten Bebauungstiefe von 13 m zu Gunsten einer Tiefe von bis zu 15.25 m. - Überschreitung der festsetzten I bzw. II-Geschossigkeit, da ein IV-geschossiges Wohngebäude geplant ist. - Befreiung von der festgesetzten geschlossenen Bauweise zu Gunsten einer offenen Bauweise - Überschreitung der festgesetzten GFZ von 0,6 auf 0,95 - Überschreitung der festgesetzten Flächen für Stellplätze; die Stellplätze sollen überwiegend außerhalb dieser Flächen errichtet werden. - Befreiung von der festgesetzten Zufahrt im nördlichen Grundstücksbereich. Die Zufahrt soll über die bestehende Wegefläche im Süden erfolgen. - Befreiung von der festgesetzten Fläche für eine Trafostation. Die Trafostation soll am westlichen Grundstücksrand zur Straße Am Roten Haus errichtet werden. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m², des Bauvolumens von mehr als 7.000 m³ und der o.g. Befreiungen, fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: § 31 Abs. 3 BauGB ermöglicht in angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 201a BauGB, zu denen Düsseldorf gehört, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen zugunsten des Wohnungsbaus. Diese Vorschrift dient der Nachverdichtung, indem Ausnahmen beim Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise oder überbaubaren Fläche erlaubt werden, auch wenn sie die Grundzüge der Planung berühren. Dies ist vorliegend mit den o.g. beantragten Befreiungen der Fall. Die Abweichungen müssen städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar sein. Nachbarliche Interessen müssen ausreichend berücksichtigt werden. Vorliegend bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen. Die festgesetzte Art der Nutzung wird eingehalten. Das geplante Wohngebäude sowie die Stellplätze halten einen ausreichenden Abstand zu den bestehenden Wohngebäuden südlich und östlich des Baugrundstücks ein. Belüftung und Belichtung des umliegenden Quartiers werden nicht eingeschränkt. Die Erschließung bleibt unverändert. Die höhere Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht die Realisierung von zusätzlichem, gefördertem Wohnraum. Es ist geplant, sämtliche Wohnungen öffentlich gefördert zu errichten. Die Bauherrin wird vor Einreichung eines Bauantrages vertraglich dazu verpflichtet, mindestens 1.332 qm Wohnfläche (ca. 17 Wohneinheiten) im öffentlich Seite 3 geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Die Quotierungsregelung des Düsseldorfer Baulandmodells wird damit vollständig beziehungsweise übererfüllt. Die Befreiungen nach § 31 (3) BauGB werden unter dieser aufschiebenden Bedingung erteilt. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Die Baukörperstellung trägt zur Abschirmung der dahinterliegenden Bereiche von Verkehrslärm sowohl für die Aufenthaltsflächen der zukünftigen Bewohner als auch der bestehenden Bebauungen bei. Das geplante Gebäude setzt an der Kreuzung Eckenerstraße/ Am Roten Haus einen städtebaulichen Akzent und markiert den Quartierseingang. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, öffentliche Belange werden nicht berührt. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen 17 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Mehrzahl der Bäume entlang der nördlichen Verkehrsflächen kann voraussichtlich erhalten werden. Die Entscheidung über die Baumfällungen soll dem Bauantragsverfahren vorbehalten bleiben. Ebenso soll im Bauantragsverfahren über die Größe und Lage der Kinderspielflächen entschieden werden. Da die Bauvoranfrage bereits vor Grundsatzbeschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Bauturbo eingereicht wurde, wird diese noch im Wege der Bauvoranfrage beschieden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Lageplan Bäume Schnitt Grundriss 3D-Kubatur Ansichten I III IIIIIIIII IIIIIIIIII 77 79 69 71 79 a 67 67 65 63 61 59 73 75 Eckenerstraße Zeisigweg Am Roten Haus 1004 1066 1213 1055 187 1336 1338 1340 1341 1342 1343 # WAg 0.3 0.6 Flachdach Kegelbahn unterirdisch Trafo ISt Ga St St Zufahrt II 13.0 31.75 9.5 13.0 38.54 0.07% a.- 262 m > 5.97 Fh 45.85 Fh 44.57 Tp 42.33 Tp 41.00 37.62 37.42 37.46 37.74 37.70 37.62 KD 38.29 KS 36.57* 37.82 38.08 Tp 41.71 Fh 44.48 KD 38.11 KD 37.97 Fh 44.99 Fh 44.74 Tp 43.51 Atika 43.95 Atika 43.93 Tp 41.45 Fh 44.48 7812 10 KD 37.97 R 37.87 37.87 37.93 38.02 38.00 37.88 37.93 Atika 40.56 38.19 38.00 38.00 37.63 37.59 37.45 37.91 38.03 37.92 37.35 37.90 38.02 38.03 38.06 38.18 38.17 38.21 37.96 38.04 38.09 38.07 38.11 13 16 17 19 KD 37.84 KS 35.97* KD 37.97 KS 30.18* KD 38.02 KS 29.32* KD 38.08 KS 34.59* KD 38.01 KS 35.73* KD 37.95 KS 30.19* KD 38.04 KS 33.53* 37.78 37.95 38.00/05 > º 1 38.06/10 > 2.60 > STZ DN 500 44.39 53.546% Privatparkplatz 38.12/15 > 34.47 5.109% Schacht SB DN 1500 38:68 3 54 37.96/ 38.00 Schacht 37.94/98 Haltestelle SB DN 1500 21.03 0.000% Weg Asphalt B DN 300 49.55 4.120% 38.07/11 Müll 38.15/20 1 38.27/31 2 38.29/33 3 38.10/23 38.12 38.14 38.08/13 > º 38.04 > ºº 38.06/24 38.21 38.22 > 3.45 38.01/17 38.13 > 1.75 37.94/ 38.09 37.87/ 38.02 > 30.68 38.04 Haltestelle > 5.98 37.78/93 456 37.93/97 78 > 5.99 37.72 37.68/85 > 7.25 37.88 9 37.92 10 37.89 37.65/79 > 5.98 5.98 37.64/78 2 37.98 5.99 37.67/79 6.00 5.96 5.98 5.98 38.00 3 37.99 > 1.00 37.70/85 2.01 2.01 > B DN 300 29.57 13.966% 37.67 9.98 1.50 8.94 37.76/94 37.78/90 2.99 8.97 9.03 24 > 0.17 37.73/76 23 37.79/77 22 37.81 21 20 37.80/85 18 37.86/91 37.89/94 37.91/95 11 9 5.00 37.98 > 2.60 37.89/93 37.85 37.94 6 II 37.98 37.91/95 38.02 37.96/ 38.01 5.00 2.60 38.05 38.01/07 38.09 38.20 38.28 38.40 37.99 14 37.90 15 ST ST 38.08/23 > º B DN 400 11.89 -0.088 % ºB DN 400 38.85 3.962% Container 5.00 5.00 2.60 Feuerwehraufstellfläche 2 RW Handleiter 2 RW Handleiter 2 RW Handleiter Feuerwehraufstellfläche Spielplatz 16 FST 25 FST in EG > Gehweg Gehweg Zu- und Ausfahrt Trafo Whs IV FD OKFF 38.00 OKA 51.70 Whs III OKA 48.75 32.595 13.225 28.025 12.21 16.005 7.64 3.285 6.065 5.465 3.08 4.14 5.535 4.255 Balkon Balkon Balkon Balkon Balkon 2.235 2.00 2.00 2.00 2.235 2.235 > 11.00 3.00 5.00 r=5.50 r=10.50 5.00 3.00 11.00 5.50 11.00 5.50 2.535 3.89 0.20 > 1.66 > T1 T1 T2 T2 T2 T2 T1 T1 VE Nr. 12114 38.00 38.00 38.00 38.00 38.00 38.00 38.00 OKG 48.65 OKG 48.65 > T3 T3 > OKG 45.10 7.24 3.56 5.72 9.38 4.16 0.16 3.51 0.91 > 5.22 > AK Wand EG OKA 48.75 OKA 48.75 OKA 51.70 OKA 51.70 OKA 51.70 22 5.475 8.39 LAGEPLAN VERMESSER
APS/149/2025 als Text anzeigen
Title: 00592183.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592183.pdf Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:41:57 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: APS/149/2025 X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a - Neubau einer Wohnanlage mit Quartiersbereich inklusive Großkindertagespflege und Tiefgarage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.02.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung sowie der Überschreitung der Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5379/057. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung eine Fläche für Gemeinbedarf (Kirche und Kindergarten) fest. Das Vorhaben wird daher planungsrechtlich gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Weiterhin ist eine Kindertagespflege sowie ein Quartierstreff vorgesehen. Die Neubebauung soll auf dem Grundstück zwischen der Kirche St. Albertus Magnus und dem Kindergarten entstehen. Die Dachflächen sind mit Dachgärten für die Gemeinschaft, Dachterrassen oder mit PV-Anlagen in Verbindung mit Dachbegrünung versehen. Seite 2 Die Bebauung liegt überwiegend innerhalb der im B-Plan festgesetzten Baugrenzen. Zur Josef-Gockeln-Straße soll außerhalb dieser Grenzen ein V-geschossiges Gebäude errichtet werden. Aufgrund der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB wird die Bezirksvertretung angehört. Die Genehmigung der Befreiung fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Auf dem Grundstück bleibt die Kirchennutzung und die Kita erhalten. Zusätzlich werden die freien Flächen genutzt, um ca. 30 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, einen Quartierstreff und die Großtagespflege zur Erweiterung der Kinderbetreuung unterzubringen. Die Wohnnutzung sowie die Errichtung des V-geschossigen Baukörpers außerhalb der Baugrenzen bedarf der Befreiungen. An der Josef-Gockeln-Straße wird zugunsten einer städtebaulichen Raumkante und Bauflucht entlang der Straße, wie auch zugunsten einer Vermittlung zwischen den Höhen der Bestandsgebäude, die Baugrenze des B-Plans überschritten. Der Bauherr hat sich verpflichtet, 50 % der geplanten Wohnfläche als geförderten Wohnraum zu errichten. Vor Erteilung der Genehmigung wird ein entsprechender Vertrag mit der Stadt geschlossen. Die zu erwartenden Mehrbedarfe an sozialer Infrastruktur (2 Plätze Kita, 2 Plätze Grundschule) sind im näheren Standortumfeld abgedeckt. Bezüglich der geplanten Gebäudehöhen bestehen keine Bedenken. Die Nutzung des Quartiertreffs sowie der Großtagespflege entsprechen der Nutzung für Gemeinbedarf. Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen 7 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Entsprechende Ersatzpflanzungen werden mit dem Gartenamt im Baugenehmigungsverfahren abgestimmt. Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss 2. Obergeschoss Grundriss 4. Obergeschoss Dachaufsicht Ansicht Nord-Ost Ansicht Süd-Ost Ansicht Süd-West Ansicht Nord-West Schnitt A-A I > (209) > -8.64- # Georg-Glock-Straße > Josef-Gockeln-Straße 36.70 36.58 OKFF EG 36.91 36.54 Außenterrasse Gastronomie Laubengang Dachkante 62.92 Winter-linde U:2,2m Kr:9m Winter-linde U:2,2m Kr:10m Nuss Nuss Buche U:1.0m Kr:7m gepl. Abbruch Winter-linde U:2,0m Kr:7m > (215 a) (215) III F-I -I -I -I -I Zypresse U:0,9m Kr:2,5m Zypresse U:0,9m Kr:2,5m Wiese ## St. Albertus Magnus # 727 -III (3) Laubbaum U:0,9m Kr: 5m XII III F # 569 608 687 741 258 722 410 493 621 287 118 697 220 > (201) IV F > (208) IV > (207) IV F > (16) I FI > (8) III F > (10) VI F-II III FII F > (211) II WI WI FI S Kirsche zweistämmig U:1,1m+1,0m Kr: 9m I S # 739 First 55.23 First 55.33 WH 50.73 WH 42.01 WH 42.02 WH 50.72 First 44.93 First 45.00 WH 52.69 OKFF EG 37.41 Attika 41.84 Attika 40.91 OKFF EG 37.22 OKFF EG 37.24 OKFF EG 37.24 > Schranke Wiese Pflaster Aco-Drain Aco-Drain Lüftung UG Gesträuch > 36.70 > 36.68 36.66 36.63 36.60 36.61 36.58 36.54 36.71 > Schild St St St St St St St St St St St St St St St St St grün Feuerwehr-aufstellfläche Platten Aco-Drain Schacht KD 36.76 KS nicht messbar Schacht überflutet KD 36.67 KS 33.39 KD 36.75 KD 36.74 KS nicht messbar nicht zu öffnen KD 36.05 KS 31.30 KD 36.06 KS 31.42 KD 36.11 KS 31.53 KD 36.86 36.04 36.04 36.03 36.01 36.05 36.10 > 36.10 35.98 35.95 35.97 > 35.95 > 35.92 35.97 35.94 35.91 35.95 35.98 36.02 35.97 35.98 35.98 35.99 35.96 Platten Pflaster Pflaster Platten Müllbox St St St St St St St St St Kunst-rasen Platten Platten Platten Platten Beet Sandkasten mit Spielgeräten Sand grün Hecke Hecke Pflaster Spiel-haus Spiel-haus Pflaster I Schalt-kasten Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG Balkon EG bis 2.OG OKFF EG 36.32 Attika 77.24 Attika 80.81 Attika 81.15 First 46.51 OKFF EG 37.23 OKFF EG 37.24 verwildert 36.21 36.52 WH 57.77 Attika 58.11 I FF ## Kindertagesstätte Glockenturm Whs (ehem. Pfarrhaus) 36.65 36.52 36.53 36.48 36.48 36.45 36.75 36.69 36.54 36.52 36.52 36.46 36.45 36.43 36.56 36.55 36.57 36.41 36.40 36.59 36.69 36.65 36.56 36.70 36.67 36.73 36.70 36.74 36.70 36.78 36.72 36.72 36.72 36.68 36.68 36.67 36.66 36.72 Wiese Wiese Attika 44.05 36.85 36.76 36.81 37.08 37.10 37.07 > 37.08 > 36.81 36.77 36.69 36.92 36.82 36.72 36.88 36.92 36.81 36.81 36.79 36.72 36.70 36.65 36.78 36.77 36.69 36.86 36.86 36.88 36.87 36.88 36.89 36.92 36.91 36.93 36.88 36.86 36.86 36.88 36.86 36.87 36.80 36.81 36.84 36.49 36.48 36.41 36.42 36.90 36.86 36.89 36.85 36.88 36.85 36.86 36.86 36.82 36.81 > 36.83 36.86 36.85 36.86 36.85 36.81 36.80 36.80 36.71 36.76 36.60 36.82 > 36.82 36.82 36.96 36.27 36.67 36.43 36.72 36.42 36.80 36.37 36.69 36.21 36.52 36.46 36.36 36.07 > 36.07 36.03 36.06 36.09 36.11 36.12 36.12 36.12 36.13 36.13 36.14 36.12 36.12 36.12 36.06 36.11 36.08 35.95 36.01 36.11 36.12 36.17 36.16 36.35 36.30 36.27 36.29 36.80 36.72 36.53 36.54 > 36.54 36.51 36.61 > 36.57 36.56 36.57 First 44.11 36.52 (WH 40.53) FF OKFF EG 36.58 OKFF EG 36.59 OKFF EG 36.58 Traufe 39.47 OKFF EG 36.58 Traufe 39.50 OKFF EG 36.54 OKFF EG 36.53 OKFF EG 36.56 OKFF EG 36.55 36.54 36.58 OKFF EG 36.55 36.54 36.56 36.58 36.57 36.53 36.52 36.48 > 36.54 > 36.48 > 36.39 > Traufe 39.80 Traufe 40.08 36.48 36.51 36.49 36.42 > 36.44 36.51 36.42 36.52 36.38 36.36 36.43 36.46 36.38 36.57 36.56 36.52 36.56 36.55 36.56 36.54 36.51 36.52 36.50 36.50 36.57 36.51 36.46 > 36.46 36.43 36.52 36.47 36.68 36.64 36.72 36.66 36.69 36.47 36.52 36.53 36.51 36.42 36.49 36.48 36.66 36.72 36.51 36.51 36.50 36.53 36.53 36.46 Kirsche Kirsche 36.62 Obstbaum Kies 36.55 36.46 36.48 36.53 36.45 36.44 36.60 36.58 36.37 36.34 36.54 36.42 36.59 36.72 36.76 Eibe 3 stämmig Kr:7m Ahorn vielstämmig Kr:9m (KD 36.18) (KS 31.55) Buche U:0,9m Kr:6,5m Buche U:1,3m Kr:10m Bergahorn U:1,4m Kr:9,5m Silberahorn U:2,3m Kr:8m Kiefer U:1,2m Kiefer U:1,3m gemeinsame Kr:7m 37.17 37.16 Eibe 36.90 36.87 36.89 36.87 Eibe Birke Birke Zaun mit Hecke 37.01 36.97 36.97 37.01 Weide U:1,8m Kr:9m 36.96 36.61 36.60 36.72 36.71 37.03 36.90 37.04 36.92 Rampe 36.86 36.84 36.75 36.73 36.71 36.55 36.44 36.44 36.43 36.45 36.56 36.53 36.78 > 36.54 > 36.61 36.66 Wiese Wiese Wiese Wiese Kaukasische Flügelnuß 8-Stämmig U:ca.5,5m auf Bodenhöhe Kr:18m Kiefer U:1,2m Kr:6m Eibe 3 Stämmig U:0,8m+0,6m+0,6m Kr:7m 36.21 36.38 36.48 Pflaster 36.36 36.35 OKFF EG 36.87 > Balkon > 36.76 36.72 36.78 36.76 36.52 36.81 36.92 36.83 36.99 36.84 36.44 Attika 46.12 Brüstung 45.78 36.72 Attika 46.11 Brüstung 45.78 36.43 Hecke 37.06 37.14 37.13 Wiese Wiese Wiese Pflaster Pflaster Wiese -44.43--37.27--42.13--63.95- -35.85--42.04- -25.99--60.04--26.50--1.90--9.93--30.59--2.55-R=8.00 Attika 49.66 36.84 36.82 36.87 36.88 36.82 36.86 36.80 36.65 36.67 (WH 43.15) Traufe 43.01 Traufe 40.44 Zufahrt TGa TGa TGa UG ## Whs Büro TGa OKFF EG 36.57 TGa ## Büro- und Geschäftshaus Büro > Attika 50.07 Attika 53.09 V F Attika 40.35 Zufahrt TGa 37.01 37.08 37.01 36.87 36.91 36.51 36.57 36.55 36.56 36.57 36.52 36.54 36.54 36.42 Platten Deckel aus Kanalkataster digitalisiert > Kaiserswerther Straße > -3.00--17.28- Abstandsflächenbaulast VE Nr.: 11114 -17.28--8.64--17.28- > Abstandsflächenbaulast VE Nr.: 11114 Stellplatzbaulast (5 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (5 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (2 Stellplätze) VE Nr.: 9785 Stellplatzbaulast (5 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (2 Stellplätze) VE Nr.: 9162 Stellplatzbaulast (6 Stellplätze) VE Nr.: 9162 ## 9.0 16.0 > 14.0 # 6.0 > 15.0 # 0,6 2,2 8MK # FD FD FD III Fläche für den Gemeindebedarf (Kirche/Kindergarten) FD FD FD TGa St 0,6 2,4 gVI # MK 7Turm WH ≤ 60,0m ü. NN WH ≤ 50,0m ü. NN WH ≤ 50,0m ü. NN WH ≤ 50,0m ü. NN WH ≤ 81,0m ü. NN WH ≤ 77,0m ü. NN > 4.2 # Rampe Rampe Rampe L23 L22 L25 L24 L26 L27 L28 # SO # 1,6 Hochschule ## Büro > nachrichtliche Übernahme: geplante unterirdische Straßenbahnverbindung (U-Bahn) 36.55 Platten > Gehweg Platten -0.40- III F ## Whs Attika 4. OG 52.85 V FIII F Attika 47.14 Balkone 1.+2.OG OK Brüstung 44.05 (36.70) (36.46) (36.43) (36.61) (36.70) (36.66) > T1 T2 T3 T4 T6 T5 T43 T41 T42 > Dachterrasse 2. OG Dachterrasse 2. OG Aufzug > Attika 44.05 Attika 46.67 Attika 44.05 Attika 46.67 Attika 46.67 Attika 47.14 Attika 44.05 > Aufzug > Attika 3.OG 50.23 Attika 46.67 Attika 46.67 Attika 47.14 T26 (36.58) (36.51) (36.52) (36.53) (36.54) (36.56) (36.62) (36.73) (36.59) (36.60) (36.64) (36.65) (36.67) (36.78) (36.74) (36.73) (36.44) (36.47) (36.51) (36.52) > T7 T8 T9 Balkon 1.OG OK Brüstung 40.96 Balkon 1.OG OK Brüstung 40.96 > T10 T11 T12 T13 T14 T15 T16 T17 T18 T19 T22 T21 (36.64) (36.61) T24 T25 > Attika 52.85 Attika 52.85 > T27 T40 Attika 50.23 T28 T29 T31 OKFF EG 36.87 > T32 T34 T30 T35 T37 T36 T38 T39 Attika 52.85 > -14.07- -5.16--3.25--5.45--8.54--1.60--6.24--15.72--5.16- -5.21--20.23--4.80--13.28--12.52--13.28--2.10--26.11--11.37--0.84--0.84- grün St St St St > -2.65- -2.65- -2.65- -3.50- -5.66--5.62--5.59--5.56--2.65- -2.65- -2.65--5.76--5.76--5.76- St Fahrrad St St St grün grün grün grün grün grün Fahrrad St Ein-/Ausfahrt TG Dachterrasse 4. OG > -7.18- > Attika 50.23 Dachterrasse 4. OG Attika 4. OG 52.85 0.22 -13.28-0.22 0.22 Attika 3.OG 50.23 Attika 3.OG 50.23 Attika 4. OG 52.85 Müllboxen I FHort Spielbereich Weg Weg Weg Weg Weg Weg > T44 T45 T46 T47 T48 Treppe Laubengang > -6.42- > Laubengang -1.90--12.17--6.19--1.90--6.99--2.90--12.83--0.80--4.80- TG -I TG -I Balkone 1.-4. OG OK Brüstung 47.14 > Balkon Balkon T33 > Balkon OKFF EG 36.87 > -8.64- -11.03- V F -9.00--3.00- OK 39.53 -4.95- Loggia 1.OG Loggia 1.OG > -1.90--1.90- ## Whs+Gastronomie Whs+Hort > -3.80- -40.02- Öffentliche Grünfläche Öffentlich SP Kontur von geplanten öffentliche Verkehrsfläche vorhanden Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Mischverkehrsfläche Aussenanlagen wurden dem Kanalkataster der jeweiligen Stadt entnommen. In Klammern gesetzte Kanalangaben Kreis-/Stadtgrenze Gemarkungsgrenze Straßenbegrenzungslinie oder Baulinie Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Öffentliche Parkfläche geplante Schmutzwasserleitung Grenze des Geltungsbereiches geplante Regenwasserleitung eines Bebauungsplanes geplanter Kanaldeckel geplante Mischwasserleitung Baugrenze * Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV 90 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Flächen für Gemeinbedarf Wohn-, Bürogebäude usw., vorhanden vorhandene Mischwasserleitung vorhandener Kanaldeckel Kanalhöhen: zu beseitigende bauliche Anlagen vorhandene Schmutzwasserleitung vorhandene Regenwasserleitung Wirtschaftsgebäude usw., vorhanden Bauliche Anlage unterirdisch, vorhanden Begrenzung von Abstand-flächen, mit Nummer T= vorh.Baulastfläche Kerngebiet Sondergebiet Gewerbegebiet Industriegebiet MK SO GI GE Kleinsiedlungsgebiet Allgemeines Wohngebiet Flächen für den Gemeinbedarf Reines Wohngebiet Dorfgebiet Mischgebiet WR MD MI WA WS Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung insbesondere der Höhenangaben erforderlich. Baum geplant Abstandflächenberechnung) Wandhöhe (oberer Bezugspunkt zur Oberkante - Roh - Fußboden Oberkante - Fertig - Fußboden Eingangs-Fussboden-Höhe Hauseingang vorhanden / geplant rechnerisch ermitteltes Maß z.B. (10,20) graphisch ermitteltes Maß z.B. <10,20> Geländehöhe geplante Höhe Firsthöhe Oberkante z.B. z.B. 23.45 70.33 oder oder FH OK WH OKRF OKFF EFH Nur Doppelhäuser zugelassen Nur Hausgruppen zugelassen Zahl der Vollgeschosse Nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen offene/geschlossene Bauweise Nur Einzelhäuser zugelassen Bauliche Anlage geplant Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Bauliche Anlage unterirdisch, Geschoßflächenzahl geplant GRZ/BMZ z.B. Baumassenzahl GRZ/GFZ z.B. Grundflächenzahl zwingend z.B. Höchstgrenze z.B. Garage/Stellplatz 3.0 0.3 1.0 BMZ GRZ GFZ 0.9 III III o/g Ga/St Baum Zaun Hecke Haltestelle Verkehrsschild Böschung Mauer mit Angabe der Stärke Ampelanlage Kartierungsnachweis für Grenzpunkte Flurstücksgrenze Topografische Linie (z.B.) Ferngasleitung Flurgrenze keine Flurstücksgrenze (mit Beschreibung der Art) Hauptversorgungsleitungen oberirdisch Grenze des Baugrundstücks Gebäudeumrißlinie Hydrant oberirdisch Straßensenkkasten Wasser :Gas :Hydrant unterirdisch Polizeirufsäule Unfallmelder Telefonzelle Kabelschacht Mast (mit Art) Schacht Schieber Schaltkasten Schornstein Feuermelder Laterne Mast- /Peitschenleuchte Fahnenmast Denkmal 0,24 Baum (ohne Maße) ## ZEICHENERKLÄRUNG (unvollständige Darstellung*) Holz Stahl Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen KD 99,35 geplante Fläche für Spielplatz Kanaldeckel: Kanalsohle: KS 98,22 und die Anlage zur BauPr

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APS/073/2025 als Text anzeigen
Title: 00592184.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592184.pdf Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:43:18 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: APS/073/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Volksgartenstraße 35, 35a, 35b, 35c, 35d, 35e - Neubau Wohnanlage mit Kindertagesstätte sowie der dazugehörigen Stellplätze und Freianlage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung sowie für das Überschreiten von Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/057. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück hinsichtlich der Art der Nutzung teilweise eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielfläche“ sowie eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“ fest. Ferner wird durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche festgesetzt. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Weiterhin befindet sich das Grundstück teils im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungssatzung Eisenstraße. Das Grundstück Volksgartenstraße ist entlang seiner nördlichen und östlichen Grenze von der Wohnbebauung an der Volksgartenstraße und der Oberbilker Alle umgeben, Seite 2 entlang der südwestlichen Grenze verläuft die S-Bahnstrecke zum Bahnhof Düsseldorf Volksgarten. Im Bestand befinden sich auf dem Grundstück ein II-geschossiges Gebäude mit einer Laderampe und ein dahinterliegendes I-geschossiges Gebäude, parallel zur Grundstücksgrenze. Hierin finden sich ein Großhandel, eine Autovermietung und eine Karateschule. Darüber hinaus bestehen in der nördlichen Grundstücksecke zwei Wohneinheiten mit den zugehörigen Stellplatzanlagen. Sowohl die Wohnbebauung, als auch das II-geschossige gewerblich genutzte Gebäude befinden sich teilweise in der im Bebauungsplan festgesetzten „Öffentlichen Grünfläche“, da die Gebäude schon vor Aufstellung des Bebauungsplans vorhanden waren. Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage mit einer integrierten 5-zügigen Kindertagesstätte mit einer Außenfläche von 1.056 m². Die Wohnanlage besteht insgesamt aus zwei Gebäudekomplexen. Bauteil 1, bestehend aus den Gebäudeteilen 1 bis 4, ist V-geschossig entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze geplant. Im Erdgeschoss befindet sich die Kindertagesstätte. Die darüber liegenden Geschosse sind als Wohnnutzung geplant. Die Wohngrundrisse sind so geplant, dass sich die Aufenthaltsnutzungen zum ruhigen Innenbereich orientieren (Lärmschutz). Bauteil 2 soll IV-geschossig an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden und dient ausschließlich der Wohnnutzung. Insgesamt sind 61 Wohneinheiten geplant, davon werden 43 öffentlich gefördert. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Hinsichtlich der Art der Nutzung befinden sich Kita und Wohngebäude im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünfläche und der Verkehrsfläche. Bezüglich des Überschreitens der Baugrenzen liegt die Bebauung vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Das Bauvolumen beträgt mehr als 7000 m³ und die Grundstücksfläche mehr als 1000 m². Die Befreiungen werden nach § 31 Absatz 3 BauGB beurteilt. Daher fallen die Genehmigungen der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Das Grundstück Volksgartenstraße ist gegenwärtig nahezu vollständig versiegelt. Die städtebauliche Planung des 1993 aufgestellten Bebauungsplanes wurde bislang nicht umgesetzt. Nunmehr sollen die Flächen neu geordnet werden. Durch die geplante Bebauung können weitere Wohnungen bereitgestellt werden. Der Nachweis gesunder Wohnverhältnisse wird durch die hier geplanten Grundrisse, die dem Lärmschutz dienen, erbracht. Hinsichtlich der Art der Nutzung dient das Vorhaben der Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum. Der Standort befindet sich in einem innerstädtischen Quartier mit stark angespanntem Wohnungsmarkt. Die Schaffung zusätzlichen Seite 3 Wohnraums sowie von Kita-Plätzen leistet einen Beitrag zur sozialen Infrastruktur. Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, dass sowohl öffentliche als auch private Flächen mit Aufenthaltsqualität hergestellt werden. So werden die Planungsziele in Teilen gewahrt. Um die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauantrages einen Vertrag mit der Stadt zu schließen, der die Sicherung des Baus und der Vermietung von gefördertem Mietwohnungsbau zum Inhalt hat. Weitere Vertragsinhalte werden das Geltendmachen von Vertragsstrafen bei Vertragsverstößen sowie deren Absicherung durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft sein. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen bleibt das Maß der Nutzung innerhalb des städtebaulichen Rahmens, den die vorhandene Bebauung entlang der Volksgartenstraße und der Oberbilker Allee vorgibt. Zudem soll der heute komplett versiegelte Bereich in Teilen begrünt werden. Hinsichtlich des Versieglungsgrades der Grundstücksfläche führt das Bauvorhaben zu einer positiven Bilanz und einer Verbesserung der gesamten Qualität des innerstädtischen Grundstücks. Im Bestand sind in etwa 6.500 m² versiegelt. Die Flächenversieglung wird um ca. 3.800 m² reduziert. Darüber hinaus werden ca. 1.080 m² der Dachflächen intensiv und 377 m² extensiv begrünt. Ebenso ist die Anpflanzung von 39 Bäumen geplant. Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch die geplante Bebauung wird daher durch die Schaffung hochwertiger Freianlagen und die Dachbegrünung kompensiert. Durch die Erschließung über die Volksgartenstraße wird ein verträglicher Übergang zu den angrenzenden Nutzungen sichergestellt. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss 1. Obergeschoss Grünflächenplan Lageplan Spielflächennachweis Schnittzeichnungen Ansichten XXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXX > KiTa Gebäude 4 Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 5 Gebäude 3
APS/148/2025 als Text anzeigen
Title: 00592185.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592185.pdf Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:45:03 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: APS/148/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Hansaallee 242, 242a, 242b, 242c, 242d - Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der GFZ, der Bauweise, der Gebäudehöhe/Traufhöh e sowie für das Überschreiten von Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 5078/042. Dieser setzt auf dem Vorhabengrundstück zwei Gewerbegebiete (GE2 rückwärtig und GE3 straßenseitig) fest. Weiter überlagert der einfache Bebauungsplan 5078/057 den Gesamtbereich und schließt Einzelhandel aus. Die Gebäude des früher dort angesiedelten Autohauses sind zwischenzeitlich beseitigt. Das Grundstück ist zurzeit unbebaut, aber voll ständig versiegelt und unterbaut. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Versuche, das Grundstück wieder zu bebauen. Auch der begonnene Bebauungsplan Nr. 04/013 wurde nach dem Aufstellungsbeschluss nicht weiterverfolgt. Nunmehr ist die Errichtung v on 5 Wohngebäuden mit insgesamt 120 Wohnungen geplant. Die Wohngebäude sollen unterirdisch durch eine Tiefgarage verbunden werden. Seite 2 Straßenseitig wird die Baulücke an der Hansaallee zwischen den Gebäuden Hansaallee 240 und 244 geschlossen. Diese Planung le itet dabei durch den Versprung in den Dachebenen von der VI -geschossigen östlichen Nachbarbebauung zu der V -Geschossigen westlichen Bebauung über. Im hinteren Grundstücksteil sind 2 baugleiche Baukörper mit jeweils 2 IV und V - geschossigen Gebäuden geplant. Die Erschließung erfolgt l durch zwei Tordurchfahrten erfolgen. Für die Außenanlagen sind gemeinschaftliche Grünflächen, Spielplätze sowie ein Quartiers -und Hofplatz geplant. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Es soll ein e Bebauung zur Wohnnutzung im Gewerbegebiet errichtet werden. Im GE3 wird die festgesetzte GFZ 2,0 um 1,8 überschritten. Im GE2 ist anstelle der festgesetzten I-Geschossigkeit mit IV bis V- Geschossen geplant. Im GE3 sind anstelle der III Geschosse V bi s VI Geschosse geplant. Im GE2 werden rückwärtige Baugrenzen um 3,5 bis 4,5 m überschritten. Das rückwärtige Gebäude 2 (IV -geschossig) überschreitet die zulässige Traufhöhe von 10,00m mit einer geplanten Höhe von 13,17m um 3,17 m; das Gebäude 3 (V - Gescho ssig) mit einer geplanten Höhe von 16,15 m um 6,15 m. Die textliche Festsetzung Nr. 5 setzt fest, dass zur Wohnbebauung und zum Gewerbegebiet direkt grenzständig gebaut wird. Es ist also an diesen Stellen die geschlossene Bauweise festgesetzt. Aufgrund der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Eine Umnutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken wurde bereits angedacht. Der vorliegende Entwurf weist deutliche Parallelen zu dem seinerzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 04/013 auf. Im Wesentlichen entspricht das Vorhaben diesen Zielen. Das neue V- und VI -geschossige straßenseitige Gebäude übernimmt Tiefe, Höhe sowi e Dachform der vorhandenen Bebauung. Die Traufhöhe, Firsthöhe und Dachneigung orientieren sich an der Nachbarbebauung und werden entsprechend übernommen. Die Abstandsflächen zu den Nachbarn werden eingehalten. Die Gebäudehöhe der südöstlichen Bürobebauung wird durch diese Hinterbebauung unterschritten. Die angestrebte Wohnnutzung ist gerade im Hinblick auf die westlich bereits vorhandene Wohnbebauung deutlich konfliktärmer als die langjährige Vornutzung mit einem Gewerbebetrieb. Die Festsetzungen des Beba uungsplans orientierten sich seinerzeit am Bestand der gewerblichen Nutzung. Die jetzigen Höhen entsprechen dem B-Plan Vorentwurf. Zudem nehmen sie die Höhenentwicklung aus der Nachbarschaft auf, so dass auch städtebaulich diesbezüglich keine Bedenken be stehen. Gleiches gilt für die Baugrenzen. Seite 3 Das geplante Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Düsseldorf, öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Durch den Verzicht auf die Erschließung neuer Baulandflächen auf bislang ungenutzten Flächen am Siedlun gsrand, die Nutzung einer gut erschlossenen Brachfläche und die maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung des Ortsbildes können die öffentlichen Belange im Sinne des Baugesetzbuches als hinreichend erfüllt gelten. Der Bauherr wird dazu vertraglich ve rpflichtet, dass 50% der Wohnungen aus öffentlich gefordertem Wohnungsraum bestehen. Die Befreiungen nach § 31 (3) BauGB werden unter dieser aufschiebenden Bedingung erteilt. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen kein e Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze sollen in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild I Luftbild 2 Luftbild 3 Bebauungsplan Bebauungsplan II Lageplan Erdgeschoss Aussenanlage Regelgeschoss Obergeschoss Ansichten Gebäudehöhenn FAHRRÄDER ZUGANG SPIELPLATZ SPIELPLATZ 512 m² AUSFAHRT EINFAHRT HOFPLATZ 1 FW - BEWEGUNGSFLÄCHE > FAHRRÄDER > FAHRRÄDER > FAHRRÄDER > FAHRRÄDER > FAHRRÄDER HOFPLATZ 2 SPIELPLATZ 102 m² GARTENWEG > I > I > I > I > I > I > -II > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > I > -I > I > I > I 8 a 10 8 14 18 16 8 6 12 10 4 > 246 2 > 244 20 > 240 > 238 > 325 > 344 > 315 > 330 > 39 > 40 > 42 > 43 > 44 > 45 > 48 > 50 > 51 > 38 > 53 > 54 > 56 > 47 > 46 > 49 > 331 332 > 333 > 321 > 326 > 327 > 328 > 329 > - Hansaallee - Amboßstraße ## 2 3 ## III+SD III+SD III+SD III+WD ## III+SD III+SD III+SD III+WD ## III+SD III+SD ## II+FD IV+FD ## III+SD ## III ## III+SD ## III+SD # IV V # V # VI ## 1 ## 54 # IV V SÜDWESTANSICHT - GEBÄUDE 1 AUSFAHRT 244 - HANSAALLEE - 242 240 EINFAHRT WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS ZUFAHRT - TG WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS +34.50 NHN +34.50 NHN +38.10 NHN +38.10 NHN +48.07 NHN +48.07 NHN +51.34 NHN +51.49 NHN +51.49 NHN +53.04 NHN +53.04 NHN +53.51 NHN +56.03 NHN +56.03 NHN +56.64 NHN Index Datum Gez. > © Ten Brinke Bauherr Planinhalt Plancode Projekt Ort: Bauherr / Bevollmächtigter Entwurfsverfasser / Antragsteller Ort: Maßstab Projektnr. QR-Code > Plannummer Allplan: den . . den . . Änderung Erst. - Phase - Bauteil -Unterteil - Bereich - Plannummer Index - Status - Freitext __ 25.08.2025 # L A G E P L A N - ÜBERSICHT > 3204 Entwurfs- verfasser Gemarkung: Flur-Nr.: Wagnerstraße 29 Hansaallee 242,242a,242b,242c,242d Wagnerstraße 29 D - 40212 Düsseldorf D - 40547 Düsseldorf - Heerdt D - 40212 Düsseldorf DWG Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG Dipl.-Ing. Tim Ribbrock NEUBAU EINER WOHNANLAGE FÜR 120 WE MIT TG choe - - - - - - - DÜSSE00836 A1 = 1-250 Erstellung www.tenbrinke.com Dinxperloer Straße 18-22 46399 Bocholt Postfach 1251 46362 Bocholt +49 2871 48314 Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG [email protected] Deutschland Niederlassung Bottrop Böckenhoffstraße 50 46236 Bottrop +49 2041 76330 0 [email protected] # WOHNQUARTIER # HANSAALLEE 242, DÜSSELDORF Flur 29 / Flurstücke 52 Heerdt
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Title: 2025-11-18 09_18_06-251111_Beschreibung Roßstraße 120_zweite Ergänzung.pdf - Adobe Acrobat Reader (3 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592186.pdf Published Time: Wed, 01 Jul 2026 08:45:37 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: APS/147/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Roßstraße 120 - Nutzungsänderung des vorhandenen Bürogebäudes zu einem Wohngebäude Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.12.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5479/030. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Geschäftsgebiet (D1 Gebiet) fest. Zudem enthält er Festsetzungen zur Geschossigkeit und zu Flucht - und Baulinien. Das Vorhaben wird da her gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Gegenstand dieser Bauvoranfrage ist die Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes zu einem Wohngebäude. Dabei sollen insgesamt 107 Wohnungen entstehen. Im Gebäude selbst sollen zudem eine Kindertagesstätte sowie ein Fitnessbereich für die Bewohner errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt ein D -Gebiet fest. Dies entspricht im Wesentlichen einem heutigen Kerngebiet. Die Umwandlung in Wohnraum bedarf daher einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB. Seite 2 Die Entscheidung über eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Das bestehende Gebäude wird als Bürogebäude nicht mehr genutzt. Im Erdgeschoss sind gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsräume , Arbeitsplätze sowie eine Internetinfrastruktur vorgesehen, die die Wohnqualität und das Zusammenleben der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner stärken. Durch die Weiternutzung der vorhandenen Bausubstanz wird im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ein wertvoller Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Einsparung sogenannter „grauer Energie“ geleistet. Besonders hervorzuheben ist das Angebot des Investors, fünf Wohnungen für einen Zeitraum von acht Jahren vollständig mietfrei bedürftigen Seniorinnen und Senioren zur Verfügung zu stellen. Dieses Engagement leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Durchmischung und unterstützt das städtische Ziel, bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu fördern. Um die erforderliche Befrei ung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauant rages einen Vertrag mit der Stadt zu schließen, der den Bau von 5 Wohneinheiten mit insgesamt 89,52 m², deren Vermietung an von Armut betroffenen Senioren für 8 Jahre vollständig mietfrei erfolgt (Auswahl der Senioren HERZWERK vom DRK), zum Inhalt hat. Weitere Vertragsinhalte werden das Geltend machen von Vertragsstrafen bei Vertragsverstößen sowie deren Absicherung durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft sein. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage. Anlagen: Katasterauszug Auszug Bebauungsplan Luftbild Dienstag, 18. November 2025 09:18:06 - 251111_Beschreibung Roßstraße 120_zweite Ergänzung.pdf - Adobe Acrobat Reader (3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/394/2026