Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/135/2025

Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
5Dokumente 13. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt,  den Umbau des Knotenpunktes Neusser Straße / Düsselstraße,  die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der Einbahnstraße auf der Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Lorettostraße,  die Einrichtung eines Radfahrstreifens von dem Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße bis zur Protected Bike Lane (PBL) Martinstraße  die Einrichtung einer Leipziger Kombispur aus der Gladbacher Straße in Richtung Bilker Allee gemäß der in der Beschlussvorlage aufgezeigten Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Anlass der Planung Die Knotenpunktplanung Neusser Straße / Düsselstraße wurde erstmals 2021 in der Informationsvorlage OVA/003/2021 vorgestellt. Ziel war die Verbesserung der Radwegequerung über Fahrbahn und Gleise sowie die Herstellung einer sicheren Anbindung an die Radleitroute 1 (RLR1). Parallel sollte aufgrund geplanter Synergien beim Gleisausbau die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude Völklinger Straße 2 - 4 hergestellt werden. Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA) wurde 2023 mit Vorlage ABA/020/2023 die anhaltende Konfliktlage im Seitenraum der Neusser Straße thematisiert. Zwischen den Hausnummern 87 - 93 kam es regelmäßig zu Gefährdungen zwischen Radfahrenden, Anwohnenden an den Hauseingängen sowie PKW-Nutzungen der Garagen. Als Empfehlung wurde eine Verlagerung des Radverkehrs auf die Lorettostraße ausgesprochen, verbunden mit einer besseren Anbindung an den Lahnweg.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/135/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Übersichtskarte · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 2 - Neusser Straße_Planausschnitt 1 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Anlage 3 - Neusser Straße_Planausschnitt 2 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Anlage 4 - Neusser Straße_Planausschnitt 3 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 7.1

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

  7. Sitzung · TOP 11

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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OVA/135/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 25.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt,  den Umbau des Knotenpunktes Neusser Straße / Düsselstraße,  die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der Einbahnstraße auf der Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Lorettostraße,  die Einrichtung eines Radfahrstreifens von dem Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße bis zur Protected Bike Lane (PBL) Martinstraße  die Einrichtung einer Leipziger Kombispur aus der Gladbacher Straße in Richtung Bilker Allee gemäß der in der Beschlussvorlage aufgezeigten Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung. Sachdarstellung: Anlass der Planung Die Knotenpunktplanung Neusser Straße / Düsselstraße wurde erstmals 2021 in der Informationsvorlage OVA/003/2021 vorgestellt. Ziel war die Verbesserung der Radwegequerung über Fahrbahn und Gleise sowie die Herstellung einer sicheren Anbindung an die Radleitroute 1 (RLR1). Parallel sollte aufgrund geplanter Synergien Seite 2 beim Gleisausbau die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude Völklinger Straße 2 - 4 hergestellt werden. Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA) wurde 2023 mit Vorlage ABA/020/2023 die anhaltende Konfliktlage im Seitenraum der Neusser Straße thematisiert. Zwischen den Hausnummern 87 - 93 kam es regelmäßig zu Gefährdungen zwischen Radfahrenden, Anwohnenden an den Hauseingängen sowie PKW-Nutzungen der Garagen. Als Empfehlung wurde eine Verlagerung des Radverkehrs auf die Lorettostraße ausgesprochen, verbunden mit einer besseren Anbindung an den Lahnweg. Die Kleine Kommission Radverkehr (KKRad) bewertete 2023 die vorgeschlagene Verlagerung des Radverkehrs auf die Lorettostraße jedoch nicht als gleichwertige Alternative. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Neusser Straße in Fahrtrichtung Norden für den Radverkehr zu öffnen, um eine durchgängige und sichere Führung zu gewährleisten. Zusätzlich soll die Düsselstraße / Kirchfeldstraße nach dem Beschluss BV3/031/2023 künftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Die Verwaltung erarbeitet hierzu eine separate Planung und wird diese nach Abschluss der Planung den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Ist-Zustand Teilbereich Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße Der Radverkehr wird in der Düsselstraße auf der Fahrbahn geführt, während im Lahnweg ein gemeinsamer Geh- und Radweg besteht. Im Bestand quert der Radverkehr die Neusser Straße parallel zum Fußverkehr im Seitenraum und in Zweirichtungsführung. Die Abbiegebeziehungen sind dabei nicht eindeutig geregelt, und die vorhandenen Flächen sind für eine konfliktfreie Nutzung durch Fuß- und Radverkehr nicht ausreichend dimensioniert. Zwischen dem westlichen Gehweg der Neusser Straße und der Fahrbahn liegt ein eigenständiger Bahnkörper, der mithilfe von Blinklichtsignalen sowie Radverkehrspiktogrammen gesichert ist. Historisch bedingt wurde der Radverkehr auf dem westlichen Gehweg geführt, der bis 2024 für den Radverkehr sowie die Garagennutzung der Anwohnenden zwischen den Hausnummern 87 - 93 freigegeben war. Diese gemischte Nutzung führte wiederholt zu Konflikten zwischen Radfahrenden, Fußverkehr sowie aus- und einfahrenden Kraftfahrzeugen und stellte einen wesentlichen Auslöser der bestehenden Konfliktlage dar. Aufgrund dieser Situation wurde 2024 im Rahmen einer Zwischenlösung der Radverkehr aus dem Lahnweg in Fahrtrichtung Süden auf die Fahrbahn der Neusser Straße verlagert. Ergänzend wurden gezielte Markierungsmaßnahmen in Form von Radverkehrspiktogrammen und Richtungspfeilen sowie Anpassungen des Parkraums umgesetzt. Die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr wurde im Bereich der Hausnummern 87 - 93 in Fahrtrichtung Süden aufgehoben. Teilbereich Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße bis Lorettostraße Die Neusser Straße ist in diesem Abschnitt als Einbahnstraße in Richtung Norden ausgewiesen und bislang nicht für den Radverkehr geöffnet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Neben der Fahrbahn verläuft ein eigenständiger Straßenbahnkörper, der von den Linien 706 und 709 genutzt wird. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 5,50 bis 6,00 m. Vom Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße bis zur Hausnummer 54 sowie von der Hausnummer 68 bis zum Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße besteht ein absolutes Halteverbot. Seite 3 Dazwischen gilt ein eingeschränktes Halteverbot, das in der Praxis trotz regelmäßiger Kontrollen häufig missachtet wird. Zusätzlich bestehen Parkmöglichkeiten für vier Fahrzeuge in angelegten Parkbuchten. Seit Umsetzung der Zwischenlösung ist der Radverkehr verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen, da die Freigabe des Gehwegs im Bereich der Hausnummern 87 - 93 in Fahrtrichtung Süden entzogen wurde. Südlich dieses Abschnitts wird der Seitenraum weiterhin aus Erschließungsgründen im Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr freigegeben. Für den Radverkehr entsteht durch die Nutzung von zwei zusätzlichen Lichtsignalanlagen ein spürbarer Zeitverlust, wodurch die derzeitige Führung nur eingeschränkt akzeptiert wird. Teilbereich Neusser Straße im Bereich Bilker Kirche Der Bereich um die Bilker Kirche stellt einen hochbelasteten Verkehrsknotenpunkt dar, in dem sich eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche überlagern. Die Ost-West-Achse Gladbacher Straße / Bilker Allee, welche den Hafen mit Oberbilk verbindet, ist Bestandteil des Radhauptnetzes sowie eine wichtige Hauptverkehrsstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auf dieser Achse verkehrt die Straßenbahnlinie 707 im 10-Minuten-Takt. Die Nord-Süd-Achse Martinstraße / Neusser Straße ist Bestandteil des Bezirksnetzes und ebenfalls von hoher Bedeutung für den ÖPNV; hier verkehrt die Straßenbahnlinie 709 ebenfalls im 10-Minuten-Takt. Auf beiden Achsen verkehren darüber hinaus die Buslinien 723 und 726 sowie die Straßenbahnlinie 706. Aufgrund der hohen verkehrlichen Anforderungen an den Knotenpunkt Bilker Kirche, insbesondere durch die dichte Führung des ÖPNV sowie die begrenzten Flächenverhältnisse, können sowohl für den MIV als auch für den Radverkehr nicht alle Verkehrsbeziehungen als direkte Wegebeziehungen angeboten werden. Dies betrifft insbesondere die Relationen Martinstraße / Gladbacher Straße sowie Gladbacher Straße / Neusser Straße. Der Knotenpunkt ist dreieckig ausgestaltet, sodass fehlende Verkehrsbeziehungen über Umfahrungen oder Wendevorgänge hergestellt werden. Zur Kompensation dieser Einschränkungen wurde der Bereich östlich der Bilker Kirche gezielt baulich ausgebaut. Die Ost-West-Achse Bilker Allee / Gladbacher Straße verfügt im Bestand über Radverkehrsanlagen, die jedoch kurz vor beziehungsweise hinter dem Knotenpunkt enden und dort in zwei Fahrstreifen übergehen. Auf der Nord-Süd-Achse besteht aus Richtung Norden im Bestand eine vorgezogene Haltelinie mit eigenständiger Signalisierung für den Radverkehr. Darüber hinaus wurde südlich des Knotenpunktes im Jahr 2024 eine Maßnahme aus der Unfallkommission zur Sicherung des Abbiegevorgangs in die Einmündung Martinstraße umgesetzt; der Radverkehr wird dort auf einer Protected Bike Lane (PBL) geführt. In Fahrtrichtung Norden bestehen im Bestand keine durchgängigen Radverkehrsanlagen, wodurch insbesondere die Führung des Radverkehrs im Bereich des Knotenpunktes unübersichtlich ist und eine planerische Weiterentwicklung erforderlich wird. Planung Teilbereich Neusser Straße / Düsselstraße Aus Fahrtrichtung Westen erreicht der Radverkehr den Knotenpunkt über den gemeinsamen Geh- und Radweg am Lahnweg. Die Querung der Fahrbahn und des Seite 4 Gleisbereiches erfolgt geradlinig und getrennt vom Fußverkehr im Zweirichtungsverkehr. Zur Verdeutlichung der Trennung wird am Lahnweg ein kurzer Zweirichtungsradweg baulich angelegt. Der Radverkehr wird eigenständig signalisiert. Aus dem Lahnweg kann mithilfe der Furten über die Fahrbahn auf die Neusser Straße in Fahrtrichtung Süden abgebogen sowie geradeaus in die Düsselstraße gefahren werden. Zur Erreichbarkeit der Düsselstraße wird eine Einfahrtsschleuse markiert. Aus Fahrtrichtung Osten erreicht der Radverkehr den Knotenpunkt über die zukünftige Fahrradstraße, deren Planung nachrichtlich dargestellt wurde. Die Linksabbiegeverkehre aus der Düsselstraße werden auf einem separaten Fahrstreifen geführt, um eine Behinderung des Radverkehrs auf der Ost-West-Achse beim Abbiegevorgang auszuschließen. Der geradeausfahrende Radverkehr wird mithilfe eines Radfahrstreifens an den Linksabbiegeverkehren vorbeigeführt. Dies hat den Vorteil, dass der Radverkehr nicht durch die Linksabbiegeverkehre blockiert werden kann. Das Linksabbiegen erfolgt konfliktfrei zu den anderen Verkehrsströmen. Um die benötigten Flächen für diese Aufteilung zu gewinnen wird ein Teil des Seitenraums inklusive eines Fernwärmeschachtes auf Fahrbahnniveau abgesenkt. Um die geradlinige Querung der Neusser Straße zu ermöglichen wurde der Gleisbereich bereits im Juni 2025 durch den Einsatz eines asphaltierten Rinnengleises überfahrbar ausgebildet und zusätzlich die Feuerwehrzufahrt für die Völklinger Straße 2 - 4 hergestellt und die Bordsteine entsprechend angepasst. Bis zum Umbau des Knotenpunktes wird die regelwidrige Querung der Gleisanlage durch Steckpfosten mit Ketten unterbunden. Um die Schleppkurven der Feuerwehr zu gewährleisten wurde ein absolutes Halteverbot südlich des Knotenpunktes bis zur Hausnummer 54 angeordnet. Aus Fahrtrichtung Süden schließt ein neugeplanter Radfahrstreifen entgegen der Einbahnstraße signalisiert am Knotenpunkt an. Über einen indirekten Linksabbieger besteht die Möglichkeit in Richtung Lahnweg bzw. RLR1 abzubiegen. Der Einsatz eines Grünpfeils zur Beschleunigung des Abbiegens für den Radverkehr in die Düsselstraße wird nach Inbetriebnahme der Maßnahme geprüft, da erst dann im Sinne der Verwaltungsvorschrift zur StVO zweifelsfrei beurteilt werden kann, ob der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Eine durchgängige Einbahnstraßenöffnung bis zur Ernst-Gnoß-Straße zur Verbesserung der Anbindung in Richtung Rheinkniebrücke konnte im Rahmen dieser Maßnahme nicht umgesetzt werden. Für diese Verkehrsbeziehung wird eine Bündelung des Radverkehrs auf der RLR1 angestrebt. Alternativ kann die Achse Lorettostraße / Edith-Fürst-Straße genutzt werden. Aus Fahrtrichtung Norden erreicht der Radverkehr im Regelfall den Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße über den Lahnweg oder den parallel zur Neusser Straße verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg. Eine Fahrbahnnutzung wird in dem nördlichen Abschnitt der Neusser Straße nur in seltenen Fällen z.B. durch Anwohnende erwartet. Aufgrund der Komplexität des Knotenpunkts, der geringen Netzbedeutung und einer erforderlichen Absicherung gegenüber der Straßenbahn wird eine Abbiegebeziehung in Richtung Lahnweg über die Gleise nicht vorgesehen. Dies wird durch den Einsatz von Piktogrammen eindeutig gekennzeichnet. Weiterhin wird nördlich des Knotenpunkts eine Ladezone als Kompensation für den Entfall der Liefermöglichkeiten im Zuge der Maßnahme markiert. Teilbereich Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße bis Lorettostraße Radverkehr in Fahrtrichtung Süden: Ab dem Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung Süden - wie bereits im Rahmen der seit 2024 umgesetzten Zwischenlösung - auf der Fahrbahn geführt.
Anlage 1 - Übersichtskarte als Text anzeigen
Title: Übersichtskarte URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571929.pdf Published Time: 2025-10-06T15:29:55.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: Übersichtskarte Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße Maßstab 1:5.000
Anlage 2 - Neusser Straße_Planausschnitt 1 als Text anzeigen
Title: 00571930.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571930.pdf Published Time: Mon, 05 Jan 2026 15:50:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 3 - Neusser Straße_Planausschnitt 2 als Text anzeigen
P X X X 239 X X X X X X X X X X 286-20 286-10 X X X 239 X X 286-20 286-10 X X X X X X X RadverkehrsführungNeusser StraßePlanausschnitt 2Maßstab: 1:1000 Maßstab: 1:500 Maßstab: 1:500
Anlage 4 - Neusser Straße_Planausschnitt 3 als Text anzeigen
Title: Planausschnitt URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571932.pdf Published Time: 2025-10-14T09:31:40.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: P

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/135/2025