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OVA/135/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße
Fachbereich :
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
25.02.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt,
den Umbau des Knotenpunktes Neusser Straße / Düsselstraße,
die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der Einbahnstraße auf der
Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Lorettostraße,
die Einrichtung eines Radfahrstreifens von dem Knotenpunkt Neusser Straße /
Lorettostraße bis zur Protected Bike Lane (PBL) Martinstraße
die Einrichtung einer Leipziger Kombispur aus der Gladbacher Straße in Richtung
Bilker Allee
gemäß der in der Beschlussvorlage aufgezeigten Planung zur Verbesserung der
Radverkehrsführung.
Sachdarstellung:
Anlass der Planung
Die Knotenpunktplanung Neusser Straße / Düsselstraße wurde erstmals 2021 in der
Informationsvorlage OVA/003/2021 vorgestellt. Ziel war die Verbesserung der
Radwegequerung über Fahrbahn und Gleise sowie die Herstellung einer sicheren
Anbindung an die Radleitroute 1 (RLR1). Parallel sollte aufgrund geplanter Synergien
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beim Gleisausbau die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude Völklinger Straße
2 - 4 hergestellt werden.
Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA) wurde 2023 mit Vorlage
ABA/020/2023 die anhaltende Konfliktlage im Seitenraum der Neusser Straße
thematisiert. Zwischen den Hausnummern 87 - 93 kam es regelmäßig zu
Gefährdungen zwischen Radfahrenden, Anwohnenden an den Hauseingängen sowie
PKW-Nutzungen der Garagen. Als Empfehlung wurde eine Verlagerung des
Radverkehrs auf die Lorettostraße ausgesprochen, verbunden mit einer besseren
Anbindung an den Lahnweg.
Die Kleine Kommission Radverkehr (KKRad) bewertete 2023 die vorgeschlagene
Verlagerung des Radverkehrs auf die Lorettostraße jedoch nicht als gleichwertige
Alternative. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Neusser Straße in Fahrtrichtung
Norden für den Radverkehr zu öffnen, um eine durchgängige und sichere Führung zu
gewährleisten.
Zusätzlich soll die Düsselstraße / Kirchfeldstraße nach dem Beschluss BV3/031/2023
künftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Die Verwaltung erarbeitet hierzu eine
separate Planung und wird diese nach Abschluss der Planung den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Ist-Zustand
Teilbereich Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße
Der Radverkehr wird in der Düsselstraße auf der Fahrbahn geführt, während im
Lahnweg ein gemeinsamer Geh- und Radweg besteht. Im Bestand quert der
Radverkehr die Neusser Straße parallel zum Fußverkehr im Seitenraum und in
Zweirichtungsführung. Die Abbiegebeziehungen sind dabei nicht eindeutig geregelt,
und die vorhandenen Flächen sind für eine konfliktfreie Nutzung durch Fuß- und
Radverkehr nicht ausreichend dimensioniert.
Zwischen dem westlichen Gehweg der Neusser Straße und der Fahrbahn liegt ein
eigenständiger Bahnkörper, der mithilfe von Blinklichtsignalen sowie
Radverkehrspiktogrammen gesichert ist. Historisch bedingt wurde der Radverkehr
auf dem westlichen Gehweg geführt, der bis 2024 für den Radverkehr sowie die
Garagennutzung der Anwohnenden zwischen den Hausnummern 87 - 93 freigegeben
war. Diese gemischte Nutzung führte wiederholt zu Konflikten zwischen
Radfahrenden, Fußverkehr sowie aus- und einfahrenden Kraftfahrzeugen und stellte
einen wesentlichen Auslöser der bestehenden Konfliktlage dar.
Aufgrund dieser Situation wurde 2024 im Rahmen einer Zwischenlösung der
Radverkehr aus dem Lahnweg in Fahrtrichtung Süden auf die Fahrbahn der Neusser
Straße verlagert. Ergänzend wurden gezielte Markierungsmaßnahmen in Form von
Radverkehrspiktogrammen und Richtungspfeilen sowie Anpassungen des Parkraums
umgesetzt. Die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr wurde im Bereich der
Hausnummern 87 - 93 in Fahrtrichtung Süden aufgehoben.
Teilbereich Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße bis Lorettostraße
Die Neusser Straße ist in diesem Abschnitt als Einbahnstraße in Richtung Norden
ausgewiesen und bislang nicht für den Radverkehr geöffnet. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Neben der Fahrbahn verläuft ein
eigenständiger Straßenbahnkörper, der von den Linien 706 und 709 genutzt wird.
Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 5,50 bis 6,00 m. Vom Knotenpunkt Neusser Straße
/ Düsselstraße bis zur Hausnummer 54 sowie von der Hausnummer 68 bis zum
Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße besteht ein absolutes Halteverbot.
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Dazwischen gilt ein eingeschränktes Halteverbot, das in der Praxis trotz regelmäßiger
Kontrollen häufig missachtet wird. Zusätzlich bestehen Parkmöglichkeiten für vier
Fahrzeuge in angelegten Parkbuchten.
Seit Umsetzung der Zwischenlösung ist der Radverkehr verpflichtet, die Fahrbahn zu
nutzen, da die Freigabe des Gehwegs im Bereich der Hausnummern 87 - 93 in
Fahrtrichtung Süden entzogen wurde. Südlich dieses Abschnitts wird der Seitenraum
weiterhin aus Erschließungsgründen im Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr
freigegeben. Für den Radverkehr entsteht durch die Nutzung von zwei zusätzlichen
Lichtsignalanlagen ein spürbarer Zeitverlust, wodurch die derzeitige Führung nur
eingeschränkt akzeptiert wird.
Teilbereich Neusser Straße im Bereich Bilker Kirche
Der Bereich um die Bilker Kirche stellt einen hochbelasteten Verkehrsknotenpunkt
dar, in dem sich eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche überlagern. Die
Ost-West-Achse Gladbacher Straße / Bilker Allee, welche den Hafen mit Oberbilk
verbindet, ist Bestandteil des Radhauptnetzes sowie eine wichtige
Hauptverkehrsstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auf dieser Achse verkehrt die
Straßenbahnlinie 707 im 10-Minuten-Takt.
Die Nord-Süd-Achse Martinstraße / Neusser Straße ist Bestandteil des Bezirksnetzes
und ebenfalls von hoher Bedeutung für den ÖPNV; hier verkehrt die Straßenbahnlinie
709 ebenfalls im 10-Minuten-Takt. Auf beiden Achsen verkehren darüber hinaus die
Buslinien 723 und 726 sowie die Straßenbahnlinie 706.
Aufgrund der hohen verkehrlichen Anforderungen an den Knotenpunkt Bilker Kirche,
insbesondere durch die dichte Führung des ÖPNV sowie die begrenzten
Flächenverhältnisse, können sowohl für den MIV als auch für den Radverkehr nicht
alle Verkehrsbeziehungen als direkte Wegebeziehungen angeboten werden. Dies
betrifft insbesondere die Relationen Martinstraße / Gladbacher Straße sowie
Gladbacher Straße / Neusser Straße.
Der Knotenpunkt ist dreieckig ausgestaltet, sodass fehlende Verkehrsbeziehungen
über Umfahrungen oder Wendevorgänge hergestellt werden. Zur Kompensation
dieser Einschränkungen wurde der Bereich östlich der Bilker Kirche gezielt baulich
ausgebaut.
Die Ost-West-Achse Bilker Allee / Gladbacher Straße verfügt im Bestand über
Radverkehrsanlagen, die jedoch kurz vor beziehungsweise hinter dem Knotenpunkt
enden und dort in zwei Fahrstreifen übergehen. Auf der Nord-Süd-Achse besteht aus
Richtung Norden im Bestand eine vorgezogene Haltelinie mit eigenständiger
Signalisierung für den Radverkehr. Darüber hinaus wurde südlich des Knotenpunktes
im Jahr 2024 eine Maßnahme aus der Unfallkommission zur Sicherung des
Abbiegevorgangs in die Einmündung Martinstraße umgesetzt; der Radverkehr wird
dort auf einer Protected Bike Lane (PBL) geführt.
In Fahrtrichtung Norden bestehen im Bestand keine durchgängigen
Radverkehrsanlagen, wodurch insbesondere die Führung des Radverkehrs im Bereich
des Knotenpunktes unübersichtlich ist und eine planerische Weiterentwicklung
erforderlich wird.
Planung
Teilbereich Neusser Straße / Düsselstraße
Aus Fahrtrichtung Westen erreicht der Radverkehr den Knotenpunkt über den
gemeinsamen Geh- und Radweg am Lahnweg. Die Querung der Fahrbahn und des
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Gleisbereiches erfolgt geradlinig und getrennt vom Fußverkehr im
Zweirichtungsverkehr. Zur Verdeutlichung der Trennung wird am Lahnweg ein kurzer
Zweirichtungsradweg baulich angelegt. Der Radverkehr wird eigenständig
signalisiert. Aus dem Lahnweg kann mithilfe der Furten über die Fahrbahn auf die
Neusser Straße in Fahrtrichtung Süden abgebogen sowie geradeaus in die
Düsselstraße gefahren werden. Zur Erreichbarkeit der Düsselstraße wird eine
Einfahrtsschleuse markiert.
Aus Fahrtrichtung Osten erreicht der Radverkehr den Knotenpunkt über die
zukünftige Fahrradstraße, deren Planung nachrichtlich dargestellt wurde. Die
Linksabbiegeverkehre aus der Düsselstraße werden auf einem separaten Fahrstreifen
geführt, um eine Behinderung des Radverkehrs auf der Ost-West-Achse beim
Abbiegevorgang auszuschließen. Der geradeausfahrende Radverkehr wird mithilfe
eines Radfahrstreifens an den Linksabbiegeverkehren vorbeigeführt. Dies hat den
Vorteil, dass der Radverkehr nicht durch die Linksabbiegeverkehre blockiert werden
kann. Das Linksabbiegen erfolgt konfliktfrei zu den anderen Verkehrsströmen. Um
die benötigten Flächen für diese Aufteilung zu gewinnen wird ein Teil des
Seitenraums inklusive eines Fernwärmeschachtes auf Fahrbahnniveau abgesenkt.
Um die geradlinige Querung der Neusser Straße zu ermöglichen wurde der
Gleisbereich bereits im Juni 2025 durch den Einsatz eines asphaltierten Rinnengleises
überfahrbar ausgebildet und zusätzlich die Feuerwehrzufahrt für die Völklinger
Straße 2 - 4 hergestellt und die Bordsteine entsprechend angepasst. Bis zum Umbau
des Knotenpunktes wird die regelwidrige Querung der Gleisanlage durch
Steckpfosten mit Ketten unterbunden. Um die Schleppkurven der Feuerwehr zu
gewährleisten wurde ein absolutes Halteverbot südlich des Knotenpunktes bis zur
Hausnummer 54 angeordnet.
Aus Fahrtrichtung Süden schließt ein neugeplanter Radfahrstreifen entgegen der
Einbahnstraße signalisiert am Knotenpunkt an. Über einen indirekten Linksabbieger
besteht die Möglichkeit in Richtung Lahnweg bzw. RLR1 abzubiegen. Der Einsatz
eines Grünpfeils zur Beschleunigung des Abbiegens für den Radverkehr in die
Düsselstraße wird nach Inbetriebnahme der Maßnahme geprüft, da erst dann im
Sinne der Verwaltungsvorschrift zur StVO zweifelsfrei beurteilt werden kann, ob der
Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen
Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten
Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Eine durchgängige Einbahnstraßenöffnung bis zur
Ernst-Gnoß-Straße zur Verbesserung der Anbindung in Richtung Rheinkniebrücke
konnte im Rahmen dieser Maßnahme nicht umgesetzt werden. Für diese
Verkehrsbeziehung wird eine Bündelung des Radverkehrs auf der RLR1 angestrebt.
Alternativ kann die Achse Lorettostraße / Edith-Fürst-Straße genutzt werden.
Aus Fahrtrichtung Norden erreicht der Radverkehr im Regelfall den Knotenpunkt
Neusser Straße / Düsselstraße über den Lahnweg oder den parallel zur Neusser
Straße verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg. Eine Fahrbahnnutzung wird in
dem nördlichen Abschnitt der Neusser Straße nur in seltenen Fällen z.B. durch
Anwohnende erwartet. Aufgrund der Komplexität des Knotenpunkts, der geringen
Netzbedeutung und einer erforderlichen Absicherung gegenüber der Straßenbahn
wird eine Abbiegebeziehung in Richtung Lahnweg über die Gleise nicht vorgesehen.
Dies wird durch den Einsatz von Piktogrammen eindeutig gekennzeichnet. Weiterhin
wird nördlich des Knotenpunkts eine Ladezone als Kompensation für den Entfall der
Liefermöglichkeiten im Zuge der Maßnahme markiert.
Teilbereich Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße bis Lorettostraße
Radverkehr in Fahrtrichtung Süden: Ab dem Knotenpunkt Neusser Straße /
Düsselstraße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung Süden - wie bereits im Rahmen
der seit 2024 umgesetzten Zwischenlösung - auf der Fahrbahn geführt.
Anlage 1 - Übersichtskarte als Text anzeigen
Title: Übersichtskarte
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571929.pdf
Published Time: 2025-10-06T15:29:55.000Z
Number of Pages: 1
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Übersichtskarte
Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße Maßstab 1:5.000
Anlage 2 - Neusser Straße_Planausschnitt 1 als Text anzeigen
Title: 00571930.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571930.pdf
Published Time: Mon, 05 Jan 2026 15:50:57 GMT
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Anlage 3 - Neusser Straße_Planausschnitt 2 als Text anzeigen
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RadverkehrsführungNeusser StraßePlanausschnitt 2Maßstab: 1:1000 Maßstab: 1:500 Maßstab: 1:500
Anlage 4 - Neusser Straße_Planausschnitt 3 als Text anzeigen
Title: Planausschnitt
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571932.pdf
Published Time: 2025-10-14T09:31:40.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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