Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/081/2026

Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 15. Juni 2026veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Themen

+8 weitere Themen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589984.pdf Published Time: 2026-06-16T14:47:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: OVA/081/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke ## Fachbereich : ## 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau ## Dezernentin / Dezernent: ## Stadtkämmerin Dorothée Schneider ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Ordnungs- und ## Verkehrsausschuss 24.06.2026 Vorberatung ## Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung ## Rat 16.07.2026 Entscheidung ## Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses zum Projekt „Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke“ auf Gesamtkosten in Höhe von 45.277.000 EUR (brutto). Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf rd. 8.385.000 EUR (brutto). ## Sachdarstellung: 1. Beschlusslage Im Zusammenhang mit diesem Änderungsbeschluss stehen folgende bereits gefasste Beschlüsse: RAT 66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung Bedarfsbeschluss OVA/065/2019 - Theodor-Heuss-Brücke, Nachrechnungsergebnisse, Kompensationsmaßnahmen weiterer Betrieb und Zurückstellung Teilsanierung OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie OVA/067/2025 - Neubau der Theodor-Heuss-Brücke OVA/002/2026 - Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme Mit Beschlussvorlage OVA/067/2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, die Theodor-Heuss-Brücke grundsätzlich durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Seite 2 2. Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 45.277.000,00 EUR + investive Kosten (gerundet) 0,00 EUR = Gesamtkosten (gerundet) 45.277.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 0,00 EUR 3. Ausgangssituation Im Zuge der durchgeführten Nachrechnung der Theodor-Heuss-Brücke wurden erhebliche Defizite festgestellt und grob eine verbliebene Restnutzungsdauer ermittelt. Um die ermittelte Restnutzungsdauer erreichen zu können, sind Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, andernfalls steigt das Risiko eines vorzeitigen Ausfalls der Brücke vor Erstellung des Ersatzbauwerks. 4. Darstellung der Maßnahme 4.1 Bisherige Sicherungsmaßnahmen Die Verwaltung hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Zustand des Bauwerks zu erfassen und es für den Verkehr in Betrieb zu halten. Grundlage ist ein umfangreiches Monitoring, mit dem der Zustand des Bauwerks und seine Entwicklung beobachtet werden. Ergänzend wurden bereits bauliche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt, um den Zustand der Brücke zu verbessern und verkehrliche Einschränkungen vorgenommen, um die Belastung des Bauwerks zu reduzieren. 4.2 Weitergehende Ablastung des Bauwerks Um die weitere Degradation der Brücke zu verlangsamen und das Risiko eines vorzeitigen Ausfalls der Theodor-Heuss-Brücke auf ein Mindestmaß zu reduzieren, war es aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse unausweichlich, das Bauwerk am 01.02.2026 auf 3,5 t abzulasten. 4.3 Kragarmertüchtigung Die Stahlbetonrippenplatten (die sog. Kragarme), die heute den Geh- und Radweg tragen und an beiden Seiten der Brücke an den Hohlkasten - den Hauptteil der Brücke – angenietet sind, müssen ausgetauscht und durch orthotrope Platten ersetzt werden. Diese Kragarmertüchtigung ist nur für das rund 476 m lange Teilbauwerk der Strombrücke über den Rhein erforderlich. 4.4 Erhöhung der Geländer der Vorlandbrücken im Bereich der Rad- und Gehwege Mit der Aktualisierung der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke (ZTV-ING) im April 2013 wurde unter anderem die Mindestgeländerhöhe für Neubauten bei Nutzung als Geh- und Radweg auf 1,30 m erhöht. Seite 3 Da durch die Kragarmertüchtigung das Brückenbauwerk seinen Bestandsschutz verliert, wird das derzeitig 1,00 m hohe Geländer im Rahmen der Maßnahme auf 1,30 m erhöht. Darüber hinaus wird ein Seil im Handlauf aufgenommen, um das KFZ-Rückhaltesystem zu optimieren. Eine Ertüchtigung der Geländer ist alleine schon aufgrund des fehlenden Seiles im Handlauf für alle 5 Teilbauwerke vorgesehen. 5. Projektfortschreibung 5.1 Fortschreibung der Kosten Das Vergabeverfahren für die Bauleistungen startete im März dieses Jahres und sollte planmäßig 6 Kalenderwochen dauern. Im Vergabeverfahren zeigte sich nochmals die hohe Komplexität der Maßnahme anhand der bei der Vergabestelle eingegangen knapp 60 Fragen sowie die Bitte des Bieterkreises, die Angebotsfrist um weitere 3 Kalenderwochen für Angebotserstellung zu verlängern. Die Submission schloss am 04.05.2026 mit zwei Angeboten ab. Das günstigste Angebot überschreitet die in der Planung ermittelten Kosten um ca. 30%. Das Risiko einer möglichen Kostenüberschreitung wurde zwar erkannt und im Risikomanagement monetär bewertet, jedoch überschreiten die erzielten Angebote die dort hinterlegten Erwartungswerte erheblich. Nach Einschätzung der Fachverwaltung dürften für die Höhe der vorliegenden Angebote folgende Gründe vorliegen: Komplexität der Maßnahme Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken sind hochgradig individuell zu planen und an das konkrete Bauwerk anzupassen. Der Rückbau der Stahlbetonrippenplatten im Gehwegsbereich unter Berücksichtigung eines abgelasteten Bauwerks stellt eine besondere Herausforderung dar, die sich in einschlägigen Preisdatenbanken so nicht widerspiegeln. Die Bieter haben hier die erforderlichen Aufwendungen für Mensch und Maschine deutlich höher eingeschätzt. Energiekrise Die von den Bietern eingereichten Unterlagen weisen darauf hin, dass aktuell die deutlich erhöhten Energiepreise infolge des Irankrieges – respektive für Kraftstoffe – ihren Einzug mit entsprechenden hohen Sicherheitsaufschlägen in die Angebotskalkulation gefunden haben. Die genauen Anteile an den Kostensteigerungen lassen sich nicht aufschlüsseln. Mit der Erhöhung der Baukosten geht auch eine Fortschreibung der anrechenbaren Kosten für die noch auszuschreibenden Bauoberleitungs-/Bauüberwachungsleistungen einher, was zu höheren Kosten in der KG 700 führen wird. 5.2 Fortschreibung der Bauzeit Die Notwendigkeit zur Einholung dieses Änderungsbeschlusses führt automatisch zu einer Verschiebung der Zuschlagserteilung und der Bauzeit von ca. 2 ½ Jahren. Damit verbunden wird sich der Beginn der Bauarbeiten in das 4. Quartal 2026 verzögern. Die Fertigstellung erfolgt entsprechend im Frühjahr 2029. Der Start der Baumaßahme fällt in die kalte Jahreszeit. Sollte sich ein Schlechtwetterlage einstellen, wird im Sinne der Stadtverträglichkeit der Baubeginn verschoben, um ein kontinuierliches Arbeiten an der Brücke zu gewährleisten und unnötige Sperrungen ohne konkreten Arbeitseinsatz auf der Brücke zu vermeiden. Seite 4 6. Risiken Wie zuvor genannt, hat die Fachverwaltung ein Risikomanagement eingerichtet. Folgende Punkte sind gelistet und wurden entsprechend den Erkenntnissen aus dem Submissionsergebnis fortgeschrieben: Schadensbild Es besteht die Gefahr, dass im Zuge der Sicherungsmaßnahme weitere Schäden aufgedeckt werden. Das Risiko ist weiterhin aktiv. Umbauzuschlag Das Leistungsverzeichnis nebst Kostenvoranschlag wurde durch einen Fachplaner erstellt und monetär bewertet. Dabei war zu berücksichtigen, dass hochkomplexe Sanierungsarbeiten auszuführen sind. Ein Rückgriff auf Preisdatenbanken und –Tabellen ist hierbei nur schwer möglich, da in diesen Werken üblicherweise nur Neubauten Berücksichtigung finden. Daher war davon auszugehen, dass sich lediglich ein beschränkter Teilnehmerkreis an dem Vergabeverfahren für die Bauleistungen beteiligen kann und wird. Tatsächlich sind auch nur 2 Angebote eingegangen. Dieses Risiko hat sich nun wie zuvor genannt manifestiert. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden im Rahmen dieses Änderungsbeschlusses berücksichtigt und im Risikomanagement nunmehr auf null gesetzt. Witterungseinflüsse Die Arbeiten werden unter Witterungseinfluss ausgeführt. Je nach Wetterlage können bestimmte Arbeiten nicht ausgeführt werden. Das Risiko ist weiterhin aktiv. HOAI Aktuell wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überarbeitet. Die Verwaltung erwartet eine Aktualisierung der Tabellenwerte, so dass eine Fortschreibung der Honorare für die BOL-/BÜ-Leistung wahrscheinlich ist. Das Risiko ist weiterhin aktiv. Verschlechterung des Gesamtbauwerks Parallel zur Baumaßnahme „Kragarmertüchtigung“ ist das Brückenbauwerk weiter zu unterhalten und zu betreiben. Die Theodor-Heuss-Brücke wird aufgrund ihres schlechten Zustandes jährlich geprüft. Das Risiko „Bauwerksprüfung“ erfasst Schäden, die im Zuge der Bauwerksprüfung an Bauteilen festgestellt werden, die nicht mit der Kragarmertüchtigung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen und daher von dem Risiko „Schadensbild“ abzugrenzen sind. Das Risiko ist weiterhin aktiv. Verkehrsunfälle Der Verkehr wird bauzeitlich einspurig auf jeweils einer Brückenseite im Begegnungsverkehr geführt. Hieraus resultiert eine höhere Unfallgefahr als bei baulich getrennten Fahrtrichtungen. Das Risiko ist weiterhin aktiv. Seite 5 Rechtsstreit Diese Position behandelt das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung mit den am Bau Beteiligten. Das Risiko ist weiterhin aktiv. Absicherungen auf der Wasserstraße Rhein Die Baumaßnahme wird aller Voraussicht nach zusätzlich mittels Warschauer-Boote auf dem Rhein abzusichern sein. Diese dienen dazu, die Schifffahrt entsprechend auf die Arbeiten auf der Strombrücke aufmerksam zu machen und den Verkehr gezielt unter der Strombrücke umzuleiten. Dieses Risiko wurde im Zuge des Vergabeverfahrens erkannt und ist aktiv. Monitoring Aufgrund des schlechten Bauzustands hat sich die Fachverwaltung kurzfristig entschlossen, ein Monitoring für die Baumaßnahme einzurichten. Ziel ist es, die in der Tragwerksplanung ermittelten Verformungen in der Örtlichkeit zu überprüfen und die Tragwerksplanung der einzelnen Bauzustände auf ihre Richtigkeit zu plausibilisieren. Darüber hinaus sollen bekannte Schwachstellen an der Tragkonstruktion regelmäßig verdichtet kontrolliert werden. Art und Umfang werden zurzeit mit den beteiligten Fachplanern abgestimmt. Dieses Risiko wurde von der Fachverwaltung mit aufgenommen und ist aktiv. In seiner Gesamtheit wurde das Risikomanagement nicht weiter erhöht, sondern aufgrund des der Berücksichtigung des Risikos „Umbauzuschlag“ etwas reduziert. 7. Fazit Die vorliegenden 2 Angebote sind trotz ihrer Höhe als wirtschaftlich plausibel einzuschätzen, da sie vergleichsweise nah beieinanderliegen. Die Fachverwaltung empfiehlt, die Sicherungsmaßnahme trotz der nun höheren Gesamtkosten durchzuführen. Seite 6 8. Gesamtkosten und Refinanzierung konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto Brutto netto brutto Baukosten 41.066.925 0 Baunebenkosten (Ing.-Leistungen etc.) 4.209.735 0 Grunderwerb ---------- --------- 0 aktivierbare Eigenleistungen --------- --------- 0 Summe Gesamtkosten 45.276.660 0 Gesamtkosten gerundet 45.277.000 0 Anliegerbeiträge nach KAG / BauGB Summe Gesamtkosten --------- 0 Einsatz Stellplatzablösebeträge 0 0 Landeszuwendung 0 0 Bundeszuwendung 0 0 Kostenbeteiligung Dritter 0 0 Summe Refinanzierung 0 0 Refinanzierung gerundet 0 0 Eigenanteil 45.277.000 0 9. Finanzierung Die mit AuF OVA/002/2026 beschlossenen Gesamtkosten belaufen sich auf 36.892.000 Euro. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf rd. 8.385.000 Euro und erhöhen die Gesamtkosten auf rd. 45.277.000 Euro. Die Rückstellung dient als Teildeckung des zusätzlichen Aufwandes an (5.459.520 Euro). Zusätzlich müssen Aufwandsmittel in Höhe von 2.925.627 Euro gesamtstädtisch gedeckt werden. Die Finanzmittel müssen komplett gesamtstädtisch gedeckt werden. Der zu erwartende Mittelabfluss ist in der Anlage 1 dargestellt. Terminplan Baubeginn Ende 2026 Bauzeit ca. 2,5 Jahre Fertigstellung ca. Mitte 2029 ## Anlagen: ## Anlage 1 - Finanzierung
Anlage 1 - Finanzierung als Text anzeigen
Title: 2026-06-11_THB_Folgekostenberechnung_und_Anlage1_final_ (002).xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589990.pdf Published Time: Mon, 15 Jun 2026 13:44:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme (priorisiert notwendige Maßnahmen) Anlage 1 zur Vorlage OVA/081/2026 Finanzierung *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von EUR: 0,00 1 = Haushaltsplan- Entwurf > 2= Veränderungsverzeichnis Konsumtive Kontierung in der Abwicklung ergänzt um die Maßnahmen-Nummer !! 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung > 4= Umstellung im Budget > 5= Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt > 6= Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto (Auftragssachkonto/ Produktsachkonto) einschließlich in EUR Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 5 2.323.062 5 27.970 1 2.925.627 0 5454102 52160300 Durchführung InsthRSt von unterlassenen Instandhaltungen 5 10.835.588 5 11.802.466 5 11.902.426 0 5454102 52160300 Durchführung InsthRSt von unterlassenen Instandhaltungen 1 -5.126.187 1 5.126.187 1 3.252.000 1 2.207.520 0 Summe Aufwand 2.323.062 27.970 5.709.401 16.928.653 15.154.426 5.133.147 0 5454102 45820000 Ertragswirksame Auflösung Rückstellungen 5 10.835.588 5 11.802.466 5 11.902.426 0 5454102 45820000 Ertragswirksame Auflösung Rückstellungen 1 -5.126.187 1 5.126.187 1 3.252.000 1 2.207.520 0 Summe Ertrag 0 0 5.709.401 16.928.653 15.154.426 2.207.520 0 Bestellermächtigungen Gesamt davon kw 2026 davon kw 2027 davon kw 2028 davon kw 2029 davon kw 2030 ff 5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 37.216.226 16.928.653 15.154.426 5.133.147 Jahr 2030 ff Mittelbereitstellung* in EUR Jahr 2029 in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR gem. AuF OVA/002/2026 gem. AuF OVA/002/2026 Teil-Neuveranschlagung von 2026 nach 2027 Teil-Neuveranschlagung von 2026 nach 2027 Anmerkung Anmerkung Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* bis 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/081/2026