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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589984.pdf
Published Time: 2026-06-16T14:47:00.000Z
Number of Pages: 6
Markdown Content:
OVA/081/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke
## Fachbereich :
## 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
## Dezernentin / Dezernent:
## Stadtkämmerin Dorothée Schneider
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Ordnungs- und
## Verkehrsausschuss 24.06.2026 Vorberatung
## Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung
## Rat 16.07.2026 Entscheidung
## Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses zum
Projekt „Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke“ auf Gesamtkosten in Höhe von
45.277.000 EUR (brutto). Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf rd. 8.385.000 EUR (brutto).
## Sachdarstellung:
1. Beschlusslage
Im Zusammenhang mit diesem Änderungsbeschluss stehen folgende bereits gefasste
Beschlüsse:
RAT 66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung Bedarfsbeschluss
OVA/065/2019 - Theodor-Heuss-Brücke, Nachrechnungsergebnisse,
Kompensationsmaßnahmen weiterer Betrieb und Zurückstellung
Teilsanierung
OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie
OVA/067/2025 - Neubau der Theodor-Heuss-Brücke
OVA/002/2026 - Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme
Mit Beschlussvorlage OVA/067/2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen,
die Theodor-Heuss-Brücke grundsätzlich durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Seite 2
2. Kosten
konsumtive Kosten (gerundet) 45.277.000,00 EUR
+ investive Kosten (gerundet) 0,00 EUR
= Gesamtkosten (gerundet) 45.277.000,00 EUR
jährliche Nettofolgekosten 0,00 EUR
3. Ausgangssituation
Im Zuge der durchgeführten Nachrechnung der Theodor-Heuss-Brücke wurden erhebliche
Defizite festgestellt und grob eine verbliebene Restnutzungsdauer ermittelt. Um die ermittelte
Restnutzungsdauer erreichen zu können, sind Sicherungsmaßnahmen durchzuführen,
andernfalls steigt das Risiko eines vorzeitigen Ausfalls der Brücke vor Erstellung des
Ersatzbauwerks.
4. Darstellung der Maßnahme
4.1 Bisherige Sicherungsmaßnahmen
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Zustand
des Bauwerks zu erfassen und es für den Verkehr in Betrieb zu halten.
Grundlage ist ein umfangreiches Monitoring, mit dem der Zustand des Bauwerks und seine
Entwicklung beobachtet werden.
Ergänzend wurden bereits bauliche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt, um den
Zustand der Brücke zu verbessern und verkehrliche Einschränkungen vorgenommen, um die
Belastung des Bauwerks zu reduzieren.
4.2 Weitergehende Ablastung des Bauwerks
Um die weitere Degradation der Brücke zu verlangsamen und das Risiko eines vorzeitigen
Ausfalls der Theodor-Heuss-Brücke auf ein Mindestmaß zu reduzieren, war es aufgrund der
vorliegenden Erkenntnisse unausweichlich, das Bauwerk am 01.02.2026 auf 3,5 t abzulasten.
4.3 Kragarmertüchtigung
Die Stahlbetonrippenplatten (die sog. Kragarme), die heute den Geh- und Radweg tragen und an
beiden Seiten der Brücke an den Hohlkasten - den Hauptteil der Brücke – angenietet sind,
müssen ausgetauscht und durch orthotrope Platten ersetzt werden. Diese Kragarmertüchtigung
ist nur für das rund 476 m lange Teilbauwerk der Strombrücke über den Rhein erforderlich.
4.4 Erhöhung der Geländer der Vorlandbrücken im Bereich der Rad- und Gehwege
Mit der Aktualisierung der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Ingenieurbauwerke (ZTV-ING) im April 2013 wurde unter anderem die Mindestgeländerhöhe für
Neubauten bei Nutzung als Geh- und Radweg auf 1,30 m erhöht. Seite 3
Da durch die Kragarmertüchtigung das Brückenbauwerk seinen Bestandsschutz verliert, wird das
derzeitig 1,00 m hohe Geländer im Rahmen der Maßnahme auf 1,30 m erhöht. Darüber hinaus
wird ein Seil im Handlauf aufgenommen, um das KFZ-Rückhaltesystem zu optimieren. Eine
Ertüchtigung der Geländer ist alleine schon aufgrund des fehlenden Seiles im Handlauf für alle 5
Teilbauwerke vorgesehen.
5. Projektfortschreibung
5.1 Fortschreibung der Kosten
Das Vergabeverfahren für die Bauleistungen startete im März dieses Jahres und sollte planmäßig
6 Kalenderwochen dauern. Im Vergabeverfahren zeigte sich nochmals die hohe Komplexität der
Maßnahme anhand der bei der Vergabestelle eingegangen knapp 60 Fragen sowie die Bitte des
Bieterkreises, die Angebotsfrist um weitere 3 Kalenderwochen für Angebotserstellung zu
verlängern.
Die Submission schloss am 04.05.2026 mit zwei Angeboten ab. Das günstigste Angebot
überschreitet die in der Planung ermittelten Kosten um ca. 30%.
Das Risiko einer möglichen Kostenüberschreitung wurde zwar erkannt und im
Risikomanagement monetär bewertet, jedoch überschreiten die erzielten Angebote die dort
hinterlegten Erwartungswerte erheblich.
Nach Einschätzung der Fachverwaltung dürften für die Höhe der vorliegenden Angebote
folgende Gründe vorliegen:
Komplexität der Maßnahme
Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken sind hochgradig individuell zu planen und an das
konkrete Bauwerk anzupassen. Der Rückbau der Stahlbetonrippenplatten im Gehwegsbereich
unter Berücksichtigung eines abgelasteten Bauwerks stellt eine besondere Herausforderung dar,
die sich in einschlägigen Preisdatenbanken so nicht widerspiegeln. Die Bieter haben hier die
erforderlichen Aufwendungen für Mensch und Maschine deutlich höher eingeschätzt.
Energiekrise
Die von den Bietern eingereichten Unterlagen weisen darauf hin, dass aktuell die deutlich
erhöhten Energiepreise infolge des Irankrieges – respektive für Kraftstoffe – ihren Einzug mit
entsprechenden hohen Sicherheitsaufschlägen in die Angebotskalkulation gefunden haben.
Die genauen Anteile an den Kostensteigerungen lassen sich nicht aufschlüsseln.
Mit der Erhöhung der Baukosten geht auch eine Fortschreibung der anrechenbaren Kosten für
die noch auszuschreibenden Bauoberleitungs-/Bauüberwachungsleistungen einher, was zu
höheren Kosten in der KG 700 führen wird.
5.2 Fortschreibung der Bauzeit
Die Notwendigkeit zur Einholung dieses Änderungsbeschlusses führt automatisch zu einer
Verschiebung der Zuschlagserteilung und der Bauzeit von ca. 2 ½ Jahren. Damit verbunden wird
sich der Beginn der Bauarbeiten in das 4. Quartal 2026 verzögern. Die Fertigstellung erfolgt
entsprechend im Frühjahr 2029.
Der Start der Baumaßahme fällt in die kalte Jahreszeit. Sollte sich ein Schlechtwetterlage
einstellen, wird im Sinne der Stadtverträglichkeit der Baubeginn verschoben, um ein
kontinuierliches Arbeiten an der Brücke zu gewährleisten und unnötige Sperrungen ohne
konkreten Arbeitseinsatz auf der Brücke zu vermeiden. Seite 4
6. Risiken
Wie zuvor genannt, hat die Fachverwaltung ein Risikomanagement eingerichtet. Folgende
Punkte sind gelistet und wurden entsprechend den Erkenntnissen aus dem Submissionsergebnis
fortgeschrieben:
Schadensbild
Es besteht die Gefahr, dass im Zuge der Sicherungsmaßnahme weitere Schäden aufgedeckt
werden.
Das Risiko ist weiterhin aktiv.
Umbauzuschlag
Das Leistungsverzeichnis nebst Kostenvoranschlag wurde durch einen Fachplaner erstellt und
monetär bewertet. Dabei war zu berücksichtigen, dass hochkomplexe Sanierungsarbeiten
auszuführen sind. Ein Rückgriff auf Preisdatenbanken und –Tabellen ist hierbei nur schwer
möglich, da in diesen Werken üblicherweise nur Neubauten Berücksichtigung finden. Daher war
davon auszugehen, dass sich lediglich ein beschränkter Teilnehmerkreis an dem
Vergabeverfahren für die Bauleistungen beteiligen kann und wird. Tatsächlich sind auch nur 2
Angebote eingegangen.
Dieses Risiko hat sich nun wie zuvor genannt manifestiert. Die hieraus resultierenden
Mehrkosten werden im Rahmen dieses Änderungsbeschlusses berücksichtigt und im
Risikomanagement nunmehr auf null gesetzt.
Witterungseinflüsse
Die Arbeiten werden unter Witterungseinfluss ausgeführt. Je nach Wetterlage können bestimmte
Arbeiten nicht ausgeführt werden.
Das Risiko ist weiterhin aktiv.
HOAI
Aktuell wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überarbeitet. Die
Verwaltung erwartet eine Aktualisierung der Tabellenwerte, so dass eine Fortschreibung der
Honorare für die BOL-/BÜ-Leistung wahrscheinlich ist.
Das Risiko ist weiterhin aktiv.
Verschlechterung des Gesamtbauwerks
Parallel zur Baumaßnahme „Kragarmertüchtigung“ ist das Brückenbauwerk weiter zu unterhalten
und zu betreiben.
Die Theodor-Heuss-Brücke wird aufgrund ihres schlechten Zustandes jährlich geprüft. Das Risiko
„Bauwerksprüfung“ erfasst Schäden, die im Zuge der Bauwerksprüfung an Bauteilen festgestellt
werden, die nicht mit der Kragarmertüchtigung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen
und daher von dem Risiko „Schadensbild“ abzugrenzen sind.
Das Risiko ist weiterhin aktiv.
Verkehrsunfälle
Der Verkehr wird bauzeitlich einspurig auf jeweils einer Brückenseite im Begegnungsverkehr
geführt. Hieraus resultiert eine höhere Unfallgefahr als bei baulich getrennten Fahrtrichtungen.
Das Risiko ist weiterhin aktiv. Seite 5
Rechtsstreit
Diese Position behandelt das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung mit den am Bau
Beteiligten.
Das Risiko ist weiterhin aktiv.
Absicherungen auf der Wasserstraße Rhein
Die Baumaßnahme wird aller Voraussicht nach zusätzlich mittels Warschauer-Boote auf dem
Rhein abzusichern sein. Diese dienen dazu, die Schifffahrt entsprechend auf die Arbeiten auf der
Strombrücke aufmerksam zu machen und den Verkehr gezielt unter der Strombrücke umzuleiten.
Dieses Risiko wurde im Zuge des Vergabeverfahrens erkannt und ist aktiv.
Monitoring
Aufgrund des schlechten Bauzustands hat sich die Fachverwaltung kurzfristig entschlossen, ein
Monitoring für die Baumaßnahme einzurichten. Ziel ist es, die in der Tragwerksplanung
ermittelten Verformungen in der Örtlichkeit zu überprüfen und die Tragwerksplanung der
einzelnen Bauzustände auf ihre Richtigkeit zu plausibilisieren. Darüber hinaus sollen bekannte
Schwachstellen an der Tragkonstruktion regelmäßig verdichtet kontrolliert werden. Art und
Umfang werden zurzeit mit den beteiligten Fachplanern abgestimmt.
Dieses Risiko wurde von der Fachverwaltung mit aufgenommen und ist aktiv.
In seiner Gesamtheit wurde das Risikomanagement nicht weiter erhöht, sondern aufgrund des
der Berücksichtigung des Risikos „Umbauzuschlag“ etwas reduziert.
7. Fazit
Die vorliegenden 2 Angebote sind trotz ihrer Höhe als wirtschaftlich plausibel einzuschätzen, da
sie vergleichsweise nah beieinanderliegen. Die Fachverwaltung empfiehlt, die
Sicherungsmaßnahme trotz der nun höheren Gesamtkosten durchzuführen. Seite 6
8. Gesamtkosten und Refinanzierung
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto Brutto netto brutto
Baukosten 41.066.925 0
Baunebenkosten
(Ing.-Leistungen etc.) 4.209.735 0
Grunderwerb ---------- --------- 0
aktivierbare Eigenleistungen --------- --------- 0
Summe Gesamtkosten 45.276.660 0
Gesamtkosten gerundet 45.277.000 0
Anliegerbeiträge nach KAG / BauGB
Summe Gesamtkosten --------- 0
Einsatz Stellplatzablösebeträge 0 0
Landeszuwendung 0 0
Bundeszuwendung 0 0
Kostenbeteiligung Dritter 0 0
Summe Refinanzierung 0 0
Refinanzierung gerundet 0 0
Eigenanteil 45.277.000 0
9. Finanzierung
Die mit AuF OVA/002/2026 beschlossenen Gesamtkosten belaufen sich auf 36.892.000 Euro.
Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf rd. 8.385.000 Euro und erhöhen die Gesamtkosten auf
rd. 45.277.000 Euro. Die Rückstellung dient als Teildeckung des zusätzlichen Aufwandes an
(5.459.520 Euro). Zusätzlich müssen Aufwandsmittel in Höhe von 2.925.627 Euro
gesamtstädtisch gedeckt werden. Die Finanzmittel müssen komplett gesamtstädtisch gedeckt
werden.
Der zu erwartende Mittelabfluss ist in der Anlage 1 dargestellt.
Terminplan
Baubeginn Ende 2026
Bauzeit ca. 2,5 Jahre
Fertigstellung ca. Mitte 2029
## Anlagen:
## Anlage 1 - Finanzierung
Anlage 1 - Finanzierung als Text anzeigen
Title: 2026-06-11_THB_Folgekostenberechnung_und_Anlage1_final_ (002).xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589990.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 13:44:12 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
# Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme (priorisiert notwendige Maßnahmen) Anlage 1 zur Vorlage OVA/081/2026
Finanzierung *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von EUR: 0,00 1 = Haushaltsplan- Entwurf
> 2= Veränderungsverzeichnis
Konsumtive Kontierung in der Abwicklung ergänzt um die Maßnahmen-Nummer !! 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
> 4= Umstellung im Budget
> 5= Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt
> 6= Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto
(Auftragssachkonto/
Produktsachkonto)
einschließlich in EUR
Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 5 2.323.062 5 27.970 1 2.925.627 0
5454102 52160300
Durchführung InsthRSt von
unterlassenen Instandhaltungen 5 10.835.588 5 11.802.466 5 11.902.426 0
5454102 52160300
Durchführung InsthRSt von
unterlassenen Instandhaltungen 1 -5.126.187 1 5.126.187 1 3.252.000 1 2.207.520 0
Summe Aufwand 2.323.062 27.970 5.709.401 16.928.653 15.154.426 5.133.147 0
5454102 45820000
Ertragswirksame Auflösung
Rückstellungen 5 10.835.588 5 11.802.466 5 11.902.426 0
5454102 45820000
Ertragswirksame Auflösung
Rückstellungen 1 -5.126.187 1 5.126.187 1 3.252.000 1 2.207.520 0
Summe Ertrag 0 0 5.709.401 16.928.653 15.154.426 2.207.520 0
Bestellermächtigungen
Gesamt davon kw 2026 davon kw 2027 davon kw 2028 davon kw 2029 davon kw 2030 ff
5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 37.216.226 16.928.653 15.154.426 5.133.147
Jahr 2030 ff
Mittelbereitstellung*
in EUR
Jahr 2029
in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR
gem. AuF OVA/002/2026
gem. AuF OVA/002/2026
Teil-Neuveranschlagung
von 2026 nach 2027
Teil-Neuveranschlagung
von 2026 nach 2027
Anmerkung
Anmerkung
Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung*
bis 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028