1. Anlass Die Quotierungsregelung, eingebettet in das „Düsseldorfer Baulandmodell", fördert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und treibt die Wohnungsbauoffensive 2030 damit maßgeblich an. Integriert in mehrere Bausteine des Baulandmodells unterstützt die Quotierungsregelung das zentrale Ziel des Baulandmodells, einer gemeinwohlorientierten Baulandentwicklung in Düsseldorf. Die bisherige Regelung sieht bei der Entwicklung von Bauvorhaben auf privaten Grundstücken feste Anteile von 50% öffentlich geförderten Wohnraum vor. Bei der Entwicklung von städtischen Grundstücken sind aktuell mindestens 60% öffentlich geförderte Wohnungen vorzusehen, ergänzt um zielgruppenspezifische bzw. gemeinwohlfördernde Wohnformen. Mit der letzten Beschlussfassung (Vorlage APS/085/2023) im Jahr 2023 wurde festgelegt, die Quotierungsregelung nach drei Jahren zu evaluieren. Seit 2023 haben sich die Rahmenbedingungen des Wohnungs- und Finanzmarktes weiter deutlich verschärft: Gestiegene Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten sowie Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft führen zu spürbaren Einbrüchen bei Neubauprojekten und einer insgesamt zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Der Bedarf an bezahlbarem und zielgruppenspezifischem Wohnraum in Düsseldorf bleibt hingegen auf einem hohen Niveau (siehe auch die aktuell veröffentlichten Wohnungs- und Grundstücksmarktberichte 2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf). Gleichzeitig stößt die Förderkulisse der öffentlichen Wohnraumförderung auf eine hohe Nachfrage. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2026 wie auch in den Vorjahren vom Land NRW ein Regelbudget für die Wohnraumförderung erhalten.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss.
Vorgang · APS/058/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
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Dokumenttexte
1. Baustein Quote private Grundstücke als Text anzeigen
ANLAGE 1 APS/058/2026
Baustein
Handlungsfeld Qualität und Zukunftsfähigkeit im Neubau schaffen und sichern
Bezahlbarer Wohnraum für private Grundstücke - Quotierungsregelung
Die nachfolgende Quotierungsregelung findet Anwendung bei der Entwicklung von Grundstü-
cken:
• mit Bebauungsplan und städtebaulichem Vertrag,
• mit Vorhabenbezogenem Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag oder
• mit Vorhaben nach § 246e BauGB, § 31 Abs. 3 BauGB oder § 34 Abs. 3b BauGB gemäß der
Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo"), alle ebenfalls mit städtebaulichem Vertrag.
Bei Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 75 Wohneinheiten auf privaten Grundstücken ist eine
Gemeinwohlquote in Höhe von 50% umzusetzen. Mit der Gemeinwohlquote werden 50% der
Wohnfläche in Verbindung mit den Wohneinheiten entsprechend wohnungspolitischer Zielset-
zungen entwickelt. Die Gemeinwohlquote in Höhe von 50% setzt sich aus zwei Segmenten zu-
sammen: von mindestens 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau und entsprechend
20% gemeinwohlorientierten Wohnformen. Die Umsetzung von bis zu 50% öffentlich geför-
dertem Wohnungsbau zur Erfüllung der Quotierung ist weiterhin unter der Voraussetzung eines
vorhandenen Förderbudget möglich. Die verbleibenden 50% können durch frei finanzierten
Wohnungsbau realisiert werden.
Der öffentlich geförderte Wohnungsbau umfasst dabei auch Gruppenwohnungen für Studie-
rende und Auszubildende sowie für ältere Menschen und pflegebedürftige oder behinderte Men-
schen mit Betreuungsbedarf (ambulant betreute Gruppen).
Zu den 20% gemeinwohlorientierten Wohnformen zählen insbesondere:
1. Wohnungen, die durch die städtischen Impulsprogramme gefördert werden,
2. Wohnungen mit förderfähigen Grundrissen, die nach der Wohnfläche und der Zimmer-
zahl den Bestimmungen der jeweils gültigen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-
Westfalen entsprechen,
3. Wohnungen, die als genossenschaftliches Wohnen oder durch eine städtische Tochter
(soweit nicht öffentlich gefördert) errichtet werden,
4. Gemeinschaftliche Wohnformen zur Selbstnutzung (im Eigentum- oder Mietmodell), ins-
besondere
a. Baugemeinschaften (auch bewohnergetragene Genossenschaften)
b. Erwerbgemeinschaften und
c. Mietgemeinschaften,
5. Beschäftigtenwohnen (Werksmiet- oder Werksdienstwohnungen),
6. Wohnen für obdachlose und geflüchtete Menschen: Modell Housing First, Probewohnen/
Projekt „Endlich ein Zuhause!" des Amtes für Migration und Integration,
7. Altersgerechte Wohnungen oder stationäre Pflegeeinrichtungen.
8. Außerdem kann der*die Vorhabenträger*in im Sinne einer Experimentierklausel eigene
Vorschläge zur Ausgestaltung weiterer gemeinwohlorientierter Wohnformen, z.B. für
Menschen mit Beeinträchtigungen, Studierende oder Auszubildende, anbieten.
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ANLAGE 1 APS/058/2026
10% der gemeinwohlorientierten Wohnformen sollen bei Vorhaben ab 230 Wohneinheiten min-
destens als eine Wohnform der Nummern 3 bis 8 realisiert werden, um ein vielfältiges Angebot
an Wohnformen zur Durchmischung des Quartiers zu erreichen.
Auf den 20% gemeinwohlorientierten Anteil kann grundsätzlich auch die:
• Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt angerechnet werden.
Für besondere Vorhabentypen, die zum Bespiel im Sinne der ressourcenschonenden Nutzung
der grauen Energie im Bestand realisiert werden oder aufgrund der Rahmenbedingungen (insb.
Förderrichtlinien des Landes NRW) nicht zu realisieren sind, sind Ausnahmen von den vorge-
nannten Regelungen möglich:
• Bei Bauvorhaben im Bestand (u.a. Umnutzung, Aufstockung) sind aufgrund standorts-
bezogener Besonderheiten individuelle Regelungen in Abhängigkeit von Art und Umfang
des Vorhabens zu finden.
• Bei Wohnhochhäusern als einziges Wohnbauvorhaben im Projektgebiet sind 20% ge-
meinwohlorientierte Wohnformen oder ein Beitrag i.S.d. Social Return zu realisieren. Öf-
fentlich geförderter Wohnungsbau kann im Regelfall nicht realisiert werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Gemeinwohlquote wird im Rahmen des jeweiligen Verfahrens
zwischen der Stadt und dem*der Vorhabenträger*in abgestimmt und in der jeweiligen Be-
schlussvorlage zu den Vorhaben benannt. In Einzelfällen mit umfangreichen Folgekostenüber-
nahmen durch den Projektträger, die über die klassischen Vereinbarungen im Städtebaulichen
Vertrag hinausgehen (z.B. sehr aufwendige Altlastensanierungen) können individuelle Lösungen
zur Umsetzung erforderlich sein, die auf die Quotierung angerechnet werden.
Für Vorhaben mit bis zu 75 Wohneinheiten findet die Quotierungsregelung keine Anwendung.
Auch bei Vorhaben - unabhängig ihrer Größe -, die nach § 31 Abs. 1 bis 2 und § 34 Abs. 1 bis
3a genehmigt werden, wird die Quotierungsregelung nicht angewendet. Hier kann der*die Vor-
habenträger*in auf freiwilliger Basis einen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungsbau bzw.
an gemeinwohlorientierten Wohnformen umsetzen.
Bei Angebots- und Steuerungsbebauungsplänen, wo kein Vertragspartner für einen städte-
baulichen Vertrag vorhanden ist, oder bei Bebauungsplänen im Rahmen von Umlegungsverfah-
ren, gilt folgende Regelung: In den Baugebieten, in den Wohnungsbau zulässig ist, wird für das
Nettobauland, das innerhalb dieser Baugebiete liegt, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB festgesetzt,
dass bei der Errichtung neuer Wohngebäude 50% der Wohnbauflächen so herzustellen sind,
dass sie mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können.
Verknüpft mit Kooperative Projektentwicklung; Kooperation mit der gemeinwohlorien-
tierten Wohnungswirtschaft, Agentur für Baugemeinschaften und Wohn-
gruppen
Zuständig Stadtplanungsamt, Amt für Wohnungswesen
Laufende Maßnahme [ ] Weiterentwicklung [X] Neuer Vorschlag [ ]
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2. Baustein Quote städtische Grundstücke als Text anzeigen
ANLAGE 2 APS/058/2026
Baustein
Handlungsfeld Qualität und Zukunftsfähigkeit im Neubau schaffen und sichern
Bezahlbarer Wohnraum für städtische Grundstücke - Quotierungsregelung
Die nachfolgende Quotierungsregelung soll bei der Vergabe von städtischen Grundstücken (Erb-
baurecht, Verkauf, Einlage in städtische Tochterunternehmen) zu Wohnzwecken Anwendung
finden:
Es soll ein Anteil von geförderten Wohnungen von mindestens 40% sowie ein Anteil von min-
destens 20% gemeinwohlorientierten Elementen bei maximal 20% freifinanziertem Woh-
nungsbau angestrebt werden.
Zu den gemeinwohlorientierten Elementen zählen - neben gefördertem Wohnungsbau - ins-
besondere:
1. Wohnungen, die durch das städtische Impulsprogramms gefördert werden,
2. Wohnungen mit förderfähigen Grundrissen oder ansonsten nachgewiesenermaßen flä-
chen- und kostensparendes Bauen,
3. Wohnungen, die als genossenschaftliches Wohnen oder durch eine städtische Tochter
(soweit nicht öffentlich gefördert) errichtet werden,
4. gemeinschaftliche Wohnformen zur Selbstnutzung (im Eigentum- oder Mietmodell), ins-
besondere
a. Baugemeinschaften (vorrangig bewohnergetragene Genossenschaften)
b. Erwerbsgemeinschaften und
c. Mietgemeinschaften,
5. Beschäftigtenwohnen (Werksmiet- oder Werksdienstwohnungen),
6. Wohnen für obdachlose und geflüchtete Menschen: Modell Housing First, Probewohnen/
Projekt „Endlich ein Zuhause!" des Amtes für Migration und Integration
7. Altersgerechte Wohnungen oder stationäre Pflegeeinrichtungen.
8. Weitere gemeinwohlorientierte Elemente sind denkbar, z.B. für Menschen mit Beein-
trächtigungen, Studierende oder Auszubildende, aber auch zum Beispiel Einrichtungen
wie Kitas.
Das entsprechende Konzept zur Vergabe bzw. zum Zuschlag wird für jeden Einzelfall unter Be-
rücksichtigung der Marktlage einschließlich des in Betracht kommenden Bewerbendenkreises,
Fördermöglichkeiten und der bisher auf städtischen Grundstücken erreichten Quote unter Be-
achtung der sozialräumlichen Diversität entwickelt. Durch die abschließende politische Be-
schlussfassung, die bei jeder Vergabe städtischer Grundstücke erforderlich ist, wird ein laufen-
des Monitoring sichergestellt.
Für Vorhaben mit bis zu 75 Wohneinheiten findet die Quotierungsregelung keine Anwen-
dung.
Verknüpft mit Kooperation mit der SWD, Kooperation mit der gemeinwohlorientierten
Wohnungswirtschaft, Grundstücksvergabe mit Erbpacht, Konzept-
vergabe städtischer Liegenschaften, Agentur für Baugemeinschaften
und Wohngruppen
Zuständig Liegenschaftsamt
Laufende Maßnahme [ ] Weiterentwicklung [X] Neuer Vorschlag [ ]
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3. Baustein kooperative Projektentwicklung als Text anzeigen
ANLAGE 3 APS/058/2026
Baustein
Handlungsfeld Qualität und Zukunftsfähigkeit im Neubau schaffen und sichern
Kooperative Projektentwicklung
Planungsverfahren und Neubauprojekte stellen Kommunen vor vielfältige Herausforderungen,
insbesondere finanzieller Art (Erschließung, Neubau von Kindertagesstätten etc.). Zudem haben
neue Projekte auch immer Auswirkungen auf die bestehenden Nachbarschaften, das Klima und
die Umwelt. Städtebauliche Verträge (SBV) sind ein wesentlicher Bestandteil der kooperativen
Baulandentwicklung in Düsseldorf. Im Rahmen der Verträge werden zum einen die Umsetzung
wohnungspolitischer und städtebaulicher Ziele zwischen der Stadt und den Vertragspartnern ge-
regelt. Zum anderen werden den Grundstückseigentümern K osten und Leistungen auferlegt, die
zum Teil durch die Bodenwertsteigerung aufgrund von neu geschaffenem Baurecht gegenfinan-
ziert werden können. In diesem Kontext wird auch vereinbart, welche Leistungen zu erbringen
sind, die ursächlich dem Vertragsgebiet zuzuordnen sind.
Die von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern im Rahmen von SBV zu tragenden Kosten
bzw. die zu erfüllenden vertraglichen Pflichten können u.a. folgende Bereiche betreffen:
• bezahlbarer Wohnungsbau,
• öffentliche Erschließung (Verkehrsflächen, Entwässerung und Verkehrsgrün),
• Anlagen für den ruhenden Verkehr (bspw. Quartiersgaragen),
• öffentliche Grünflächen,
• ökologische Ausgleichsmaßnahmen,
• Kindertagesstätten und Grundschulplätze,
• städtebauliche Gestaltung,
• Durchführung von qualitätssichernden Verfahren sowie
• Bauverpflichtungen und Herstellungsfristen.
Verknüpft mit Bezahlbarer Wohnraum für private Grundstücke - Quotierungsrege-
lung, Prozess- und Baukultur, Kooperation mit der gemeinwohlorientier-
ten Wohnungswirtschaft, Agentur für Baugemeinschaften und Wohn-
gruppen, Produktive gemischte Quartiere, Effiziente Gewerbegrund-
stücksnutzung
Zuständig Stadtplanungsamt
Laufende Maßnahme [x] Weiterentwicklung [ ] Neuer Vorschlag [ ]
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Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/058/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für private und städtische Grundstücke zur
Gemeinwohlquote als Baustein des Düsseldorfer Baulandmodells
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
01.09.2026 Vorberatung
internationale und regionale
Zusammenarbeit
Ausschuss für Wohnungswesen
07.09.2026 Vorberatung
und Modernisierung
Ausschuss für Planung und
09.09.2026 Vorberatung
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2026 Vorberatung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für private und städtische
Grundstücke zur Gemeinwohnquote als Baustein des Düsseldorfer Baulandmodells
Beschlussentwurf:
AWIR Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale
Zusammenarbeit stimmt der Vorlage „Weiterentwicklung der
Quotierungsregelungen für private und städtische Grundstücke zur
Gemeinwohlquote als Baustein des Düsseldorfer Baulandmodells" zu und
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 19 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung stimmt der Vorlage
„Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für private und städtische
Grundstücke zur Gemeinwohlquote als Baustein des Düsseldorfer
Baulandmodells" zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner
Zuständigkeit gem. § 20 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Vorlage
„Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für private und städtische
Grundstücke zur Gemeinwohlquote als Baustein des Düsseldorfer
Baulandmodells" zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Zuge seiner
Zuständigkeit gem. § 14 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen
seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
Rat Der Rat der Stadt
1. beschließt die Anpassung der Quotierungsregelung auf privaten
Grundstücken gemäß Vorlage:
Bei Wohnungsvorhaben auf privaten Grundstücken ab einer Größe
von 75 Wohneinheiten im Rahmen von:
Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag,
bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit
Durchführungsvertrag, oder
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bei Vorhaben nach § 246e BauGB, § 31 Abs. 3 BauGB oder § 34
Abs. 3b BauGB gemäß der Novelle des Baugesetzbuches („Bau-
Turbo"); ebenfalls mit städtebaulichem Vertrag,
gilt die Umsetzung einer Gemeinwohlquote in Höhe von 50%,
zusammengesetzt aus den zwei Segmenten:
mindestens 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau und
entsprechend 20% gemeinwohlorientierten Wohnformen.
Die Anrechnung der umfangreichen Folgekostenübernahmen, die
über die klassischen Vereinbarungen im Städtebaulichen Vertrag
hinausgehen (z.B. sehr aufwendige Altlastensanierungen) oder
eine Teilerfüllung durch die Abgabe von Baugrund an die
Landeshauptstadt, ist im Einzelfall möglich. Für besondere
Vorhabentypen wie Bauvorhaben im Bestand und
Wohnhochhäuser gelten Sonderregelungen.
Die Umsetzung von bis zu 50% öffentlich gefördertem
Wohnungsbau zur Erfüllung der Quotierung ist weiterhin unter der
Voraussetzung eines vorhandenen Förderbudgets möglich.
Bei Angebots- und Steuerungsbebauungsplänen erfolgt die Aufnahme
einer Festsetzung wonach 50% der Wohnbauflächen so herzustellen
sind, dass sie mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert
werden können.
2. beschließt die Anpassung der Quotierungsregelung auf städtischen
Grundstücken gemäß Vorlage mit folgendem Inhalt:
Bei Vergabe von städtischen Grundstücken (Erbbaurecht, Verkauf,
Einlage in städtischen Tochterunternehmen zu Wohnzwecken) mit einer
Vorhabengröße von mehr als 75 Wohneinheiten gilt die Umsetzung
einer Gemeinwohlquote in Höhe von mindestens 80%,
mit mindestens 40% öffentlich gefördertem Wohnungsbau und
mindestens 20% gemeinwohlorientierten Wohnformen,
bei maximal 20% freifinanziertem Wohnungsbau.
Entwicklung des Konzepts zur Vergabe bzw. Zuschlag im Einzelfall
unter Berücksichtigung der Marktlage, des potenziellen
Bewerbendenkreises, von Fördermöglichkeiten, der
sozialräumlichen Diversität sowie der auf städtischen
Grundstücken bisher erreichten Quote,
individuelle politische Beschlussfassung bei jeder Vergabe.
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3. beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung und
Anwendung. Nach drei Jahren wird die Quotierungsregelung bei Bedarf
erneut evaluiert.
Sachdarstellung:
1. Anlass
Die Quotierungsregelung, eingebettet in das „Düsseldorfer Baulandmodell", fördert die
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und treibt die Wohnungsbauoffensive 2030 damit
maßgeblich an. Integriert in mehrere Bausteine des Baulandmodells unterstützt die
Quotierungsregelung das zentrale Ziel des Baulandmodells, einer gemeinwohlorientierten
Baulandentwicklung in Düsseldorf.
Die bisherige Regelung sieht bei der Entwicklung von Bauvorhaben auf privaten
Grundstücken feste Anteile von 50% öffentlich geförderten Wohnraum vor. Bei der
Entwicklung von städtischen Grundstücken sind aktuell mindestens 60% öffentlich geförderte
Wohnungen vorzusehen, ergänzt um zielgruppenspezifische bzw. gemeinwohlfördernde
Wohnformen. Mit der letzten Beschlussfassung (Vorlage APS/085/2023) im Jahr 2023 wurde
festgelegt, die Quotierungsregelung nach drei Jahren zu evaluieren.
Seit 2023 haben sich die Rahmenbedingungen des Wohnungs- und Finanzmarktes weiter
deutlich verschärft: Gestiegene Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten sowie
Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft führen zu spürbaren Einbrüchen bei
Neubauprojekten und einer insgesamt zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Der Bedarf an
bezahlbarem und zielgruppenspezifischem Wohnraum in Düsseldorf bleibt hingegen auf
einem hohen Niveau (siehe auch die aktuell veröffentlichten Wohnungs- und
Grundstücksmarktberichte 2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf).
Gleichzeitig stößt die Förderkulisse der öffentlichen Wohnraumförderung auf eine hohe
Nachfrage. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2026 wie auch in den Vorjahren
vom Land NRW ein Regelbudget für die Wohnraumförderung erhalten. Darüber hinaus
bestehen weitere Fördermöglichkeiten, etwa zu den Sonder-Budgettöpfen der
Quartiersförderung sowie zur Förderung des Studierenden- und Auszubildendenwohnens.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist jedoch
absehbar, dass das Fördermittelbudget des Landes überzeichnet sein wird und Fördermittel
perspektivisch nicht in allen Fällen im gewünschten Umfang bereitgestellt werden können.
Zusätzliche Förderzugänge, beispielsweise über die Quartiersförderung können zwar zur
Finanzierung beitragen, sind allerdings an weitere Fördervoraussetzungen geknüpft und
ebenfalls limitiert.
Auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen will die Landeshauptstadt die öffentliche
Wohnraumförderung in Düsseldorf möglichst wirksam einsetzen und die Umsetzung von
bedarfsgerechtem und qualitativen Wohnungsbau unterstützen. Ziel ist es, das hohe Niveau
der Förderung zu halten und auszubauen sowie die verfügbaren Fördermittel für den
öffentlich geförderten Wohnungsbau so einzusetzen, dass diese möglichst vielen Projekten
zugutekommen und das Wohnangebot darüber hinaus den wohnungspolitischen Zielen
entspricht. Eine ausgewogene Verteilung der Fördermittel über mehr Projekte bei gleichem
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oder geringerem Förderbudget wird dazu beitragen, dass möglichst viele Projekte im
gesamten Stadtgebiet von den Fördermaßnahmen profitieren und so ein breites Angebot an
bezahlbarem Wohnraum mit einem vielfältigen Wohnungsmix für unterschiedliche
Bevölkerungsgruppen entsteht.
Um diese Ziele auch unter den veränderten Rahmenbedingungen erreichen zu können, wird
die rein mathematische Quotierungsregelung zur Gemeinwohlquote weiterentwickelt. Damit
soll die Bautätigkeit im Wohnungsbau weiterhin gezielt unterstützt und an den
wohnungspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgerichtet werden. Die
Gemeinwohlquote ist dabei flexibler und handhabbarer und kann besser auf die jeweiligen
Projekte und Rahmenbedingungen eingehen. Insbesondere die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums, die Förderung sozial gemischter Quartiere sowie eine bedarfsgerechte
Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsteile stehen dabei im Fokus, müssen aber
individuell flexibler handhabbar werden, um auch weiterhin Projekte zu ermöglichen.
Mit der Gemeinwohlquote wird ein Baukastensystem mit verschiedenen
gemeinwohlorientierten Elementen eingeführt, das die Entwicklung sozial gemischter und
nachhaltiger Quartiere fördert. Gleichzeitig trägt es dazu bei, die Wirksamkeit der 50%-
Quotierung auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu sichern und zu stärken. Die
Systematik bietet außerdem Spielräume innerhalb der herausfordernden wirtschaftlichen
Gegebenheiten und erhöht die Umsetzungswahrscheinlichkeit neuer Vorhaben durch mehr
Flexibilität innerhalb klar definierter Bausteine, ohne die übergeordneten
wohnungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt zu schwächen. Gleichzeitig ermöglicht eine
solche Vorgehensweise eine bedarfsgerechte Nutzung der verfügbaren
Wohnraumförderung, berücksichtigt unterschiedliche Wohnbedarfe und trägt den
unterschiedlichen Wohnpräferenzen der Düsseldorfer Bevölkerung Rechnung. Damit leistet
sie zugleich einen Beitrag zur Entwicklung resilienter und zukunftsfähiger Neubauquartiere.
2. Einführung einer Anwendungsschwelle für die Quotierungsregelung
Mit dem neuen Baukastensystem für die Quotierungsregel wird für Vorhaben auf privaten
und städtischen Flächen eine Anwendungsschwelle ab 75 Wohneinheiten eingeführt.
Diese Anwendungsschwelle wird bewusst festgelegt, um ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen den wohnungspolitischen Anforderungen der Quotierungsregelung und der
wirtschaftlichen Realisierbarkeit von Wohnungsbauvorhaben sicherzustellen. Vor den bereits
genannten derzeitigen wirtschaftlich herausfordernden Rahmenbedingungen im
Wohnungsbau, insbesondere gestiegener Baukosten sowie erschwerter
Finanzierungsbedingungen, soll vermieden werden, dass zusätzliche Anforderungen kleinere
und mittlere Vorhaben unverhältnismäßig belasten und dadurch die Bautätigkeit insgesamt
gehemmt wird. Vorgaben und Abstimmungserfordernisse werden reduziert und eine zügige
Umsetzung dieser Vorhaben gefördert. Die Konzentration der Quotierungsregelung auf
größere Projekte ab 75 Wohneinheiten ermöglicht es, einen wirksamen Beitrag zur
Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums und damit zum Gemeinwohl zu leisten, ohne
die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben unnötig in der notwendigen Masse an
Projekten zu erschweren. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass größere
Quartiersentwicklungen ihrer Verantwortung für eine ausgewogene soziale Durchmischung
und das Schaffen resilienter, zukunftsfähiger Wohnquartiere gerecht werden können.
Projekte unter 75 Wohneinheiten (in erster Linie nach dem „Bau-Turbo") werden damit zügig
auf der Basis standardisierter Verträge realisiert. Eine intensive Abstimmung mit dem
Fördergeber (insbesondere bei kleineren Projekten / Gesellschaften erfahrungsgemäß eine
Herausforderung) und entsprechende vertragliche Regelungen entfallen im Sinne einer
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schnellen Umsetzung und einer effektiven Nutzung des „Bau-Turbos". Auch der neue
Baukasten der gemeinwohlorientierten Wohnformen würden einen unverhältnismäßig hohen
Abstimmungsbedarf mit dem konkreten Projektpartner hervorrufen.
Es bleibt der Projektseite selbstverständlich unbenommen, auch bei Projekten unter 75
Wohneinheiten jederzeit freiwillig einen Förderantrag zu stellen.
Eine Evaluation der Entwicklung des Wohnungsbaus, im Rahmen der Flexibilisierung der
50%-Quote, findet jährlich statt. Ziel ist es, dadurch insgesamt so viel Wohnungsbau zu
forcieren, dass es einen signifikanten Zuwachs im A + B geförderten Wohnungsbau gibt und
die Fördermittel zur Quartiersförderung durch Gemeinwohlbausteine in umfassenderen
Quoten abgerufen werden können.
3. Quotierungsregelung auf privaten Grundstücken
Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt wird
vorgeschlagen, die Quotierungsregelung für private Grundstücke wie folgt zu ändern:
20% Bei Wohnungsbauvorhaben ab 75
gemeinwohlorient.
Wohneinheiten auf privaten Grundstücken ist
Wohnformen
50%
eine Gemeinwohlquote in Höhe von 50%
Gemeinwohlquote
mindestens 30% umzusetzen. Mit der Gemeinwohlquote werden
öffentlich geförderter
weiterhin 50% der Wohnfläche in Verbindung
Wohnungsbau
mit den Wohneinheiten1 entsprechend
wohnungspolitischer Zielsetzungen entwickelt.
Die Gemeinwohlquote in Höhe von 50% setzt
50%
50%
sich aus zwei Segmenten zusammen:
freifinanzierter freifinanzierter
Wohnungsbau mindestens 30% öffentlich gefördertem
Wohnungsbau
Wohnungsbau und entsprechend 20%
gemeinwohlorientierten Wohnformen. Die
Umsetzung von bis zu 50% öffentlich
gefördertem Wohnungsbau ist weiterhin zur
Erfüllung der Quotierung unter der
Voraussetzung eines vorhandenen
Förderbudgets möglich. Die verbleibenden
50% der Wohneinheiten können durch frei
finanzierten Wohnungsbau realisiert werden.
Mit der Gemeinwohlquote von 50 % werden die Ziele verfolgt, sowohl ein differenziertes
Wohnangebot zur Förderung einer sozialen Mischung der Bewohnerschaft und
zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für Familien, Studierende oder Seniorinnen
und Senioren, zu schaffen als auch die verfügbaren Fördermittel über das gesamte
Stadtgebiet in unterschiedlichen Projekten zu verteilen.
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Die Durchschnittsgröße einer Wohneinheit wird zur Vergleichbarkeit mit 100 m² Brutto-Grundfläche angesetzt.
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In der folgenden Übersicht sind die möglichen gemeinwohlorientierten Wohnformen
aufgelistet.
Mit der Aufnahme der gemeinwohlorientierten Wohnformen als Baukastensystem der
Gemeinwohlquote wird die Grundlage geschaffen, die oben genannten wohnungspolitischen
Zielsetzungen zu erreichen. So gewährleisten z.B. Wohnungen mit förderfähigen
Grundrissen bedarfsgerechte Zuschnitte analog des öffentlich geförderten Wohnungsbaus.
Durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Wohnflächenobergrenzen wird im Sinne eines
bezahlbaren Preis-Leistungsverhältnisses sichergestellt, dass die anfallenden
Gesamtwohnkosten geringer ausfallen als bei einer großzügigeren Bauweise.
Mikroapartments sind hierbei komplett ausgeschlossen.
Gemeinschaftliche Wohnformen leisten mit ihren innovativen und auf das Gemeinwohl
ausgerichteten Wohn- und Baukonzepten einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen und
lebendigen Nachbarschaft.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden demografischen Wandels besteht nach wie vor ein
hoher B
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