Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/083/2026

Radwege an Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/072/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eduard-Schloemann-Straße 55 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 31. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Beschluss: Die Bezirksvertretung 2 fordert die Verwaltung auf, an Haltestellen im Stadtbezirk dafür zu sorgen, dass Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV anhalten, um zu vermeiden, dass es zu Problemen mit querenden ÖPNV-Nutzenden kommt.

Stellungnahme der Verwaltung: Der §20 der Straßenverkehrsordnung StVO „Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse“ regelt in Absatz 2 das Verhalten von Fahrzeugführenden im Bereich ein- und aussteigender Fahrgäste: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“ Die ÖPNV-Haltestellen liegen alternativ am Fahrbahnrand bzw. der Fahrgastwechsel erfolgt über die Fahrbahn. Im letzteren Fall ist der Ein- und Ausstieg signaltechnisch über eine Zeitinsel gesichert, sodass auch der Radfahrende mittels Rot aufgefordert ist, zu halten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV2/083/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.2

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582313.pdf Published Time: 2026-03-31T10:10:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/083/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Radwege an Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/072/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Kenntnisnahme Beschluss: Die Bezirksvertretung 2 fordert die Verwaltung auf, an Haltestellen im Stadtbezirk dafür zu sorgen, dass Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV anhalten, um zu vermeiden, dass es zu Problemen mit querenden ÖPNV-Nutzenden kommt. Stellungnahme der Verwaltung: Der §20 der Straßenverkehrsordnung StVO „Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse“ regelt in Absatz 2 das Verhalten von Fahrzeugführenden im Bereich ein- und aussteigender Fahrgäste: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“ Die ÖPNV-Haltestellen liegen alternativ am Fahrbahnrand bzw. der Fahrgastwechsel erfolgt über die Fahrbahn. Im letzteren Fall ist der Ein- und Ausstieg signaltechnisch über eine Zeitinsel gesichert, sodass auch der Radfahrende mittels Rot aufgefordert ist, zu halten. Die Straßenverkehrsordnung sieht den Einsatz des Verkehrszeichens Vz206 „Stopp“ ausschließlich an Knotenpunkten und nicht im Verlauf eines Straßenabschnitts vor. Insofern sieht die Verwaltung keinen über §20 StVO hinausgehenden straßenverkehrsrechtlichen Handlungsbedarf. Im Rahmen des Neubaus bzw. barrierefreien Ausbaus von Haltestellen ist es oberstes Gebot, die Konflikte zwischen ein- und aussteigenden Fahrgästen und sonstigen Verkehrsteilnehmenden zu minimieren.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/083/2026