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BV1/228/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Schrankenzeiten am Mannesmannufer; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom
27.06.2025; BV1/170/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde gebeten, eine Schließung der Schranke am Mannesmannufer
samstags und sonntags bereits ab 10 Uhr zu veranlassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens der Polizei wird bestätigt, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich Carlstadt
in den Sommermonaten, wie im Antrag beschrieben, massiv zugenommen hat.
Besucher der Altstadt und der Rheinuferpromenade wollen möglichst nah an den zu
besuchenden Flächen parken. Insbesondere an den Wochenenden führt das hohe
Besucheraufkommen dazu, wenn Parkraum suchende nicht das nächstgelegene
Parkhaus anfahren sondern man sich im unmittelbaren Um feld einen Parkplatz sucht.
Nicht selten werden dabei Flächen zum Parken genutzt, welche dafür nicht
vorgesehen sind.
Die geschilderten erhöhten Geschwindigkeiten können hingegen nicht bestätigt
werden. Die seinerzeit dafür auf dem Mannesmannufer installi erten hohen und für
den Fahrzeugverkehr unangenehmen Bodenschwellen haben in Kombination mit der
Schrankenanlage Wirkung gezeigt und die Tunerszene vertrieben. Bei von der
Polizeiinspektion Mitte durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen zeigte sich, dass
Geschwindigkeitsverstöße, wenn überhaupt, nur noch im geringen Ausmaß
festgestellt werden konnten.
Aktuell gelten folgende Schließzeiten der Schrankenanlage:
Freitag und Samstag: 18:00 - 5:00 Uhr
Sonntag bis Donnerstag: 21:00 - 5:00 Uhr
Gegen die gewünschten geänderten Schließzeiten der Schranke am Mannesmannufer
bestehen seitens der Polizei keine Bedenken. Aufgrund bereitgestellter
Öffnungsmöglichkeiten wären Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie die
Linienfahrzeuge der Rheinbahn von einer Änderung nicht betroffen.
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Von der Änderung wären aber alle Lieferverkehre für Private oder Betriebe in dem
Bereich betroffen. Für alle Privathaushalte und Betriebe am Mannesmannufer, im
südlichen Teil des Rathausufers, im westlichen Teil der Bäckerstraße sowi e in der
gesamten Citadell- und Schulstraße stellt die Schrankenanlage am Mannesmannufer
aufgrund von Einbahnstraßenregelungen die einzig mögliche Zuwegung dar.
Bei einer Schließung der Schrankenanlage samstags um 10:00 Uhr führt die
Funktionsweise der Anlage dazu, dass Lieferverkehre eine lange Anlieferung zu Fuß
oder mit Stechkarren durchführen müssten. Bei größeren Lieferungen müssten die
Anwohner oder Betriebe den Lieferanten an der Schrankenanlage abholen.
Die Bereitstellung von Öffnungsmöglichkeiten für eine unbekannte Vielzahl von
Gewerken, die die beschriebenen Straßen erreichen müssen, ist nicht ohne Weiteres
realisierbar.
Die Zeiten der Schrankenanlage sollten daher wie gewünscht angepasst werden:
Montag bis Donnerstag: 21:00 - 5:00 Uhr
Freitag: 18:00 - 5:00 Uhr
Samstag: 14:00 - 5:00 Uhr
Sonntag: 10:00 - 5:00 Uhr
An den Samstagen im Advent wird die Schranke aufgrund des zu erwartenden hohen
Fahrzeugaufkommens in dem Bereich zum Schutz der Anwohnenden um 11 Uhr
geschlossen werden.
Nach einem halben Jahr wird es eine Evaluation der Schließzeiten der Schranke
während der Adventszeit und der übrigen Zeit geben. In Abhängigkeit der Ergebnisse
können die Schließzeiten der Schranke ggf. gemäß Beschluss der Bezirksvertretung
auf 10:00 - 05:00 Uhr angepasst werden.
Die Bezirksvertretung wird entsprechend informiert.
Wenn die Bezirksvertretung zustimmt, können die Zeiten wie vorgeschlagen,
außerhalb der Advenszeit angepasst werden.