Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591729.pdf
Published Time: 2026-06-25T07:24:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV6/123/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Weniger Angst-Räume, dafür mehr Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk 6 am Beispiel
Kürtenstraße - Vorlage BV6/195/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten,
den gesamten Fußweg unter der Brücke der Kürtenstraße über den nördlichen
Zubringer bis hin zur Fußgängerbrücke an der Dorstener Straße – und damit die
wichtige fußläufige Verbindung zwischen der D-Zug-Siedlung und Unterrath –
hinsichtlich Beleuchtung, Sauberkeit, Wegeoberfläche, Barrierefreiheit und
Gefahrenstellen zu überprüfen und ein Maßnahmenpaket zur deutlichen
Verbesserung vorzulegen.
2. Dabei ist auch die Erneuerung bzw. Verbesserung des derzeit vorhandenen
Schotterbodenbelags mit einfachen Mitteln zu prüfen, um eine sichere und
komfortable Begehbarkeit für alle zu gewährleisten sowie eine deutliche
Kennzeichnung der Gehwege wiederherzurichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, für den Bereich unter der
Brücke ein Gestaltungskonzept zu entwickeln. Durch bessere Beleuchtung,
regelmäßige Reinigung, Entfernung von Müll und Graffiti, hellere Wandgestaltung
und gegebenenfalls künstlerische Elemente können Angsträume vermieden werden.
Wir regen dabei an, dass die Realschule Borbecker Straße, örtlichen Initiativen sowie
weiteren Akteur*innen im Rahmen eines Ideenwettbewerbs oder Beteiligungsformat
beteiligt werden.
4. Die Ergebnisse müssen der Bezirksvertretung 6 zur weiteren Beratung und
Entscheidungsfindung vorgelegt werden.
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat den Fußweg unter der Brücke der Kürtenstraße über den nördlichen
Zubringer (A 52) sowie die angrenzenden Verbindungsbereiche zwischen Dorstener Straße
und Hörder Straße / Schwerter Straße hinsichtlich Beleuchtung, baulichem Zustand und
möglichen gestalterischen Maßnahmen überprüft. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Seite 2
1. Beleuchtungssituation
Derzeit erfolgt die Ausleuchtung über fünf Bestandslaternen. Dabei wurden folgende
Optimierungspotenziale festgestellt:
Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten durch
moderne LED-Leuchten mit verbesserter Farbwiedergabe, höherem Lichtstrom und
optimierter Lichtverteilung zu ersetzen. Dadurch kann eine hellere und gleichmäßigere
Ausleuchtung des Weges erreicht werden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass insbesondere in den Zugangsbereichen von der
Dorstener Straße sowie von der Schwerter Straße ein deutlich geringeres
Beleuchtungsniveau besteht. Zur Verbesserung der Situation ist daher vorgesehen, in diesen
Bereichen zusätzliche Beleuchtungsmasten zu installieren.
Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere die Verbesserung des subjektiven
Sicherheitsempfindens der Nutzerinnen und Nutzer. Aus kriminalpräventiver Sicht ist jedoch
zu berücksichtigen, dass der Weg aufgrund seiner Lage – insbesondere mangels sozialer
Kontrolle durch angrenzende Wohnnutzungen – weiterhin als wenig einsehbarer Bereich
verbleibt. In diesem Zusammenhang wird weiterhin auch der Umweg über die Dorstener
Straße als alternative Wegeverbindung empfohlen.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der aktuellen Haushaltssituation kann kein
Zeitpunkt benannt werden, wann die Stadtwerke mit der Planung des Leuchtentausches
sowie der Erweiterung der Beleuchtungsanlage beauftragt werden kann.
2. Zustand des Weges und Barrierefreiheit
Die Wegeverbindung wird insgesamt als verkehrssicher eingestuft.
Zur Verbesserung der Nutzungsqualität schlägt die Verwaltung vor, einen
Asphaltdeckenüberzug in der vorhandenen Breite von 1,50 m herzustellen. In diesem Zuge
werden auch die Anschlussbereiche an der Dorstener Straße sowie an der Kürtenstraße mit
einbezogen. Vor Beginn der Arbeiten wird zudem ein Rückschnitt des angrenzenden
Grünbewuchses durch die Verwaltung veranlasst, um die Einsehbarkeit des Weges zu
verbessern.
Durch die Herstellung der Asphaltoberfläche wird die Wegeführung gegenüber den
angrenzenden Flächen zudem deutlich erkennbar abgegrenzt, sodass die Kennzeichnung
des Gehweges wiederhergestellt wird.
Die Kosten für die Herstellung der Asphaltoberfläche betragen rund 24.000 Euro brutto.
Sofern die Finanzierung von der Bezirksvertretung 6 übernommen wird, könnte die
Verwaltung die Maßnahme umsetzen, sobald die vorläufige Haushaltsführung beendet ist.
3. Sauberkeit, Gestaltung und mögliche künstlerische Maßnahmen
Der Abschnitt des Fußweges von der Hörder Straße/Schwerter Straße zur Dorstener Straße,
unterhalb der Kürtenstraße, ist neben der Überbauung durch das Brückenbauwerk, welches
Eigentum der Autobahn GmbH ist, beidseitig durch private Grundstückseinfriedungen
eingefasst.
Wie im Antrag dargestellt, ist der Raum unterhalb der Brücke aufgrund dieser Lage, Zäune,
Hecken, Sträucher und Bäume nur eingeschränkt einsehbar. Für z.B. Graffitischaffende und
wohnungslose Personen als auch zur Sperrmüllablagerung besteht ein „geschützter“ Ort, der
auch durch eine Erhöhung der Lichtstärke nicht vollständig aufgelöst werden kann.
Die Beständigkeit von z.B. Reinigungsmaßnahmen oder einer gezielten künstlerischen
Gestaltung von Oberflächen des Brückenbauwerks (Widerlager, Stützen) ist in den Augen
der Verwaltung nicht gewährleistet. Alternativ zu einer gezielten künstlerischen Gestaltung ist
aus Sicht der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümerin, die Freigabe der
Flächen als legalisierte Fläche für StreetArt (Hall of Fame) ein probates Mittel zur Aufwertung Seite 3
des aktuell wahrgenommenen Angstraumes. An diesem Ort könnte eine Hall of Fame
langfristig ein sicheres Gefühl vermitteln als ein potenziell kurz-/mittelfristig übermaltes
gezielt umgesetztes Gesamtkonzept.
Da sich das Brückenbauwerk im Eigentum der Autobahn GmbH befindet, wären alle
Maßnahmen mit der Eigentümerin abzustimmen und ein entsprechender Gestattungsvertrag
abzuschließen oder eine Duldung einzuholen.
Alle über die Verwaltungstätigkeit hinausgehenden Kosten für z. B. den Abschluss von
Vereinbarung oder Gestattungen mit Dritten, Reinigungen oder Malertätigkeiten sowie eine
beauftragte künstlerische Gestaltung müssten von der Bezirksvertretung übernommen
werden.
Während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Maßnahmen umgesetzt werden, zu
denen die Verwaltung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Insoweit kann diese
Maßnahme aktuell nicht durchgeführt werden.
Zudem verfügt das Amt für solche Maßnahmen über keine finanziellen Mittel.
Sofern die Bezirksvertretung diese Maßnahme beschließt, kann die Verwaltung bei der
Umsetzung unterstützen. Alle Kosten müssten aber von der Bezirksvertretung übernommen
werden.