Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/123/2026

Weniger Angst-Räume, dafür mehr Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk 6 am Beispiel Kürtenstraße - Vorlage BV6/195/2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kürtenstraße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 25. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

1. Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten, den gesamten Fußweg unter der Brücke der Kürtenstraße über den nördlichen Zubringer bis hin zur Fußgängerbrücke an der Dorstener Straße – und damit die wichtige fußläufige Verbindung zwischen der D-Zug-Siedlung und Unterrath – hinsichtlich Beleuchtung, Sauberkeit, Wegeoberfläche, Barrierefreiheit und Gefahrenstellen zu überprüfen und ein Maßnahmenpaket zur deutlichen Verbesserung vorzulegen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kürtenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV6/123/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 34

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591729.pdf Published Time: 2026-06-25T07:24:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV6/123/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Weniger Angst-Räume, dafür mehr Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk 6 am Beispiel Kürtenstraße - Vorlage BV6/195/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1. Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten, den gesamten Fußweg unter der Brücke der Kürtenstraße über den nördlichen Zubringer bis hin zur Fußgängerbrücke an der Dorstener Straße – und damit die wichtige fußläufige Verbindung zwischen der D-Zug-Siedlung und Unterrath – hinsichtlich Beleuchtung, Sauberkeit, Wegeoberfläche, Barrierefreiheit und Gefahrenstellen zu überprüfen und ein Maßnahmenpaket zur deutlichen Verbesserung vorzulegen. 2. Dabei ist auch die Erneuerung bzw. Verbesserung des derzeit vorhandenen Schotterbodenbelags mit einfachen Mitteln zu prüfen, um eine sichere und komfortable Begehbarkeit für alle zu gewährleisten sowie eine deutliche Kennzeichnung der Gehwege wiederherzurichten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, für den Bereich unter der Brücke ein Gestaltungskonzept zu entwickeln. Durch bessere Beleuchtung, regelmäßige Reinigung, Entfernung von Müll und Graffiti, hellere Wandgestaltung und gegebenenfalls künstlerische Elemente können Angsträume vermieden werden. Wir regen dabei an, dass die Realschule Borbecker Straße, örtlichen Initiativen sowie weiteren Akteur*innen im Rahmen eines Ideenwettbewerbs oder Beteiligungsformat beteiligt werden. 4. Die Ergebnisse müssen der Bezirksvertretung 6 zur weiteren Beratung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat den Fußweg unter der Brücke der Kürtenstraße über den nördlichen Zubringer (A 52) sowie die angrenzenden Verbindungsbereiche zwischen Dorstener Straße und Hörder Straße / Schwerter Straße hinsichtlich Beleuchtung, baulichem Zustand und möglichen gestalterischen Maßnahmen überprüft. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Seite 2 1. Beleuchtungssituation Derzeit erfolgt die Ausleuchtung über fünf Bestandslaternen. Dabei wurden folgende Optimierungspotenziale festgestellt: Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten durch moderne LED-Leuchten mit verbesserter Farbwiedergabe, höherem Lichtstrom und optimierter Lichtverteilung zu ersetzen. Dadurch kann eine hellere und gleichmäßigere Ausleuchtung des Weges erreicht werden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass insbesondere in den Zugangsbereichen von der Dorstener Straße sowie von der Schwerter Straße ein deutlich geringeres Beleuchtungsniveau besteht. Zur Verbesserung der Situation ist daher vorgesehen, in diesen Bereichen zusätzliche Beleuchtungsmasten zu installieren. Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Nutzerinnen und Nutzer. Aus kriminalpräventiver Sicht ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Weg aufgrund seiner Lage – insbesondere mangels sozialer Kontrolle durch angrenzende Wohnnutzungen – weiterhin als wenig einsehbarer Bereich verbleibt. In diesem Zusammenhang wird weiterhin auch der Umweg über die Dorstener Straße als alternative Wegeverbindung empfohlen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der aktuellen Haushaltssituation kann kein Zeitpunkt benannt werden, wann die Stadtwerke mit der Planung des Leuchtentausches sowie der Erweiterung der Beleuchtungsanlage beauftragt werden kann. 2. Zustand des Weges und Barrierefreiheit Die Wegeverbindung wird insgesamt als verkehrssicher eingestuft. Zur Verbesserung der Nutzungsqualität schlägt die Verwaltung vor, einen Asphaltdeckenüberzug in der vorhandenen Breite von 1,50 m herzustellen. In diesem Zuge werden auch die Anschlussbereiche an der Dorstener Straße sowie an der Kürtenstraße mit einbezogen. Vor Beginn der Arbeiten wird zudem ein Rückschnitt des angrenzenden Grünbewuchses durch die Verwaltung veranlasst, um die Einsehbarkeit des Weges zu verbessern. Durch die Herstellung der Asphaltoberfläche wird die Wegeführung gegenüber den angrenzenden Flächen zudem deutlich erkennbar abgegrenzt, sodass die Kennzeichnung des Gehweges wiederhergestellt wird. Die Kosten für die Herstellung der Asphaltoberfläche betragen rund 24.000 Euro brutto. Sofern die Finanzierung von der Bezirksvertretung 6 übernommen wird, könnte die Verwaltung die Maßnahme umsetzen, sobald die vorläufige Haushaltsführung beendet ist. 3. Sauberkeit, Gestaltung und mögliche künstlerische Maßnahmen Der Abschnitt des Fußweges von der Hörder Straße/Schwerter Straße zur Dorstener Straße, unterhalb der Kürtenstraße, ist neben der Überbauung durch das Brückenbauwerk, welches Eigentum der Autobahn GmbH ist, beidseitig durch private Grundstückseinfriedungen eingefasst. Wie im Antrag dargestellt, ist der Raum unterhalb der Brücke aufgrund dieser Lage, Zäune, Hecken, Sträucher und Bäume nur eingeschränkt einsehbar. Für z.B. Graffitischaffende und wohnungslose Personen als auch zur Sperrmüllablagerung besteht ein „geschützter“ Ort, der auch durch eine Erhöhung der Lichtstärke nicht vollständig aufgelöst werden kann. Die Beständigkeit von z.B. Reinigungsmaßnahmen oder einer gezielten künstlerischen Gestaltung von Oberflächen des Brückenbauwerks (Widerlager, Stützen) ist in den Augen der Verwaltung nicht gewährleistet. Alternativ zu einer gezielten künstlerischen Gestaltung ist aus Sicht der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümerin, die Freigabe der Flächen als legalisierte Fläche für StreetArt (Hall of Fame) ein probates Mittel zur Aufwertung Seite 3 des aktuell wahrgenommenen Angstraumes. An diesem Ort könnte eine Hall of Fame langfristig ein sicheres Gefühl vermitteln als ein potenziell kurz-/mittelfristig übermaltes gezielt umgesetztes Gesamtkonzept. Da sich das Brückenbauwerk im Eigentum der Autobahn GmbH befindet, wären alle Maßnahmen mit der Eigentümerin abzustimmen und ein entsprechender Gestattungsvertrag abzuschließen oder eine Duldung einzuholen. Alle über die Verwaltungstätigkeit hinausgehenden Kosten für z. B. den Abschluss von Vereinbarung oder Gestattungen mit Dritten, Reinigungen oder Malertätigkeiten sowie eine beauftragte künstlerische Gestaltung müssten von der Bezirksvertretung übernommen werden. Während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Maßnahmen umgesetzt werden, zu denen die Verwaltung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Insoweit kann diese Maßnahme aktuell nicht durchgeführt werden. Zudem verfügt das Amt für solche Maßnahmen über keine finanziellen Mittel. Sofern die Bezirksvertretung diese Maßnahme beschließt, kann die Verwaltung bei der Umsetzung unterstützen. Alle Kosten müssten aber von der Bezirksvertretung übernommen werden.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/123/2026