Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen BV4/049/2026

Rheinkirmes

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pariser Straße 41 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung 4 stellt fest, dass sie gemäß § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung nicht zuständig ist und verweist die Eingabe an den Anregungs- und Beschwerde- ausschuss.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Genehmigung der Veranstaltung stellt ein gesamtstädtisches und bezirks- übergreifendes Thema dar. Dies bezieht sich aber lediglich auf die Ziffer 1) und die Ziffer 2) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten. Für die Ziffer 3) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten, ist nicht die Kommune, sondern der Veranstalter der Rheinkirmes zuständig.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Vorgang · BV4/049/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Eingabe § 24 GO Rheinkirmes · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 24

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
BV4/049/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Rheinkirmes Fachbereich : Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 18.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 stellt fest, dass sie gemäß § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung nicht zuständig ist und verweist die Eingabe an den Anregungs- und Beschwerde- ausschuss. Sachdarstellung: Die Genehmigung der Veranstaltung stellt ein gesamtstädtisches und bezirks- übergreifendes Thema dar. Dies bezieht sich aber lediglich auf die Ziffer 1) und die Ziffer 2) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten. Für die Ziffer 3) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten, ist nicht die Kommune, sondern der Veranstalter der Rheinkirmes zuständig. Anlagen: Eingabe § 24 GO Rheinkirmes
Eingabe § 24 GO Rheinkirmes als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage BV4/049/2026 Eingabe nach § 24 GO Beschwerde gemäß § 24 GO Eingabe vom 10.03.2026 Thema: Rheinkirmes Begründung / Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, gem. Artikel § 24 GO NRW reiche ich hiermit offiziell eine Beschwerde ein, welche gemäß GO durch die Verwaltung nicht nur bearbeitet werden muss, sonder auch den Vorrang als Tagesordnungspunkt 1 auf der Agenda der nächsten Sitzung hat. Alles Weitere wird ggf. nach drei Monaten eingeklagt. Zum Sachverhalt: Im vergangenem Jahr haben die Betreiber der Kirmes mehrfach und wiederholt gegen die Auflagen des Pächters (Landeshauptstadt Düsseldorf) verstossen. Protokolliert wurde dies u.a. durch die Kirmes-Wache des Polizeipräsidium Düsseldorf und bestätigt. 1) Wir Anwohner am Kaiser-Wilhelm-Ring möchten dringend darauf hinweisen, dass die begrenzten Öffnungs-Zeiten unter der Woche eingehalten werden. 2) Mit „Corona" - also im Sinne auf aufholenden Effektes - wurden die Öffnungszeiten um eine Stunde verlängert. Wann wird dies revidiert? 3) Mit welchen Schäden wird im kommenden Feuerwerk gerechnet und greift hierzu die Haftung der Landeshauptstadt Düsseldorf auch für die verbliebenen Brandopfer aus 2025? Um etwaigen Missverständnissen in der Zukunft vorzubeugen, kläre ich das Gremium bereits heute über mögliche Konsequenzen auf: a) Sollte die Ruhezeit wieder nicht eingehalten werden, verständigen wir das regulär untätige Ordnungsamt sowie wir Anzeige beim örtlich Polizeipräsidium einreichen 2) Sollte dies nicht fruchten, werden wir am 2ten Tag einen „Eilantrag" an das Verwaltungsgericht senden, mit dem Ziel, die Kirmes zu unterbrechen 3) Eine Meldung an die Bezirksregierung geht damit einher 4) Der Adressat behält sich offen, in welcher Weise auch die Staatsanwaltschaft involviert wird PS: Im übrigen ist auf dem Oktoberfest in München auch ab 22 Uhr Schluss mit dem Saufen! Herzliche Grüße und freue mich auf die Teilnahme der nächsten Sitzung. Für kompetente Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen (Name des Einsenders)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/049/2026