Rheinkirmes
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Beschlussdarstellung“
Die Bezirksvertretung 4 stellt fest, dass sie gemäß § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung nicht zuständig ist und verweist die Eingabe an den Anregungs- und Beschwerde- ausschuss.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Genehmigung der Veranstaltung stellt ein gesamtstädtisches und bezirks- übergreifendes Thema dar. Dies bezieht sich aber lediglich auf die Ziffer 1) und die Ziffer 2) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten. Für die Ziffer 3) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten, ist nicht die Kommune, sondern der Veranstalter der Rheinkirmes zuständig.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV4/049/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Eingabe § 24 GO Rheinkirmes · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 24
Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/049/2026