Haushaltsantrag FDP Aktenzeichen RAT/090/2026

Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Barrierefreiheit der City-Toiletten konsequent umsetzen – Nachrüstung von Braille-Bedienelementen und taktilem Leitsystem

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 5. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

• Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche bestehenden und künftigen City-Toilettenanlagen im Stadtgebiet einheitlich mit taktil erfassbaren Bedienelementen in Braille-Schrift nachzurüsten. Dabei ist mindestens die eindeutig ertastbare Kennzeichnung der Spül- bzw. Abzugsvorrichtung sicherzustellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Barrierefreiheit bedeutet gleichberechtigte Nutzbarkeit für alle Menschen. Dieser Anspruch gilt auch für öffentliche Sanitärinfrastruktur. Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte beim Ausbau barrierefreier City- Toiletten erreicht. Die Anlagen sind für mobilitätseingeschränkte Menschen gut zugänglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen jedoch weiterhin praktische Nutzungshürden. Insbesondere fehlt an vielen Anlagen eine taktil eindeutig erfassbare Kennzeichnung der wesentlichen Bedienelemente. Die Spül- bzw. Abzugsvorrichtung muss ohne visuelle Orientierung sicher auffindbar sein. Braille-Beschriftungen sind hierfür ein einfacher, kostengünstiger und wirksamer Standard. Darüber hinaus endet Barrierefreiheit nicht an der Tür. Ohne taktiles Leitsystem bleiben selbst gut ausgestattete Anlagen für blinde Menschen schwer auffindbar. Wenn ohnehin Oberflächenarbeiten im Umfeld erfolgen, ist die Nachrüstung von Leitstreifen technisch unkompliziert und wirtschaftlich sinnvoll. Die FDP-Ratsfraktion steht für eine Stadt, in der alle Menschen gleichbehandelt werden und selbstbestimmt am öffentlichen Leben teilhaben können. Die UN- Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, verpflichtet zu umfassender Barrierefreiheit ohne Ausnahmen. Sehbehinderte Menschen dürfen bei der Gestaltung öffentlicher Infrastruktur nicht zurückstehen. Mit der beantragten Nachrüstung schließt Düsseldorf eine bestehende Lücke und setzt ein klares Signal für inklusive Stadtgestaltung mit Augenmaß und Pragmatismus.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/090/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Haushaltsantrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 54

    Eingereichte Haushaltsanträge zu den Etatberatungen 2026 (Hier sind die eingereichten Haushaltsanträge zur Ratssitzung am 19.03.2026 aufgeführt. Es handelt sich um keine eigene Sitzung.). Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/090/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.03.2026 Ratsfraktion - FDP Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der FDP-Ratsfraktion Zur Sitzung des Rates am 19.03.2026 Betrifft: Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Barrierefreiheit der City-Toiletten konsequent umsetzen - Nachrüstung von Braille-Bedienelementen und taktilem Leitsystem Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. März 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Antrag: • Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche bestehenden und künftigen City-Toilettenanlagen im Stadtgebiet einheitlich mit taktil erfassbaren Bedienelementen in Braille-Schrift nachzurüsten. Dabei ist mindestens die eindeutig ertastbare Kennzeichnung der Spül- bzw. Abzugsvorrichtung sicherzustellen. • Bei anstehenden Straßen-, Wege- oder Asphaltarbeiten im unmittelbaren Umfeld von City-Toiletten ist regelmäßig zu prüfen, ob ein taktiles Bodenleitsystem (Blindenleitsystem) bis zum Toilettenzugang einheitlich ergänzt oder hergestellt werden kann. Wo technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, ist ein solches Leitsystem im Zuge der Maßnahme umzusetzen. • Für die Umsetzung werden im Haushalt 2025 ff. Mittel im Produktbereich Gebäudemanagement - öffentliche Toilettenanlagen (Amt 23) auf dem Sachkonto Unterhaltung baulicher Anlagen (5211000) - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen bereitgestellt bzw. entsprechend erhöht. Seite 2 Begründung: Barrierefreiheit bedeutet gleichberechtigte Nutzbarkeit für alle Menschen. Dieser Anspruch gilt auch für öffentliche Sanitärinfrastruktur. Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte beim Ausbau barrierefreier City- Toiletten erreicht. Die Anlagen sind für mobilitätseingeschränkte Menschen gut zugänglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen jedoch weiterhin praktische Nutzungshürden. Insbesondere fehlt an vielen Anlagen eine taktil eindeutig erfassbare Kennzeichnung der wesentlichen Bedienelemente. Die Spül- bzw. Abzugsvorrichtung muss ohne visuelle Orientierung sicher auffindbar sein. Braille-Beschriftungen sind hierfür ein einfacher, kostengünstiger und wirksamer Standard. Darüber hinaus endet Barrierefreiheit nicht an der Tür. Ohne taktiles Leitsystem bleiben selbst gut ausgestattete Anlagen für blinde Menschen schwer auffindbar. Wenn ohnehin Oberflächenarbeiten im Umfeld erfolgen, ist die Nachrüstung von Leitstreifen technisch unkompliziert und wirtschaftlich sinnvoll. Die FDP-Ratsfraktion steht für eine Stadt, in der alle Menschen gleichbehandelt werden und selbstbestimmt am öffentlichen Leben teilhaben können. Die UN- Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, verpflichtet zu umfassender Barrierefreiheit ohne Ausnahmen. Sehbehinderte Menschen dürfen bei der Gestaltung öffentlicher Infrastruktur nicht zurückstehen. Mit der beantragten Nachrüstung schließt Düsseldorf eine bestehende Lücke und setzt ein klares Signal für inklusive Stadtgestaltung mit Augenmaß und Pragmatismus. Mirko Rohloff, Dr. Christine Rachner und Fraktion

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/090/2026