Anfrage Aktenzeichen BV10/035/2026

Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rostocker Straße 2 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Stand oder steht die Verwaltung in Kontakt zu den privaten Immobilieneigentümern bzw. Betreibern des ehemaligen Karstadt- Gebäudes im Garather Hauptzentrum einerseits sowie dem Netto- Discount andererseits, um die haltlosen Zustände betreffend die defekten Aufzugsanlagen zu verbessern?
  2. Wurde der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen in der Vergangenheit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern (ggf. gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) abgesichert?
  3. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist dies bei zukünftigen städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 10 angedacht?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath ist in den zurückliegenden Jahren gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt bzw. nicht mehr gewährleistet. Die Aufzugsanlagen sind in die Jahre gekommen und fallen immer wieder aus.

So war beispielsweise der einzige Aufzug im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) im Jahre 2025 ca. 1,5-2 Monate außer Betrieb. In dieser Zeit konnten gehbehindere Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht die Ladenlokale auf den einzelnen Ebenen nutzen. Auch der Zugang zur Tiefgarage im Gebäude blieb verwehrt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/035/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung zur Vorlage BV10_035_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.7

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

  4. Sitzung · TOP 5.5

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV10/035/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.02.2026 Thomas Butzke (FDP) in der Bezirksvertretung10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.02.2026 Betrifft: Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) - Die Verwaltung wird gebeten folgende Anfrage zu beantworten: 1) Stand oder steht die Verwaltung in Kontakt zu den privaten Immobilieneigentümern bzw. Betreibern des ehemaligen Karstadt- Gebäudes im Garather Hauptzentrum einerseits sowie dem Netto- Discount andererseits, um die haltlosen Zustände betreffend die defekten Aufzugsanlagen zu verbessern? 2) Wurde der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen in der Vergangenheit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern (ggf. gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) abgesichert? 3) Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist dies bei zukünftigen städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 10 angedacht? Begründung: Die Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath ist in den zurückliegenden Jahren gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt bzw. nicht mehr gewährleistet. Die Aufzugsanlagen sind in die Jahre gekommen und fallen immer wieder aus. So war beispielsweise der einzige Aufzug im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) im Jahre 2025 ca. 1,5-2 Monate außer Betrieb. In dieser Zeit konnten gehbehindere Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht die Ladenlokale auf den einzelnen Ebenen nutzen. Auch der Zugang zur Tiefgarage im Gebäude blieb verwehrt. Seite 2 Gleiches gilt für die Aufzuganlage beim Netto-Discount (Koblenzer Str. 247). Einer der beiden Aufzüge ist seit mehreren Jahren dauerhaft defekt. Die Aufzugtüren sind zum Schutz vor Vandalismus mit Metallblenden verschraubt, damit diese nicht von Unbefugten geöffnet werden können. Der zweite Aufzug des Netto-Discounts fällt in regelmäßigen Abständen - teils über Wochen - aus. Seit Dezember 2025 ist er bis heute defekt. Dies sind unhaltbare Zustände, die es abzustellen gilt. Die Barrierefreiheit des Garather Haupteinkaufszentrum scheitert am Willen oder an der Fähigkeit der Eigentümer bzw. Betreiber, hier notwendige Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten durchzuführen. Diesbezüglich gilt es zu fragen, ob die Verwaltung hier mit den Immobilieneigentümern bzw. Betreibern im Kontakt stand oder steht. Auch ist fraglich, ob der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf abgesichert wurde oder zumindest für zukünftige gleichartige Projekt angedacht wird.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/035/2026