Haushaltsantrag FWTSP Aktenzeichen RAT/140/2026

Haushaltsantrag der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Einleitung aller rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen Mindestausstattung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich alle rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen M indestausstattung gemäß des am 6. Januar 2016 vorges tellten rechtswissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange einzuleiten und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spätestens in der Sitzung vom 18. Juni 2026 über den Sachstand umfassend zu informieren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Am 6. Januar 2016 haben die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen - der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW - in Düsseldorf ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dipl.- Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange von der Universität Gießen, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen a.D., vorgestellt. Aus diesem Gutachten (Seiten 74 ff. und im Vorwort des Gutachtens) geht eindeutig hervor, 1.) dass die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung hat. Diese muss es der Landeshauptstadt Düsseldorf erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen, 2.) dass die durch Art. 28 Abs. 2 GG gebotene finanzielle Mindestausstattung der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht durch den Hinweis, dass auch die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden kann und dass die gute Entwicklung der Steuereinnahmen mehr als kompensiert wird durch die ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen, der generellen Kostenentwicklung in vielen Aufgabenbereichen und durch die hinzutretenden Herausforderungen infolge des starken Zustroms von Flüchtlingen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/140/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Haushaltsantrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 4

    Eingereichte Haushaltsanträge zu den Etatberatungen 2026 (Hier sind die eingereichten Haushaltsanträge zur Ratssitzung am 19.03.2026 aufgeführt. Es handelt sich um keine eigene Sitzung.). Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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RAT/140/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.03.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller I Betrifft: Haushaltsantrag der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Einleitung aller rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen Mindestausstattung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI bitten wir Sie, folgenden Antrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2026 auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich alle rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen M indestausstattung gemäß des am 6. Januar 2016 vorges tellten rechtswissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange einzuleiten und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spätestens in der Sitzung vom 18. Juni 2026 über den Sachstand umfassend zu informieren. Begründung: Am 6. Januar 2016 haben die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen - der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW - in Düsseldorf ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dipl.- Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange von der Universität Gießen, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen a.D., vorgestellt. Aus diesem Gutachten (Seiten 74 ff. und im Vorwort des Gutachtens) geht eindeutig hervor, Seite 2 1.) dass die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung hat. Diese muss es der Landeshauptstadt Düsseldorf erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen, 2.) dass die durch Art. 28 Abs. 2 GG gebotene finanzielle Mindestausstattung der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht durch den Hinweis, dass auch die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden kann und dass die gute Entwicklung der Steuereinnahmen mehr als kompensiert wird durch die ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen, der generellen Kostenentwicklung in vielen Aufgabenbereichen und durch die hinzutretenden Herausforderungen infolge des starken Zustroms von Flüchtlingen. Da die Landeshauptstadt Düsseldorf sowohl in der Vergangenheit, als auch gegenwärtig nicht in dem oben beschriebenen Umfang vom Land Nordrhein- Westfalen mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde und wird, sind sofort alle rechtlichen Mittel zur Erlangung einzuleiten. Außerdem kann die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihr zustehenden finanziellen Mittel vom Land Nordrhein-Westfalen angesichts der aktuellen Haushaltslage und den Herausforderungen in den künftigen Jahren (Klimanotstand, Verkehrswende, ÖPNV-Ausbau, Corona, Ukraine, Inflation, Energiewende, etc. pp.) nicht länger verzichten. Weitere Begründung ggf. mündlich. Torsten Lemmer Thema Produkte/ Maßnahme Zeile Konto Haushaltsjahr Beträge in EUR Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/140/2026