Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
28.11.2024 · Bezirksvertretung 8
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 28.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 03.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 stimmt der dargestellten Vorgehensweise hinsichtlich der Errichtung von stationsbasierten Sharing-Angeboten zu und beschließt die Durchführung durch die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Die Verwaltung strebt die Umsetzung einer Parkverbotszone für Sharing-Angebote in Kombination mit der Schaffung von standortgerechten Abstellflächen (Sharing- stationen) insbesondere für E-Scooter und Leihfahrräder an. Das bedeutet, dass technologisch von Anbieterseite ausgeschlossen wird, dass Ausleihvorgänge beendet werden können, wenn das Fahrzeug nicht in den Sharingstationen verortet wird. Die Maßnahme dient dazu, die Ordnung des Stadtbildes gezielt zu verbessern sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem eine Beeinträchtigung von Fußgängern durch nicht sachgerecht abgestellte Sharing-Fahrzeuge auf Bürgersteigen verhindert wird. Das in dieser Beschlussvorlage dargestellte Vorhaben entspricht dem Vorgehen des „Ausbaus der Steuerungsinstrumente Zweirad-Sharing" (OVA/014/2024), das durch den OVA am 17.01.2024 beschlossen wurde. Der Ausbaustrategie entsprechend wird im Rahmen des Sofortprogramms für den Stadtbezirk 8 die Umsetzung von insgesamt 5 Sharingstationen vorgesehen (siehe Abbildung 1 sowie Anlage).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Befreiungen sind erforderlich von der Geschossflächenzahl sowie der Bauweise.
Das Vorhabengrundstück Jägerstraße 46 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 08/005, der zwei Teilgebiete festsetzt. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben somit nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest. Zudem wird in beiden Teilgebieten eine GRZ von 0,6, eine GFZ von 1,6 sowie eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Die Geschossigkeit ist im Teilgebiet 1 mit IV und im Teilgebiet 2 mit II festgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, von der festgesetzten Länge der Laubengänge und Balkone sowie bezüglich der festgesetzten GFL-Fläche (Straßenflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten).
Das Vorhabengrundstück Festenbergstraße 1, 3, 5, 7, 15, 17, 19, 19a, 19b, 19c, 19d liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 08/005. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben somit nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zudem wird innerhalb des Gebietes WA 1 eine GFZ von 2,0, eine Geschossigkeit von V, eine geschlossene Bauweise, ein bestimmtes Verhältnis von Gebäudehöhe zur Firsthöhe, eine Oberkante des fertigen Fußbodens sowie als Dachform ein Satteldach vorgeschrieben. Die GRZ 1 wird mit 0,5, die GRZ 2 mit 0,7 und die GRZ 3 mit 0,85 angegeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von der Art der baulichen Nutzung und von der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5774/014 aus dem Jahr 1967, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausweist. Des Weiteren werden Baugrenzen sowie die Geschossflächenzahl festgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Kreuzung Vennhauser Allee / Rothenbergstraße zeitnah unter den von der Verwaltung selbst in Aussicht gestellten Änderungen der Kreuzung zu überarbeiten; insbesondere soll eine bequeme, aber sichere Führung für Fahrradfahrer geschaffen werden, sei es aus Richtung Vennhausen, sei es aus Richtung Unterbach kommend. Auch sollte dabei eine einspurige Führung für Busse und Kfz von der Vennhauser Allee in Richtung Glashüttenstraße unter einer konsequenten Vorrangschaltung für Busse erwogen werden.
Die im Rahmen der Veloroute vorgestellten Änderungen für die Fahrradfahrer im Bereich Unterbach / Rothenberger Straße werden noch auf sich warten lassen; eine sichere und bequeme Führung einschließlich Abbiegemöglichkeiten stehen allerdings schon seit Jarhren an. Daher ist ein Vorziehen dieser Maßnahme sinnvoll.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5775/032 aus dem Jahr 1989. Dieser weist für das Vorhabengrundstück eine Fläche als Sondergebiet für den Betriebshof und Anlagen der Rheinischen Bahngesellschaft AG aus. Des Weiteren werden Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 7,2 und eine maximal zulässige Gebäudehöhe von 12m festgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auslober Evangelischer Kirchenkreis Düsseldorf Anlass Die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Düsseldorf stehen am Anfang eines tiefgreifenden Wandels. Momentan gibt es in Düsseldorf 17 Kirchengemeinden mit insgesamt 36 Kirchen und Gemeindehäusern. Laut einer Prognose von Wis- senschaftler*innen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg unter der Leitung von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen wird die Zahl der Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland bis 2060 voraussichtlich um etwa die Hälfte zurückgehen, was auch zu einem Verlust der Kirchensteuereinnahmen führen wird. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Kirchengemeinden ihre Strukturen verändern müssen, um Gebäude, Mitarbeitende und betriebliche Ausgaben zu reduzieren. Die Vision für die Zukunft ist die Schaffung einer Evangelischen Gemeinde Düsseldorf statt 17 getrennte Kirchengemeinden bis zum Jahr 2035. Das Grundstück an der Schloßallee befindet sich im Besitz der Evangelischen Mirjam- Kirchengemeinde Düsseldorf. Die Gemeinde hat bereits den vorderen Teil des Grundstücks umfassend durch einen Planungswettbewerb für den Neubau eines Gemeindezentrums entwickelt. Dieser erfolgreich abgeschlossene Wettbewerb hat die Grundlage für ein modernes, zukunftsfähiges Zentrum der Gemeinde geschaffen und befindet sich seit Juni 2024 in der Phase der Genehmigungsplanung. Durch den Fortschritt dieses Projekts wird der rückwärtige Teil des Grundstücks frei für eine neue städtebauliche Entwicklung. Die Freisetzung dieses Bereichs bietet die Möglichkeit, die Planung des gesamten Areals weiter voranzutreiben und eine umfassende und durchdachte Nutzung für den verbleibenden Teil des Grundstücks zu gestalten. Vor diesem Hintergrund hat der Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf beschlossen, das rückwärtige Areal auf dem Grundstück der Evangelischen Mirjam- Kirchengemeinde Düsseldorf für den Bau von Mietwohnungen zu entwickeln. Ziel dieser Entscheidung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung zu leisten und dem dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in der Region gerecht zu werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin hat die Änderung der Festsetzung der oben genannten Veranstaltung beantragt. Der Weihnachtsmarkt, der ursprünglich nur am 07. und 08. Dezember 2024 geplant war, soll um zwei Tage, nämlich den 05. und 06. Dezember 2024, verlängert werden. Die Veranstaltungen finden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich in Eller statt. Gegen die Änderung der Festsetzung der oben genannten Veranstaltung bestehen keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem Antrag gemäß der Beschlussdarstellung zu entsprechen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Jägerstraße 31 - Fassadenschutzanstrich Die Außenfassade des Bürgerhauses an der Jägerstraße 31 benötigt einen neuen Fassadenschutzanstrich. Diese Maßnahme soll an der Süd-Ost-Fassade im 1. Bauabschnitt erfolgen. Zur Durchführung der Maßnahme wird die Bezirksvertretung 8 gebeten, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt für den Bereich Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen für Liste A) Schulen Konto 21 211 01 / 52415800 folgende Maßnahmen: 1. Kempgensweg 65, KGS St.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
hiermit bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen: E-Scooter polarisieren. Gestritten wird u.a. über das wilde Parken, das nicht nur Fußgänger behindert. E-Scooter sind aber gerade auch in Außenbezirken ein wichtiges Transportmittel, welches neben weiteren Fortbewegungsmöglichkeiten längst nicht nur von jungen Menschen genutzt wird. Die Verwaltung wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, welche Parkregeln und deren Überwachung mit den Anbietern der E-Scooter vereinbart sind und ob das Abstellen auf unerlaubten Flächen digital vom Anbieter kontrolliert wird. Darüber hinaus bitte ich um Informationen, ob in den Stadtteilen ebenso wie auf der Königsallee die Einrichtung von ausgewiesenen Sharingstationen vorgesehen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
hiermit bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen: Jeden Morgen kommt es auf dem Arnstadter Weg vor der Volker Rosin Grundschule zu Verkehrsbehinderungen durch sogenannte Elterntaxis. Diese führen zu Staus, und gefährlichen Situationen. Vor vielen Schulen, insbesondere Grundschulen, ist das Bild morgens und mittags ähnlich: Eltern bringen und holen ihre Kinder mit dem Auto. Das NRW-Verkehrsministerium hat in einem Erlass geregelt, dass Kommunen jetzt Straßen vor Schulen zeitweise sperren dürfen, und zwar bevor etwas Schlimmes passiert. Ich möchte daher anfragen, welche Maßnahmen die Stadt an der o.g. Schule ergreift: Gibt es bereits Parkzonen in der Nähe, die Eltern nutzen können? Inwieweit wird das gefährdende Verhalten geahndet und überwacht?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegt der Verwaltung bisher ein Abbruchantrag für das o.a. Gebäude vor?
2. Liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag für ein neues Wohn- und/oder Geschäftsgebäude vor?
3. Falls ja, wie sehen die Pläne aus?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen brennt abends bzw. nachts die Beleuchtung in und am Gebäude der neuen Schule, die keine Notbeleuchtung darstellt?
2. Wer ist für das Ausschalten der Beleuchtung abends im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zuständig?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im April 2024 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Wunsch der Bezirksvertretung 8, die Achse der Schlossallee, die auf den Schlosspark zuläuft, künstlerisch-lichttechnisch aufzuwerten und/oder den Zugang zum Schlosspark durch ein Kunstwerk zu signalisieren, von der Fachverwaltung positiv gesehen wird. In Abstimmung zwischen den zuständigen Ämtern werdedaher der Wunsch zunächst der Kunstkommission in ihrer nächsten Sitzung vorgestellt. Das Beratungsergebnis wird anschließend zeitnah der Bezirksvertretung 8 übermittelt, um bei positivem Votum die Finanzierung zu klären Eine Mitteilung ist nicht erfolgt. Wir fragen daher: 1. Welches Ergebnis hatte die Befassung der Kunstkommission?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. warum der Freundeskreis Kultur Bahnhof Eller dazu genötigt werden soll, den bisherigen Vertrag von sich aus zu kündigen?
2. welche Vor- und welche Nachteile sowohl der Stadt als auch dem Freundeskreis Kultur Bahnhof Eller aus einem Gewerbemietvertrag gegenüber dem jetzigen Vertrag entstehen?
3. warum dem Freundeskreis Kultur Bahnhof Eller seit Neuestem eine Frist zur Vertragskündigung bis Januar 2025 gesetzt worden ist und was bei Überschreitung der Frist geschehen soll?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat im August 2023 die Prüfung der Anordnung von Tempo 30 auf der Gerresheimer Landstraße zwischen Dellestraße und Kreisverkehr beschlossen. Im Oktober 2023 hat die Verwaltung mitgeteilt: „Auf Basis der aktuellen Straßenverkehrsordnung ist eine Einzelfallprüfung für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im direkten Umfeld der Kindertagesstätte Gerresheimer Landstraße 110 sowie östlich der Straße Am Strasserfeld bis Erkrather Straße aus Lärmschutzgründen zulässig. Insofern ist eine Gesamtbetrachtung des kompletten gewünschten Straßenzuges auf die Verhältnismäßigkeit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich, ebenso die Klärung einer streckenbezogenen bzw. möglichen Zonenregelung. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Anfragen und Beschlüsse aus dem gesamten Stadtgebiet kann ein konkreter Zeitpunkt einer abschließenden Einzelfallprüfung nicht genannt werden."
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
im März 2021 hat die Bezirksvertretung die Einrichtung indirekter Linksabbiegeführungen für den Radverkehr an der o.g. Kreuzung beschlossen. Die Verwaltung hat hierzu im September 2022 mitgeteilt: „Die Möglichkeiten von indirekten Linksabbiegern am Knotenpunkt Heidelberger Straße/ Karlsruher Straße/ Alt-Eller wurde von der Verwaltung geprüft und wurde aufgrund der Größe des Knotenpunktes sowie mit den einhergehenden Schwierigkeiten bei der Anpassung der Lichtsignalanlage für ungeeignet eingestuft. Das Schaffen einer geeigneten Abbiegebeziehung für den Radverkehr ist daher im gesamten Zusammenhang einer Umplanung des Knotenpunktes zu sehen. Daher kann aktuell noch keine Zeitplanung für die Maßnahme vorgelegt werden."
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit der Firma Rheinmetall ein Pilotprojekt in Düsseldorf-Unterbach aufzusetzen, um E-Ladepunkte in Bordsteinen zu testen und ggf. zu etablieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Straßenbelag auf dem Kamper Weg in Höhe der Hausnummern 120-122 wieder so eben herzustellen, wie er vor den Bauarbeiten war.
Vor einigen Wochen wurde der Kamper Weg in Höhe der Hausnummern 120-122 aufgerissen, da neue Leitungen gelegt werden mussten. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde die Fahrbahn nicht wieder so hergerichtet, wie sie vorher war. Beim Überfahren merkt man die Unebenheit auf der Straße und die Anwohnerinnen und Anwohnern beklagen nunmehr die Lautstärke der Fahrzeuge beim Überfahren dieser Stelle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig den Radweg und Gehweg auf der Westseite der Bernburger Str. im Teilstück vom Gymnasium Bernburger Straße (Überweg zur Anhalter Straße) bis zum August-Leven-Weg durch das Vz. 1022- 10 (von Süden kommend) auch in Gegenrichtung zur Benutzung durch den Radverkehr freizugeben. Das nördliche Ende der Freigabe ist (von Süden kommend) auf Höhe des Laternenmastes unmittelbar südlich der Bahnbrücke durch Vz. 1022-10 mit dem Zusatz „Ende" klarzustellen und für den von Norden kommenden Fuß- und Radverkehr ist durch Vz. 1000-33 darauf hinzuweisen, dass mit gegenläufigem Radverkehr zu rechnen ist. 2. Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen zum aktuellen Stand der Planung von Radverkehrsanlagen auf den Radhauptnetz-Abschnitten - Erkrather Straße - Reisholzer Straße - Gatherweg und Am Stufstock - Karl-Geusen-Straße und Ludwigshafener Straße - Klein Eller - Bernburger Straße - Heidelberger Straße und Deutzer Straße zu berichten.
zu 1: Schüler und Schülerinnen vom Gymnasium Bernburger Straße, die nach Eller West über den Auguste-Leven-Weg fahren, fahren heute schon auf dem Radweg in beide Richtungen. Dies würden wir gerne durch entsprechende Beschilderung legalisieren. Das gleiche Problem haben alle Radfahrenden, die von Eller/Anhalter Str. kommend die Bernburger Str. überqueren und anschließend weiter nach Eller-West fahren möchten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, intensiv auf die Deutsche Telekom einzuwirken, um einen Abbau der nicht mehr benötigten Telefonsäulen in Stadtbezirk 08 zeitnah zu erreichen.
In Stadtbezirk 08 befinden nach ihrer Deaktivierung vor bereits mehreren Jahren noch zahlreiche Telefonzellen und -säulen. Diese sind weitestgehend zerstört und verschmutzt. Sie verstärken einen Eindruck der Ungepflegtheit des Stadtbezirks und können ggf. auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Beschädigungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden, werden - trotz anderslautender Ankündigung - nicht mehr beseitigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gerade an Orten, an denen Bürgerinnen und Bürger ggf. über einen längeren Zeitraum warten müssen, fällt Abfall an. Es ist zu beobachten, dass insbesondere an Haltestellen der Rheinbahn, wo kein Behälter vorhanden ist, eine stärkere Verschmutzung zu erkennen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Gerresheimer Landstraße im Bereich der Hausnummern 78-96 Plätze für Fahrradbügel zu prüfen und der Bezirksvertretung vorzustellen.
Insbesondere in den Sommermonaten wird dieser Bereich von vielen Fahrradfahrern aufgesucht, die aber leider oftmals keine Möglichkeit finden, ihre Fahrräder anzuschießen. Einzelne Fahrradbügel wären hier hilfreich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die beiden Kurvenbereiche innerhalb der Kissinger Straße im Bereich der Hausnummern 95 bzw. 54 und 23-33 bzw. 14- 32 für den Zweirichtungs-Radverkehr zu überprüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder einen markierten Fahrrad-Bereich zu entschärfen.
Aus der Bürgerschaft wurde die Besorgnis geäußert, dass insbesondere in den beiden oben genannten Bereichen nach Wiederfreigabe des Fahrradverkehrs gegen die Einbahnstraße der Begegnungsverkehr zwischen Autofahrern und den dann wieder gegen die Einbahnstraße fahrenden Fahrradfahrern zu gefährlichen Begegnungen führen würde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Oberfläche des Auguste-Leven-Wegs zeitnah zu sanieren.
Der Zustand des Auguste-Leven-Wegs ist schlecht; Fahrradfahren ist dort kaum mehr möglich; eine zeitnahe Sanierung ist geboten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 spricht sich gegen eine Trennung der Niederflur- und Hochflurverkehre auf dem Korridor Schlesische Straße bis Vennhauser Allee aus. Die Verwaltung wird daher gebeten, ausgehend von der Machbarkeitsstudie „Barrierefreies Eller" und den Beschlüssen der Bezirksvertretung 8 nunmehr die planerischen Vorarbeiten zur Schaffung barrierefreier Hochflurhaltestellen zunächst an den Haltestellen Schlesische Straße, Jägerstraße und Vennhauser Allee sowie für barrierefreie Niederflurhaltestellen an den genannten Haltestellen und den Haltestellen Am Hackenbruch, Eller Mitte und Alt Eller voranzutreiben. Die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle Eller Mitte (Hochflur) wird bis zur Fertigstellung der vorgenannten Haltestellen zurückgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig a) an der nordwestlichen Kreuzungsecke die Radverkehrsfurt entlang der Reisholzer Straße (FR Eller) bereits vor der Fußgängerfurt anzu markieren und roteinzufärben und im Bereich der Kreuzung der Radfurten klarer darzustellen, da die Radaufleitung auf die Fahrbahn durch den Signalmast sehr nah an dem MIV-Fahrstreifen erfolgt und rechtsabbiegender MIV aktuell häufig unmittelbar in die Radfurt fährt, bevor er an der Fußgängerfurt anhält; b) nach der Auswertung der des Testfelds Lastring die Radfurten im Kreuzungsbereich zeitnah roteinzufärben, c) für die MIV-Rechtsabbieger in den Kuthsweg (und, falls möglich, in die Schlesische Straße) jeweils ein orangenen Warnblinklicht an der Fußgänger-LZA zu ergänzen, das auf die Fußgängerfurt hinweist, d) die am im März 2021 von der BV 8 beschlossenen indirekten Linksabbiegeführungen für den Radverkehr nunmehr zu ergänzen (vgl. Info-Vorlage BV8/087/2021), da der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Schlesische Straße nicht kurzfristig absehbar ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Lärmaktionsplanung ist in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen. Grundlage bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie, welche die deutschen Städte und Gemeinden über § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, den Lärmaktionsplan regelmäßig fortzuschreiben. Im Lärmaktionsplan ist ein abgestimmtes Konzept zur Vermeidung, Verminderung und Beseitigung schädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm festzulegen. Dazu zählen der Lärm von Kfz- und Straßenbahn-, Eisenbahn- und Flugverkehr als Verkehrslärmarten sowie die Geräusche ausgehend von bestimmten Industrie- und Hafenanlagen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, die Markierung der für Fahrradfahrer reservierten Flächen an den Ampeln Dietrichstraße, Rütgerstraße und Anhalter Straße zeitnah zu erneuern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, die Altpapiercontainer probeweise für eine Dauer von drei Monaten zu entfernen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass der Anschlussgrad an die blaue Tonne in den Bereichen Dillenburger Weg und Darmstädter Straße inzwischen sehr hoch ist. Die benannten Papiercontainer wurden daher am 15.10.2024 von der AWISTA eingezogen. Vor dem Hintergrund, dass der Leerungsrhythmus der blauen Tonnen in Düsseldorf ab April 2025 von 14-täglich auf wöchentlich erhöht wird - und dann das doppelte Leerungsvolumen zur Verfügung steht - plant die Verwaltung eine Prüfung der Notwendigkeit der Containerstandorte stadtweit ab ca. Mai 2025.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, wo im Stadtbezirk 8 Baumscheiben (z. B. durch das Setzen von Randsteinen) eingefasst werden können, damit man diese besser bepflanzen und pflegen kann. Als Pilotprojekt sollen kurzfristig die Baumscheiben an der Schlesischen Straße und am Gatherweg auf den Weg gebracht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob die bestehende Tempo- 30-Zone auf der Darmstädter Straße zwischen Sturmstraße und Auguste- Leven-Weg auf die Weinheimer Straße bis nordöstlich der Einmündung Bensheimer Straße erweitert werden kann, (auch) um sie mit den beiden Tempo-30-Zonen Bensheimer Straße und Weinheimer Straße zu verbinden. Bei positivem Prüfergebnis wird die Verwaltung gebeten, die Beschilderung entsprechend vorzunehmen und am Beginn der 30-Zone ein „30"-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzubringen. Sollte die Erweiterung nicht zulässig sein, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Beschilderung streckenbezogen Tempo 30 auf dem Abschnitt möglich ist, hilfsweise eine Beschilderung von Tempo 30 zur Nachtzeit.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob im Zuge des Glasfasernetzausbaus in der Karl-Frech-Straße auch gleichzeitig die Gaslaternen auf die moderne LED-Technik umgerüstet werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 44. Kalenderwoche insgesamt 10 Bäume und in der 46. Kalenderwoche insgesamt 10 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations- Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt zu der Beleuchtung des Auguste-Leven-Wegs mit, dass die vorhandene Beleuchtung des Auguste-Leven-Wegs ausgefallen ist und - sobald der Grünschnitt durch die angrenzenden Grundstückseigentümer erfolgt ist - erneuert werden soll. Die Kosten betragen rund 85.000 EUR und werden aus den Ansatzmitteln „Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung" finanziert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung um Auskunft über den Stand der Planungen, die für Fahrradfahrer gefährliche Einmündung des Radwegs an der Weinheimer Straße zu überarbeiten; durch die unmittelbar vor der Einmündung parkenden Fahrzeuge können Fahrradfahrer oft nur sehr kurz vor dem Einmünden von Autofahrern wahrgenommen werden; die Bezirksvertretung 8 hat einen Antrag auf Überarbeitung bereits vor mehr als einem Jahr an die Verwaltung gestellt, die Verwaltung hat signalisiert, dass eine Überarbeitung sinnvoll wäre, bisher ist aber nichts dergleichen geschehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob auf der Straße Alt-Eller die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Nähe der KiTa Alt-Eller möglich ist. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Knotenpunkte der Straße Alt- Eller mit der Bernburger Straße sowie der Gumbertstraße signalisiert sind. Der Abstand des Zugangs zur Kita und der Fußgängerfurt Bernburger Straße / Alt-Eller beträgt nur ca. 80m. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen dürfen FGÜ nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Daher kann dem Beschluss aus Verwaltungssicht nicht nachgekommen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zwei Müllkörbe im Verlauf der Roßbachstraße an den zur Verfügung stehenden Laternen anzubringen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass auf der Roßbachstraße bereits zwei Hängepapierkörbe vorhanden sind, einer an der Ecke Schweidnitzer Straße und einer an der Ecke Breslauer Straße. Aus nicht bekannten Gründen war der Behälter an der Ecke Torgauer Straße zum Zeitpunkt einer Ortskontrolle nicht mehr vorhanden, sodass die AWISTA GmbH gebeten wurde, diesen wieder kurzfristig anzubringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, in und um den Eller Forst Hinweisschilder auf den Gedenkstein für Else Gores aufzustellen und die Karten im Eller Forst entsprechend zu aktualisieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, wie durch kurzfristige Maßnahmen das verstärkte Parken von Wohnmobilen und Anhängern am Ende der Schlesischen Straße zwischen Schweidnitzer Straße und dem Nachbarschaftspark eingedämmt werden kann und ob sich der Bereich für die Einrichtung von Bewohnerparken eignet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sogenannte „Tiny Forests“ (im Weiteren als urbane Miniwälder bezeichnet) gehen auf Forschungen des japanischen Pflanzensoziologen Akira Miyawaki zurück. Dabei werden relativ kleine Flächen von rund 100 bis 300 m² dicht bepflanzt mit einer Anzahl von rund 3 -7 Gehölzen je Quadratmeter. Durch diese hohe Pflanzdichte und dem damit verbundenen Konkurrenzdruck entsteht in relativ kurzer Zeit eine hohe Biomasse, die sich positiv auf das Mikroklima der Umgebung auswirkt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung: Die Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) hat im städtischem Auftrag die Verlegung der Gemeinschaftshauptschule Bernburger Straße 44 an die Vennhauser Allee 167 geplant. Darüber hinaus werden die vorhandenen Gebäude der Alfred- Herrhausen-Förderschule und die Gebäude des Zentrums für Berufsorientierung und Übergangsmanagement größtenteils durch Neubauten ersetzt. Im Zusammenhang mit den geplanten Schulneubauten wurden auch die Stellplatz- und Zufahrtsmöglichkeiten neu angeordnet. Daher muss die Haltestelle „Am Ellerforst" verlegt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 48. Kalenderwoche insgesamt 7 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, sofern erforderlich, die gesamtstädtische Priorisierung der Radverkehrsmaßnahmen, die dem OVA am 30.10.2024 vorgelegt werden soll, entsprechend anzupassen. Sofern eine Anpassung nicht erfolgt, wird nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung beantragt, dem OVA die vorgenannten Ziff. 1+2 (Planung und Ausführung) und 3+4 (Planung) als Vorschlag der Bezirksvertretung 8 mit der Entscheidung über die Priorisierung der Maßnahmen 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung: Die öffentlichen Kanäle im Bereich der Straßen Am Strasserfeld von Vennstraße bis Akazienstraße und Akazienstraße von Am Strasserfeld bis Ahornstraße weisen eine mangelnde Betriebssicherheit auf. Aus diesem Grund plant der Stadtentwässerungsbetrieb eine Erneuerung der Kanäle in offener Bauweise. Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme müssen die genannten Straßenabschnitte der Straße Am Strasserfeld und Akazienstraße grundhaft wiederhergestellt werden.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.