Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
04.11.2025 · Bezirksvertretung 3
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 04.11.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bestellt Herrn Marc Baumgarth zum Schriftführer.
Nach der Gemeindeordnung ist die Schriftführung von der Bezirksvertretung zu bestellen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den bisherigen Schriftführer der Bezirksvertretung 3, Herrn Marc Baumgarth, zum Schriftführer der Bezirksvertretung 3 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) Frau Elonore Ibheiß und Herrn Ulrich Schweitzer (beide Seniorenrat) zu seniorenrelevanten Themen, Herrn Ben Schiffers und in vertretender Funktion Herrn Felix Ulrich (beide Jugendrat) zu jugendrelevanten Themen, Frau Viola Steinbeck und in vertretender Funktion Christiane Andrée (beide Behindertenrat) zu behindertenrelevanten Themen zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 3 mit Rederecht bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Bilker Allee 82 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist.
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben mit der tageweisen Vermietung von Appartements im Mischgebiet zulässig. Die Attikahöhe von 8,84 m liegt leicht unterhalb der Traufhöhe der Bilker Allee 84 mit 9,00 m. Das Grundstück bleibt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nahezu unverändert. Der neue Gebäudeteil orientiert sich hierbei exakt an der Nachbarbebauung Bilker Allee 84.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage sowie der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung und der Baugrenze.
Das geplante Bauvorhaben an der Friedrichstraße 61a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5475/045, der hinsichtlich der Art der Nutzung ein „D"-Gebiet (Geschäftsgebiet) festsetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan Baugrenzen entlang der Straßenbegrenzungslinie fest. Das Vorhaben wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, nach der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Die Planung umfasst den Abbruch des Bestandgebäudes sowie den Neubau eines VI - geschossigen Wohn- und Geschäftshauses und eines III-geschossigen Hofgebäudes. Straßenseitig ist eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss geplant. Im 1. bis zum 6. Obergeschoss und im neu geplanten Hofgebäude sollen insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen. Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Baugrenzen und der Festsetzungen zur Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage.
Das Vorhabengrundstück Volmerswerther Straße 7, 7a, 7b, 7c, 7d, 7e, 7f, 7g, 7h befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 03/028 „Westlich Volmerswerther Straße", rechtskräftig seit dem 04.12.2021, und wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Aachener Straße - barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Südring mit Einrichtung von Radverkehrsanlagen zwischen der Straße Im Dahlacker und Aachener Platz die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 12.591.306,62 EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Anlass zur Planung stellt der entsprechend des gesetzlichen Auftrages (§8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz) erforderliche, barrierefreie Ausbau der in der Aachener Straße in D-Bilk liegenden Stadtbahnhaltestelle „Südring" dar, die von den Niederflurstadtbahnlinien U71 und U83 bedient wird. Im Zuge der Maßnahme wird darüber hinaus der Umbau des Straßenraums zwischen „Im Dahlacker" und „Aachener Platz" notwendig, da im Zulauf zur Haltestelle zum einen eine Anpassung der Gleislage erfolgen muss, zum anderen d ie Herstellung richtlinienkonformer Radverkehrsanlagen verfolgt wird. Der Abschnitt „Im Dahlacker" bis „Südring" stellt eine Lücke im Radhauptnetz dar, die mit Umsetzung der Planung geschlossen werden soll. Der gegenwärtige Straßenzustand erfordert zudem i n weiten Teilen des Planungsbereiches einen grundhaften Neubau des Straßenkörpers und der fahrbahnbegleitenden Bordsteine.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten.
Hammer Deich: Neben seiner Schutzfunktion gilt der Hammer Deich vielen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern ebenso als Naherholungsgebiet. Aus der Bürgerschaft kam nun der Wunsch nach zusätzlichen Sitzgelegenheiten auf einem bisher freien Abschnitt. Nach Prüfung durch den Stadtentwässerungsbetrieb wäre auf Aufstellung von zwei Bänken grundsätzlich möglich, wenn die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt würden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein DJK Sportverein Sparta Bilk e.V. Düsseldorf Maßnahme Sanierung der WC-Anlagen auf der Vereinssportanlage Fährstraße 51 Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 14.632,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Mitgliederstatistik 2025: Anteil % Gesamt: 656 männlich: 550 weiblich: 37 divers 69 keine Angabe 0 Jugendanteil (0-18 Jahre): 345 53 männlich: 341 52 weiblich: 2 0,5 divers 2 0,5 keine Angabe 0 0 Der DJK Sportverein Sparta Bilk e.V. Düsseldorf (Sparta) ist per langjährigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage Fährstraße 51 in Düsseldorf-Hamm ansässig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Installation eines festen Wasseranschlusses einen Zuschuss. 8.000,00 € DJK Sparta Bilk e.V. Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Modernisierung und Sanierung einer Toilettenanlage einen Zuschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung Informiert die Bezirksvertretung 3 und bittet die beigefügte Planung zur Kenntnis zu nehmen: Auf der Hammer Dorfstraße ist gemäß der beigefügten Planung S -1830-109/-110 in zwei Teilbereichen mit jeweils überbreitem Gehweg, Abschnitt Am Kuhtor bis Nr. 81/82 sowie Abschnitt De Blääk bis Am Kuhtor (Höhe -Haus-Nr. 97) die Einrichtung von halbseitigem Gehwegparken vorgesehen.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.