Sitzung · Sitzung beendet
Schulausschuss
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Sitzung kompakt
12.05.2026 · Schulausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Schulausschuss hat am 12. Mai 2026 im Rathaus mehrere wichtige Themen beraten und beschlossen. Unter anderem wurde die Umbenennung der KGS Hermann-Gmeiner-Schule empfohlen und schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg einstimmig beschlossen.
In der Sitzung des Schulausschusses am 12. Mai 2026 wurden verschiedene Tagesordnungspunkte behandelt. Die Tagesordnung umfasste die Genehmigung der Niederschrift, Anfragen zu aktuellen Themen sowie Anträge von Ratsfraktionen. Insgesamt wurden neun Vorlagen besprochen.
Der Schulausschuss ist ein wichtiges Gremium der Stadt Düsseldorf, das sich mit schulischen Angelegenheiten befasst. Die heutigen Themen spiegeln aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Bildungsbereich wider.
Die Umbenennung der KGS Hermann-Gmeiner-Schule in Frida Kahlo Schule wurde einstimmig empfohlen, um sich von den Missbrauchsvorwürfen gegen den Namensgeber zu distanzieren. Zudem wurden schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg beschlossen, die eine Erhöhung der Zügigkeit in mehreren Bildungsgängen vorsehen.
Die Bezirksvertretung 9 wird am 3. Juli 2026 über die Umbenennung der Schule entscheiden. Die schulorganisatorischen Maßnahmen treten zum 1. August 2026 in Kraft.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 14. Mai 2026 · gpt-4o-mini
Schulausschuss · Sitzung vom 12.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 06.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
und ob eine Erweiterung bereits bestehender Angebote geplant sei.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/036/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf vom 30.04.2026 zum Thema „Erweiterung und Entwicklung von schulischen Programmen im Bereich Mental Health" zur Sitzung des Schulausschusses am 12.05.2026 Vorbemerkung: Die Antworten zu den Fragen wurden mit dem Amt für Soziales und Jugend und dem Gesundheitsamt abgestimmt. Frage 1: Welche in Düsseldorf bereits bestehenden Programme/Formate wurden bisher erweitert? (Bitte aufzählen nach jeweiligem Programm/Format und Erweiterung.) Antwort: Die Planung und Durchführung von Programmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit jugendlicher Schülerinnen und Schülern liegt als innere Schulangelegenheit grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen weiterführenden Schulen. Die Verwaltung hat daher keinen Überblick über alle an Schulen bestehenden Programme oder Formate. Folgende Programme und Formate des Zentrums für Schulpsychologie und (städtischer) Kooperationspartner wurden seit 2025 erweitert: Die Kapazitäten des Zentrums für Schulpsychologie wurden seit 2025 sowohl in Bezug auf Einzelfallberatungen psychisch belasteter Schüler*innen und ihrer Eltern als auch in Bezug auf Beratungen in Schulen sowie Krise- und Kinderschutzberatungen ausgebaut, in allen genannten Bereichen steigen die Fallzahlen kontinuierlich an. Das Zentrum für Schulpsychologie hat die bestehende Gruppe für Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit Prüfungsangst zu einer Fachkräfte-Fortbildung ausgeweitet. Im Sinne eines „Train-the-Trainers" Ansatzes werden Schulsozialarbeitende an weiterführenden Schulen in der eigenen Durchführung der Gruppe geschult. Die Kooperationsvereinbarung der Düsseldorfer Beratungsstellen der Jugendhilfe mit dem Zentrum für Schulpsychologie aus 2019 wurde evaluiert und fortgeschrieben. In dieser werden Schnittstellen, Ebenen der Zusammenarbeit, Rollenklärungen sowie Verweisstrukturen zwischen den Beratungsstellen beschrieben, u.a. auch im Bereich der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. 1 Das niederschwellige therapeutische Angebot Relieve der städtischen Jugend- und Elternberatungsstelle wurde für das Jahr 2026 verlängert. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit psychischen, psychosozialen und familiären Belastungen zu kämpfen haben. https://www.duesseldorf.de/relieve Das digitale Jugendhilfeangebot der Hilfe-App „Between the Lines" https://www.duesseldorf.de/djeb/digitale-angebote/between-the-lines wurde in 2025 um Präsenzworkshops zur psychischen Gesundheit in Schulen erweitert. Die Kommunikation zur App erfolgt über die Schulsozialarbeit, die dabei eine wichtige Schnittstellenfunktion übernimmt. An vier weiterführenden Schulen konnten in der Woche der psychischen Gesundheit im Herbst Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 für das Thema mentale Gesundheit sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt stand die Entstigmatisierung psychischer Belastungen sowie die Förderung eines achtsamen und respektvollen Umgangs mit mentaler Gesundheit. Für das Schuljahr 2026/2027 ist die Umsetzung einer Wanderausstellung zum Thema psychische Gesundheit an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen beabsichtigt. Darüber hinaus wird das Thema „Psychische Gesundheit" im Rahmen der Schulsozialarbeit als Themenschwerpunkt stadtweit bearbeitet. Über die Schulsozialarbeit können entsprechende Unterstützungs- und Präventionsangebote bedarfsgerecht koordiniert bzw. umgesetzt werden. Die Schulsozialarbeit steht dazu in engem Austausch mit der Schulpsychologie, der Jugend- und Elternberatungsstelle und der Fachstelle zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Aus dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Jugendförderung) werden außerdem folgende Programme gesteuert und kontinuierlich neuen Klassen zur Verfügung gestellt: „Klasse 2000 - Stark und Gesund in der Grundschule" ist ein Unterrichtsprogramm zur Stärkung der Resilienz, zur Gesundheitsförderung sowie zur Sucht- und Gewaltprävention. Das Programm richtet sich an Kinder in den Klassen 1 bis 4 und vermittelt den Kindern Kenntnisse, Haltungen und Fertigkeiten, mit denen sie ihren Alltag bewältigen können, sich wohl fühlen und gesund bleiben. Das Programm wird in den Schulen von den Schulsozialarbeitenden koordiniert. „Schule mit gelebter Suchtprävention" besteht aus Workshops ab Klasse 7, die im Rahmen einer Kooperation zwischen der Fachstelle Crosspoint und Schule (Schulsozialarbeit und Lehrkräfte) angeboten werden. Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb von Informationen und Kompetenzen rund um das Thema Sucht und Suchtmittel. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu befähigt, sich selbstkritisch mit Konsum und süchtigen Verhaltensweisen auseinanderzusetzen. Entscheidungs- und Selbstbehauptungskompetenzen werden gefördert. 2 Frage 2: Welche neuen Programme/Formate wurden bisher unter städtischer Beteiligung entwickelt? (Bitte aufzählen nach Programm/Format.) Antwort: Das Zentrum für Schulpsychologie hat Ende 2025 einen Basisworkshop für Schülerinnen und Schüler der SEK I zum Thema „Mental Health - Basiswissen psychische Gesundheit" entwickelt. Dieser Workshop kann flexibel an Schulen angeboten werden, Kapazitäten für einen regelmäßigen Einsatz bei Bedarf wurden geschaffen. Entsprechend des im KJSG verankerten erweiterten Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche ist Anfang 2026 die Offene Sprechzeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestartet, die an drei festen Wochentagen jeweils 15-16 Uhr im Jugendinformationszentrum zeTT stattfindet. Es handelt sich um einen eine amts- und trägerübergreifende Kooperation von Jugend- und Elternberatung (Amt für Soziales und Jugend), AWO-Jugendberatung, Jugendberatung des SKFM, Fachstelle zur Stärkung der psychischen Gesundheit (Gesundheitsamt) und Zentrum für Schulpsychologie (Amt für Schule und Bildung). Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und ohne Anmeldung und bietet jungen Menschen bis 27 Jahre einen ergänzenden niederschwelligen Zugang zu qualifizierter psychosozialer Erstberatung. https://www.duesseldorf.de/djeb/junge-menschen Frage 3: Ist geplant, die von städtischer Seite aus angekündigten Angebotserweiterungen im Bereich der mentalen Gesundheit ab nächstem Schuljahr umzusetzen? (Bitte um Auflistung möglicher Planungen und zeitlicher Abfolge.) Antwort: Alle oben genannten Erweiterungen und Neuentwicklungen werden bereits umgesetzt und im beruflichen Alltag der beteiligten Institutionen gelebt. Eine bedarfsorientierte Weiterführung im kommenden Schuljahr ist vorgesehen. 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Sportvereine bieten die „Bewegte Schulkindbetreuung“ im laufenden Schuljahr 2025/26 an?
2. Wie soll die „Bewegte Schulkindbetreuung“ in das neue modulare Ganztagskonzept ab dem Schuljahr 2026/27 integriert werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/038/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 12.05.2026 Anfrage der SPD/Volt Ratsfraktion: Sachstand Bewegte Schulkindbetreuung in Sportvereinen - Ausweitung und Integration in das neue Ganztagskonzept Frage 1: Wie viele Sportvereine bieten die „Bewegte Schulkindbetreuung" im laufenden Schuljahr 2025/26 an? Antwort: Aktuell bieten 9 Sportvereinsstandorte, teils mit mehreren Gruppen, die Bewegte Schulkindbetreuung an. Frage 2: Wie soll die „Bewegte Schulkindbetreuung" in das neue modulare Ganztagskonzept ab dem Schuljahr 2026/27 integriert werden? Antwort: Der jeweilige Sportverein fungiert zukünftig über den Stadtsportbund als Träger der freien Jugendhilfe, analog zu der schulischen Ganztagsbetreuung. Hierfür werden die Verträge mit den Sportvereinen angepasst und werden in Zukunft den Verträgen ähneln, die für die Ganztagsangebote in den Schulen geschlossen werden. Die Angebote der bewegten Schulkindbetreuung werden dabei voraussichtlich im Rahmen des 15 Uhr und des 16 Uhr- Modells (jeweils mit Mittagessen) bei den Sportvereinen wählbar sein. Zudem sind die Angebote der Bewegten Schulkindbetreuung in die Elternbeitragssatzung aufgenommen worden. Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Angebot angesichts der bestehenden Wartelisten und des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auszuweiten? Antwort: Der Verwaltung sind keine größeren Wartelisten der Sportvereine bekannt, einige Vereine haben noch Plätze frei. Das Amt für Schule und Bildung befindet sich hinsichtlich des Ausbaus der bewegten Schulkindbetreuung im Austausch mit dem Stadtsportbund und den Sportvereinen und unterstützt diesen grundsätzlich, bspw. durch die Prüfung potentieller Räumlichkeitserweiterungen auf Geeignetheit. Der regelmäßige Austausch zwischen dem Stadtsportbund und dem Amt 40 beinhaltet insbesondere auch die organisatorischen und finanziellen Aspekte des Ausbaus, ebenso wie die Qualifizierung des Betreuungspersonals. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bestandsaufnahme: Wie viele Spielhallen sowie Wett- bzw. Tippbüros sind aktuell im Stadtgebiet Düsseldorf genehmigt und in Betrieb (bitte getrennt nach Spielhallen und Wettbüros ausweisen)?
2. Räumliche Nähe zu Schulen: Welche dieser Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros befinden sich in räumlicher Nähe zu Schulen im Stadtgebiet Düsseldorf?
3. Bewertung und rechtlicher Rahmen: Welche gesetzlichen Abstandsregelungen gelten derzeit in Düsseldorf bzw. Nordrhein-Westfalen für Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros in Bezug auf Schulen und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros stellen insbesondere im direkten Umfeld von Schulen ein sensibles Thema dar. Kinder und Jugendliche sind im schulischen Alltag besonders schutzbedürftig und sollen nicht frühzeitig mit Glücksspielangeboten oder entsprechender Werbung konfrontiert werden. Eine transparente Übersicht über Anzahl, Standorte und Abstände von Spielhallen und Wettbüros zu Schulen ist notwendig, um mögliche Risiken für den Jugendschutz sowie negative Auswirkungen auf das schulische Umfeld bewerten zu können. Die Anfrage dient daher der sachlichen Grundlage für eine politische Bewertung und gegebenenfalls als Basis für das Erkennen von weiterem Handlungsbedarf.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/039/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI Spielhallen und Wett- oder Tippbüros in der Umgebung der Düsseldorfer Schulen Frage 1: Bestandsaufnahme: Wie viele Spielhallen sowie Wett- bzw. Tippbüros sind aktuell im Stadtgebiet Düsseldorf genehmigt und in Betrieb (bitte getrennt nach Spielhallen und Wettbüros ausweisen)? Antwort: In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden zurzeit 64 Spielhallen (an 45 Standorten) betrieben. Für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Wettannahmestellen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Aus diesem Grund kann die Frage nach der Anzahl der erlaubten Betriebe von hier nicht beantwortet werden. Frage 2: Räumliche Nähe zu Schulen: Welche dieser Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros befinden sich in räumlicher Nähe zu Schulen im Stadtgebiet Düsseldorf? Ich bitte um eine tabellarische Auflistung mit folgenden Angaben: Name und Adresse der Schule; Schulform; Name und Adresse der jeweiligen Spielhalle bzw. des Wett- oder Tippbüros; Tatsächliche Entfernung zwischen Schule und Spielhalle/Wettbüro (in Metern) Antwort: Die gesetzlichen Mindestabstände zu Schulen gelten nicht für Spielhallen, die vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages erlaubt wurden. Dies ist bei allen Spielhallen in Düsseldorf der Fall, so dass die Abstände zu Schulen nicht ermittelt wurden. Die Ermittlung der Abstände von Wettannahmestellen zu Schulen obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Frage 1). Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Seite 1/2 Frage 3: Bewertung und rechtlicher Rahmen: Welche gesetzlichen Abstandsregelungen gelten derzeit in Düsseldorf bzw. Nordrhein-Westfalen für Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros in Bezug auf Schulen und wie wird deren Einhaltung kontrolliert? Antwort: Nach § 12 Abs. 12 bzw. § 16 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatvertrages (AG GlüStV NRW) sollen Wettannahmestellen und Spielhallen nicht in räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen betrieben werden; dabei soll regelmäßig ein Mindestabstand von 350 Metern zu Grunde gelegt werden. Maßgeblich für die Berechnung des Mindestabstandes ist die Luftlinie zwischen dem Eingang der Wettannahmestelle bzw. Spielhalle und der Grenze des Schulgrundstückes. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalles kann vom Mindestabstand abgewichen werden. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Erfahrungen liegen mit den derzeit angebotenen Erste-Hilfe-Kursen in den neunten Klassen vor, insbesondere hinsichtlich Teilnahmequote, Qualität und Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften?
2. Besteht aus Sicht der Stadt die Möglichkeit, Erste-Hilfe-Kurse oder sogenannte „Pflasterführscheine“ bereits früher anzubieten, insbesondere an städtischen Grundschulen oder spätestens ab dem 5. Schuljahr in weiterführenden Schulen?
3. Welche Erfahrungen gibt es hierzu in anderen Städten, und stehen ausreichend qualifizierte Anbieter zur Verfügung, um entsprechende Angebote für jüngere Altersgruppen umzusetzen?
Erste-Hilfe-Kenntnisse stellen eine grundlegende gesellschaftliche Kompetenz dar, die im Ernstfall lebensrettend sein kann und daher möglichst früh vermittelt werden sollte. Die bisherige Konzentration entsprechender Angebote auf höhere Jahrgangsstufen wirft die Frage auf, ob eine frühere Heranführung von Kindern an einfache Maßnahmen der Ersten Hilfe sinnvoll und umsetzbar ist. Gleichzeitig ist eine Bewertung der bestehenden Kurse notwendig, um deren Reichweite, Akzeptanz und Qualität einschätzen und gegebenenfalls weiterentwickeln zu können. Darüber hinaus können Erfahrungen aus anderen Städten sowie die Verfügbarkeit qualifizierter Anbieter wichtige Hinweise darauf geben, wie entsprechende Angebote strukturiert und nachhaltig ausgebaut werden können.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/040/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 12.05.2026 Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Erste-Hilfe-Kurse an Düsseldorfs Schulen Frage 1: Welche Erfahrungen liegen mit den derzeit angebotenen Erste-Hilfe-Kursen in den neunten Klassen vor, insbesondere hinsichtlich Teilnahmequote, Qualität und Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften? Antwort: Die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen in den neunten Klassen ist seit mehreren Jahren ein fester Bestandteil an Düsseldorfer Schulen und wird verbindlich in die jeweilige Jahresplanung der Schulen integriert. Die Finanzierung erfolgt regelmäßig über ein jährlich bereitgestelltes Budget aus dem Kernhaushalt des Gesundheitsamtes; ergänzend leisten die Schülerinnen und Schüler einen Eigenanteil in Höhe von 5 Euro. Partner für die Umsetzung des Projekts sind die Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser. Die Nachfrage nach diesen Kursen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und übersteigt inzwischen die verfügbaren finanziellen Mittel, so dass das bestehende Budget aktuell nicht mehr auskömmlich ist. Zur Teilnahmequote liegen keine systematischen Erhebungen vor, die Kurse werden jedoch im Klassenverband durchgeführt, so dass von einer hohen Beteiligung ausgegangen werden kann. Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften erreichen die Verwaltung nur vereinzelt. Frage 2: Besteht aus Sicht der Stadt die Möglichkeit, Erste-Hilfe-Kurse oder sogenannte „Pflasterführerscheine" bereits früher anzubieten, insbesondere an städtischen Grundschulen oder spätestens ab dem 5. Schuljahr in weiterführenden Schulen? Frage 3: Welche Erfahrungen gibt es hierzu in anderen Städten, und stehen ausreichend qualifizierte Anbieter zur Verfügung, um entsprechende Angebote für jüngere Altersgruppen umzusetzen? Antwort zu Frage 2 und 3: Mit dem Runderlass „Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7" des Ministeriums für Schule und Bildung vom 1. Dezember 2025 soll ab dem Schuljahr 2026/2027 jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in den Klassen sieben, acht oder neun eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Nähere Informationen sind auf nachfolgender Internetseite zu finden: Seite 1 von 2 SCHUA/040/2026 Stadtdirektor Hintzsche https://www.land.nrw/pressemitteilung/schnell-handeln-um-leben-zu-retten-schulministerin- feller-startet-fortbildung-von Da der Runderlass noch nicht in Kraft getreten ist, können noch keine Erfahrungsberichte vorliegen. Da es sich zudem um eine innere Schulangelegenheit in der Zuständigkeit des Landes handelt, wird die kommunale Verwaltung auch in Zukunft keine Erfahrungsberichte geben oder die konkrete Umsetzung gestalten können. Darüber hinaus gehende Bedarfsanfragen der Schulen nach Erste-Hilfe-Kursen o.ä. liegen dem Amt für Schule und Bildung nicht vor. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bundesschülerkonferenz hat eine Kampagne gestartet, um auf Herausforderungen für die mentale Gesundheit von Heranwachsenden und Schüler:innen aufmerksam zu machen. Programme wie beispielsweise „Mental Health Coaches“ an Schulen wurden trotz hoher Nachfrage auf Bundesebene gestrichen. Dabei sind gerade solche niedrigschwelligen Unterstützungsangebote dringend erforderlich.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 folgende schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Redinghovenstr. 16, 40225 Düsseldorf, Schulnummer 188086 1. Erhöhung der Zügigkeit der Einjährigen Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und erweiterten Ersten Schulabschluss im Fachbereich Technik/ Naturwissenschaften, Berufsfeld Physik, Chemie, Biologie nach Anlage B1 der APO-BK von einen auf zwei Züge 2. Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung, Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik, nach Anlage A1.1 der APO-BK von vier auf fünf Züge 3. Errichtung des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung, Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration, gemäß Anlage A1.1 der APO-BK einzügig mit der Option auf Zweizügigkeit in Blockunterricht in gemeinsamer Beschulung mit dem fünfzügig in Blockunterricht geführten Bildungsgang, Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik.
Zu 1 Für das aktuelle Schuljahr wurde bereits eine Mehrklasse gebildet, da nach amtlicher Schulstatistik vom 15.10.2025 37 Lernende die obengenannte einjährige Berufsfachschule besuchen und somit die genehmigte Einzügigkeit überschritten wird. Zum aktuellen Zeitpunkt geht das Heinrich-Hertz-Berufskolleg davon aus, dass dieser Bildungsgang dauerhaft zweizügig beschult wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aufgrund der schweren Missbrauchsvorwürfe gegen den aktuellen Namensgeber der Schule hat die katholische Grundschule Hermann-Gmeiner-Schule, Schillstr . 7, 40599 Düsseldorf mit Schreiben vom 24.04.2026 den Antrag gestellt, zum Schutz der Kinder und um sich von den Vorwürfen gegen den Namensgeber zu distanzieren, den Schulnamen zu ändern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage Auf Grundlage der Runderlasse der zuständigen Ministerien vom 27. Februar 2026 besteht für Schulträger weiterhin die Möglichkeit, am Modell Deutschlandticket teilzunehmen. Dieses sieht vor, dass anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung ein Deutschlandticket erhalten und Selbstzahlende dieses zu einem vergünstigten Preis erwerben können. Voraussetzung hierfür ist die Entscheidung des Schulträgers zur Teilnahme sowie die Bereitschaft, die sich aus dem Modell ergebenden finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen. Dabei gilt, dass im Falle höherer Kosten gegenüber dem bisherigen System der Differenzbetrag durch den Schulträger aus eigenen Haushaltsmitteln zu tragen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung informiert gemäß Ziffer 2.14 der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Baumaßnahmen (GA Bau) halbjährlich in aggregierter Form über den Projektstatus der Maßnahmen der hochbauenden Ämter sowie der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) im Hochbaubereich ab einer Wertgrenze von 500.000 Euro. Die Controllingberichte sind jeweils in laufende und fertiggestellte Maßnahmen gegliedert. Die fertiggestellten Maßnahmen werden in zukünftigen Berichten nicht mehr aufgeführt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.