Vorlage AÖE/041/2026
Beigeordneter Jochen Kral
Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungs-schutz am 22.
Juni 2026
Hier: "Spielplätze unterhalb der Berichtsschwelle im BIC -Bericht"
Frage 1:
Welche der beschlossenen Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze liegen im
Zeitraum 2020 - 2026 hinsichtlich der entstandenen Ausgaben jeweils unterhalb der
Berichtsschwelle und tauchen daher nicht im BIC -Bericht auf (bitte tabellarisch mit den
jeweiligen Beträgen je Maßnahme auflisten)?
Antwort:
Die Verwaltung informiert gemäß Ziffer 2.14 der Geschäftsanweisung zur Durchführung von
Baumaßnahmen (GA Bau) halbjährlich in aggregierter Form über den Projektstatus der
Maßnahmen der hochbauenden Ämter sowie der Immobilien Projekt Management
Düsseldorf GmbH (IPM) im Hochbaubereich ab einer Wertgrenze von 500.000,00 Euro. Bei
den Baumaßnahmen an Kinderspielplätzen handelt es sich nicht um Hochbaumaßnahmen,
weshalb sie für diesen Bericht nicht betrachtet werden.
Frage 2:
Welche Sanierungs- und Neubaupreise je Quadratmeter im Betrachtungszeitraum 2020-
2026 liegen den Maßnahmen aus dem Masterplan zugrunde, gegliedert nach
Größenklassen (etwa kleiner als 500 Quadratmeter, 500 bis 1.500, 1.500 bis 3.000, größer
als 3.000 Quadratmeter) und nach Spielplatztyp (Wohnumfeld, Themen/Abenteuerspielplatz,
Waldspielplatz, Wasserspielplatz, Bolzplatz, Streetballanlage, Skate-/Bikeanlage; für Kinder
bis 14 Jahren sowie für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren)? Sollten Sie andere, ebenfalls
größenspezifische Unterschiede aufzeigende Größenklassen als die oben genannten im
Verwaltungsalltag nutzen, greifen Sie gerne auf diese zurück.
Antwort:
Die Quadratmeterpreise sind zum Beispiel abhängig von folgenden Kriterien, die
projektbezogen stark differieren können:
• Zustand der bestehenden Strukturen, bezogen auf Spielgeräte, Umfassungen,
Wegeflächen und Vegetationsbestand
• Lage im Raum, d.h. Notwendigkeit zusätzliche r Anbindungen
• Nutzerfrequentierung mit Auswirkungen auf die Materialwahl
• Anteil versiegelter Flächen sowohl im Bestand als auch in der Neuplanung
• Anzahl und Größe der Spielgeräte
• Technikausstattung zum Beispiel bei Wasserspielplätzen
• Notwendigkeit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zum Beispiel durch
Schaffung zusätzlicher Platzbereiche
Für die Bemessung der Bausumme für die Umgestaltung oder Neugestaltung von
Kinderspielplätzen sind das Verhältnis von Flächengrößen bzgl. Grünbereich zu befestigter
Fläche, bauliche Maßnahmen zu erforderlicher Spielgerätebeschaffung oder erforderlicher
Abbruch zu Wiederherstellungsaufwand entscheidend. Diese Aspekte, die regelmäßig mit
den aktuellen Ausschreibungsergebnissen abgeglichen werden, fließen dann in die
Budgetierungsplanung der unterschiedlichen Spielplatz-Baumaßnahmen.
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Frage 3:
Mit welchen Soll- Kennwerten (Quadratmeter öffentliche Spielplatzfläche je Einwohnerin und
Einwohner bis inklusive 14 sowie zwischen 15 und 18 Jahren, Erreichbarkeitsradius, Anteil
inklusiver Spielelemente) arbeitet die Stadt Düsseldorf bei der Spielplatzbedarfsplanung?
Antwort:
Im Rahmen der Erarbeitung der Grünordnungsrahmenplänen (GOP II) für die Stadtbezirke
werden Erreichbarkeits- und Versorgungsanalysen durchgeführt, die unter anderem die
Grundlage für die Spielplatzbedarfsplanung darstellen.
Die Erreichbarkeit wird aus der DIN 18034 hergeleitet, die differenzierte
Erreichbarkeitsradien für Kinderspielflächen zwischen 175 m und 1.000 m, je nach
Bedeutsamkeit des Spielplatzes (z.B. Wohnumfeld oder Quartiersspielplätze) oder der
Altersgruppe der Kinder (z.B. bis 6 Jahre oder bis 12 Jahre) vorgibt. In den GOP II wird ein
hieraus gemittelter Radius von 400 m zur Erreichbarkeit von öffentlichen Kinderspielflächen
angewendet.
Die Ermittlung der quantitativen Versorgung (qm/EW) wird auf der Basis der Richtwerte
gemäß Runderlass des Innenministers NRW Bauleitplanung von 1974 in den GOP II
durchgeführt. Dieser gibt einen Spielflächenbedarf entsprechend der Bebauungsdichte
(GFZ) oder der Netto- Einwohnerdichte (EW/ha) vor. Je nach dieser Dichte wird ein
Spielflächenbedarf zwischen 2,4 bis 4,5 qm/EW empfohlen.
Auf dieser Basis wird in den GOP II eine An alyse und Bewertung der Kinderspielflächen in
den einzelnen Stadtbezirken durchgeführt, um Handlungsbedarfe für die
Spielflächenentwicklung in Düsseldorf abzuleiten, die letztlich in der
Spielplatzbedarfsplanung Anwendung finden.
Bei allen Kinderspielplatzplanungen werden die Aspekte der Inklusion berücksichtigt und im
Rahmen der Spielplatzkommission vorgestellt und diskutiert.
Beigeordneter Jochen Kral
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