Anfrage AfD Aktenzeichen AÖE/041/2026

Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum Thema "Spielplätze unterhalb der Berichtsschwelle im BIC-Bericht"

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 11. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche der beschlossenen Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze liegen im Zeitraum 2020 -2026 hinsichtlich der entstandenen Ausgaben jeweils unterhalb der Berichtsschwelle und tauchen daher nicht im BIC-Bericht auf (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Beträgen je Maßnahme auflisten)?
  2. Mit welchen Soll-Kennwerten (Quadratmeter öffentliche Spielplatzfläche je Einwohnerin und Einwohner bis inklusive 14 sowie zwischen 15 und 18 Jahren, Erreichbarkeitsradius, Anteil inklusiver Spielelemente) arbeitet die Stadt Düsseldorf bei der Spielplatzbedarfsplanung?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · AÖE/041/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung der Anfrage

Dateidatum im RIS: 22.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Vorlage AÖE/041/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungs-schutz am 22. Juni 2026 Hier: "Spielplätze unterhalb der Berichtsschwelle im BIC -Bericht"

Frage 1:

Welche der beschlossenen Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze liegen im Zeitraum 2020 - 2026 hinsichtlich der entstandenen Ausgaben jeweils unterhalb der Berichtsschwelle und tauchen daher nicht im BIC -Bericht auf (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Beträgen je Maßnahme auflisten)?

Antwort:

Die Verwaltung informiert gemäß Ziffer 2.14 der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Baumaßnahmen (GA Bau) halbjährlich in aggregierter Form über den Projektstatus der Maßnahmen der hochbauenden Ämter sowie der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) im Hochbaubereich ab einer Wertgrenze von 500.000,00 Euro. Bei den Baumaßnahmen an Kinderspielplätzen handelt es sich nicht um Hochbaumaßnahmen, weshalb sie für diesen Bericht nicht betrachtet werden.

Frage 2:

Welche Sanierungs- und Neubaupreise je Quadratmeter im Betrachtungszeitraum 2020- 2026 liegen den Maßnahmen aus dem Masterplan zugrunde, gegliedert nach Größenklassen (etwa kleiner als 500 Quadratmeter, 500 bis 1.500, 1.500 bis 3.000, größer als 3.000 Quadratmeter) und nach Spielplatztyp (Wohnumfeld, Themen/Abenteuerspielplatz, Waldspielplatz, Wasserspielplatz, Bolzplatz, Streetballanlage, Skate-/Bikeanlage; für Kinder bis 14 Jahren sowie für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren)? Sollten Sie andere, ebenfalls größenspezifische Unterschiede aufzeigende Größenklassen als die oben genannten im Verwaltungsalltag nutzen, greifen Sie gerne auf diese zurück.

Antwort:

Die Quadratmeterpreise sind zum Beispiel abhängig von folgenden Kriterien, die projektbezogen stark differieren können: • Zustand der bestehenden Strukturen, bezogen auf Spielgeräte, Umfassungen, Wegeflächen und Vegetationsbestand • Lage im Raum, d.h. Notwendigkeit zusätzliche r Anbindungen • Nutzerfrequentierung mit Auswirkungen auf die Materialwahl • Anteil versiegelter Flächen sowohl im Bestand als auch in der Neuplanung • Anzahl und Größe der Spielgeräte • Technikausstattung zum Beispiel bei Wasserspielplätzen • Notwendigkeit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zum Beispiel durch Schaffung zusätzlicher Platzbereiche Für die Bemessung der Bausumme für die Umgestaltung oder Neugestaltung von Kinderspielplätzen sind das Verhältnis von Flächengrößen bzgl. Grünbereich zu befestigter Fläche, bauliche Maßnahmen zu erforderlicher Spielgerätebeschaffung oder erforderlicher Abbruch zu Wiederherstellungsaufwand entscheidend. Diese Aspekte, die regelmäßig mit den aktuellen Ausschreibungsergebnissen abgeglichen werden, fließen dann in die Budgetierungsplanung der unterschiedlichen Spielplatz-Baumaßnahmen. 1

Frage 3:

Mit welchen Soll- Kennwerten (Quadratmeter öffentliche Spielplatzfläche je Einwohnerin und Einwohner bis inklusive 14 sowie zwischen 15 und 18 Jahren, Erreichbarkeitsradius, Anteil inklusiver Spielelemente) arbeitet die Stadt Düsseldorf bei der Spielplatzbedarfsplanung?

Antwort:

Im Rahmen der Erarbeitung der Grünordnungsrahmenplänen (GOP II) für die Stadtbezirke werden Erreichbarkeits- und Versorgungsanalysen durchgeführt, die unter anderem die Grundlage für die Spielplatzbedarfsplanung darstellen. Die Erreichbarkeit wird aus der DIN 18034 hergeleitet, die differenzierte Erreichbarkeitsradien für Kinderspielflächen zwischen 175 m und 1.000 m, je nach Bedeutsamkeit des Spielplatzes (z.B. Wohnumfeld oder Quartiersspielplätze) oder der Altersgruppe der Kinder (z.B. bis 6 Jahre oder bis 12 Jahre) vorgibt. In den GOP II wird ein hieraus gemittelter Radius von 400 m zur Erreichbarkeit von öffentlichen Kinderspielflächen angewendet. Die Ermittlung der quantitativen Versorgung (qm/EW) wird auf der Basis der Richtwerte gemäß Runderlass des Innenministers NRW Bauleitplanung von 1974 in den GOP II durchgeführt. Dieser gibt einen Spielflächenbedarf entsprechend der Bebauungsdichte (GFZ) oder der Netto- Einwohnerdichte (EW/ha) vor. Je nach dieser Dichte wird ein Spielflächenbedarf zwischen 2,4 bis 4,5 qm/EW empfohlen. Auf dieser Basis wird in den GOP II eine An alyse und Bewertung der Kinderspielflächen in den einzelnen Stadtbezirken durchgeführt, um Handlungsbedarfe für die Spielflächenentwicklung in Düsseldorf abzuleiten, die letztlich in der Spielplatzbedarfsplanung Anwendung finden. Bei allen Kinderspielplatzplanungen werden die Aspekte der Inklusion berücksichtigt und im Rahmen der Spielplatzkommission vorgestellt und diskutiert. Beigeordneter Jochen Kral 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · AÖE/041/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung der Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.3

    Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/041/2026