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BV7/152/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.10.2025
SPD-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 04.11.2025
Betrifft:
Modulanlage Karlsbader Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion -
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurechtlich nicht
genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im
Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig?
2. Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an
Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben?
3. Mit welchem Konzept wird versucht, die Obdachlosen in der Karlsbader
Straße wieder in die Gesellschaft zu integrieren?
Sachdarstellung:
Nach Aussage der Verwaltung ist die Modulanlage Karlsbader Straße zwar
baurechtlich nicht genehmigt, aber geduldet und nach §14(1)
Ordnungsbehördengesetz rechtmäßig. Für die Nutzung der Modulanlage sei
weiterhin eine temporäre Unterkunft avisiert.
gez.:
Thors Haedecke
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
9.2
Anlage 1 zu Vorlage BV7/152/2025
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 04.11.2025
Modulanlage Karlsbader Straße
Anfrage der SPD-Fraktion
Frage 1:
Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurecht lich nicht genehmigten Anlage
gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit
zulässig?
Antwort zu 1:
Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind St ädte und Gemeinden dazu
verpflichtet, Unterkünfte für neu zugewiesene Geflüchtete in ausreichender Zahl be-
reitzuhalten und zu unterhalten. Ferner besteht die Verpflichtung, Obdachlosen oder
von Obdachlosigkeit bedrohten Personen nach dem Ord nungsbehördengesetz (OBG)
eine Unterbringung anzubieten.
Die Ordnungsbehörden können gemäß Ordnungsbehördeng esetz § 14 Absatz 1 die
notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Die Modulanlage Karlsbader Straße 11 wird ersetzt, sobald der Landeshautstadt Düs-
seldorf ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht um die Verpflichtung der Un-
terbringung gemäß FlüAG und OBG auch ohne die Modul anlage Karlsbader Straße 11
erfüllen zu können. Ein genaues Abbaudatum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht benannt werden.
Frage 2:
Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbri ngungsmöglichkeiten in der
Stadt zu beheben?
Antwort zu 2:
Um weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und um den Mangel an Unter-
bringungsmöglichkeiten aktiv anzugehen wird beim Am t für Migration und Integra-
tion intensiv nach Immobilien und Grundstücken gesucht, welche sich für eine Unter-
bringung insbesondere für wohnungslose Menschen eig nen. Die Akquise von Liegen-
schaften zur Unterbringung von Amt 54 sucht dafür selbsttätig und in Zusammenar-
beit mit Maklern und dem Liegenschaftsamt sowie in bedarfsorientierter Abstimmung
mit dem Bauaufsichtsamt und dem Stadtplanungsamt na ch geeigneten Objekten in
der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Um darüber hinaus auch langfristig für freie Kapazitäten in den Unterkünften zu sor-
gen, vermittelt das Amt für Migration und Integration wohnungslose Menschen aus
den Unterkünften über die in Punkt 3 beschriebenen Programme „Probewohnen" und
„Endlich ein ZUHAUSE!" in Wohnungen.
Frage 3:
Mit welchem Konzept wird versucht, die Obdachlosen in der Karlsbader Straße wieder
in die Gesellschaft zu integrieren?
Antwort zu 3:
Für die Eingliederung der Klient:innen in den ersten Wohnungsmarkt und somit auch
in die Gesellschaft bietet die Stadtverwaltung Düsseldorf zwei etablierte Programme
an:
1. Für das Konzept „Probewohnen" mietet die Abteilu ng Leistung und Unterbrin-
gung des Amtes für Migration und Integration Wohnungen an und gibt diese an in
Obdachlosenunterkünften lebende Menschen weiter. Be i der Anmietung wird geprüft,
ob die Wohnung den Kriterien (Wohnungsgröße und Mie tpreis) des Sozialgesetzbu-
ches II entspricht. In der Regel dauert das Probemietverhältnis zwei Jahre. Das Ziel
ist, dass die Wohnung mietvertraglich von den Bewohnerinnen und Bewohnern über-
nommen werden kann. Rechtlich gilt die Wohnung in den ersten beiden Jahren als
ordnungsbehördliche Unterbringung. In dieser Zeit werden die Bewohnerinnen und
Bewohner sozialarbeiterisch und wirtschaftlich beraten. Die Mitarbeitenden des Am-
tes stehen auch den Vermieter:innen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
2. Die Landesinitiative "Endlich ein ZUHAUSE!" ist ein Kooperationsprojekt der
Stadtverwaltung Düsseldorf, Caritasverband Düsseldorf e.V., Diakonie Düsseldorf,
franzfreunde - Franziskanische Sozialwerke Düsseldorf gGmbH und SKM - gemein-
nützige Betriebsträger- und Dienstleistungs-GmbH.
Gefördert wird das Projekt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-
Westfalen und der Europäischen Union.
In diesem Projekt werden Menschen in allen Wohnungs notlagen unterstützt, da das
Projekt für obdachlose, wohnungslose und von Wohnun gslosigkeit bedrohte Men-
schen geschaffen wurde. Familien und Alleinstehende werden hierbei unterstützt ein
eigenes Zuhause zu finden und dort zu leben. Begleitet werden die betroffenen Men-
schen von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Sozialarbeiter:innen und
Immobilien-Fachkräften. Mit Anmeldung für das Projekt werden die Betroffenen im
ganzen Prozess der Wohnungsanmietung vor und nach d em Einzug in die neue Woh-
nung begleitet.
Bis es jedoch zu einer Vermittlung einer Wohnung, u. a. durch eines der beiden Pro-
gramme kommt, ist der Sozialdienst in den Unterkünften für die soziale Betreuung
der Bewohner:innen zuständig.
Der in der Karlsbader Straße tätige Sozialarbeiter arbeitet mit den Bewohner:innen
zusammen und geht verschiedenste Problematiken, von Leistungsbezug, Arbeitsver-
mittlung, Hilfen für die Pflege bis hin zu Beratung in Schuldensituationen an. Die
oberste Aufgabe des Sozialdienstes ist es immer die Personen in eigenen, regulären
Wohnraum zu vermitteln. Hierzu wird eine Einschätzung vorgenommen, ob zusätzli-
che Unterstützungsmaßnahmen wie betreutes Wohnen od er ambulante Pflege bean-
tragt werden müssen. Auch eine Facheinrichtung kann hier bspw. bei psychischen Er-
krankungen oder sozialen Schwierigkeiten geeigneter, als eine Mietwohnung sein.
Falls die betreffende Person für die Wohnkonzepte „Probewohnen" und „Endlich ein
Zuhause" geeignet ist bzw. motiviert werden konnte, wird ein Erfassungsbogen ge-
meinsam ausgefüllt, indem die verschiedenen Unterstützungsbedarfe festgehalten
werden. Zudem werden sämtliche, nötige Unterlagen b eantragt und zusammenge-
fasst. Anschließend wird die Person auf die Warteliste gesetzt und ein gemeinsames
Erstgespräch mit den Mitarbeitenden aus den entsprechenden Wohnkonzepten ge-
führt.
Neben der Vermittlung in Wohnraum ist eine Aufgabe des Sozialdienstes, nach Mög-
lichkeit, die sozialen Kontakte der Bewohner:innen zu erweitern, indem der Kontakt
zu Vereinen, Initiativen und Bürgerhäusern hergestellt wird. Dadurch wird versucht,
die Integration in die Gesellschaft auch während der Zeit einer Obdachlosenunter-
bringung zu fördern.