Anfrage Aktenzeichen BV7/152/2025

Modulanlage Karlsbader Straße - Anfrage der SPD-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Karlsbader Straße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurechtlich nicht genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig?
  2. Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Nach Aussage der Verwaltung ist die Modulanlage Karlsbader Straße zwar baurechtlich nicht genehmigt, aber geduldet und nach §14(1) Ordnungsbehördengesetz rechtmäßig. Für die Nutzung der Modulanlage sei weiterhin eine temporäre Unterkunft avisiert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Karlsbader Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV7/152/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.10.2025 SPD-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 04.11.2025 Betrifft: Modulanlage Karlsbader Straße - Anfrage der SPD-Fraktion - Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurechtlich nicht genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig? 2. Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben? 3. Mit welchem Konzept wird versucht, die Obdachlosen in der Karlsbader Straße wieder in die Gesellschaft zu integrieren? Sachdarstellung: Nach Aussage der Verwaltung ist die Modulanlage Karlsbader Straße zwar baurechtlich nicht genehmigt, aber geduldet und nach §14(1) Ordnungsbehördengesetz rechtmäßig. Für die Nutzung der Modulanlage sei weiterhin eine temporäre Unterkunft avisiert. gez.: Thors Haedecke
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
9.2 Anlage 1 zu Vorlage BV7/152/2025 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 04.11.2025 Modulanlage Karlsbader Straße Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurecht lich nicht genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig? Antwort zu 1: Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind St ädte und Gemeinden dazu verpflichtet, Unterkünfte für neu zugewiesene Geflüchtete in ausreichender Zahl be- reitzuhalten und zu unterhalten. Ferner besteht die Verpflichtung, Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen nach dem Ord nungsbehördengesetz (OBG) eine Unterbringung anzubieten. Die Ordnungsbehörden können gemäß Ordnungsbehördeng esetz § 14 Absatz 1 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Modulanlage Karlsbader Straße 11 wird ersetzt, sobald der Landeshautstadt Düs- seldorf ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht um die Verpflichtung der Un- terbringung gemäß FlüAG und OBG auch ohne die Modul anlage Karlsbader Straße 11 erfüllen zu können. Ein genaues Abbaudatum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Frage 2: Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbri ngungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben? Antwort zu 2: Um weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und um den Mangel an Unter- bringungsmöglichkeiten aktiv anzugehen wird beim Am t für Migration und Integra- tion intensiv nach Immobilien und Grundstücken gesucht, welche sich für eine Unter- bringung insbesondere für wohnungslose Menschen eig nen. Die Akquise von Liegen- schaften zur Unterbringung von Amt 54 sucht dafür selbsttätig und in Zusammenar- beit mit Maklern und dem Liegenschaftsamt sowie in bedarfsorientierter Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt und dem Stadtplanungsamt na ch geeigneten Objekten in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Um darüber hinaus auch langfristig für freie Kapazitäten in den Unterkünften zu sor- gen, vermittelt das Amt für Migration und Integration wohnungslose Menschen aus den Unterkünften über die in Punkt 3 beschriebenen Programme „Probewohnen" und „Endlich ein ZUHAUSE!" in Wohnungen. Frage 3: Mit welchem Konzept wird versucht, die Obdachlosen in der Karlsbader Straße wieder in die Gesellschaft zu integrieren? Antwort zu 3: Für die Eingliederung der Klient:innen in den ersten Wohnungsmarkt und somit auch in die Gesellschaft bietet die Stadtverwaltung Düsseldorf zwei etablierte Programme an: 1. Für das Konzept „Probewohnen" mietet die Abteilu ng Leistung und Unterbrin- gung des Amtes für Migration und Integration Wohnungen an und gibt diese an in Obdachlosenunterkünften lebende Menschen weiter. Be i der Anmietung wird geprüft, ob die Wohnung den Kriterien (Wohnungsgröße und Mie tpreis) des Sozialgesetzbu- ches II entspricht. In der Regel dauert das Probemietverhältnis zwei Jahre. Das Ziel ist, dass die Wohnung mietvertraglich von den Bewohnerinnen und Bewohnern über- nommen werden kann. Rechtlich gilt die Wohnung in den ersten beiden Jahren als ordnungsbehördliche Unterbringung. In dieser Zeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner sozialarbeiterisch und wirtschaftlich beraten. Die Mitarbeitenden des Am- tes stehen auch den Vermieter:innen als Ansprechpersonen zur Verfügung. 2. Die Landesinitiative "Endlich ein ZUHAUSE!" ist ein Kooperationsprojekt der Stadtverwaltung Düsseldorf, Caritasverband Düsseldorf e.V., Diakonie Düsseldorf, franzfreunde - Franziskanische Sozialwerke Düsseldorf gGmbH und SKM - gemein- nützige Betriebsträger- und Dienstleistungs-GmbH. Gefördert wird das Projekt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein- Westfalen und der Europäischen Union. In diesem Projekt werden Menschen in allen Wohnungs notlagen unterstützt, da das Projekt für obdachlose, wohnungslose und von Wohnun gslosigkeit bedrohte Men- schen geschaffen wurde. Familien und Alleinstehende werden hierbei unterstützt ein eigenes Zuhause zu finden und dort zu leben. Begleitet werden die betroffenen Men- schen von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Sozialarbeiter:innen und Immobilien-Fachkräften. Mit Anmeldung für das Projekt werden die Betroffenen im ganzen Prozess der Wohnungsanmietung vor und nach d em Einzug in die neue Woh- nung begleitet. Bis es jedoch zu einer Vermittlung einer Wohnung, u. a. durch eines der beiden Pro- gramme kommt, ist der Sozialdienst in den Unterkünften für die soziale Betreuung der Bewohner:innen zuständig. Der in der Karlsbader Straße tätige Sozialarbeiter arbeitet mit den Bewohner:innen zusammen und geht verschiedenste Problematiken, von Leistungsbezug, Arbeitsver- mittlung, Hilfen für die Pflege bis hin zu Beratung in Schuldensituationen an. Die oberste Aufgabe des Sozialdienstes ist es immer die Personen in eigenen, regulären Wohnraum zu vermitteln. Hierzu wird eine Einschätzung vorgenommen, ob zusätzli- che Unterstützungsmaßnahmen wie betreutes Wohnen od er ambulante Pflege bean- tragt werden müssen. Auch eine Facheinrichtung kann hier bspw. bei psychischen Er- krankungen oder sozialen Schwierigkeiten geeigneter, als eine Mietwohnung sein. Falls die betreffende Person für die Wohnkonzepte „Probewohnen" und „Endlich ein Zuhause" geeignet ist bzw. motiviert werden konnte, wird ein Erfassungsbogen ge- meinsam ausgefüllt, indem die verschiedenen Unterstützungsbedarfe festgehalten werden. Zudem werden sämtliche, nötige Unterlagen b eantragt und zusammenge- fasst. Anschließend wird die Person auf die Warteliste gesetzt und ein gemeinsames Erstgespräch mit den Mitarbeitenden aus den entsprechenden Wohnkonzepten ge- führt. Neben der Vermittlung in Wohnraum ist eine Aufgabe des Sozialdienstes, nach Mög- lichkeit, die sozialen Kontakte der Bewohner:innen zu erweitern, indem der Kontakt zu Vereinen, Initiativen und Bürgerhäusern hergestellt wird. Dadurch wird versucht, die Integration in die Gesellschaft auch während der Zeit einer Obdachlosenunter- bringung zu fördern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/152/2025