Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 7
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
04.11.2025 · Bezirksvertretung 7
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 7 · Sitzung vom 04.11.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung 7, ihn für die nächsten fünf Jahre wieder mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Die Bezirksvertretung 7 bestellt Herrn Robert Siemes zu ihrem Schriftführer für die Wahlperiode 2025 bis 2030.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) Frau Ingrid Boss und Herrn Dr. Michael Lorrain als Vertretende des Seniorenrates für den Stadtbezirk 7 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 7 mit Rederecht zu seniorenrelevanten Themen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt, die vom Jugendrat benannten Mitglieder, Frau Clara Qianhe Wang und den Stellvertreter Herrn David Shvets, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 7 gemäß Nr. 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates i. V. m. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Gemäß Nr. 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht. Frau Clara Qianhe Wang ist vom Jugendrat für den Stadtbezirk 7 benannt worden. Stellvertreter ist Herr David Shvets.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt, die Empfehlung des Behindertenrates, Herrn Gerd Kozyk, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 7 gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 der Bezirksvertretung 7 empfohlen Herrn Gerd Kozyk, als Sachverständiger, zu den jeweiligen Sitzungen hinzuzuziehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann gedenkt die Verwaltung, der Bezirksvertretung 7 das Verkehrskonzept für die anstehende Veranstaltung des Cirque du Soleil im Glasmacherviertel vorzustellen?
2. Wie kann sichergestellt werden, dass das Verkehrskonzept die Interessen der Anwohnenden berücksichtigt?
In der Vorlage BV7/114/2024 sowie in den bisherigen Antworten der Verwaltung wurde die Problematik der für die Anwohnenden sehr belastenden Verkehrssituation bei Großveranstaltungen im Glasmacherviertel thematisiert. Angesichts der bevorstehenden Veranstaltung des Cirque du Soleil ist eine frühzeitige Befassung der Bezirksvertretung mit dem geplanten Verkehrskonzept von besonderer Bedeutung, um mögliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren und die Verkehrsströme a ngemessen zu lenken. Die Anwohnenden des Glasmacherviertels zeigen sich bereits jetzt besorgt über die zu erwartende Verkehrssituation während der Veranstaltung, da die Werbekampagne des Cirque du Soleil bereits im vollen Gange und ein erheblicher Besucherandrang zu erwarten ist. Eine rechtzeitige Vorstellung und Abstimmung des Verkehrskonzepts ist daher erforderlich, um geeignete Maßnahmen zur Verkehrslenkung und gegen einen Parksuchverkehr sowie eine Parkraumnutzung in den umliegenden Straßen sicherzustel len.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 genehmigt die als Anlage beiliegende von Frau Bezirksbürgermeisterin Icking und Herrn Rayermann am 04.09.2025 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Auf die Sachdarstellung und Begründung der Dringlichkeit der Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW wird verwiesen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebungsbebauung wird als allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig ist und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück Ludenberger Straße 54, 54a befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5878/003. Das Bauvorhaben wird somit bauplanungsrechtlich nach § 30 Absatz 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. Demnach ist das Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die geplante Nutzung zu Wohnzwecken ist zulässig, da die nähere Umgebung als allgemeines Wohngebiet (WA) beurteilt wird. Die Firsthöhe von 17,44 m liegt unterhalb der Firsthöhe des östlich gelegenen Gebäudes Ludenberger Straße 58 mit 18,73 m. Die Bruttogrundfläche der geplanten Bestands- und des Neubaugebäudesbeträgt insgesamt ca. 366 m² und liegt damit unterhalb der Bruttogrundfläche der Bebauung Ludenberger Straße 56-58 mit ca. 402 m².
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten in der Bertastraße, Fröbelstraße und Oberlinstraße.
Die großflächige Umrüstung der heute noch knapp 13.600 gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten, was im Rahmen der Leitlinien zur Fortschreibung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung" ebenfalls vom Düsseldorfer Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen wurde (OVA/179/2023).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt: 1. Die energetische Sanierung von 13 Standorten des Amtes für Gebäudemanagement zur Erreich ung der Klimaziele der Stadt Düsseldorf gemäß Beschluss RAT/115/2019 mit Gesamtkosten von 48.700.000 Euro. 2. Die Beauftragung des Amtes für Gebäudemanagement zur Erstellung einer Kostenberechnung zur Herbeiführung eines Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses durch Planungsleistungen in Höhe von 7.600.000 EUR. 3. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zu 100 % aus Mitteln des Klimaschutzetats des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Ausgangssituation Infolge der politischen Entscheidungen aus dem Jahr 2018 beauftragte die Verwaltung die Erstellung von 32 Energiekonzepten mit dem Ziel den städtischen Energieverbrauch zu reduzieren. Basis für die Konzepterstellung war der Beschluss „Vorlage 19/ 32/2017 - 1" „Klimaschutzkonzept Düsseldorf 2025", welcher das städtische Ziel ausrief bis 2050 klimaneutral zu sein. Daraufhin folgten die Beschlüsse RAT/115/2019 „Konzept 2035 - Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität" und RAT/111/2021 „Klimaneutral 2035: Düsseldorf wird Klima -Hauptstadt". Damit beschloss der Stadtrat die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 und stellte ein jährliches Klimaschutzbudget in Höhe von 60.000.000 EUR bereit.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2025 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.295.012,- Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 7 ein Anteil in Höhe von 165.386,- Euro für das Jahr 2025.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990700/7 - Betreuung der Bezirksvertretungen -: a) Billardclub Gerresheim 1958 e.V. Wiedereröffnungsfeier nach Hochwasserschaden 500,00 Euro b) KG Gerresheimer Bürgerwehr 1956 e.V. Beschaffung neuer Gardeuniformen für die Kindertanzgarde 3.333,33 Euro c) Künstlerinitiative DAFNE Düsseldorf Der Garten - Kunstveranstaltung im Templum bis zu einer Summe von maxi mal 1.000,00 Euro d) TC 1904 Blau-Schwarz e.V. Tennisturnier Blau Schwarz Open 800,00 Euro e) NaturFreunde Düsseldorf e.V. Liedernachmittag 200,00 Euro f) Bürger-Verein Düsseldorf-Grafenberg 1903 e. V. Instandsetzung Gedenkstein TVG, Sulzbachstraße 1.000,00 Euro g) Almut Rabenau Beitrag zum Aktionstag Heyestraße Süd 360,00 Euro h) Kulturfreunde Knittkuhl e.V. Helloween 1.300,00 Euro i) Fünfzehnwochen Ausstellung mit Alexia Krauthäuser 500,00 Euro j) Diakonie zentrum plus Gerresheim Bürgerplattform 1.500,00 Euro 2. Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1.10.11.111.05.001/52415700 - Unterhalt Grundstücke baulicher Anlage (andere städtische Einrichtungen) Bezirksvertretung 7-: a) Quadenhofstraße 151 Friedhof Gerresheim Reinigung Ehrenmal 2.080,12 Euro b) Friedhof Gerresheim Quadenhofstraße 2 Geräte zur Laubaufnahme 12.460,00 Euro c) Friedhof Gerresheim Quadenhofstraße Mini-Kipper 39.000,00 Euro d) Wendehammer Staufenplatz Aufstellung einer Bank 5.000,00 Euro 3. Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1.10.11.111.05.001/53175700 -Zuwendung für lauf. Zwecke an priv. U. für Bauunterhalt Dritte, Bezirksvertretung 7: a) Düsseldorfer Reiter- und Rennverein Erneuerung Fallschutz auf dem Spielplatz 9.321,28 Euro b) DJK Sportfreunde Gerresheim 1923 e.V.
Die empfohlene Beschlussdarstellung resultiert aus dem Votum der Mitglieder.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 07 bittet die Verwaltung, mit der Mahn- und Gedenkstätte eine Publikation mit einem Rundgang zu Orten im Stadtbezirk 7 aus der NS-Zeit (Lager und Haftstätten, Wohn-, Unterbringungs- und Einsatzorte von Verfolgten, Zwangsarbeiter/-innen und von Widerstandskämpfer/-innen, Stolpersteine, heutige Spuren, Bunker, NS-Behörden) nach dem Vorbild der Stadtbezirke 4, 6 und 8 zu entwickeln und durch die Mahn- und Gedenkstätte im Auftrag der Bezirksvertretung 7 herausgeben zu lassen. Hierbei möge die Verwaltung Wert darauf legen, dass die Publikation in enger Abstimmung mit dem Historiker Peter Stegt erfolgt, der bereits einige Bücher zu diesem Themenkomplex veröffentlichte und dessen Ergebnisse somit sinnstiftend ergänzt und unter wechselseitiger Bezugnahme wissenschaftlich untermauert werden können. Für den Druck und die Gestaltung sollen Mittel der BV 7 bis zu einer Höhe von EUR 6.000,-- im Jahr der Fertigstellung (2027 / 2028) zur Verfügung gestellt werden, so dass eine kostenfreie Abgabe an interessierte Bürgerinnen und Bürger möglich wird.
Die bereits erstellten Publikationen erfreuen sich hoher Beliebtheit und erfüllen starke zeitgeschichtliche Dokumentationszwecke. Da insgesamt möglichst alle 10 Düsseldorfer Stadtbezirke publiziert werden sollen, könnte der Stadtbezirk 7 nunmehr durch die Beauftragung die personellen Kapazitäten der Mahn- und Gedenkstätte für die nächsten ca. zwei Jahre frühzeitig an sich binden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, in Kooperation mit der DB InfraGO AG und Connected Mobility, die ca. 20 Fahrradständer am Gerresheimer Bahnhof (hinter dem historischen Bahnhofsgebäude - Ausgang Heyestraße), unter Berücksichtigung der Fördermittel des VRR, wieder aufzustellen.
Während der Umbauarbeiten der DB im Bereich des S -Bahnhofs Gerresheim wurde die Fahrradabstellanlage, welche entlang des Zauns zu den Gleisen auf der Rückseite des historischen Bahnhofsgebäudes stand, entfernt und bislang nicht wiedererrichtet. Nutzende des ÖPNV stellen ihre Fahrräder nun wild und teilweise auch verkehrsbehindernd ab. Die Anlage wird dringend benötigt. Im Rahmen eine s Ortstermins mit Vertretern der Verwaltung und der DB InfraGO AG wurde bekannt, dass für eine solche Maßnahme Fördermittel beim VRR abgerufen werden können. Hiervon sollte Gebrauch gemacht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, erneut zu prüfen, inwieweit auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte in Gerresheim eine Park-and-Ride-Fläche eingerichtet werden kann. Dabei soll insbesondere Bezug genommen werden auf die Beantwortung der Anfrage „Park-and-Ride-Platz auf dem Gelände des Glasmacherviertels (177/111/2019). Im Rahmen der erneuten Prüfung soll dargelegt werden, ob die in der Vorlage 177/111/2019 beschriebene Fläche zwischen Owensstraße und Bahnhof Gerresheim weiterhin grundsätzlich für eine Park - and-Ride-Nutzung in Betracht kommt und zwischen den Veranstaltungen a uf dem Gelände wiedereingerichtet werden kann. welche aktuellen Eigentums- und Entwicklungsplanungen dem Vorhaben entgegenstehen oder ggf. eine Umsetzung begünstigen und ob kurzfristig eine temporäre Nutzung zur Entlastung der Parksituation im Umfeld (z. B. bei Großveranstaltungen im Glasmacherviertel oder im Bereich Heyestraße) möglich ist.
Bereits im Jahr 2019 wurde die Möglichkeit einer Park-and-Ride-Fläche auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte in Gerresheim thematisiert. Damals bestätigte die Verwaltung in der Vorlage 177/111/2019, dass eine geeignete Fläche zwischen Owensstraße und Bahnhof grundsätzlich vorhanden sei. Seitdem hat sich die Verkehrssituation in Gerresheim jedoch weiter angespannt - sowohl durch die fortschreitende Entwicklung des Glasmacherviertels als auch durch den zunehmenden Parkdruck im Umfeld des Bahnhofs und in den angrenzenden Wohnquartieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchem Grund steht die Immobilie sein 2021 leer?
2. Aus welchem Grund erfolgt keine neue Nutzung des Grundstücks?
Das auf städtischem Gelände stehende Haus „In den Benden 10" steht seit dem Düsselhochwasser 2021 leer. Wenn sich Nachbarn beschweren, wird in den Straßenbereich überhängendes Grün zurückgeschnitten. Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken bitten wir um Beantwortung der Fragen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurechtlich nicht genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig?
2. Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben?
Nach Aussage der Verwaltung ist die Modulanlage Karlsbader Straße zwar baurechtlich nicht genehmigt, aber geduldet und nach §14(1) Ordnungsbehördengesetz rechtmäßig. Für die Nutzung der Modulanlage sei weiterhin eine temporäre Unterkunft avisiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es seitens der Stadt Düsseldorf oder auch in Abstimmung mit anderen betroffenen Kommunen laufende Gespräche oder Verhandlungen mit dem LVR, um im Sinne der Sportvereine u.a. im Stadtbezirk 7, eine Fortsetzung der Hallennutzung zu erreichen und wenn ja, wie ist der Stand dieser Gespräche?
2. Ist die Stadtverwaltung Düsseldorf bzw. der Stadtsportbund (SSB) aktiv und serviceorientiert auf die betroffenen Vereine und Nutzergruppen zugegangen, um gemeinsam alternative Lösungen zu finden?
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die Nutzung seiner Sportstätten zum 31.12.2025 gekündigt. Dies führte bei den betroffenen Vereinen zu ungeplanten Ressourceneinschränkungen. Im konkreten Fall sind u.a. der Gerresheimer Turnverein (GTV) und Tanzgarden, die zumeist nicht Mitglied im SSB sind, von der aktuellen Hallensperrung betroffen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welchen Bedarf an Betreuungsplätzen in Kitas für Kinder unter und über 3 Jahren erwartet die Verwaltung in den kommenden Jahren für den Stadtteil Knittkuhl?
2. Ist zu erwarten, dass der zu erwartende Bedarf durch geförderte Tageseinrichtungen und Tagespflege gedeckt werden kann?
Die zu erwartende Schließung der Katholischen Kindertagesstätte St. Cäcilia in Knittkuhl mit derzeit ca. 50 Betreuungsplätzen, wird einen deutlichen Einschnitt in das Betreuungsangebot vor Ort darstellen. Im gesamten Bereich Knittkuhl / Hubbelrath gibt es aktuell nur 3 Kitas. Die zuletzt erreichte Versorgungsquote von 48,3% bei Kindern unter 3 Jahren und 107.3% bei Kindern über 3 Jahren dürfte damit deutlich unter den Stadtdurchschnitt sinken und Handlungsbedarf erzeugen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzungen der Annahme von Bezirksvertretung 7 Sitzungsunterlagen Datum Beginn Datum Zeit 27.01.2026 (E) 17.00 Uhr 13.01.2026 12.00 Uhr 24.02.2026 17.00 Uhr 10.02.2026 12.00 Uhr 24.03.2026 17.00 Uhr 10.03.2026 12.00 Uhr 26.05.2026 17.00 Uhr 12.05.2026 12.00 Uhr 23.06.2026 17.00 Uhr 09.06.2026 12.00 Uhr 06.10.2026 (E) 17.00 Uhr 22.09.2026 12.00 Uhr 24.11.2026 17.00 Uhr 10.11.2026 12.00 Uhr (E) = Etatberatung Die Zeit der Schulferien an allgemeinbildenden Schulen zählt in Düsseldorf als sitzungsfreie Zeit aller politischen Gremien.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Parkplätze für Menschen mit Behinderungen und die Parkplätze für Taxen rund um den Apostelplatz in der bisherigen Anzahl notwendig sind bzw. in dem Umfang genutzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, für große Veranstaltungen auf dem Staufenplatz in Grafenberg die Übertragung des Verkehrskonzepts wie zur Rheinkirmes in Oberkassel (Absperrung und Kontrolle der Zufahrt bestimmter Straßen) zu prüfen und bei zukünftigen Veranstaltungen anzuwenden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung um eine detaillierte Sachdarstellung besonders zum Abschnitt 1 der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen im Kanalsystem Bergische Landstraße (LS) (Bild) mit zeitlichem Ablauf, Maßnahmen des Verkehrsmanagements und Informationskonzept für Anwohnende, sowie Verkehrsteilnehmer. Um eine Beantwortung der Anliegerfragen im Rahmen der Sachdarstellung wird gebeten: 1. Rettungsgasse, Rettungsweg: Bei Verengung der Fahrbahn und durch Absperrungen wird Stau erwartet. Wie kann ein Rettungswagen / Feuerwehr durch das Nadelöhr kommen? Was passiert bei Komplettsperrung der Bergischen LS am Wochenende? Was wäre die Alternative? 2. Ist gewährleistet, dass Fußgänger und Radfahrer besonders Kinder sicher durch die Baustelle und den dichten Verkehr über die Straße kommen? Bedarfsampeln fielen bei der vorherigen Baustelle an der Bergischen LS sehr oft aus, so dass eine Überquerung sehr gefährlich war. 3. Fallen über den kompletten Baustellenzeitraum alle Parkplätze an der Bergischen LS weg oder wird gestückelt je nach Bauabschnitt? Welche Alternativen können genutzt werden? (Alternativlosigkeit darf keine Antwort sein lt. unserem Oberbürgermeister) Ist bei einem (temporären) Entfall von Parkplätzen sichergestellt, dass diese nach Beendigung der Baumaßnahmen in vollem Umfang wieder hergestellt werden? 4. Werden Erschütterungen der direkt angrenzenden Wohnungen und Häusern spürbar sein? Können angrenzende Gebäude Beschädigungen bekommen? (Risse etc.) 5. Wie wird gewährleistet, dass der ÖPNV (Schulbusse) pünktlich ankommen? Bei dem morgendlichen Berufsverkehr + Baustelle wird der Bus im Stau stehen und die Schüler kommen nicht mehr pünktlich in die Schule. 6. Finanzierung: Ist beabsichtigt, die Anwohner in irgendeiner Form zur Finanzierung der Maßnahmen (Kanal, Straße) zu belasten, und wenn ja, in welcher Art und Weise.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.05.2025 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, den Parkplatz am Rotthäuser Weg gegenüber dem Trotzhof wieder herzurichten und regelmäßig zu pflegen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die betreffende Fläche gegenüber dem Trotzhof am Rotthäuser Weg befindet sich in Privateigentum. Daher kann durch die Verwaltung keine Unterhaltung oder Herrichtung bzw. regelmäßige Pflege durch den Straßenunterhaltungsbezirk erfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, eine erneute mobile Geschwindigkeitskontrolle (Anhänger) auf der Torfbruchstraße in dem Bereich zwischen Dreherstraße und Nach den Mauresköthen, in beide Fahrtrichtungen (Grafenberg, Glasmacherviertel), besonders auch zu den Nachtzeiten, durchzuführen und darüber hinaus die Installation einer stationären Blitzanlage für diesen Streckenabschnitt zu prüfen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke-Straße einen Überweg als Zebrastreifen einzurichten. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der Graf-Recke-Straße wird seitens der Verwaltung grundsätzlich befürwortet, da hier ein Bedarf festgestellt wurde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 wird über die 7. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes zur ökologischen und klimatischen Verbesserung der Stadt Düsseldorf informiert. Die Maßnahme umfasst u.a. die Nachpflanzung von insgesamt 14 Bäumen im Handlungsfeld 4 in der Pflanzperiode 2025/2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf dem weitläufigen Grundstück der Gemeinschaftshauptschule Graf -Recke-Straße 230 befindet sich u.a. ein eingezäunter Ballspielplatz. Dieser ist aufgrund des üppigen umliegenden Baumbestandes (Laub und Wurzelwuchs) so stark beschädigt, dass eine Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler nicht gefahrenfrei möglich wäre und er daher gesperrt wurde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, bei dem Fuß- und Radweg von der Ikenstraße Richtung Torfbruchstr. die sehr schadhafte Asphaltdecke zu entfernen und mit einer wassergebunden Decke zu ersetzen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: In den vergangenen Jahren wurden wiederkehrende Schadstellen / Schlaglöcher an der vorhandenen Asphaltfläche mehrfach ausgebessert. Eine weitere, nur stellenweise, Instandsetzung der Wegefläche ist aus fachlicher Sicht unwirtschaftlich. Die bestehende Asphaltfläche wird daher in eine wassergebundene Wegedecke umgewandelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 28.05.2024 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Brachfläche über der verrohrten Düssel zu sanieren, sie als Blühwiese einzusäen und mittels Poller oder Baumstämme vor unberechtigtem Parken zu schützen. Zudem wird gebeten, den Verbindungsweg von der Düssel zur Privatstraße instand zu setzen, damit er als Rad- und Fußweg genutzt werden kann.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.