Anfrage Aktenzeichen BV8/014/2026

Schützenplatz Eller: Veranstaltungsgenehmigungen (Anfrage Herr Dr. Dreist - parteilos)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 87 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Muss die Verwaltung bei einem entsprechenden Wunsch zu einer (Groß- )Veranstaltung diesem Wunsch immer entsprechen oder gibt es allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Verwaltung einzuhalten hat, wenn sie (Groß)Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe von reinen und allgemeinen Wohngebieten genehmigt und gibt es einen Ermessensspielraum und wie sieht dieser aus?
  2. Wie wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete in der Nähe des Schützenplatzes sichergestellt und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den in den letzten beiden Jahren zunehmenden Beschwerden?
  3. Hat die Verwaltung einen Überblick über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Großveranstaltungen und ist aufgrund dieses Überblicks damit zu rechnen, dass die Zahl der Veranstaltungen in den nächsten Jahren auf dem Schützenplatz in Eller in etwa gleich hoch oder sogar noch höher sein wird, oder kann die Verwaltung steuernd eingreifen und kann dadurch den in den genannten Wohngebieten Betroffenen vermittelt werden, dass die Belastung durch zunehmenden Lärm in den kommenden Jahren dauerhaft und nachhaltig reduziert wird?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/014/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_014_2026 Schützenplatz Eller · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 12

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/014/2026 Her Dr. Dreist - parteilos X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.01.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Schützenplatz Eller: Veranstaltungsgenehmigungen (Anfrage Herr Dr. Dreist - parteilos) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Veranstaltungen, die auf dem Schützenplatz in Eller stattfinden, hatten seit jeher großen Rückhalt in der Bevölkerung, auch in den unmittelbar angrenzenden Bereichen im allgemeinen Wohngebiet Straußenkreuz und dem reinen Wohngebiet Ludwigstraße / Kissinger Straße. In den letzten Jahren ist es allerdings immer häufiger vorgekommen, dass es Großveranstaltungen gab, die über mehrere Wochen stattfanden und dabei sehr lärmintensiv waren. Die Beschwerden über diese Veranstaltungen haben sich deutlich verstärkt und gleichzeitig ist es zu einer deutlich wahrnehmbaren Veränderung in der Bevölkerung gekommen, die mittlerweile der zunehmenden Zahl der Veranstaltungen auf dem Schützenplatz, ob groß oder klein (Hochzeiten, Partys, aber auch Oktoberfest usw.) ablehnend gegenüber steht. Daher bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen: 1. Muss die Verwaltung bei einem entsprechenden Wunsch zu einer (Groß- )Veranstaltung diesem Wunsch immer entsprechen oder gibt es allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Verwaltung einzuhalten hat, wenn sie (Groß)Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe von reinen und allgemeinen Wohngebieten genehmigt und gibt es einen Ermessensspielraum und wie sieht dieser aus? 2. Wie wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete in der Nähe des Schützenplatzes sichergestellt und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den in den letzten beiden Jahren zunehmenden Beschwerden? 3. Hat die Verwaltung einen Überblick über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Großveranstaltungen und ist aufgrund dieses Überblicks Seite 2 damit zu rechnen, dass die Zahl der Veranstaltungen in den nächsten Jahren auf dem Schützenplatz in Eller in etwa gleich hoch oder sogar noch höher sein wird, oder kann die Verwaltung steuernd eingreifen und kann dadurch den in den genannten Wohngebieten Betroffenen vermittelt werden, dass die Belastung durch zunehmenden Lärm in den kommenden Jahren dauerhaft und nachhaltig reduziert wird? Mit freundlichen Grüßen! Dr. Markus Dreist
Beantwortung BV8_014_2026 Schützenplatz Eller als Text anzeigen
BV8/014/2026 Schützenplatz Eller: Veranstaltungsgenehmigungen (Anfrage Herr Dr. Dreist- parteilos) 1. Muss die Verwaltung bei einem entsprechenden Wunsch zu einer (Groß-)Veranstaltung diesem Wunsch immer entsprechen oder gibt es allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Verwaltung einzuhalten hat, wenn sie (Groß)Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe von reinen und allgemeinen Wohngebieten genehmigt und gibt es einen Ermessensspielraum und wie sieht dieser aus? 2. Wie wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete in der Nähe des Schützenplatzes sichergestellt und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den in den letzten beiden Jahren zunehmenden Beschwerden? 3. Hat die Verwaltung einen Überblick über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Großveranstaltungen und ist aufgrund dieses Überblicks damit zu rechnen, dass die Zahl der Veranstaltungen in den nächsten Jahren auf dem Schützenplatz in Eller in etwa gleich hoch oder sogar noch höher sein wird, oder kann die Verwaltung steuernd eingreifen und kann dadurch den in den genannten Wohngebieten Betroffenen vermittelt werden, dass die Belastung durch zunehmenden Lärm in den kommenden Jahren dauerhaft und nachhaltig reduziert wird? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass die Bezirksvertretung 8 voraussichtlich zur nächsten Sitzung eine entsprechende Information zu der angesprochenen Thematik erhalten wird.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/014/2026