Anfrage Aktenzeichen BV9/023/2026

Anfrage zum Starkregenrisikomanagement im Düsseldorfer Süden

Amtlicher Titel: Starkregenrisikomanagement im Düsseldorfer Süden – Anfrage von Frau Buraczynska; CDU

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höhrather Straße 8 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. Januar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 9 nimmt am 30. Januar 2026 eine Anfrage von Frau Buraczynska (CDU) zum Starkregenrisikomanagement im Düsseldorfer Süden zur Kenntnis. Die Anfrage trägt die Referenznummer BV9/023/2026.

Einordnung

Die Anfrage zum Starkregenrisikomanagement im Düsseldorfer Süden wurde von Frau Buraczynska (CDU) eingereicht. Die Bezirksvertretung 9 wird am 30. Januar 2026 um 16:00 Uhr in einer Sitzung über diese Anfrage informieren.

Hintergrund

Starkregenereignisse können zu erheblichen Schäden in urbanen Gebieten führen. Ein effektives Risikomanagement ist notwendig, um die Auswirkungen solcher Ereignisse zu minimieren und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme dieser Anfrage betrifft die Bürger im Düsseldorfer Süden, da sie potenziell von Starkregenereignissen betroffen sind. Die Maßnahmen zur Risikominderung könnten direkte Auswirkungen auf die Sicherheit und Infrastruktur in der Region haben.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Frau Buraczynska (CDU) zum Starkregenrisikomanagement
  • Bezirksvertretung 9 nimmt am 30. Januar 2026 Kenntnis
  • Referenznummer der Anfrage: BV9/023/2026

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

Starkregenereignisse treten im Düsseldorfer Süden in zunehmender Häufigkeit und Intensität auf und führen immer wieder zu Überflutungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die öffentliche Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund kommt der systematischen Bewertung der Starkregensituation sowie der Identifizierung und Einstufung von Risikobereichen im Rahmen des städtischen Starkregenrisikomanagements eine besondere Bedeutung zu.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · BV9/023/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.5

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV9/023/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.01.2026 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 30.01.2026 Betrifft: Starkregenrisikomanagement im Düsseldorfer Süden - Anfrage von Frau Buraczynska; CDU Anfrage: 1.: Wie schätzt der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) die Starkregensituation im Düsseldorfer Süden insgesamt ein, insbesondere im Hinblick auf wiederkehrende Überflutungen und bestehende Risikobereiche? 2.: Welche konkreten Starkregen-Risikobereiche hat der SEBD im Düsseldorfer Süden identifiziert und welche Schutzkategorien nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) wurden für die einzelnen Risikobereiche festgestellt? 3.: Sind konkrete Maßnahmen im Rahmen des städtischen Starkregenrisikomanagements für den Düsseldorfer Süden geplant und gibt es hierzu ggf. einen priorisierten Zeitplan? Begründung: Starkregenereignisse treten im Düsseldorfer Süden in zunehmender Häufigkeit und Intensität auf und führen immer wieder zu Überflutungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die öffentliche Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund kommt der systematischen Bewertung der Starkregensituation sowie der Identifizierung und Einstufung von Risikobereichen im Rahmen des städtischen Starkregenrisikomanagements eine besondere Bedeutung zu.
Antwort als Text anzeigen
TOP 6.3 BV9/023/2026 Sitzung der BV 9 am 13.03.2026 Anfrage von Frau Buracynska; CDU Starkregenrisikomanagement im Düsseldorfer Süden Frage 1: Wie schätzt der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) die Starkregensituation im Düsseldorfer Süden insgesamt ein, insbesondere im Hinblick auf wiederkehrende Überflutungen und bestehende Risikobereiche? Antwort zur Frage 1: Der Düsseldorfer Süden weist, ebenso wie andere Stadtbezirke, für Überflutungen durch Starkregenereignisse anfällige Bereiche auf. Hierzu zählen beispielweise Unterführungen und im allgemeinen lokale Geländetiefpunkte. Da diese Bereiche stadtweit vorhanden sind, kann nicht von einer - im Vergleich zum restlichen Stadtgebiet - „verschärften" Starkregensituation gesprochen werden. Frage 2: Welche konkreten Starkregen-Risikobereiche hat der SEBD im Düsseldorfer Süden identifiziert und welche Schutzkategorien nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) wurden für die einzelnen Risikobereiche festgestellt? Antwort zur Frage 2: Risikobereiche lassen sich in der Regel von der Starkregengefahrenkarte ableiten. Hierbei geraten im öffentlichen Raum vor allem die unter Zu 1. angesprochenen anfälligen Bereiche in den Fokus. Die angesprochenen Schutzkategorien nach den Richtlinien der DWA werden nach den möglichen Schäden bzw. Nutzungseinschränkungen durch Überflutungen flächendifferenziert ermittelt. Im Arbeitsblatt der DWA-A 118 werden unter Verweis auf die DIN EN 752 Beispiele aufgeführt. So werden Verkehrswege von besonderer Bedeutung, Stadtzentren und untergeordnete Straßenunterführungen in die Schutzkategorie 3 (stark) eingeordnet, während beispielsweise Bereiche mit kritischer Infrastruktur und verkehrstechnisch übergeordnete Infrastrukturen in Schutzkategorie 4 (sehr stark) fallen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass trotz der ausgewiesenen Schutzkategorien ein Schutz vor Überflutung durch Maßnahmen des SEBD bzw. der LHD nur bis zu einem gewissen Grad hergestellt werden kann. Für extreme Starkregenereignisse sind in den meisten Fällen keine vollumfänglichen Maßnahmen möglich und vorgesehen. Dies ist u.a. in der technischen Umsetzbarkeit begründet. Risikobereiche im Düsseldorfer Süden stellen beispielsweise die Unterführungen unter der Münchener Str. bzw. Frankfurter Str. im Bereich Cäcilienstr., Hildener Str. und Schwarzer Weg sowie den Unterführungen entlang der S -Bahn Linie dar. In den Risikobereichen muss geprüft werden, ob zur Lösung geeignete Maßnahmen verfügbar sind. Aufklärung und Sensibilisierung spielen eine ebenso wichtige Rolle, um die Bürger*innen zum Selbstschutz zu befähigen. Hierzu sind im Rahmen des Objektschutzes starkregenabhängige Schäden in privater Risikovorsorge abzuwenden. Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bietet dazu eine Starkregenberatung an. Frage 3: Sind konkrete Maßnahmen im Rahmen des städtischen Starkregenrisikomanagements für den Düsseldorfer Süden geplant und gibt es hierzu ggf. einen priorisierten Zeitplan? Antwort zur Frage 3: Der SEBD hat gemeinsam mit den Ämtern der LHD ein Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement erarbeitet. Zu den erklärten Zielen gehört auch die Verbesserung von überflutungsgefährdeten Bereichen. Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und der Feuerwehr derzeit Handlungsmöglichkeiten identifiziert. Es werden besonders vulnerable Gebiete evaluiert und die Möglichkeiten für Maßnahmen der Starkregenvorsorge eruiert.

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/023/2026