Anfrage Aktenzeichen BV9/024/2026

Priorisierung der Unterführung Forst-/Cäcilienstraße

Amtlicher Titel: Priorisierung der Unterführung Forst-/Cäcilienstraße – Anfrage von Frau Buraczynska; CDU

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Cäcilienstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. Januar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 9 nimmt am 30. Januar 2026 die Anfrage zur Priorisierung der Unterführung Forst-/Cäcilienstraße zur Kenntnis. Die Anfrage stammt von Frau Buraczynska von der CDU.

Einordnung

Die Anfrage zur Priorisierung der Unterführung Forst-/Cäcilienstraße wurde von Frau Buraczynska (CDU) eingereicht. Die Bezirksvertretung 9 wird am 30. Januar 2026 um 16:00 Uhr in einer Sitzung darüber Kenntnis nehmen.

Hintergrund

Die Anfrage ist Teil der kommunalen Verkehrsplanung und zielt darauf ab, die Prioritäten für Infrastrukturprojekte in Düsseldorf zu klären. Die Unterführung Forst-/Cäcilienstraße ist ein relevanter Punkt im Stadtgebiet.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme der Anfrage könnte Auswirkungen auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Verkehrsprojekten in der Bezirksvertretung 9 haben. Bürger, die in diesem Gebiet wohnen oder regelmäßig dort verkehren, sind potenziell betroffen.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Frau Buraczynska (CDU) zur Unterführung Forst-/Cäcilienstraße
  • Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 30. Januar 2026 um 16:00 Uhr
  • Dokumente zur Anfrage und Antwort verfügbar unter den angegebenen Links.

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

In den vergangenen Jahren ist es im Düsseldorfer Süden wiederholt zu erheblichen Überflutungen infolge von Starkregenereignissen gekommen. Besonders betroffen ist dabei die Unterführung an der Forst-/Cäcilienstraße, die in den letzten Jahren mehrfach überflutet wurde, zuletzt im September 2024. Auch in den Jahren 2011, 2018 und 2021 kam es dort zu erheblichen Überflutungen. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Straße als wichtige Verbindung zur Autobahn sowie der damit verbundenen Gefährdung für Verkehrsteilnehmende besteht ein besonderer Handlungsbedarf. Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf hat bereits darauf hingewiesen, dass dieser Bereich im Fokus des städtischen Starkregenrisikomanagements steht. Vor diesem Hintergrund ist eine transparente Darstellung der Priorisierung sowie der daraus resultierenden weiteren Schritte erforderlich.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Cäcilienstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV9/024/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.6

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

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BV9/024/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.01.2026 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 30.01.2026 Betrifft: Priorisierung der Unterführung Forst-/Cäcilienstraße - Anfrage von Frau Buraczynska; CDU Anfrage: 1.: Wie aus der Berichterstattung der Rheinischen Post vom 15.12.2025 hervorgeht, wurde nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) für die Unterführung an der Forst- /Cäcilienstraße die Schutzkategorie 4 zugrunde gelegt. Welche konkreten Maßnahmen oder planerischen Konsequenzen ergeben sich aus dieser Einstufung? 2.: In welchem zeitlichen Rahmen ist mit weiteren fachlichen Prüfungen sowie gegebenenfalls mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Überflutungsgefahr zu rechnen? 3.: Sind g e g ebenen f alls kurzfristig provisorische Maßnahmen zum Schutz der Unterführung vor weiteren Überflutungen möglich? Begründung: In den vergangenen Jahren ist es im Düsseldorfer Süden wiederholt zu erheblichen Überflutungen infolge von Starkregenereignissen gekommen. Besonders betroffen ist dabei die Unterführung an der Forst-/Cäcilienstraße, die in den letzten Jahren mehrfach überflutet wurde, zuletzt im September 2024. Auch in den Jahren 2011, 2018 und 2021 kam es dort zu erheblichen Überflutungen. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Straße als wichtige Verbindung zur Autobahn sowie der damit verbundenen Gefährdung für Verkehrsteilnehmende besteht ein besonderer Handlungsbedarf. Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf hat bereits darauf hingewiesen, dass dieser Bereich im Fokus des städtischen Starkregenrisikomanagements steht. Vor diesem Hintergrund ist eine transparente Darstellung der Priorisierung sowie der daraus resultierenden weiteren Schritte erforderlich. Seite 2
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TOP 6.4 BV9/024/2026 Sitzung der BV 9 am 13.03.2026 Anfrage von Frau Buracynska; CDU Priorisierung der Unterführung Forst -/ Cäcilienstraße Frage 1: Wie aus der Berichterstattung der Rheinischen Post vom 15.12.2025 hervorgeht, wurde nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) für die Unterführung an der Forst-/ Cäcilienstraße die Schutzkategorie 4 zugrunde gelegt. Welche konkreten Maßnahmen oder planerischen Konsequenzen ergeben sich aus dieser Einstufung? Antwort zur Frage 1: Die Einstufung der Schutzkategorie gemäß DWA dient dazu, dass die örtlichen Entwässerungssysteme nach einem der Schutzkategorie entsprechenden Standard bemessen werden. Die Starkregen, die hier in der Vergangenheit zu Überflutungen geführt haben, gehen aber weit über die Bemessungsgrenzen des Kanalnetzes hinaus; es handelt sich um Extremereignisse, welche nicht von den Entwässerungssystemen aufgenommen werden können. Hauptursache für die Überflutung der Unterführung ist die äußerst ungünstige topographische Situation im Umfeld der Unterführung. Diese topographische Situation führt dazu, dass relativ großräumig der oberflächliche Zufluss von Regenwasser bei extremen Starkregen von den umliegenden Straßenabschnitten und auch unbefestigten Flächen in die trichterförmige Senkenlage der Unterführung gelangt. Aufgrund dieser topografischen Verhältnisse ist es kaum oder nur langfristig möglich, bauliche Maßnahmen umzusetzen, welche die Starkregengefährdung effektiv mindern. Daher gehen die Bestrebungen im Rahmen de s Starkregenrisikomanagements eher in die Planung von organisatorischen Maßnahmen, wie z.B. Aufstellen von Warnschildern oder Signal- und Schrankenanlagen. Frage 2: In welchem zeitlichen Rahmen ist mit weiteren fachlichen Prüfungen sowie gegebenenfalls mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Überflutungsgefahr zu rechnen? Antwort zur Frage 2: Ein genauer zeitlicher Rahmen kann nicht benannt werden. Dies hängt u.a. auch damit zusammen, dass Abstimmungen zwischen den zuständigen Ämtern erforderlich sind. Frage 3: Sind ggf. kurzfristig provisorische Maßnahmen zum Schutz der Unterführung vor weiteren Überflutungen möglich? Antwort zur Frage 3: siehe Beantwortung zu Frage 1

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/024/2026