Anfrage Aktenzeichen BV9/064/2026

Verkehrssicherheit der Umlaufschranken im Stadtbezirk 9 - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Werstener Friedhofstraße 51 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 3. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Besteht die Möglichkeit, die Umlaufschranke neben der Max-Born-Straße 42 derart zu modifizieren, so dass auch Lastenfahrräder oder Dreiräder für mobilitätseingeschränkte Personen diese Umlaufschranke passieren können?

2 . Warum ist diese Umlaufschranke nicht rot-weiß-gestreift, obwohl nach §43 (1) StVO solche Verkehrseinrichtungen rot-weiß-gestreift sein sollen?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat nach einem tödlichen Radunfall im ostwestfälischen Halle im März 2023 die Kommunen in einem Erlass vom 17.01.2024 aus Sicherheitsgründen aufgefordert, Poller und Umlaufschranken auf Radwegen zu überprüfen. Dieser Erlass wurde auf der Internetseite des Ministeriums nochmals am 06.03.2024 veröffentlicht ( „ Mehr Sicherheit auf Radwegen " ). Wichtig bei der Begutachtung ist, dass eine „ Gefahrenstelle nicht durch eine andere Gefahr ersetzt wird " . So berichtete die „ WDR Lokalzeit " am 16.03.2024, dass im ostwestfälischen Halle nach dem Entfernen der Verkehrseinrichtungen Autofahrer den zuvor abgesperrten Fuß- und Radweg wieder als Abkürzung genutzt haben. Bei unbedingt erforderlichen Sperrmaßnahmen sollten Alternativen wie „ Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen " geprüft werden, damit Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährdet werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV9/064/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.7

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV9/064/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 03.03.2026 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 13.03.2026 Betrifft: Verkehrssicherheit der Umlaufschranken im Stadtbezirk 9 - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Anfrage: 1. Besteht die Möglichkeit, die Umlaufschranke neben der Max-Born-Straße 42 derart zu modifizieren, so dass auch Lastenfahrräder oder Dreiräder für mobilitätseingeschränkte Personen diese Umlaufschranke passieren können? 2 . Warum ist diese Umlaufschranke nicht rot-weiß-gestreift, obwohl nach §43 (1) StVO solche Verkehrseinrichtungen rot-weiß-gestreift sein sollen? 3. Wie viele der im Stadtbezirk 9 überprüften Verkehrseinrichtungen entsprachen nicht den Vorgaben nach §43 und §45 StVO? Begründung: Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat nach einem tödlichen Radunfall im ostwestfälischen Halle im März 2023 die Kommunen in einem Erlass vom 17.01.2024 aus Sicherheitsgründen aufgefordert, Poller und Umlaufschranken auf Radwegen zu überprüfen. Dieser Erlass wurde auf der Internetseite des Ministeriums nochmals am 06.03.2024 veröffentlicht ( „ Mehr Sicherheit auf Radwegen " ). Wichtig bei der Begutachtung ist, dass eine „ Gefahrenstelle nicht durch eine andere Gefahr ersetzt wird " . So berichtete die „ WDR Lokalzeit " am 16.03.2024, dass im ostwestfälischen Halle nach dem Entfernen der Verkehrseinrichtungen Autofahrer den zuvor abgesperrten Fuß- und Radweg wieder als Abkürzung genutzt haben. Bei unbedingt erforderlichen Sperrmaßnahmen sollten Alternativen wie „ Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen " geprüft werden, damit Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährdet werden. Seite 2
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TOP 7.7 BV9/064/2026 Sitzung der BV 9 am 13.03.2026 Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Verkehrssicherheit der Umlaufschranken im Stadtbezirk 9 Frage 1: Besteht die Möglichkeit, die Umlaufschranke neben der Max-Born-Straße 42 derart zu modifizieren, so dass auch Lastenfahrräder oder Dreiräder für mobilitätseingeschränkte Personen diese Umlaufschranke passieren können? Antwort zur Frage 1: Da die Verwaltung davon ausgeht, dass kein Verlust an Verkehrssicherheit zu erwarten ist, wurde der Auftrag, die Umlaufschranke abzubauen, erteilt. Frage 2: Warum ist diese Umlaufschranke nicht rot-weiß-gestreift, obwohl nach §43 StVO solche Verkehrseinrichtungen rot-weiß-gestreift sein sollen? Antwort zur Frage 2: Die Ausführung der Umlaufschranke ist dem Umstand geschuldet, dass diese außerhalb des öffentlich gewidmeten Straßenraumes steht und daher nicht verkehrsrechtlich angeordnet wurde. Frage 3: Wie viele der im Stadtbezirk 9 überprüften Verkehrseinrichtungen entsprachen nicht den Vorgaben nach §43 und §45 StVO? Antwort zur Frage 3: Eine Anzahl der überprüften bzw. noch zu überprüfenden Verkehrseinrichtungen kann nicht genannt werden. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/064/2026