Anfrage Aktenzeichen BV4/143/2025

Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen durch laufende Motoren an der Bushaltestelle Comeniusplatz, Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Comeniusplatz · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. In welchem zeitlichen Umfang haben sich die täglic hen Standzeiten zwischen zwei Fahrten von Fahrzeugen des öffentlichen Personennah - verkehrs an der Bushaltestelle Comeniusplatz (Linie 835) durch die Fahrplanänderungen der vergangenen zehn (10) Jahre (z. B. Einführung des sog. Rheintakts) verändert bzw. erhöht (möglichst differenziert nach den Zeiten zwischen 22-7 Uhr und 7-22 Uhr)?
  2. Welche Antriebsarten werden in den Bussen der Linie 835 eingesetzt (Benzin, Diesel, Elektro) und ist in diesem Zusammenhang ein vermehrter Einsatz von Elektromotoren möglich?
  3. Sind der Verwaltung Beschwerden von Anwohnern der Bushaltestelle Comeniusplatz über in den Standzeiten von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs laufende Motoren bekannt und wie beurteilt die Verwaltung ein solches Laufenlassen von Motoren vor d em Hintergrund der straßenverkehrsrechtlichen Pflichten zur Vermeidung von Ruhe - und Abgasbelästigungen (insb. § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO)?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Bushaltestelle Comeniusplatz ist in der Schorlemerstr aße zwischen der Bezirkssportanlage Oberkassel (SC West Düsseldorf e.V.) und einer öffentlichen Grünanlage belegen. Sie fungiert als Endhaltestelle der Linie 835, so dass es an diesem Ort mehrmals täglich zu längeren Stand - und Pausenzeiten von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs kommt. Unmittelbar angrenzend an die Bushaltestelle weist der rechtskräftige Bebauungsplan 5278/45 der Landes - hauptstadt Düsseldorf vom 31.10.1981 ein reines Wohngebiet (WR) aus.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Comeniusplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV4/143/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.10.2025 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 12.11.2025 Betrifft: Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen durch laufende Motoren an der Bushaltestelle Comeniusplatz, Anfrage der CDU-Fraktion Begründung: Die Bushaltestelle Comeniusplatz ist in der Schorlemerstr aße zwischen der Bezirkssportanlage Oberkassel (SC West Düsseldorf e.V.) und einer öffentlichen Grünanlage belegen. Sie fungiert als Endhaltestelle der Linie 835, so dass es an diesem Ort mehrmals täglich zu längeren Stand - und Pausenzeiten von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs kommt. Unmittelbar angrenzend an die Bushaltestelle weist der rechtskräftige Bebauungsplan 5278/45 der Landes - hauptstadt Düsseldorf vom 31.10.1981 ein reines Wohngebiet (WR) aus. In der Vergangenheit kam es immer wieder z u Hinweisen von Anwohnern, dass insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie spät abends und am Wochenende nahezu leere Busse die Bushaltestelle Comeniusplatz anfahren. Vermehrt wurde beobachtet, dass die Motoren der Busse während der Stand - zeiten nach Beendigung einer Fahrt bis zum Beginn einer neuen Fahrt nicht abgeschaltet werden. Dies gehe mit erhöhten Lärm - und Geruchsbelästigungen einher. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem zeitlichen Umfang haben sich die täglic hen Standzeiten zwischen zwei Fahrten von Fahrzeugen des öffentlichen Personennah - verkehrs an der Bushaltestelle Comeniusplatz (Linie 835) durch die Fahrplanänderungen der vergangenen zehn (10) Jahre (z. B. Einführung des sog. Rheintakts) verändert bzw. erhöht (möglichst differenziert nach den Zeiten zwischen 22-7 Uhr und 7-22 Uhr)? Seite 2 2. Welche Antriebsarten werden in den Bussen der Linie 835 eingesetzt (Benzin, Diesel, Elektro) und ist in diesem Zusammenhang ein vermehrter Einsatz von Elektromotoren möglich? 3. Sind der Verwaltung Beschwerden von Anwohnern der Bushaltestelle Comeniusplatz über in den Standzeiten von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs laufende Motoren bekannt und wie beurteilt die Verwaltung ein solches Laufenlassen von Motoren vor d em Hintergrund der straßenverkehrsrechtlichen Pflichten zur Vermeidung von Ruhe - und Abgasbelästigungen (insb. § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO)?

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/143/2025